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Zuletzt aktualisiert: 2. Februar 2025

Kündigungsfrist Rechner - Arbeitsvertrag & Mietvertrag Fristen

Berechnen Sie Kündigungsfristen für Arbeitsvertrag, Mietvertrag und Handyvertrag. Mit gesetzlichen Fristen und Betriebszugehörigkeit.

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Kündigungsfrist Rechner

Berechnen Sie Kündigungsfristen für Arbeitsvertrag, Mietvertrag und Handyvertrag. Mit gesetzlichen Fristen und Betriebszugehörigkeit.

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In Entwicklung

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Quellen & Referenzen

  • •
    Sozialgesetzbuch (SGB) — Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Sozialversicherungsbeiträge und Arbeitnehmerrechte

  • •
    Deutsche Rentenversicherung — DRV

    Rentenversicherungsbeiträge und Berechnung

  • •
    Lohnsteuer-Richtlinien — Bundesministerium der Finanzen

    Offizielle Lohnsteuertabellen und Freibeträge

Unsere Berechnungen basieren auf offiziellen Quellen und wissenschaftlichen Standards.

Häufig gestellte Fragen zum Kündigungsfrist Rechner - Arbeitsvertrag & Mietvertrag Fristen

§ Rechtlicher Hinweis

Diese Berechnung dient nur zur groben Orientierung und ersetzt keine professionelle Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt oder Ihre Gewerkschaft. Alle Angaben ohne Gewähr.

Kündigungsfristen – Arbeitsrecht, Mietrecht und Verträge 2026

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 BGB). Für Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit. Mietverträge haben 3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende.

Gesetzliche Kündigungsfristen Arbeitsvertrag

BetriebszugehörigkeitArbeitgeber-FristArbeitnehmer-Frist
0–6 Monate (Probezeit)2 Wochen2 Wochen
bis 2 Jahre4 Wochen zum 15./Ende4 Wochen
2 Jahre1 Monat zum Monatsende4 Wochen
5 Jahre2 Monate zum Monatsende4 Wochen
10 Jahre4 Monate zum Monatsende4 Wochen
20 Jahre7 Monate zum Monatsende4 Wochen

Wichtige Kündigungsregeln

  • Mietvertrag: Gesetzlich 3 Monate zum Monatsende (§ 573c BGB). Vermieter: 3–9 Monate je nach Mietdauer. Sonderkündigungsrecht bei Eigenbedarfsmeldung.
  • Handyvertrag: Seit Dez. 2021: nach Mindestlaufzeit 1 Monat Kündigungsfrist. Automatische Verlängerung nur noch um 1 Monat (nicht mehr 12).
  • Fristberechnung: 4 Wochen = 28 Tage (nicht 1 Monat!). Kündigung muss zugehen, nicht abgesendet werden. Einschreiben empfohlen.
  • Sonderkündigung: Fristlos bei wichtigem Grund (§ 626 BGB). Beispiele: Diebstahl, Mobbing, Gehaltsrückstand. Frist: 2 Wochen nach Kenntnis.
  • Kündigungsschutz: Ab 10 Mitarbeitern + 6 Monate Zugehörigkeit gilt KSchG. Betriebsrat muss angehört werden. Schwangere und Schwerbehinderte besonders geschützt.

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