Alle Tools

Einkommensteuer-Rechner 2024 Deutschland - Steuern Präzise Berechnen

Berechnen Sie kostenlos Ihre Einkommensteuer 2024 in Deutschland. Unser professioneller Steuerrechner berücksichtigt alle Steuerklassen, den aktuellen Grundfreibetrag, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ermitteln Sie sofort Ihre Steuerlast und Ihr Nettoeinkommen!

Einkommensteuer-Rechner 2024

💰

Ihr zu versteuerndes Einkommen pro Jahr

💡 Hinweise zur Berechnung

Grundfreibetrag 2024: 11.604€ (steuerfrei)

Steuersätze: Progressiv von 14% bis 45% (Reichensteuer ab 277.826€)

Solidaritätszuschlag: 5,5% der Einkommensteuer, erst ab Schwellenwert (17.543€)

Kirchensteuer: 9% (Bayern, BW: 8%) der Einkommensteuer, optional

Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Berechnung. Für exakte Werte konsultieren Sie einen Steuerberater.

⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Rechner dient nur der Orientierung und ersetzt keine professionelle Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.

Schnellübersicht Steuern 2024

  • Grundfreibetrag: 11.604 € (steuerfrei)
  • Eingangssteuersatz: 14% (ab 11.605€)
  • Spitzensteuersatz: 42% (ab 66.761€)
  • Reichensteuer: 45% (ab 277.826€)
  • Soli: 5,5% (erst ab Schwellenwert)

Das deutsche Einkommensteuersystem 2024 verstehen

Die Einkommensteuer ist die wichtigste direkte Steuer in Deutschland und wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Sie ist eine Gemeinschaftssteuer, deren Aufkommen Bund, Ländern und Gemeinden zusteht. Das deutsche Steuersystem basiert auf dem Prinzip der Leistungsfähigkeit: Wer mehr verdient, zahlt prozentual auch mehr Steuern (progressive Besteuerung).

Im Jahr 2024 gelten aktualisierte Steuersätze und Freibeträge, die der Inflation und wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung tragen. Der Grundfreibetrag wurde auf 11.604 Euro erhöht, und die Tarifeckwerte wurden entsprechend angepasst.

Wichtige Änderungen 2024:

  • Grundfreibetrag: Erhöhung auf 11.604 Euro (2023: 10.908 Euro)
  • Spitzensteuersatz: Greift ab 66.761 Euro (2023: 62.810 Euro)
  • Reichensteuer: Ab 277.826 Euro (2023: 277.826 Euro)
  • Solidaritätszuschlag: Weiterhin nur für Spitzenverdiener
  • Kinderfreibetrag: 6.384 Euro pro Kind (2023: 6.024 Euro)

Steuerklassen in Deutschland: Welche ist die Richtige?

Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Gehalt abgezogen wird. Es gibt sechs Steuerklassen in Deutschland, die sich nach Familienstand und Beschäftigungsverhältnis richten.

SteuerklasseFür wen?Besonderheiten
Klasse I (1)Ledige, geschiedene, verwitwete Personen ohne KinderStandard-Steuerklasse, mittlere Steuerabzüge
Klasse II (2)Alleinerziehende mit SorgerechtEntlastungsbetrag 4.260€, niedrigere Steuerabzüge
Klasse III (3)Verheiratete: Besserverdiener (Partner hat Klasse V)Niedrigste Steuerabzüge, höchstes Netto
Klasse IV (4)Verheiratete: Beide ähnliches EinkommenGleiche Abzüge wie Klasse I, optional mit Faktor
Klasse V (5)Verheiratete: Geringverdiener (Partner hat Klasse III)Höchste Steuerabzüge, niedrigstes Netto
Klasse VI (6)Zweiter oder weiterer ArbeitgeberHöchste Abzüge, kein Freibetrag

Steuerklasse I - Ledige und Alleinstehende

Steuerklasse 1 ist die häufigste Steuerklasse in Deutschland. Sie gilt für alle ledigen, geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Personen ohne Kinder. Auch Verwitwete werden nach Ablauf des Jahres, in dem der Ehepartner verstorben ist, in Klasse 1 eingestuft.

