Einkommensteuer-Rechner 2024 Deutschland - Steuern Präzise Berechnen
Berechnen Sie kostenlos Ihre Einkommensteuer 2024 in Deutschland. Unser professioneller Steuerrechner berücksichtigt alle Steuerklassen, den aktuellen Grundfreibetrag, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ermitteln Sie sofort Ihre Steuerlast und Ihr Nettoeinkommen!
Einkommensteuer-Rechner 2024
💰Ihr zu versteuerndes Einkommen pro Jahr
💡 Hinweise zur Berechnung
Grundfreibetrag 2024: 11.604€ (steuerfrei)
Steuersätze: Progressiv von 14% bis 45% (Reichensteuer ab 277.826€)
Solidaritätszuschlag: 5,5% der Einkommensteuer, erst ab Schwellenwert (17.543€)
Kirchensteuer: 9% (Bayern, BW: 8%) der Einkommensteuer, optional
Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Berechnung. Für exakte Werte konsultieren Sie einen Steuerberater.
Schnellübersicht Steuern 2024
- Grundfreibetrag: 11.604 € (steuerfrei)
- Eingangssteuersatz: 14% (ab 11.605€)
- Spitzensteuersatz: 42% (ab 66.761€)
- Reichensteuer: 45% (ab 277.826€)
- Soli: 5,5% (erst ab Schwellenwert)
Das deutsche Einkommensteuersystem 2024 verstehen
Die Einkommensteuer ist die wichtigste direkte Steuer in Deutschland und wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Sie ist eine Gemeinschaftssteuer, deren Aufkommen Bund, Ländern und Gemeinden zusteht. Das deutsche Steuersystem basiert auf dem Prinzip der Leistungsfähigkeit: Wer mehr verdient, zahlt prozentual auch mehr Steuern (progressive Besteuerung).
Im Jahr 2024 gelten aktualisierte Steuersätze und Freibeträge, die der Inflation und wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung tragen. Der Grundfreibetrag wurde auf 11.604 Euro erhöht, und die Tarifeckwerte wurden entsprechend angepasst.
Wichtige Änderungen 2024:
- Grundfreibetrag: Erhöhung auf 11.604 Euro (2023: 10.908 Euro)
- Spitzensteuersatz: Greift ab 66.761 Euro (2023: 62.810 Euro)
- Reichensteuer: Ab 277.826 Euro (2023: 277.826 Euro)
- Solidaritätszuschlag: Weiterhin nur für Spitzenverdiener
- Kinderfreibetrag: 6.384 Euro pro Kind (2023: 6.024 Euro)
Steuerklassen in Deutschland: Welche ist die Richtige?
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Gehalt abgezogen wird. Es gibt sechs Steuerklassen in Deutschland, die sich nach Familienstand und Beschäftigungsverhältnis richten.
| Steuerklasse | Für wen? | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Klasse I (1) | Ledige, geschiedene, verwitwete Personen ohne Kinder | Standard-Steuerklasse, mittlere Steuerabzüge |
| Klasse II (2) | Alleinerziehende mit Sorgerecht | Entlastungsbetrag 4.260€, niedrigere Steuerabzüge |
| Klasse III (3) | Verheiratete: Besserverdiener (Partner hat Klasse V) | Niedrigste Steuerabzüge, höchstes Netto |
| Klasse IV (4) | Verheiratete: Beide ähnliches Einkommen | Gleiche Abzüge wie Klasse I, optional mit Faktor |
| Klasse V (5) | Verheiratete: Geringverdiener (Partner hat Klasse III) | Höchste Steuerabzüge, niedrigstes Netto |
| Klasse VI (6) | Zweiter oder weiterer Arbeitgeber | Höchste Abzüge, kein Freibetrag |
Steuerklasse I - Ledige und Alleinstehende
Steuerklasse 1 ist die häufigste Steuerklasse in Deutschland. Sie gilt für alle ledigen, geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Personen ohne Kinder. Auch Verwitwete werden nach Ablauf des Jahres, in dem der Ehepartner verstorben ist, in Klasse 1 eingestuft.
