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Bürgergeld-Rechner 2025

Berechnen Sie Ihren Bürgergeld-Anspruch mit aktuellen Regelsätzen 2025

Bürgergeld-Rechner 2025

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Haushaltstyp:

Inkl. Nebenjobs, Minijobs, etc.

Berechnung

Gesamtbedarf:
563

Regelsatz + Unterkunft

Monatliches Bürgergeld:
563

📋 Regelsätze 2025

Alleinstehend: 563 €/Monat

Bedarfsgemeinschaft: 506 €/Person (2 x 506 = 1012 €)

Kinder:

  • 0-5 Jahre: 357
  • 6-13 Jahre: 390
  • 14-17 Jahre: 471

ℹ️ Wichtige Hinweise

  • Dies ist eine vereinfachte Berechnung
  • Unterkunftskosten werden in angemessener Höhe übernommen
  • Freibeträge für Erwerbseinkommen: Erste 100 € voll + 20% bis 1.000 €
  • Mehrbedarf (z.B. Alleinerziehende, Schwangere) nicht berücksichtigt
  • Vermögensfreibeträge hier nicht einbezogen

⚖️ Rechtlicher Hinweis

Dieser Bürgergeld-Rechner dient nur zur groben Orientierung und ersetzt keine professionelle Sozialrechtsberatung. Die tatsächliche Bewilligung hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jobcenter. Alle Angaben ohne Gewähr.

Was ist Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Deutschland und hat seit Januar 2023 das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzt. Es sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die nicht oder nicht ausreichend arbeiten können und keine anderen ausreichenden Einkünfte haben.

Bürgergeld Regelsätze 2025

Die Bürgergeld-Regelsätze für 2025 bleiben stabil bei 563 Euro für Alleinstehende. Die Bundesregierung hat aufgrund der gesunkenen Inflation auf eine Erhöhung verzichtet, gleichzeitig greift eine Bestandsgarantie, die Kürzungen verhindert.

Aktuelle Regelsätze

  • Alleinstehende / Alleinerziehende: 563 € pro Monat
  • Paare (pro Person): 506 € pro Monat
  • Kinder 0-5 Jahre: 357 € pro Monat
  • Kinder 6-13 Jahre: 390 € pro Monat
  • Jugendliche 14-17 Jahre: 471 € pro Monat

Wie wird Bürgergeld berechnet?

Die Bürgergeld-Berechnung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

1. Regelsatz (Existenzminimum)

Der Regelsatz deckt die laufenden Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die Höhe hängt von der Haushaltssituation und dem Alter der Haushaltsmitglieder ab.

2. Kosten der Unterkunft und Heizung

Zusätzlich zum Regelsatz werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Dazu zählen Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten. Die Angemessenheit richtet sich nach der örtlichen Mietsituation.

3. Mehrbedarf

Unter bestimmten Voraussetzungen wird ein Mehrbedarf gewährt, z.B. für:

  • Alleinerziehende (je nach Anzahl und Alter der Kinder)
  • Schwangere (ab der 13. Schwangerschaftswoche)
  • Erwerbsfähige mit Behinderung
  • Kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen

4. Anrechnung von Einkommen

Vorhandenes Einkommen wird auf den Bürgergeld-Anspruch angerechnet, allerdings gelten Freibeträge:

  • Die ersten 100 € Erwerbseinkommen bleiben anrechnungsfrei
  • Von 100 € bis 1.000 €: 20% bleiben anrechnungsfrei
  • Von 1.000 € bis 1.200 € (1.500 € mit Kindern): 10% anrechnungsfrei

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie:

  • Zwischen 15 und 67 Jahre alt sind (erwerbsfähig)
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  • Hilfebedürftig sind (Einkommen und Vermögen reichen nicht aus)
  • Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen

Bürgergeld für Familien und Bedarfsgemeinschaften

Leben mehrere Personen in einem Haushalt zusammen, bilden sie in der Regel eine Bedarfsgemeinschaft. Dazu gehören:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
  • Personen in eheähnlicher Gemeinschaft
  • Unverheiratete Kinder unter 25 Jahren

Das Gesamteinkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft wird bei der Berechnung berücksichtigt.

Häufig gestellte Fragen zum Bürgergeld

1. Wie viel Bürgergeld bekomme ich 2025?

Die Höhe richtet sich nach Ihrer individuellen Situation. Alleinstehende erhalten 563 € Regelsatz plus angemessene Unterkunftskosten. Bei Paaren sind es 506 € pro Person. Für Kinder gelten je nach Alter zwischen 357 € und 471 €. Nutzen Sie unseren Rechner für eine genaue Berechnung Ihres Anspruchs.

2. Wie viel darf ich dazuverdienen?

Sie dürfen unbegrenzt dazuverdienen, allerdings wird das Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet. Die ersten 100 € bleiben komplett anrechnungsfrei. Von 100 € bis 1.000 € bleiben 20% anrechnungsfrei. Bei Einkommen bis 1.200 € (bzw. 1.500 € mit Kindern) bleiben weitere 10% anrechnungsfrei.

3. Wird das Bürgergeld 2025 erhöht?

Nein, die Regelsätze bleiben 2025 stabil bei 563 € für Alleinstehende. Die Bundesregierung hat wegen der gesunkenen Inflation auf eine Erhöhung verzichtet. Gleichzeitig greift eine Bestandsgarantie, die Kürzungen verhindert.

4. Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus Personen, die in einem Haushalt zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Dazu gehören Ehepartner, Lebenspartner, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft sowie unverheiratete Kinder unter 25 Jahren. Das Einkommen und Vermögen aller Mitglieder wird gemeinsam berücksichtigt.

5. Werden Unterkunftskosten komplett übernommen?

Die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung werden übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Angemessenheit richtet sich nach der örtlichen Mietsituation und wird vom zuständigen Jobcenter geprüft. Bei unangemessen hohen Kosten müssen Sie gegebenenfalls die Kosten senken oder umziehen.

6. Kann ich Bürgergeld und Minijob kombinieren?

Ja, Sie können einen Minijob (bis 538 € im Monat, Stand 2025) ausüben und gleichzeitig Bürgergeld beziehen. Die ersten 100 € bleiben anrechnungsfrei, von den restlichen 438 € bleiben 20% (87,60 €) anrechnungsfrei. Somit hätten Sie netto 187,60 € mehr als ohne den Minijob.

7. Wie hoch ist der Vermögensfreibetrag?

Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs (Karenzzeit) beträgt der Vermögensfreibetrag 40.000 € für die erste Person und 15.000 € für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Nach der Karenzzeit gelten niedrigere Freibeträge. Selbstgenutztes Wohneigentum und ein angemessenes Auto bleiben unberücksichtigt.

8. Wie lange kann ich Bürgergeld beziehen?

Bürgergeld wird grundsätzlich unbefristet gewährt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bewilligung erfolgt jedoch zunächst für 6 bzw. 12 Monate. Danach müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Das Bürgergeld wird so lange gezahlt, wie Sie hilfebedürftig sind und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

9. Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherung im Alter?

Bürgergeld ist für erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 67 Jahren gedacht, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Die Grundsicherung im Alter richtet sich an Menschen ab Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 67 Jahre) oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen. Bei der Grundsicherung im Alter besteht keine Arbeitspflicht.

10. Wo beantrage ich Bürgergeld?

Bürgergeld beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter. Sie können den Antrag persönlich, schriftlich oder online über das Jobcenter-Portal stellen. Ihr zuständiges Jobcenter richtet sich nach Ihrem Wohnort. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.