Flugentschädigung Rechner – EU-Verordnung 261/2004
Prüfen Sie kostenlos Ihren Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung oder Annullierung. Bis zu 600 EUR nach EU-Fluggastrechteverordnung.
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Rechtlicher Hinweis
Diese Berechnung dient nur zur groben Orientierung und ersetzt keine professionelle Rechtsberatung. Die EU-Verordnung 261/2004 enthaelt weitere Sonderregelungen und Ausnahmen. Fuer verbindliche Auskuenfte konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale. Alle Angaben ohne Gewaehr.
Quellen & Referenzen
- •EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 — Europäisches Parlament und Rat
Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung
- •Fluggastrechte - Ihre Rechte als Flugreisender — Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Informationen zu Fluggastrechten in Deutschland
- •Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr — soep
Kostenlose Schlichtung bei Beschwerden gegen Airlines
Unsere Berechnungen basieren auf offiziellen Quellen und wissenschaftlichen Standards.
Häufig gestellte Fragen zum Flugentschädigung Rechner
Flugentschädigung nach EU-Verordnung 261/2004 – Der vollständige Ratgeber
Jährlich haben Millionen Fluggäste Anspruch auf Entschädigung wegen Flugverspätung oder Annullierung, doch die wenigsten fordern ihr Geld ein. Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 schützt Passagiere mit klaren Entschädigungsregeln. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles über Ihre Rechte, die Höhe der Entschädigung und wie Sie Ihren Anspruch erfolgreich durchsetzen.
Was ist die EU-Verordnung 261/2004?
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates ist seit dem 17. Februar 2005 in Kraft. Sie regelt die Rechte von Fluggästen bei Nichtbeförderung (Überbuchung), Annullierung und erheblicher Verspätung von Flügen. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Norwegen und der Schweiz.
Entscheidend ist: Die Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen starten – unabhängig von der Nationalität der Airline. Für Flüge von außerhalb der EU in die EU gilt sie nur, wenn die ausführende Airline ihren Sitz in der EU hat. Ein Ryanair-Flug von New York nach Dublin fällt also unter die Verordnung, ein Delta-Flug von New York nach Amsterdam dagegen nicht.
Entschädigungshöhe nach Flugstrecke
| Flugstrecke | Entschädigung | Beispiele |
|---|---|---|
| Bis 1.500 km | 250 EUR | Berlin–London, München–Mallorca, Hamburg–Wien |
| 1.500–3.500 km | 400 EUR | Frankfurt–Kairo, Berlin–Istanbul, München–Marrakesch |
| Über 3.500 km | 600 EUR | Frankfurt–New York, München–Bangkok, Düsseldorf–Dubai |
Die Flugstrecke wird als Großkreisentfernung (kürzeste Verbindung zwischen Abflug- und Zielflughafen) gemessen. Bei Langstreckenflügen (über 3.500 km) mit einer Verspätung von nur 3 bis 4 Stunden kann die Airline die Entschädigung um 50% auf 300 EUR kürzen. Bei Überbuchung gelten dieselben Entschädigungssätze.
Verspätung: Ihre Rechte im Detail
- Ab 2 Stunden (Kurzstrecke bis 1.500 km): Betreuungsleistungen – kostenlose Getränke, Mahlzeiten, 2 Telefonate/E-Mails. Keine Entschädigung.
- Ab 3 Stunden (Mittelstrecke 1.500–3.500 km): Betreuungsleistungen wie oben. Zusätzlich Entschädigungsanspruch in voller Höhe.
- Ab 4 Stunden (Langstrecke über 3.500 km): Betreuungsleistungen. Entschädigung 600 EUR (bzw. 300 EUR bei 3–4 Stunden Verspätung).
- Ab 5 Stunden: Zusätzlich Recht auf Erstattung des Ticketpreises und Rückflug zum Abflugort.
- Übernachtung nötig: Hotel und Transfer auf Kosten der Airline, wenn der Flug erst am nächsten Tag geht.
Wichtig: Maßgeblich ist die Verspätung am Zielort, nicht die Abflugverspätung. Wenn ein Flug 4 Stunden verspätet abfliegt, aber durch Rückenwind nur 2,5 Stunden zu spät ankommt, besteht kein Entschädigungsanspruch. Die Türen des Flugzeugs müssen geöffnet sein, damit die Ankunftszeit zählt.
Annullierung: 14-Tage-Regel und Ihre Optionen
Bei Annullierung eines Fluges haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung – es sei denn, die Airline informiert Sie rechtzeitig. Die sogenannte 14-Tage-Regel besagt: Wird der Flug mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert, besteht kein Entschädigungsanspruch. Bei kürzerer Frist greift die Entschädigung, wobei die Airline durch ein gutes Alternativangebot den Anspruch reduzieren kann.
| Information vor Abflug | Entschädigung |
|---|---|
| Mehr als 14 Tage | Keine Entschädigung |
| 7–14 Tage + Alternativflug (max. 2h früher/4h später) | Keine Entschädigung |
| Unter 7 Tage + Alternativflug (max. 1h früher/2h später) | Keine Entschädigung |
| Alle anderen Fälle | Volle Entschädigung (250–600 EUR) |
Unabhängig von der Entschädigung haben Sie bei Annullierung immer Anspruch auf: Erstattung des vollen Ticketpreises innerhalb von 7 Tagen ODER anderweitige Beförderung zum Zielort. Wählen Sie die Erstattung, entfällt der Entschädigungsanspruch nicht – Sie können beides bekommen.