Beispielberechnung Steuerklasse 1 (2024)

Bruttojahreseinkommen: 45.000 €

Zu versteuerndes Einkommen: 45.000 € - 11.604 € = 33.396 €

Einkommensteuer: ca. 5.890 € (Progressionszone 2)

Solidaritätszuschlag: 0 € (unter Schwellenwert)

Gesamte Steuerlast: ca. 5.890 € (13,1% effektiv)

Nettoeinkommen: ca. 39.110 € / Jahr (3.259 € / Monat)

Steuerklasse II - Alleinerziehende

Steuerklasse 2 bietet einen besonderen Vorteil: den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 Euro pro Jahr. Dieser erhöht sich um 240 Euro für jedes weitere Kind. Voraussetzung ist, dass Sie das alleinige Sorgerecht haben und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen erwachsenen Person besteht.

Vorteile Steuerklasse 2:

  • Grundfreibetrag: 11.604 €
  • Entlastungsbetrag: 4.260 € (1 Kind) + 240 € je weiterem Kind
  • Kinderfreibetrag: 6.384 € pro Kind (alternativ zu Kindergeld)
  • Deutlich niedrigere monatliche Steuerabzüge als in Klasse 1

Steuerklassen III/V - Die Kombination für Ehepaare

Die Kombination III/V lohnt sich für verheiratete Paare, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere (Faustregel: Verhältnis 60:40 oder extremer). Der Besserverdiener wählt Klasse 3 und hat dadurch monatlich mehr Netto. Der Geringverdiener wählt Klasse 5 mit höheren Abzügen.

Wichtig: Jahresausgleich beachten!

Die Steuerklassenkombination III/V führt meist zu Nachzahlungen bei der Steuererklärung, da monatlich zu wenig Steuern abgezogen werden. Die Steuerklasse 4 mit Faktor verteilt die Last gerechter.

Tipp: Mit unserem Rechner können Sie verschiedene Szenarien durchspielen und die optimale Steuerklasse finden!

Grundfreibetrag 2024: Das steuerfreie Existenzminimum

Der Grundfreibetrag ist der Einkommensbetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Er soll das Existenzminimum steuerfrei stellen und wird jährlich angepasst. Für 2024 beträgt er 11.604 Euro – eine deutliche Erhöhung gegenüber den Vorjahren.

JahrGrundfreibetragErhöhung
20219.744 €+336 €
202210.347 €+603 €
202310.908 €+561 €
202411.604 €+696 €

Wichtig für Ehepaare: Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 23.208 Euro. Bis zu diesem gemeinsamen Einkommen zahlt das Paar keine Einkommensteuer.

Die progressive Einkommensteuertabelle 2024

Deutschland nutzt ein progressives Steuersystem: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Der Steuersatz steigt dabei nicht sprunghaft, sondern fließend (linear-progressiv). Die Einkommensteuer 2024 ist in vier Progressionszonen unterteilt:

ZoneEinkommen (zvE)SteuersatzBeschreibung
Nullzone0 € - 11.604 €0%Grundfreibetrag - steuerfrei
Zone 111.605 € - 17.005 €14% - 23,97%Erste Progressionszone
Zone 217.006 € - 66.760 €23,97% - 42%Zweite Progressionszone
Zone 366.761 € - 277.825 €42%Spitzensteuersatz
Zone 4ab 277.826 €45%Reichensteuer

Grenzsteuersatz vs. Durchschnittssteuersatz

Grenzsteuersatz: Der Steuersatz, der auf den nächsten verdienten Euro fällig wird. Bei 70.000€ Einkommen beträgt er 42%.

Durchschnittssteuersatz: Der effektive Gesamtsteuersatz auf das gesamte Einkommen. Bei 70.000€ Einkommen liegt er bei ca. 25%, da die ersten 11.604€ steuerfrei sind und die restlichen Einkommen progressiv besteuert werden.