Beispielberechnung Steuerklasse 1 (2024)
Bruttojahreseinkommen: 45.000 €
Zu versteuerndes Einkommen: 45.000 € - 11.604 € = 33.396 €
Einkommensteuer: ca. 5.890 € (Progressionszone 2)
Solidaritätszuschlag: 0 € (unter Schwellenwert)
Gesamte Steuerlast: ca. 5.890 € (13,1% effektiv)
Nettoeinkommen: ca. 39.110 € / Jahr (3.259 € / Monat)
Steuerklasse II - Alleinerziehende
Steuerklasse 2 bietet einen besonderen Vorteil: den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 Euro pro Jahr. Dieser erhöht sich um 240 Euro für jedes weitere Kind. Voraussetzung ist, dass Sie das alleinige Sorgerecht haben und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen erwachsenen Person besteht.
Vorteile Steuerklasse 2:
- Grundfreibetrag: 11.604 €
- Entlastungsbetrag: 4.260 € (1 Kind) + 240 € je weiterem Kind
- Kinderfreibetrag: 6.384 € pro Kind (alternativ zu Kindergeld)
- Deutlich niedrigere monatliche Steuerabzüge als in Klasse 1
Steuerklassen III/V - Die Kombination für Ehepaare
Die Kombination III/V lohnt sich für verheiratete Paare, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere (Faustregel: Verhältnis 60:40 oder extremer). Der Besserverdiener wählt Klasse 3 und hat dadurch monatlich mehr Netto. Der Geringverdiener wählt Klasse 5 mit höheren Abzügen.
Wichtig: Jahresausgleich beachten!
Die Steuerklassenkombination III/V führt meist zu Nachzahlungen bei der Steuererklärung, da monatlich zu wenig Steuern abgezogen werden. Die Steuerklasse 4 mit Faktor verteilt die Last gerechter.
Tipp: Mit unserem Rechner können Sie verschiedene Szenarien durchspielen und die optimale Steuerklasse finden!
Grundfreibetrag 2024: Das steuerfreie Existenzminimum
Der Grundfreibetrag ist der Einkommensbetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Er soll das Existenzminimum steuerfrei stellen und wird jährlich angepasst. Für 2024 beträgt er 11.604 Euro – eine deutliche Erhöhung gegenüber den Vorjahren.
| Jahr | Grundfreibetrag | Erhöhung |
|---|---|---|
| 2021 | 9.744 € | +336 € |
| 2022 | 10.347 € | +603 € |
| 2023 | 10.908 € | +561 € |
| 2024 | 11.604 € | +696 € |
Wichtig für Ehepaare: Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 23.208 Euro. Bis zu diesem gemeinsamen Einkommen zahlt das Paar keine Einkommensteuer.
Die progressive Einkommensteuertabelle 2024
Deutschland nutzt ein progressives Steuersystem: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Der Steuersatz steigt dabei nicht sprunghaft, sondern fließend (linear-progressiv). Die Einkommensteuer 2024 ist in vier Progressionszonen unterteilt:
| Zone | Einkommen (zvE) | Steuersatz | Beschreibung |
|---|---|---|---|
| Nullzone | 0 € - 11.604 € | 0% | Grundfreibetrag - steuerfrei |
| Zone 1 | 11.605 € - 17.005 € | 14% - 23,97% | Erste Progressionszone |
| Zone 2 | 17.006 € - 66.760 € | 23,97% - 42% | Zweite Progressionszone |
| Zone 3 | 66.761 € - 277.825 € | 42% | Spitzensteuersatz |
| Zone 4 | ab 277.826 € | 45% | Reichensteuer |
Grenzsteuersatz vs. Durchschnittssteuersatz
Grenzsteuersatz: Der Steuersatz, der auf den nächsten verdienten Euro fällig wird. Bei 70.000€ Einkommen beträgt er 42%.