Außergewöhnliche Umstände – Wann Airlines NICHT zahlen müssen
Die wichtigste Ausnahme: Airlines müssen nicht zahlen, wenn die Verspätung oder Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich auch bei Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen.
Gilt als außergewöhnlich:
- • Extremes Wetter (Sturm, Nebel, Eis)
- • Vulkanausbruch / Aschewolke
- • Streik der Flugsicherung
- • Terrorwarnung / Sicherheitsrisiko
- • Politische Instabilität
- • Versteckter Herstellungsfehler
- • Vogelschlag (umstritten)
Gilt NICHT als außergewöhnlich:
- • Streik der Airline-Mitarbeiter (EuGH C-28/20)
- • Technische Defekte (Wartungsfehler)
- • Personalengpässe der Airline
- • Überbuchung
- • Frühe Abflugzeiten ohne Personal
- • IT-Probleme der Airline
- • Normales Wetter mit Verspätungsketten
Schritt für Schritt: So fordern Sie Ihre Entschädigung ein
- 1Beweise sichern: Boardingpass, Buchungsbestätigung, Fotos der Anzeigetafel, Verspätungsbestätigung am Schalter (schriftlich!), Quittungen für Verpflegung/Hotel.
- 2Airline kontaktieren: Schriftliche Beschwerde an die Airline senden, idealerweise per Einschreiben. Die meisten Airlines haben Online-Beschwerdeformulare.
- 36 Wochen warten: Die Airline hat 6 Wochen Zeit zur Reaktion. Oft wird zunächst abgelehnt – lassen Sie sich nicht entmutigen.
- 4Schlichtungsstelle: Bei Ablehnung oder Nichtreaktion wenden Sie sich an die söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr). Kostenlos für Verbraucher.
- 5Klage (Amtsgericht): Bei Streitwert bis 5.000 EUR können Sie ohne Anwalt klagen. Gerichtsstand: Abflug- oder Zielflughafen in Deutschland. Kosten bei 600 EUR Streitwert: ca. 108 EUR Gerichtsgebühren.
Verjährungsfristen in verschiedenen Ländern
| Land | Verjährungsfrist | Hinweis |
|---|---|---|
| Deutschland | 3 Jahre | Ab Jahresende des Fluges |
| Österreich | 3 Jahre | Ab Flugdatum |
| Schweiz | 2 Jahre | Montrealer Übereinkommen |
| Belgien | 1 Jahr | Kürzeste Frist in der EU |
| UK (England) | 6 Jahre | Längste Frist |
Tipp: Wenn Sie in Deutschland wohnen, können Sie die deutsche Verjährungsfrist von 3 Jahren nutzen, auch wenn der Flug in einem anderen EU-Land startete. Fordern Sie Ihre Entschädigung lieber früh ein, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.
Fluggastrechte-Portale vs. selbst einfordern
Fluggastrechte-Portale wie Flightright, AirHelp oder Compensation2Go übernehmen die Durchsetzung gegen eine Provision von 25–35%. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie keine Zeit oder Lust haben, sich selbst darum zu kümmern. Wer die volle Summe behalten möchte, kann den Anspruch selbst durchsetzen. Dank Musterbriefen der Verbraucherzentralen und der söp-Schlichtung ist das oft einfacher als gedacht. Bei einer Entschädigung von 600 EUR sparen Sie sich so 150–210 EUR Provision.
Häufige Irrtümer bei Fluggastrechten
- "Technischer Defekt ist höhere Gewalt." – Falsch! Technische Defekte gelten nach EuGH-Rechtsprechung grundsätzlich NICHT als außergewöhnliche Umstände. Airlines sind für die Wartung verantwortlich.
- "Billigflug = keine Entschädigung." – Falsch! Die EU-VO 261/2004 gilt für alle Airlines und alle Buchungsklassen gleichermaßen.
- "Pauschalreisende haben keine Ansprüche." – Falsch! Auch bei Pauschalreisen haben Sie Anspruch nach EU-VO 261/2004. Allerdings müssen Sie sich an die Airline wenden, nicht an den Reiseveranstalter.
- "Die Airline hat mir einen Gutschein angeboten." – Sie müssen keinen Gutschein akzeptieren. Sie haben Anspruch auf Bargeld-Entschädigung.
- "Mein Flug hatte Verspätung wegen des vorherigen Fluges." – Rotationsverspätungen sind kein Grund für eine Befreiung. Die Airline muss genügend Puffer einplanen.
Anschlussflüge und Codeshare-Flüge
Bei einheitlich gebuchten Anschlussflügen (eine Buchungsnummer) gilt: Maßgeblich ist die Verspätung am Endziel. Wenn Sie wegen eines verspäteten ersten Fluges den Anschlussflug verpassen und dadurch mehr als 3 Stunden zu spät ankommen, besteht Entschädigungsanspruch. Die Flugstrecke wird nach der Gesamtentfernung zum Endziel berechnet, nicht nach den Einzelstrecken.
Bei Codeshare-Flügen ist die tatsächlich ausführende Airline verantwortlich, nicht die buchende. Wenn Sie bei Lufthansa buchen, der Flug aber von United Airlines durchgeführt wird, müssen Sie sich an United wenden.
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