So funktioniert der Brutto-Netto-Rechner 2025
Unser Brutto-Netto-Rechner ermöglicht es Ihnen, auf Basis Ihres Bruttogehalts präzise zu berechnen, wie viel Geld am Monatsende tatsächlich auf Ihrem Konto landet. Die Berechnung berücksichtigt alle relevanten Abzüge für das Jahr 2025: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie die Beiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung).
Der Rechner unterscheidet zwischen monatlicher und jährlicher Eingabe und zeigt Ihnen sowohl das monatliche als auch das jährliche Nettoeinkommen an. Eine visuelle Aufschlüsselung verdeutlicht, welcher Anteil Ihres Gehalts für welche Abgaben verwendet wird. So erhalten Sie vollständige Transparenz über Ihre Gehaltsabzüge.
Welche Faktoren beeinflussen Ihr Nettogehalt?
1. Steuerklasse
Die Steuerklasse ist der wichtigste Faktor für die Höhe der Lohnsteuerabzüge. Deutschland kennt sechs Steuerklassen, die je nach Familienstand und Arbeitssituation zugeordnet werden:
- Steuerklasse 1:Ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder
- Steuerklasse 2:Alleinerziehende mit Kindern (Entlastungsbetrag: 4.260€/Jahr)
- Steuerklasse 3:Verheiratete mit höherem Einkommen (Partner in Klasse 5)
- Steuerklasse 4:Verheiratete mit etwa gleichem Einkommen (beide in Klasse 4)
- Steuerklasse 5:Verheiratete mit niedrigerem Einkommen (Partner in Klasse 3)
- Steuerklasse 6:Für einen zweiten oder weiteren Job (höchste Abzüge, kein Freibetrag)
Die Steuerklassenkombination 3/5 ist für Ehepaare interessant, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Der Besserverdiener profitiert von niedrigeren monatlichen Abzügen in Klasse 3, während der Partner in Klasse 5 höhere Abzüge hat. Im Jahresausgleich zahlt das Ehepaar jedoch die gleiche Gesamtsteuer wie bei der Kombination 4/4.
2. Lohnsteuer und Steuerprogression
Die deutsche Einkommensteuer ist progressiv gestaltet - je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Der steuerliche Grundfreibetrag von 11.604€ (2025) bleibt jedoch steuerfrei. Dieser Betrag soll das Existenzminimum sicherstellen.
Steuerzonen 2025:
- Bis 11.604€: 0% (steuerfreier Grundfreibetrag)
- 11.605€ - 17.005€: 14% bis 24% (Progressionszone 1)
- 17.006€ - 66.760€: 24% bis 42% (Progressionszone 2)
- 66.761€ - 277.825€: 42% (Proportionalzone 1)
- Ab 277.826€: 45% (Reichensteuer, Proportionalzone 2)
Wichtig zu verstehen: Der höhere Steuersatz gilt nur für den Teil des Einkommens, der über der jeweiligen Grenze liegt (progressive Besteuerung). Bei einem zu versteuernden Einkommen von 50.000€ werden also nicht pauschal 42% auf das gesamte Einkommen angewendet, sondern nur auf den Anteil über 66.760€ - was in diesem Beispiel nicht der Fall wäre.
3. Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag (Soli) beträgt 5,5% der Lohnsteuer, wird aber seit 2021 für etwa 90% der Steuerzahler nicht mehr erhoben. Die Freigrenze liegt bei 17.543€ Einkommensteuer pro Jahr. Für Ledige in Steuerklasse 1 bedeutet dies: Erst ab einem Jahresbrutto von etwa 73.000€ fällt Solidaritätszuschlag an. Verheiratete in Steuerklasse 4 zahlen erst ab ca. 146.000€ gemeinsamen Jahresbrutto Soli.
4. Kirchensteuer
Mitglieder der katholischen oder evangelischen Kirche zahlen Kirchensteuer. Diese beträgt 9% der Lohnsteuer (in Bayern und Baden-Württemberg 8%). Bei einer Lohnsteuer von 400€ monatlich fallen somit 36€ Kirchensteuer an. Die Kirchensteuer ist jedoch als Sonderausgabe steuerlich absetzbar und mindert damit die Einkommensteuer im Folgejahr. Wer aus der Kirche austritt, spart sich diese Abgabe, verliert aber auch kirchliche Rechte wie kirchliche Trauung oder Patenschaft.