Durchschnittssteuersatz: Der effektive Gesamtsteuersatz auf das gesamte Einkommen. Bei 70.000€ Einkommen liegt er bei ca. 25%, da die ersten 11.604€ steuerfrei sind und die restlichen Einkommen progressiv besteuert werden.
Solidaritätszuschlag 2024: Wer zahlt noch Soli?
Der Solidaritätszuschlag wurde ursprünglich zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt. Seit 2021 wurde er für etwa 90% der Steuerzahler abgeschafft. Er beträgt weiterhin 5,5% der Einkommensteuer, wird aber erst ab bestimmten Schwellenwerten fällig.
Soli-Schwellenwerte 2024:
- ✓Einzelveranlagung: Kein Soli bis zu einer Einkommensteuer von 17.543 €
- ✓Zusammenveranlagung: Kein Soli bis zu einer Einkommensteuer von 35.086 €
- ⚠Milderungszone: Zwischen den Schwellenwerten wird der Soli reduziert
- ●Voller Soli (5,5%): Erst bei sehr hohen Einkommen (Spitzenverdiener)
Praktisches Beispiel: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 80.000€ beträgt die Einkommensteuer ca. 20.500€. Da dies über dem Schwellenwert von 17.543€ liegt, wird Solidaritätszuschlag fällig: 20.500€ × 5,5% = 1.128€ Soli.
Kirchensteuer: Optional, aber bedeutsam
Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern für die Religionsgemeinschaften eingezogen. Sie ist nur für Mitglieder der katholischen oder evangelischen Kirche verpflichtend und beträgt:
- 9% der Einkommensteuer in den meisten Bundesländern
- 8% der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg
Beispielrechnung Kirchensteuer (2024)
Zu versteuerndes Einkommen: 50.000 €
Einkommensteuer: ca. 11.600 €
Kirchensteuer (9%): 11.600 € × 0,09 = 1.044 €
Ersparnis nach Kirchenaustritt: 1.044 € pro Jahr
Hinweis: Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar, wodurch sich die tatsächliche Belastung reduziert.
Kirchensteuer steuerlich absetzen
Ein oft übersehener Vorteil: Die gezahlte Kirchensteuer können Sie als Sonderausgabe in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dadurch reduziert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen für das Folgejahr, und Sie erhalten einen Teil der Kirchensteuer indirekt zurück.
Steueroptimierung: Legal Steuern sparen in Deutschland
Es gibt zahlreiche legale Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu senken. Die wichtigsten Strategien im Überblick:
1. Werbungskosten optimal nutzen
Werbungskosten sind Ausgaben, die Sie für Ihren Beruf aufwenden. Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch eine Pauschale von 1.230 Euro. Liegen Ihre tatsächlichen Kosten höher, können Sie diese absetzen:
Typische Werbungskosten:
- Arbeitszimmer: 1.260€ Pauschale oder tatsächliche Kosten bei ausschließlicher beruflicher Nutzung
- Homeoffice-Pauschale: 6€ pro Tag (max. 1.260€/Jahr) für 2024
- Pendlerpauschale: 0,30€ pro km einfache Strecke (ab 21. km: 0,38€)
- Fortbildungskosten: Seminare, Kurse, Fachbücher vollständig absetzbar
- Arbeitsmittel: Computer, Software, Fachliteratur, Büromaterial
- Berufsbekleidung: Typische Berufskleidung (Uniform, Schutzkleidung)
- Bewerbungskosten: Alle Kosten für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche
