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Zuletzt aktualisiert: 24. März 2026

Bußgeldrechner 2024 - Bußgelder, Punkte & Fahrverbote

Berechnen Sie Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote für alle Verkehrsverstöße. Geschwindigkeit, Rotlicht, Handy, Alkohol, Abstand und Parken nach aktuellem Bußgeldkatalog.

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Bußgeldrechner

Bußgelder, Punkte und Fahrverbote nach dem aktuellen Bußgeldkatalog 2024

1 km/h80 km/h

Ergebnis

25 km/h zu schnell innerorts

Bußgeld

115 €

Punkte in Flensburg

1 Punkt

Fahrverbot

Keins

Schnellübersicht: Geschwindigkeit innerorts

+10 km/h

30 €

0 Pkt. | -

+20 km/h

70 €

0 Pkt. | -

+30 km/h

180 €

1 Pkt. | 1 Mon.

+50 km/h

400 €

2 Pkt. | 1 Mon.

⚖️ Rechtlicher Hinweis

Diese Berechnung dient nur zur groben Orientierung und ersetzt keine professionelle Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Bußgeldkatalog 2024: Alle Strafen im Überblick

Der deutsche Bußgeldkatalog regelt die Sanktionen für Verkehrsverstöße und wurde zuletzt durch die StVO-Novelle erheblich verschärft. Insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen werden nun deutlich härter bestraft als zuvor. Unser Bußgeldrechner berücksichtigt alle aktuellen Bußgeldsätze, Punkteregelungen und Fahrverbote.

Die Strafen im Bußgeldkatalog sind nach Schwere gestaffelt und reichen von einfachen Verwarnungsgeldern (bis 55 €) über Bußgelder (ab 60 €, mit oder ohne Punkte) bis hin zu Fahrverboten und Straftaten. Bei Straftaten im Straßenverkehr (z.B. Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille, Unfallflucht) gelten die Regelungen des Strafgesetzbuches.

Geschwindigkeitsüberschreitungen: Innerorts vs. Außerorts

Innerorts

  • Bis 10 km/h: 30 €
  • 11-15 km/h: 50 €
  • 16-20 km/h: 70 €
  • 21-25 km/h: 115 € + 1 Punkt
  • 26-30 km/h: 180 € + 1 Punkt + 1 Mon. Fahrverbot
  • 31-40 km/h: 260 € + 2 Punkte + 1 Mon. Fahrverbot
  • 41-50 km/h: 400 € + 2 Punkte + 1 Mon. Fahrverbot
  • 51-60 km/h: 560 € + 2 Punkte + 2 Mon. Fahrverbot
  • 61-70 km/h: 700 € + 2 Punkte + 3 Mon. Fahrverbot
  • über 70 km/h: 800 € + 2 Punkte + 3 Mon. Fahrverbot

Außerorts

  • Bis 10 km/h: 20 €
  • 11-15 km/h: 40 €
  • 16-20 km/h: 60 €
  • 21-25 km/h: 100 € + 1 Punkt
  • 26-30 km/h: 150 € + 1 Punkt
  • 31-40 km/h: 200 € + 1 Punkt + 1 Mon. Fahrverbot
  • 41-50 km/h: 320 € + 2 Punkte + 1 Mon. Fahrverbot
  • 51-60 km/h: 480 € + 2 Punkte + 1 Mon. Fahrverbot
  • 61-70 km/h: 600 € + 2 Punkte + 2 Mon. Fahrverbot
  • über 70 km/h: 700 € + 2 Punkte + 3 Mon. Fahrverbot

Punkte in Flensburg: Das Fahreignungsregister

Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße mit Punkten. Das aktuelle System kennt maximal 8 Punkte, nach deren Erreichen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Die Punkte werden nach Schwere des Verstoßes vergeben: 1 Punkt für schwere Ordnungswidrigkeiten, 2 Punkte für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug, 3 Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug.