Sozialversicherungsbeiträge 2025 im Detail
Neben den Steuern werden vom Bruttogehalt auch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Diese werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen (bei der Krankenversicherung trägt der Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag allein). Hier die aktuellen Beitragssätze für 2025:
Sozialversicherung 2025 - Arbeitnehmeranteil:
Gesamtbeitrag: 18,6% | Beitragsbemessungsgrenze: 90.600€/Jahr (West)
7,3% Grundbeitrag + durchschnittlich 1,2% Zusatzbeitrag | Beitragsbemessungsgrenze: 62.100€/Jahr
Gesamtbeitrag: 2,6% | Keine Beitragsbemessungsgrenze
Grundbeitrag 1,7% (Gesamtbeitrag 3,4%) | Kinderlose über 23 Jahre: zusätzlich 0,6% → 2,0% gesamt
Beispielrechnung: Bei einem Bruttogehalt von 3.500€ monatlich (42.000€ jährlich) werden ca. 725€ für Sozialversicherung abgezogen (ca. 20,7%). Davon entfallen etwa 325€ auf die Rentenversicherung, 298€ auf die Krankenversicherung, 46€ auf die Arbeitslosenversicherung und 60€ auf die Pflegeversicherung.
Beitragsbemessungsgrenzen 2025
Die Beitragsbemessungsgrenze definiert das maximale Einkommen, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Verdienen Sie mehr, zahlen Sie auf den übersteigenden Betrag keine weiteren Sozialabgaben. Für 2025 gelten folgende Grenzen: Kranken- und Pflegeversicherung: 62.100€ jährlich (5.175€ monatlich) und Renten- und Arbeitslosenversicherung: 90.600€ jährlich (7.550€ monatlich) in Westdeutschland. In Ostdeutschland liegt die Grenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 89.400€ jährlich.
Steuerklassenwechsel: Wann lohnt es sich?
Für Verheiratete: 3/5 oder 4/4?
Die Wahl der richtigen Steuerklassenkombination kann erheblichen Einfluss auf Ihr monatliches Nettogehalt haben - allerdings nur auf die monatlichen Vorauszahlungen, nicht auf die Jahressteuerlast. Die Steuerklassenkombination 3/5 empfiehlt sich, wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere (Faustregel: mindestens 60% des Gesamteinkommens).
Vorteile Steuerklasse 3/5:
- ✓ Mehr Netto beim Besserverdiener: 300-500€ mehr pro Monat (bei 3.500€ Brutto)
- ✓ Höheres Elterngeld: Basiert auf dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate
- ✓ Höheres Krankengeld: Berechnet sich vom Nettogehalt
- ✓ Bessere Kreditbewertung: Höheres monatliches Nettoeinkommen
Nachteile Steuerklasse 3/5:
- ✗ Weniger Netto bei Klasse 5: Höhere monatliche Abzüge beim Geringverdiener
- ✗ Steuererklärung Pflicht: Muss jährlich abgegeben werden
- ✗ Mögliche Nachzahlung: Falls zu wenig Vorauszahlung geleistet wurde
Die Steuerklassenkombination 4/4 ist die Standard-Option für Ehepaare und eignet sich besonders, wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen. Hier wird jeder so besteuert, als wäre er einzeln veranlagt. Eine Steuererklärung ist in diesem Fall nicht verpflichtend, wird aber meist trotzdem zur Erstattung eingereicht.
Für Alleinerziehende: Wechsel zu Steuerklasse 2
Alleinerziehende sollten unbedingt die Steuerklasse 2 beantragen. Sie erhalten dadurch den Entlastungsbetrag von 4.260€ jährlich (plus 240€ für jedes weitere Kind ab dem zweiten Kind). Das bedeutet etwa 50-100€ mehr Netto pro Monat. Voraussetzungen: Sie sind ledig, geschieden oder verwitwet, haben mindestens ein Kind, für das Sie Kindergeld beziehen, und das Kind lebt in Ihrem Haushalt. Der Wechsel erfolgt beim Finanzamt mit dem Formular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung".