Solidaritätszuschlag 2024: Wer zahlt noch Soli?

Der Solidaritätszuschlag wurde ursprünglich zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt. Seit 2021 wurde er für etwa 90% der Steuerzahler abgeschafft. Er beträgt weiterhin 5,5% der Einkommensteuer, wird aber erst ab bestimmten Schwellenwerten fällig.

Soli-Schwellenwerte 2024:

  • Einzelveranlagung: Kein Soli bis zu einer Einkommensteuer von 17.543 €
  • Zusammenveranlagung: Kein Soli bis zu einer Einkommensteuer von 35.086 €
  • Milderungszone: Zwischen den Schwellenwerten wird der Soli reduziert
  • Voller Soli (5,5%): Erst bei sehr hohen Einkommen (Spitzenverdiener)

Praktisches Beispiel: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 80.000€ beträgt die Einkommensteuer ca. 20.500€. Da dies über dem Schwellenwert von 17.543€ liegt, wird Solidaritätszuschlag fällig: 20.500€ × 5,5% = 1.128€ Soli.

Kirchensteuer: Optional, aber bedeutsam

Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern für die Religionsgemeinschaften eingezogen. Sie ist nur für Mitglieder der katholischen oder evangelischen Kirche verpflichtend und beträgt:

  • 9% der Einkommensteuer in den meisten Bundesländern
  • 8% der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg

Beispielrechnung Kirchensteuer (2024)

Zu versteuerndes Einkommen: 50.000 €

Einkommensteuer: ca. 11.600 €

Kirchensteuer (9%): 11.600 € × 0,09 = 1.044 €

Ersparnis nach Kirchenaustritt: 1.044 € pro Jahr

Hinweis: Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar, wodurch sich die tatsächliche Belastung reduziert.

Kirchensteuer steuerlich absetzen

Ein oft übersehener Vorteil: Die gezahlte Kirchensteuer können Sie als Sonderausgabe in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dadurch reduziert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen für das Folgejahr, und Sie erhalten einen Teil der Kirchensteuer indirekt zurück.

Steueroptimierung: Legal Steuern sparen in Deutschland

Es gibt zahlreiche legale Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu senken. Die wichtigsten Strategien im Überblick:

1. Werbungskosten optimal nutzen

Werbungskosten sind Ausgaben, die Sie für Ihren Beruf aufwenden. Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch eine Pauschale von 1.230 Euro. Liegen Ihre tatsächlichen Kosten höher, können Sie diese absetzen:

Typische Werbungskosten:

  • Arbeitszimmer: 1.260€ Pauschale oder tatsächliche Kosten bei ausschließlicher beruflicher Nutzung
  • Homeoffice-Pauschale: 6€ pro Tag (max. 1.260€/Jahr) für 2024
  • Pendlerpauschale: 0,30€ pro km einfache Strecke (ab 21. km: 0,38€)
  • Fortbildungskosten: Seminare, Kurse, Fachbücher vollständig absetzbar
  • Arbeitsmittel: Computer, Software, Fachliteratur, Büromaterial
  • Berufsbekleidung: Typische Berufskleidung (Uniform, Schutzkleidung)
  • Bewerbungskosten: Alle Kosten für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche

2. Sonderausgaben geltend machen

Sonderausgaben senken Ihr zu versteuerndes Einkommen direkt:

  • Altersvorsorge (Riester-Rente): Bis zu 2.100€ absetzbar
  • Basisversorgung (Rürup-Rente): Bis zu 27.566€ (2024), davon 100% absetzbar
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge vollständig absetzbar
  • Spenden: Bis zu 20% des Gesamteinkommens
  • Kirchensteuer: Vollständig als Sonderausgabe absetzbar
  • Kinderbetreuungskosten: 2/3 der Kosten, max. 4.000€ pro Kind
  • Schulgeld: 30% der Kosten, max. 5.000€ pro Kind