2. Sonderausgaben geltend machen
Sonderausgaben senken Ihr zu versteuerndes Einkommen direkt:
- Altersvorsorge (Riester-Rente): Bis zu 2.100€ absetzbar
- Basisversorgung (Rürup-Rente): Bis zu 27.566€ (2024), davon 100% absetzbar
- Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge vollständig absetzbar
- Spenden: Bis zu 20% des Gesamteinkommens
- Kirchensteuer: Vollständig als Sonderausgabe absetzbar
- Kinderbetreuungskosten: 2/3 der Kosten, max. 4.000€ pro Kind
- Schulgeld: 30% der Kosten, max. 5.000€ pro Kind
3. Außergewöhnliche Belastungen
Diese Kosten können abgesetzt werden, wenn sie eine zumutbare Belastung (1-7% des Einkommens, je nach Situation) übersteigen:
Absetzbare außergewöhnliche Belastungen:
- Krankheitskosten (Medikamente, Behandlungen, Brille, Zahnersatz)
- Pflegekosten für Angehörige
- Beerdigungskosten
- Scheidungskosten (teilweise)
- Kosten für Behinderung (Pauschbeträge von 384€ bis 7.400€)
4. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten
Profitieren Sie von direkten Steuerermäßigungen (nicht nur Absetzung):
| Art der Leistung | Absetzbar | Max. Ersparnis |
|---|---|---|
| Handwerkerleistungen | 20% von max. 6.000€ Lohnkosten | 1.200 € / Jahr |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | 20% von max. 20.000€ | 4.000 € / Jahr |
| Minijob im Haushalt (450€-Basis) | 20% von max. 2.550€ | 510 € / Jahr |
Steuerersparnis-Beispiel: Familie mit Eigenheim
Handwerkerkosten: 8.000€ Lohnanteil → 1.200€ Steuerersparnis
Reinigungskraft: 6.000€/Jahr → 1.200€ Steuerersparnis
Gartenpflege: 3.000€/Jahr → 600€ Steuerersparnis
Kinderbetreuung: 6.000€/Jahr → 4.000€ absetzbar
Gesamte Steuerersparnis: Über 3.000€ direkte Steuerermäßigung + weitere Absetzungen!
Selbstständige und Freiberufler: Besonderheiten bei der Einkommensteuer
Als Selbstständiger oder Freiberufler zahlen Sie Einkommensteuer auf Ihren Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben). Anders als Arbeitnehmer müssen Sie die Steuer nicht monatlich zahlen, sondern leisten vierteljährliche Vorauszahlungen.
Steuervorauszahlungen
Das Finanzamt legt basierend auf Ihrer letzten Steuererklärung vierteljährliche Vorauszahlungen fest (fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember). Diese können Sie anpassen lassen, wenn sich Ihr Einkommen ändert.
Beispiel: Selbstständiger Webdesigner
Jahresumsatz: 80.000 €
Betriebsausgaben: 25.000 € (Software, Büro, Internet, etc.)
Gewinn: 55.000 €
Abzüglich Grundfreibetrag: 55.000 € - 11.604 € = 43.396 €
Einkommensteuer 2024: ca. 9.700 €
Vierteljährliche Vorauszahlung: ca. 2.425 € (alle 3 Monate)
Absetzbare Betriebsausgaben für Selbstständige
Als Selbstständiger können Sie alle betrieblich veranlassten Ausgaben vollständig absetzen:
Typische Betriebsausgaben:
- Büroräume / Coworking Space
- Arbeitszimmer (anteilig)
- Geschäftswagen (1% Regel oder Fahrtenbuch)
- Computer, Tablet, Smartphone
- Software-Lizenzen
- Fachliteratur und Weiterbildung
Weitere absetzbare Kosten:
- Versicherungen (Berufshaftpflicht, etc.)