Tipps zur Erhöhung Ihres Nettogehalts
1. Steuerliche Freibeträge eintragen lassen
Haben Sie hohe Werbungskosten (z.B. lange Arbeitswege), Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, können Sie beim Finanzamt einen Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dadurch reduziert sich die monatliche Lohnsteuer, und Sie müssen nicht bis zur Steuererklärung auf Ihr Geld warten. Beantragen können Sie Freibeträge für:
- Werbungskosten: Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildungen (über 1.230€ Pauschale)
- Sonderausgaben: Spenden, Versicherungen, Altersvorsorge
- Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten, Unterhalt
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Handwerkerleistungen, Reinigungskräfte
2. Betriebliche Altersvorsorge nutzen
Durch Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) senken Sie Ihr zu versteuerndes Bruttoeinkommen. Der umgewandelte Betrag ist steuer- und sozialabgabenfrei. Beispiel: Bei einer Entgeltumwandlung von 200€ monatlich sparen Sie ca. 90€ an Steuern und Sozialabgaben - der tatsächliche Nettoverlust beträgt also nur 110€, während 200€ in Ihre Altersvorsorge fließen. Seit 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet, 15% Zuschuss zu zahlen.
3. Firmenwagen, Jobticket und Sachbezüge
Steuerfreie oder -begünstigte Zusatzleistungen vom Arbeitgeber erhöhen Ihr Nettoeinkommen, ohne dass das Bruttogehalt steigt. Dazu gehören: Jobticket (seit 2019 steuerfrei),Sachbezüge bis 50€ monatlich (z.B. Tankgutscheine, Einkaufsgutscheine),Dienstfahrrad-Leasing (steuerbegünstigt), Firmenwagen (bei privater Nutzung: 1%-Regelung oder Fahrtenbuch), Zuschuss zum Kindergarten(steuerfrei) und betriebliche Gesundheitsförderung bis 600€ jährlich.
4. Private Krankenversicherung für Gutverdiener
Ab einem Jahresbrutto von 69.300€ (2025) können Sie in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Je nach Alter und Gesundheitszustand kann dies günstiger sein als die gesetzliche Krankenversicherung. Beachten Sie jedoch: Der Wechsel zurück in die GKV ist später nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Lassen Sie sich hierzu unabhängig beraten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel Netto bleibt vom Brutto übrig?
Die Höhe des Nettogehalts hängt von mehreren Faktoren ab: Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuerpflicht und Sozialversicherungsbeiträge. In Steuerklasse 1 bleiben bei einem Bruttogehalt von 3.000€ monatlich etwa 2.000€ bis 2.100€ netto übrig. Das entspricht einer Abgabenquote von 30-35%. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner können Sie Ihr individuelles Nettogehalt präzise berechnen.
Was sind die Steuerklassen in Deutschland?
In Deutschland gibt es 6 Steuerklassen: Klasse 1 für Ledige und Geschiedene, Klasse 2 für Alleinerziehende, Klasse 3 für Verheiratete mit höherem Einkommen, Klasse 4 für Verheiratete mit etwa gleichem Einkommen, Klasse 5 für Verheiratete mit niedrigerem Einkommen (Partner in Klasse 3) und Klasse 6 für einen Zweitjob. Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der Lohnsteuerabzüge.
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2025?
Die Sozialversicherungsbeiträge 2025 in Deutschland betragen: Rentenversicherung 18,6% (Arbeitnehmeranteil 9,3%), Krankenversicherung durchschnittlich 17,1% (Arbeitnehmeranteil ca. 8,5% inkl. Zusatzbeitrag), Arbeitslosenversicherung 2,6% (Arbeitnehmeranteil 1,3%) und Pflegeversicherung 3,4% bzw. 4% für Kinderlose über 23 Jahre (Arbeitnehmeranteil 1,7% bzw. 2%). Insgesamt werden etwa 20-21% des Bruttogehalts für Sozialversicherung abgezogen.
Was ist der Grundfreibetrag 2025?
Der steuerliche Grundfreibetrag liegt 2025 bei 11.604€ pro Jahr (967€ pro Monat). Einkommen bis zu dieser Höhe ist steuerfrei. Der Grundfreibetrag stellt das Existenzminimum sicher. Bei Verheirateten in Steuerklasse 3 verdoppelt sich der Freibetrag auf 23.208€ jährlich. Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags wird progressiv besteuert, beginnend bei 14%.
Muss ich Kirchensteuer zahlen?
Kirchensteuer müssen Sie nur zahlen, wenn Sie Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche sind. Die Kirchensteuer beträgt 9% der Lohnsteuer in den meisten Bundesländern (8% in Bayern und Baden-Württemberg). Sie können aus der Kirche austreten, um keine Kirchensteuer mehr zu zahlen. Die Kirchensteuer ist allerdings steuerlich absetzbar und reduziert damit Ihre Einkommensteuer.