3. Außergewöhnliche Belastungen

Diese Kosten können abgesetzt werden, wenn sie eine zumutbare Belastung (1-7% des Einkommens, je nach Situation) übersteigen:

Absetzbare außergewöhnliche Belastungen:

  • Krankheitskosten (Medikamente, Behandlungen, Brille, Zahnersatz)
  • Pflegekosten für Angehörige
  • Beerdigungskosten
  • Scheidungskosten (teilweise)
  • Kosten für Behinderung (Pauschbeträge von 384€ bis 7.400€)

4. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten

Profitieren Sie von direkten Steuerermäßigungen (nicht nur Absetzung):

Art der LeistungAbsetzbarMax. Ersparnis
Handwerkerleistungen20% von max. 6.000€ Lohnkosten1.200 € / Jahr
Haushaltsnahe Dienstleistungen20% von max. 20.000€4.000 € / Jahr
Minijob im Haushalt (450€-Basis)20% von max. 2.550€510 € / Jahr

Steuerersparnis-Beispiel: Familie mit Eigenheim

Handwerkerkosten: 8.000€ Lohnanteil → 1.200€ Steuerersparnis

Reinigungskraft: 6.000€/Jahr → 1.200€ Steuerersparnis

Gartenpflege: 3.000€/Jahr → 600€ Steuerersparnis

Kinderbetreuung: 6.000€/Jahr → 4.000€ absetzbar

Gesamte Steuerersparnis: Über 3.000€ direkte Steuerermäßigung + weitere Absetzungen!

Selbstständige und Freiberufler: Besonderheiten bei der Einkommensteuer

Als Selbstständiger oder Freiberufler zahlen Sie Einkommensteuer auf Ihren Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben). Anders als Arbeitnehmer müssen Sie die Steuer nicht monatlich zahlen, sondern leisten vierteljährliche Vorauszahlungen.

Steuervorauszahlungen

Das Finanzamt legt basierend auf Ihrer letzten Steuererklärung vierteljährliche Vorauszahlungen fest (fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember). Diese können Sie anpassen lassen, wenn sich Ihr Einkommen ändert.

Beispiel: Selbstständiger Webdesigner

Jahresumsatz: 80.000 €

Betriebsausgaben: 25.000 € (Software, Büro, Internet, etc.)

Gewinn: 55.000 €

Abzüglich Grundfreibetrag: 55.000 € - 11.604 € = 43.396 €

Einkommensteuer 2024: ca. 9.700 €

Vierteljährliche Vorauszahlung: ca. 2.425 € (alle 3 Monate)

Absetzbare Betriebsausgaben für Selbstständige

Als Selbstständiger können Sie alle betrieblich veranlassten Ausgaben vollständig absetzen:

Typische Betriebsausgaben:

  • Büroräume / Coworking Space
  • Arbeitszimmer (anteilig)
  • Geschäftswagen (1% Regel oder Fahrtenbuch)
  • Computer, Tablet, Smartphone
  • Software-Lizenzen
  • Fachliteratur und Weiterbildung

Weitere absetzbare Kosten:

  • Versicherungen (Berufshaftpflicht, etc.)
  • Kontoführungsgebühren
  • Steuerberater-Kosten
  • Marketing und Werbung
  • Bewirtungskosten (70%)
  • Reisekosten (Fahrt, Hotel, Verpflegung)

Einkommensteuer und Sozialversicherung: Der Unterschied

Viele verwechseln die Einkommensteuer mit den Sozialversicherungsbeiträgen. Beides wird vom Bruttogehalt abgezogen, aber sie dienen unterschiedlichen Zwecken und werden unterschiedlich berechnet:

KriteriumEinkommensteuerSozialversicherung
ZweckFinanzierung staatlicher Aufgaben (Infrastruktur, Bildung, etc.)Absicherung gegen soziale Risiken (Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit)
BerechnungProgressiv (0% - 45%), abhängig vom EinkommenProzentsatz vom Bruttolohn (ca. 20% Arbeitnehmeranteil)
FreibetragJa, Grundfreibetrag 11.604€Nein, ab dem ersten Euro fällig
ObergrenzeNein, auf unbegrenzt hohes EinkommenJa, Beitragsbemessungsgrenze (ca. 90.600€/Jahr)
Wer zahlt?Arbeitnehmer alleinArbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte

