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Treppen-Rechner - Stufenanzahl, Steigung & Treppenmaße berechnen

Berechnen Sie Stufenanzahl, Steigung, Auftritt und Stufenhöhe für Ihre Treppe. Mit DIN 18065, idealer Schrittmaß-Formel und Planungshilfe.

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Treppen-Rechner

Höhe vom Boden bis Oberkante Geschossdecke

Empfohlen: 16-20 cm (DIN 18065)

Mindestens 23 cm für Wohngebäude (DIN 18065)

Sicherheitshinweis

Diese Berechnung ist eine theoretische Annäherung. Treppen sind sicherheitsrelevante Bauteile. Konsultieren Sie für die tatsächliche Planung und Ausführung unbedingt einen Architekten, Statiker oder Treppenbauer. Beachten Sie die lokalen Bauvorschriften.

DIN 18065 Anforderungen

• Steigung: 14-20 cm (Wohngebäude), ideal 17-18 cm

• Auftritt: 23-29 cm (Wohngebäude), mindestens 26 cm empfohlen

• Laufbreite: Mindestens 80 cm (Wohngebäude), 100 cm empfohlen

• Handlauf: Pflicht ab 3 Stufen, Höhe 80-115 cm

⚠️ Sicherheitshinweis

Diese Berechnung ist eine theoretische Annäherung und ersetzt keine professionelle Sicherheitsprüfung. Bei sicherheitsrelevanten Entscheidungen konsultieren Sie bitte einen Fachmann.

Häufig gestellte Fragen zum Treppen-Rechner - Stufenanzahl, Steigung & Treppenmaße berechnen

Treppenbau – DIN 18065, Schrittmaß und Planungshilfe 2026

Eine gut geplante Treppe ist sicher, bequem und langlebig. Die DIN 18065 regelt die Mindestanforderungen für Treppen in Gebäuden. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Maße, die Schrittmaß-Formel und häufige Planungsfehler.

Treppenarten und ihre Einsatzbereiche

TreppenartNeigungPlatzbedarfGeeignet für
Gerade Treppe25–35°GroßWohnräume, Haupttreppen
Viertelgewendelt25–35°MittelWohnhäuser (am häufigsten)
Halbgewendelt25–35°GeringTreppenhäuser, enge Räume
Spindeltreppe30–40°Sehr geringDachboden, Galerie
Leitertreppe45–75°MinimalSpeicher, Notabstieg

Die Schrittmaß-Formel

Die wichtigste Formel im Treppenbau: 2 × Stufenhöhe + Auftritt = 59–65 cm (ideal 63 cm). Sie basiert auf der durchschnittlichen Schrittlänge eines Erwachsenen. Beispiel: Stufenhöhe 18 cm, Auftritt 27 cm → 2 × 18 + 27 = 63 cm – perfekt.

DIN 18065 – Mindestmaße im Überblick

MaßWohngebäudeÖffentliche Gebäude
Laufbreitemin. 80 cmmin. 100 cm
Stufenhöhe14–20 cm14–19 cm
Auftritt23–37 cm26–37 cm
Kopffreiheitmin. 200 cmmin. 200 cm
Geländerhöhemin. 90 cmmin. 100 cm

Häufige Planungsfehler

  • Geschosshöhe falsch gemessen: Immer von Fertigfußboden zu Fertigfußboden messen, nicht Rohbaumaß. Estrich und Belag können 5–8 cm ausmachen.
  • Unterschiedliche Stufenhöhen: Alle Stufen müssen exakt gleich hoch sein. Schon 5 mm Abweichung erhöhen die Stolpergefahr erheblich.
  • Kopffreiheit vergessen: Mindestens 200 cm zwischen Stufenvorderkante und Deckenunterkante. Häufiges Problem bei Dachgeschoss-Treppen.
  • Zu steile Treppe: Mehr als 20 cm Stufenhöhe fühlt sich unbequem an und kann für ältere Menschen gefährlich werden.

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