- Kontoführungsgebühren
- Steuerberater-Kosten
- Marketing und Werbung
- Bewirtungskosten (70%)
- Reisekosten (Fahrt, Hotel, Verpflegung)
Einkommensteuer und Sozialversicherung: Der Unterschied
Viele verwechseln die Einkommensteuer mit den Sozialversicherungsbeiträgen. Beides wird vom Bruttogehalt abgezogen, aber sie dienen unterschiedlichen Zwecken und werden unterschiedlich berechnet:
| Kriterium | Einkommensteuer | Sozialversicherung |
|---|---|---|
| Zweck | Finanzierung staatlicher Aufgaben (Infrastruktur, Bildung, etc.) | Absicherung gegen soziale Risiken (Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit) |
| Berechnung | Progressiv (0% - 45%), abhängig vom Einkommen | Prozentsatz vom Bruttolohn (ca. 20% Arbeitnehmeranteil) |
| Freibetrag | Ja, Grundfreibetrag 11.604€ | Nein, ab dem ersten Euro fällig |
| Obergrenze | Nein, auf unbegrenzt hohes Einkommen | Ja, Beitragsbemessungsgrenze (ca. 90.600€/Jahr) |
| Wer zahlt? | Arbeitnehmer allein | Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte |
Wichtig: Unser Einkommensteuer-Rechner berechnet nur die Steuerlast (Einkommensteuer, Soli, Kirchensteuer). Für die Berechnung von Brutto zu Netto inklusive Sozialversicherung nutzen Sie unseren separaten Brutto-Netto-Rechner!
Häufige Fehler bei der Steuerberechnung vermeiden
Fehler 1: Bruttoeinkommen = Zu versteuerndes Einkommen
Falsch: Viele denken, die Steuer wird direkt auf das Bruttogehalt berechnet.
Richtig: Vom Brutto werden erst Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge abgezogen. Nur das verbleibende "zu versteuernde Einkommen" (zvE) wird besteuert.
Fehler 2: Grenzsteuersatz = Gesamte Steuerlast
Mythos: "Ich zahle 42% Steuern auf mein gesamtes Einkommen."
Realität: Nur das Einkommen ÜBER 66.760€ wird mit 42% besteuert. Der Durchschnittssteuersatz ist deutlich niedriger (progressives System).
Fehler 3: Steuerklasse = Gesamte Steuerlast
Irrglaube: Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Steuern Sie insgesamt zahlen.
Wahrheit: Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Abzug. Die Gesamtsteuerlast wird bei der Jahressteuererklärung korrekt berechnet. Ehepaare zahlen bei Zusammenveranlagung IMMER gleich viel, egal ob 3/5 oder 4/4!
Fehler 4: Mehr verdienen lohnt sich nicht wegen Progression
Befürchtung: "Wenn ich mehr verdiene, zahle ich prozentual so viel mehr Steuern, dass es sich nicht lohnt."
Fakt: Mehr Brutto bedeutet IMMER mehr Netto. Nur der Betrag ÜBER der Grenze wird höher besteuert. Sie rutschen nie "netto unter" Ihr vorheriges Gehalt.
Tipps für die Steuererklärung 2024
So holen Sie das Maximum aus Ihrer Steuererklärung:
1. Belege sammeln das ganze Jahr über
Führen Sie einen Ordner für Quittungen, Rechnungen und Bescheinigungen. Digital oder analog - Hauptsache übersichtlich!
2. Fristen einhalten
Abgabefrist: 31. Juli (bei Steuerberater: 28. Februar des Folgejahres). Bei Versäumnis drohen Verspätungszuschläge.
3. Alle Pauschalen nutzen
Selbst ohne Belege: Werbungskostenpauschale (1.230€), Sonderausgabenpauschale (36€), Verpflegungspauschale bei Dienstreisen.
4. Homeoffice-Pauschale nicht vergessen
6€ pro Tag für bis zu 210 Tage = max. 1.260€. Auch nutzbar, wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist!
5. Arbeitsmittel clever absetzen
Computer, Handy, Software: Ab 2024 gibt es keine Grenze mehr - sofort voll absetzbar (früher nur ab 800€).
6. Altersvorsorge maximieren
Riester und Rürup bieten hohe Steuervorteile. 2024 können Sie bis zu 27.566€ bei Rürup absetzen (100% der Einzahlungen).
7. Doppelte Haushaltsführung nutzen
Wenn Sie berufsbedingt eine Zweitwohnung haben: Miete, Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand absetzbar.