Wichtig: Unser Einkommensteuer-Rechner berechnet nur die Steuerlast (Einkommensteuer, Soli, Kirchensteuer). Für die Berechnung von Brutto zu Netto inklusive Sozialversicherung nutzen Sie unseren separaten Brutto-Netto-Rechner!

Häufige Fehler bei der Steuerberechnung vermeiden

Fehler 1: Bruttoeinkommen = Zu versteuerndes Einkommen

Falsch: Viele denken, die Steuer wird direkt auf das Bruttogehalt berechnet.

Richtig: Vom Brutto werden erst Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge abgezogen. Nur das verbleibende "zu versteuernde Einkommen" (zvE) wird besteuert.

Fehler 2: Grenzsteuersatz = Gesamte Steuerlast

Mythos: "Ich zahle 42% Steuern auf mein gesamtes Einkommen."

Realität: Nur das Einkommen ÜBER 66.760€ wird mit 42% besteuert. Der Durchschnittssteuersatz ist deutlich niedriger (progressives System).

Fehler 3: Steuerklasse = Gesamte Steuerlast

Irrglaube: Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Steuern Sie insgesamt zahlen.

Wahrheit: Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Abzug. Die Gesamtsteuerlast wird bei der Jahressteuererklärung korrekt berechnet. Ehepaare zahlen bei Zusammenveranlagung IMMER gleich viel, egal ob 3/5 oder 4/4!

Fehler 4: Mehr verdienen lohnt sich nicht wegen Progression

Befürchtung: "Wenn ich mehr verdiene, zahle ich prozentual so viel mehr Steuern, dass es sich nicht lohnt."

Fakt: Mehr Brutto bedeutet IMMER mehr Netto. Nur der Betrag ÜBER der Grenze wird höher besteuert. Sie rutschen nie "netto unter" Ihr vorheriges Gehalt.

Tipps für die Steuererklärung 2024

So holen Sie das Maximum aus Ihrer Steuererklärung:

1. Belege sammeln das ganze Jahr über

Führen Sie einen Ordner für Quittungen, Rechnungen und Bescheinigungen. Digital oder analog - Hauptsache übersichtlich!

2. Fristen einhalten

Abgabefrist: 31. Juli (bei Steuerberater: 28. Februar des Folgejahres). Bei Versäumnis drohen Verspätungszuschläge.

3. Alle Pauschalen nutzen

Selbst ohne Belege: Werbungskostenpauschale (1.230€), Sonderausgabenpauschale (36€), Verpflegungspauschale bei Dienstreisen.

4. Homeoffice-Pauschale nicht vergessen

6€ pro Tag für bis zu 210 Tage = max. 1.260€. Auch nutzbar, wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist!

5. Arbeitsmittel clever absetzen

Computer, Handy, Software: Ab 2024 gibt es keine Grenze mehr - sofort voll absetzbar (früher nur ab 800€).

6. Altersvorsorge maximieren

Riester und Rürup bieten hohe Steuervorteile. 2024 können Sie bis zu 27.566€ bei Rürup absetzen (100% der Einzahlungen).

7. Doppelte Haushaltsführung nutzen

Wenn Sie berufsbedingt eine Zweitwohnung haben: Miete, Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand absetzbar.