Was ist der Solidaritätszuschlag 2025?
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Lohnsteuer, wird aber 2025 nur noch bei sehr hohen Einkommen erhoben. Für die meisten Arbeitnehmer entfällt der Soli komplett: Singles zahlen erst ab etwa 73.000€ Jahresbruttoeinkommen, Verheiratete ab ca. 146.000€. Die Freigrenze liegt bei 17.543€ Einkommensteuer jährlich. 90% der Steuerzahler sind damit vom Soli befreit.
Wie wird die Lohnsteuer berechnet?
Die Lohnsteuer wird progressiv berechnet: Nach Abzug des Grundfreibetrags (11.604€) beginnt der Steuersatz bei 14% und steigt bis 42% (ab 66.760€) bzw. 45% (ab 277.825€ - sog. Reichensteuer). Die Berechnung erfolgt zonenweise mit mathematischen Formeln. Ihr Nettogehalt ergibt sich nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen vom Bruttogehalt.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 3 und 5?
Steuerklasse 3 und 5 sind für Ehepaare mit unterschiedlichen Einkommen gedacht. Der Besserverdiener wählt Klasse 3 (niedrigste Lohnsteuer, doppelter Grundfreibetrag), der Geringverdiener Klasse 5 (höchste Lohnsteuer, kein Grundfreibetrag). Die Kombination 3/5 lohnt sich, wenn ein Partner mindestens 60% des Gesamteinkommens verdient. Alternativ können beide Klasse 4 wählen, was bei ähnlichen Einkommen günstiger ist.
Wann lohnt sich Steuerklasse 2?
Steuerklasse 2 ist für Alleinerziehende vorgesehen und bietet steuerliche Vorteile: Sie erhalten den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260€ jährlich (plus 240€ für jedes weitere Kind). Um Steuerklasse 2 zu bekommen, müssen Sie ledig, geschieden oder verwitwet sein und mit mindestens einem Kind zusammenleben, für das Sie Kindergeld erhalten. Ein volljähriges Kind im Haushalt reicht ebenfalls.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. 2025 liegt sie für Kranken- und Pflegeversicherung bei 62.100€ jährlich (5.175€ monatlich) und für Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 90.600€ jährlich (7.550€ monatlich) in Westdeutschland. Einkommen oberhalb dieser Grenzen ist beitragsfrei, die Sozialabgaben werden gedeckelt.
Wie viel mehr Netto bei Steuerklassenwechsel?
Ein Wechsel von Steuerklasse 4 zu 3 kann das monatliche Nettogehalt um 300-500€ erhöhen (bei 3.500€ Brutto), während der Partner in Klasse 5 entsprechend weniger bekommt. Wichtig: Das ist nur ein Vorauszahlungseffekt - im Jahresausgleich zahlt das Ehepaar insgesamt die gleiche Steuer. Ein Wechsel von Klasse 1 zu 2 (Alleinerziehende) bringt etwa 50-100€ mehr netto pro Monat durch den Entlastungsbetrag.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Eine Steuererklärung ist Pflicht bei: Steuerklassenkombination 3/5 oder 4 mit Faktor, Nebenjobs, Lohnersatzleistungen über 410€ (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld), Ehepaaren mit zwei Einkommen und gemeinsamer Veranlagung. Auch ohne Pflicht lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung oft: Im Schnitt erhalten Arbeitnehmer 1.095€ Steuererstattung durch Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
Netto-Gehaltsvergleich nach Steuerklassen
Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft, wie viel Nettogehalt bei verschiedenen Bruttogehältern und Steuerklassen übrig bleibt (ohne Kirchensteuer, kinderlos):
| Brutto/Monat | Steuerklasse 1 | Steuerklasse 3 | Steuerklasse 5 |
|---|---|---|---|
| 2.000€ | ≈1.485€ | ≈1.610€ | ≈1.220€ |
| 3.000€ | ≈2.045€ | ≈2.295€ | ≈1.685€ |
| 4.000€ | ≈2.565€ | ≈2.980€ | ≈2.095€ |
| 5.000€ | ≈3.045€ | ≈3.630€ | ≈2.465€ |
| 6.000€ | ≈3.515€ | ≈4.270€ | ≈2.820€ |
* Ungefähre Werte, basierend auf 2025 Steuersätzen. Tatsächliche Werte können durch Zusatzbeiträge, Kinderfreibeträge und andere Faktoren abweichen.
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