Maßnahmen bei Punktestand

1-3 Pkt.

Vormerkung: Keine Maßnahme, aber Punkte werden gespeichert. Freiwilliger Punkteabbau durch Fahreignungsseminar möglich (1 Punkt Abzug, alle 5 Jahre).

4-5 Pkt.

Ermahnung: Schriftliche Ermahnung durch die Fahrerlaubnisbehörde. Hinweis auf freiwillige Teilnahme am Fahreignungsseminar.

6-7 Pkt.

Verwarnung: Schriftliche Verwarnung durch die Fahrerlaubnisbehörde. Kein Punkteabbau mehr möglich.

8 Pkt.

Entzug: Entziehung der Fahrerlaubnis. Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) oft erforderlich.

Tilgungsfristen der Punkte

Punkte werden nach bestimmten Fristen automatisch getilgt: Ordnungswidrigkeiten ohne Fahrverbot (1 Punkt) nach 2,5 Jahren. Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot (2 Punkte) nach 5 Jahren. Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug (2 Punkte) nach 5 Jahren. Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug (3 Punkte) nach 10 Jahren. Die Tilgungsfrist beginnt mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids oder Urteils.

Alkohol und Drogen am Steuer: Strafen und Konsequenzen

Alkohol am Steuer wird in Deutschland streng geahndet. Die Grenze für eine Ordnungswidrigkeit liegt bei 0,5 Promille, ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Für Fahranfänger in der Probezeit (erste 2 Jahre) und Fahrer unter 21 Jahren gilt die absolute 0,0-Promille-Grenze.

Alkohol-Grenzwerte und Strafen

  • 0,0 Promille (Fahranfänger/unter 21): 250 € Bußgeld, 1 Punkt, Verlängerung der Probezeit, Aufbauseminar
  • 0,3-0,49 Promille (mit Ausfallerscheinung): Straftat: Geldstrafe, 2-3 Punkte, Führerscheinentzug
  • 0,5-1,09 Promille (Erstverstoß): 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 0,5-1,09 Promille (Zweitverstoß): 1.000 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • 0,5-1,09 Promille (Drittverstoß): 1.500 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Ab 1,1 Promille: Straftat: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte, Führerscheinentzug (min. 6 Monate), MPU
  • Ab 1,6 Promille: Straftat + MPU immer erforderlich für Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Auch der Konsum von Cannabis und anderen Drogen am Steuer wird bestraft. Seit der Teillegalisierung von Cannabis 2024 gilt ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Eine Fahrt unter Drogeneinfluss wird mit 500 € Bußgeld, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot geahndet (Erstverstoß).

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Ihre Rechte

Gegen jeden Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 2 Wochen nach Zustellungschriftlich Einspruch einlegen. Der Einspruch muss bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Ein Einspruch hat aufschiebende Wirkung – das bedeutet, Sie müssen bis zur Entscheidung weder das Bußgeld zahlen noch das Fahrverbot antreten.

Häufige Einspruchsgründe

  • Messfehler: Falsche Kalibrierung des Messgeräts, nicht eingehaltene Messvorschriften
  • Falsche Identifikation: Das Foto zeigt nicht eindeutig den Fahrer
  • Verfahrensfehler: Zustellung zu spät, fehlende Rechtsbelehrung
  • Notstand: Geschwindigkeitsüberschreitung war zur Gefahrenabwehr notwendig
  • Verjährung: Bußgeldbescheid wurde nach der Verjährungsfrist (3 Monate) erlassen

Bei einem Einspruch überprüft zunächst die Bußgeldbehörde ihre Entscheidung. Bleibt sie beim Bußgeld, wird der Fall an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Dort findet eine Hauptverhandlung statt, in der das Gericht das Bußgeld bestätigen, reduzieren oder aufheben kann. Beachten Sie: Das Gericht kann das Bußgeld auch erhöhen (Verböserung). Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.

Häufig gestellte Fragen zum Bußgeldrechner

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