Praktische Rechenbeispiele: Von Brutto zu Netto

Beispiel 1: Lediger Arbeitnehmer, Steuerklasse 1

Ausgangssituation:

Bruttojahreseinkommen: 35.000 €

Steuerklasse: I

Keine Kirchensteuer

Berechnung:

Zu versteuerndes Einkommen: 35.000 € - 11.604 € = 23.396 €

Einkommensteuer (Progressionszone 2): ca. 2.850 €

Solidaritätszuschlag: 0 € (unter Schwellenwert)

Kirchensteuer: 0 €

Gesamte Steuerlast: 2.850 €

Effektiver Steuersatz: 8,1%

Nettoeinkommen: 32.150 € (ca. 2.679 € / Monat)

Beispiel 2: Verheiratetes Paar, Steuerklasse 3/5

Ausgangssituation:

Partner A (Klasse 3): 70.000 € Brutto

Partner B (Klasse 5): 25.000 € Brutto

Gemeinsames Einkommen: 95.000 €

Berechnung bei Zusammenveranlagung:

Zu versteuerndes Einkommen: 95.000 € - 23.208 € (doppelter Grundfreibetrag) = 71.792 €

Einkommensteuer: ca. 17.100 €

Solidaritätszuschlag: 17.100 € × 5,5% = 940 €

Kirchensteuer: 0 €

Gesamte Steuerlast: 18.040 €

Effektiver Steuersatz: 19%

Nettoeinkommen: 76.960 € (ca. 6.413 € / Monat)

Hinweis: Monatlich werden durch die Steuerklassen unterschiedliche Beträge abgezogen. Der Jahresausgleich erfolgt über die Steuererklärung.

Beispiel 3: Selbstständige mit hohem Einkommen

Ausgangssituation:

Jahresumsatz: 150.000 €

Betriebsausgaben: 45.000 €

Gewinn: 105.000 €

Berechnung:

Zu versteuerndes Einkommen: 105.000 € - 11.604 € = 93.396 €

Einkommensteuer: ca. 29.200 € (Zone 3: 42% Spitzensteuersatz greift)

Solidaritätszuschlag: 29.200 € × 5,5% = 1.606 €

Kirchensteuer (9%): 2.628 €

Gesamte Steuerlast: 33.434 €

Effektiver Steuersatz: 31,8%

Einkommen nach Steuern: 71.566 €

Zusätzlich: Selbstständige zahlen ihre Sozialversicherung selbst (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung).

Zusammenfassung: Einkommensteuer 2024 optimal nutzen

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Grundfreibetrag 2024: 11.604 € sind steuerfrei. Bei Ehepaaren: 23.208 €
  • Progressive Besteuerung: 0% bis 11.604€, dann 14-45% je nach Einkommen
  • Solidaritätszuschlag: Nur noch für Spitzenverdiener (5,5% der Einkommensteuer)
  • Kirchensteuer: 8-9% der Einkommensteuer (optional, absetzbar)
  • Steuerklassen: Bestimmen monatlichen Abzug, nicht Jahressteuerlast
  • Steueroptimierung: Werbungskosten, Sonderausgaben, Handwerkerkosten nutzen
  • Homeoffice 2024: 6€/Tag für bis zu 210 Tage (max. 1.260€)
  • Mehr verdienen lohnt sich immer – progressives System bedeutet nicht weniger Netto!

Unser Einkommensteuer-Rechner 2024 hilft Ihnen:

  • • Ihre exakte Steuerlast für 2024 zu berechnen
  • • Alle Steuerklassen durchzuspielen und zu vergleichen
  • • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer korrekt zu ermitteln
  • • Ihr Nettoeinkommen (nach Steuern) zu bestimmen
  • • Den effektiven Steuersatz zu ermitteln
  • • Steueroptimierungen zu planen (z.B. durch Kinderfreibeträge)
  • • Monatliche und jährliche Werte zu vergleichen

Perfekt für Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte und alle Steuerzahler in Deutschland – kostenlos und sofort verfügbar!

Häufig gestellte Fragen zum Einkommensteuer-Rechner

Die wichtigsten Antworten zu unserem kostenlosen Online-Rechner

Kostenlos für Deutschland
Präzise Berechnungen
Ohne Anmeldung

Ähnliche Rechner & Tools

Alle Tools sind kostenlos und funktionieren ohne Anmeldung. Perfekt für Deutschland, Österreich und die Schweiz.