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Zuletzt aktualisiert: 25. März 2026

Prozesskostenhilfe-Rechner 2026 - PKH-Anspruch prüfen

Prüfen Sie kostenlos Ihren Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH) nach § 114 ZPO. Berechnen Sie Ihr einzusetzendes Einkommen, ermitteln Sie alle Freibeträge und bestimmen Sie Ihre monatliche Ratenzahlung.

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Prozesskostenhilfe-Rechner

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Prozesskostenhilfe nach § 114 ZPO

Einkommen & Ausgaben

Gehalt, Sozialleistungen, Kindergeld etc.

Warmmiete inkl. Nebenkosten

Z.B. Versicherungen, Kredite, Fahrtkosten zur Arbeit

Schonvermögen: 10.000,00 € (ohne selbstgenutzte Immobilie, Altersvorsorge)

Unterhaltspflichten

Ehepartner/inFreibetrag: 552,00 €

Unterhaltsperson hinzufügen:

PKH-Freibeträge 2024 (§ 115 ZPO):

  • Partei (Grundfreibetrag): 552,00 €
  • Erwerbstätigenbonus: 246,00 €
  • Ehepartner: 552,00 €
  • Erwachsene Unterhaltsperson: 446,00 €
  • Jugendliche (15-18): 471,00 €
  • Kind (7-14): 400,00 €
  • Kind (0-6): 350,00 €

Ergebnis: PKH-Prüfung

Volle PKH ohne Ratenzahlung

Berechnung des einzusetzenden Einkommens

Nettoeinkommen1.800,00 €
- Grundfreibetrag Partei-552,00 €
- Erwerbstätigenbonus-246,00 €
- Wohnkosten-600,00 €
- Unterhaltsfreibeträge (1 Pers.)-552,00 €
Einzusetzendes Einkommen0,00 €

PKH-Ratentabelle (§ 115 Abs. 2 ZPO)

0 - 15 €

0 €

16 - 50 €

15 €

51 - 100 €

30 €

101 - 200 €

60 €

201 - 300 €

100 €

301 - 400 €

150 €

401 - 500 €

200 €

501 - 700 €

250-300 €

Einzusetzendes Einkommen bestimmt die monatliche Rate. Ab 700 € kein PKH-Anspruch.

Rechtlicher Hinweis

Diese Berechnung dient nur zur groben Orientierung und ersetzt keine professionelle Rechtsberatung. Die tatsächliche Bewilligung von PKH hängt von weiteren Faktoren ab (Erfolgsaussicht, Vermögen). Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt oder das zuständige Gericht. Alle Angaben ohne Gewähr.

Prozesskostenhilfe (PKH): Der komplette Ratgeber 2026

Die Prozesskostenhilfe (PKH) ist eine zentrale Säule des deutschen Rechtssystems, die sicherstellt, dass auch wirtschaftlich schwächere Personen Zugang zur Justiz haben. Sie ist in den §§ 114-127 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt und ermöglicht es Personen mit geringem Einkommen, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen, ohne an den Kosten zu scheitern.

Jährlich werden in Deutschland hunderttausende PKH-Anträge gestellt. Die Bewilligungsquote liegt bei etwa 60-70%, was zeigt, dass viele Antragsteller tatsächlich bedürftig sind. Unser Rechner hilft Ihnen, vorab einzuschätzen, ob Sie Anspruch auf PKH haben und welche monatliche Rate auf Sie zukommen könnte.

Die drei Voraussetzungen für PKH

  • 1. Bedürftigkeit: Das einzusetzende Einkommen (nach Abzug aller Freibeträge) darf 700 € nicht übersteigen. Das Vermögen muss unter dem Schonvermögen (ca. 10.000 €) liegen.
  • 2. Hinreichende Erfolgsaussicht: Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung muss Aussicht auf Erfolg haben. Eine bloße Möglichkeit reicht nicht.
  • 3. Keine Mutwilligkeit: Die Klage darf nicht mutwillig sein, d.h. eine vernünftige Partei würde die Klage auch auf eigene Kosten erheben.

