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Zuletzt aktualisiert: 20. Januar 2025

Arbeitslosengeld Rechner - ALG 1 Höhe & Dauer berechnen

Berechnen Sie Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) in Deutschland. Mit Brutto-Gehalt, Steuerklasse, Kindern und Anspruchsdauer.

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⚖️ Rechtlicher Hinweis

Diese Berechnung dient nur zur groben Orientierung und ersetzt keine professionelle Beratung durch die Agentur für Arbeit. Die tatsächliche Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes kann von dieser Schätzung abweichen, da individuelle Faktoren, Freibeträge und Sonderregelungen berücksichtigt werden müssen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitslosengeld Rechner - ALG 1 Höhe & Dauer berechnen

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Quellen & Referenzen

Unsere Berechnungen basieren auf offiziellen Quellen und wissenschaftlichen Standards.

Arbeitslosengeld I: Alles was Sie wissen müssen

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist eine belastende Situation. Das Arbeitslosengeld I (ALG I) sichert Sie finanziell ab und gibt Ihnen Zeit, eine neue Beschäftigung zu finden. Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch hat, wie viel Sie erhalten und worauf Sie achten müssen.

Voraussetzungen für ALG I

Um Arbeitslosengeld I zu erhalten, müssen Sie in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (Anwartschaftszeit). Sie müssen sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wichtig: Melden Sie sich frühestmöglich arbeitsuchend, idealerweise drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses, um Sperrzeiten zu vermeiden.

Berechnung und Höhe des ALG I

Das ALG I beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit Kindern 67 Prozent. Grundlage ist das durchschnittliche Bruttogehalt der letzten 12 Monate. Davon werden pauschal Sozialabgaben und Lohnsteuer abgezogen. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden anteilig berücksichtigt. Die Steuerklasse zum Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung ist maßgeblich.

Bezugsdauer nach Alter und Beschäftigungszeit

  • 12 Monate Beschäftigung: 6 Monate ALG I
  • 16 Monate Beschäftigung: 8 Monate ALG I
  • 24 Monate Beschäftigung: 12 Monate ALG I
  • 30 Monate + ab 50 Jahre: 15 Monate ALG I
  • 36 Monate + ab 55 Jahre: 18 Monate ALG I
  • 48 Monate + ab 58 Jahre: 24 Monate ALG I (Maximum)

Sperrzeiten vermeiden

Bei einer Eigenkündigung oder einem Aufhebungsvertrag droht eine Sperrzeit von 12 Wochen, in der kein ALG I gezahlt wird. Ausnahmen gelten bei wichtigem Grund, etwa Mobbing, gesundheitlichen Gründen oder einem Umzug zum Partner. Auch bei unzureichenden Bemühungen um eine neue Stelle oder der Ablehnung zumutbarer Jobangebote kann eine Sperrzeit verhängt werden.