Praktische Rechenbeispiele: Von Brutto zu Netto
Beispiel 1: Lediger Arbeitnehmer, Steuerklasse 1
Ausgangssituation:
Bruttojahreseinkommen: 35.000 €
Steuerklasse: I
Keine Kirchensteuer
Berechnung:
Zu versteuerndes Einkommen: 35.000 € - 11.604 € = 23.396 €
Einkommensteuer (Progressionszone 2): ca. 2.850 €
Solidaritätszuschlag: 0 € (unter Schwellenwert)
Kirchensteuer: 0 €
Gesamte Steuerlast: 2.850 €
Effektiver Steuersatz: 8,1%
Nettoeinkommen: 32.150 € (ca. 2.679 € / Monat)
Beispiel 2: Verheiratetes Paar, Steuerklasse 3/5
Ausgangssituation:
Partner A (Klasse 3): 70.000 € Brutto
Partner B (Klasse 5): 25.000 € Brutto
Gemeinsames Einkommen: 95.000 €
Berechnung bei Zusammenveranlagung:
Zu versteuerndes Einkommen: 95.000 € - 23.208 € (doppelter Grundfreibetrag) = 71.792 €
Einkommensteuer: ca. 17.100 €
Solidaritätszuschlag: 17.100 € × 5,5% = 940 €
Kirchensteuer: 0 €
Gesamte Steuerlast: 18.040 €
Effektiver Steuersatz: 19%
Nettoeinkommen: 76.960 € (ca. 6.413 € / Monat)
Hinweis: Monatlich werden durch die Steuerklassen unterschiedliche Beträge abgezogen. Der Jahresausgleich erfolgt über die Steuererklärung.
Beispiel 3: Selbstständige mit hohem Einkommen
Ausgangssituation:
Jahresumsatz: 150.000 €
Betriebsausgaben: 45.000 €
Gewinn: 105.000 €
Berechnung:
Zu versteuerndes Einkommen: 105.000 € - 11.604 € = 93.396 €
Einkommensteuer: ca. 29.200 € (Zone 3: 42% Spitzensteuersatz greift)
Solidaritätszuschlag: 29.200 € × 5,5% = 1.606 €
Kirchensteuer (9%): 2.628 €
Gesamte Steuerlast: 33.434 €
Effektiver Steuersatz: 31,8%
Einkommen nach Steuern: 71.566 €
Zusätzlich: Selbstständige zahlen ihre Sozialversicherung selbst (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung).
Zusammenfassung: Einkommensteuer 2024 optimal nutzen
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- ✓Grundfreibetrag 2024: 11.604 € sind steuerfrei. Bei Ehepaaren: 23.208 €
- ✓Progressive Besteuerung: 0% bis 11.604€, dann 14-45% je nach Einkommen
- ✓Solidaritätszuschlag: Nur noch für Spitzenverdiener (5,5% der Einkommensteuer)
- ✓Kirchensteuer: 8-9% der Einkommensteuer (optional, absetzbar)
- ✓Steuerklassen: Bestimmen monatlichen Abzug, nicht Jahressteuerlast
- ✓Steueroptimierung: Werbungskosten, Sonderausgaben, Handwerkerkosten nutzen
- ✓Homeoffice 2024: 6€/Tag für bis zu 210 Tage (max. 1.260€)
- ✓Mehr verdienen lohnt sich immer – progressives System bedeutet nicht weniger Netto!
Unser Einkommensteuer-Rechner 2024 hilft Ihnen:
- • Ihre exakte Steuerlast für 2024 zu berechnen
- • Alle Steuerklassen durchzuspielen und zu vergleichen
- • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer korrekt zu ermitteln
- • Ihr Nettoeinkommen (nach Steuern) zu bestimmen
- • Den effektiven Steuersatz zu ermitteln
- • Steueroptimierungen zu planen (z.B. durch Kinderfreibeträge)
- • Monatliche und jährliche Werte zu vergleichen
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Häufig gestellte Fragen zum Einkommensteuer-Rechner
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