Berechnung des einzusetzenden Einkommens

Das einzusetzende Einkommen ist der zentrale Wert für die PKH-Prüfung. Es berechnet sich wie folgt:

Formel für das einzusetzende Einkommen

Einzusetzendes Einkommen = Netto - Grundfreibetrag - Erwerbsbonus - Wohnkosten - Unterhalt - Belastungen

PKH-Freibeträge 2024 im Detail

Die Freibeträge werden jährlich zum 1. Januar angepasst und richten sich nach den Regelsätzen des SGB II/XII. Aktuell gelten folgende Beträge:

FreibetragBetrag/Monat
Grundfreibetrag (Partei)552 €
Erwerbstätigenbonus246 €
Ehepartner/Lebenspartner552 €
Erwachsene Unterhaltsperson446 €
Jugendliche (15-18 Jahre)471 €
Kind (7-14 Jahre)400 €
Kind (0-6 Jahre)350 €

PKH-Ratentabelle nach § 115 Abs. 2 ZPO

Wenn das einzusetzende Einkommen zwischen 1 € und 700 € liegt, wird PKH mit Ratenzahlung bewilligt. Die monatliche Rate richtet sich nach der folgenden Tabelle. Die Ratenzahlung ist auf maximal 48 Monatsraten begrenzt. Danach endet die Zahlungspflicht, auch wenn die Verfahrenskosten nicht vollständig gedeckt sind.

Schonvermögen: Was nicht angerechnet wird

Neben dem Einkommen prüft das Gericht auch das Vermögen des Antragstellers. Allerdings gibt es umfangreiche Freibeträge und Schonvermögen:

  • Grundfreibetrag: ca. 10.000 € Barvermögen/Bankguthaben
  • Selbstgenutzte Immobilie: Angemessenes Wohneigentum ist geschützt
  • Altersvorsorge: Riester-Rente, Rürup-Rente und betriebliche Altersvorsorge
  • Hausrat: Angemessener Hausrat und persönliche Gegenstände
  • Kraftfahrzeug: Ein angemessenes Auto (ca. 7.500 € Wert)
  • Berufsausübung: Für die Berufsausübung notwendige Gegenstände

PKH-Antrag: So beantragen Sie Prozesskostenhilfe

  1. PKH-Formular ausfüllen: Das amtliche Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" ist beim Gericht erhältlich oder online verfügbar
  2. Nachweise beifügen: Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, Mietvertrag, Kontoauszüge, Bescheide über Sozialleistungen
  3. Beim Gericht einreichen: Antrag mit allen Unterlagen beim zuständigen Gericht einreichen
  4. Prüfung durch das Gericht: Das Gericht prüft Bedürftigkeit, Erfolgsaussicht und Mutwilligkeit
  5. Bescheid: Bewilligung oder Ablehnung, ggf. mit Festsetzung der monatlichen Rate

PKH in verschiedenen Rechtsgebieten

PKH gilt für alle Zivilverfahren vor den ordentlichen Gerichten. In einigen Rechtsgebieten gibt es Besonderheiten:

  • Familienrecht: Hier heißt es Verfahrenskostenhilfe (VKH), funktioniert aber identisch. Besonders häufig bei Scheidung, Unterhaltsstreitigkeiten und Sorgerechtsfällen.
  • Arbeitsrecht: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, PKH ist aber für Gerichtskosten und den eigenen Anwalt möglich.
  • Verwaltungsrecht: PKH ist auch für Verwaltungsverfahren (z.B. Asylverfahren, Sozialrecht) möglich und wird häufig in Anspruch genommen.
  • Strafrecht: Im Strafverfahren gibt es statt PKH die Pflichtverteidigung (§ 140 StPO), wenn die Schwere der Tat einen Verteidiger erfordert.

Nachprüfung und Rückzahlung

Das Gericht kann innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss des Verfahrens prüfen, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des PKH-Empfängers wesentlich verbessert haben (§ 120a ZPO). Eine wesentliche Verbesserung liegt vor, wenn das einzusetzende Einkommen um mehr als 100 € gestiegen ist oder erhebliches Vermögen erworben wurde.

Bei einer Verbesserung kann das Gericht Ratenzahlung anordnen oder die Raten erhöhen. Allerdings ist die Gesamtzahlung auf die tatsächlichen Verfahrenskosten begrenzt. Mitteilungspflicht: PKH-Empfänger sind verpflichtet, wesentliche Änderungen ihrer Einkommensverhältnisse unaufgefordert mitzuteilen.

Tipp: Beratungshilfe vor dem Gerichtsverfahren

Bevor Sie ein Gerichtsverfahren beginnen, können Sie Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Für eine Eigenleistung von nur 15 € erhalten Sie einen Beratungshilfeschein, mit dem Sie eine anwaltliche Erstberatung und außergerichtliche Vertretung erhalten. Oft lässt sich eine Streitigkeit außergerichtlich lösen, was Zeit und Kosten spart.

Häufig gestellte Fragen zum Prozesskostenhilfe-Rechner

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