Arbeitslosengeld 1 berechnen 2026: Höhe, Dauer und häufige Irrtümer
Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für viele Menschen ein einschneidendes Erlebnis. Umso wichtiger ist es, die eigenen Ansprüche auf Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) genau zu kennen. Viele Betroffene sind unsicher, wie viel Geld ihnen tatsächlich zusteht und wie lange sie es beziehen können. Mit dem Arbeitslosengeld-Rechner können Sie Ihren individuellen Anspruch schnell berechnen. Hier erklären wir alle wichtigen Regelungen für 2026.
Grundlagen: Was ist Arbeitslosengeld 1?
Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Es wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und soll den Lebensunterhalt während der Arbeitssuche sichern. ALG 1 ist nicht zu verwechseln mit dem Bürgergeld (ehemals Hartz IV), das eine Grundsicherungsleistung darstellt.
Voraussetzungen für den ALG-1-Anspruch
Um Arbeitslosengeld 1 zu erhalten, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Arbeitslosigkeit: Sie haben Ihre Beschäftigung verloren oder arbeiten weniger als 15 Stunden pro Woche.
- Anwartschaftszeit: Sie waren in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt.
- Arbeitslosmeldung: Sie haben sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Wie wird das Arbeitslosengeld 1 berechnet?
Die Berechnung des ALG 1 basiert auf Ihrem letzten Bruttogehalt. Die Agentur für Arbeit ermittelt ein sogenanntes Bemessungsentgelt – das ist Ihr durchschnittliches tägliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate.
Schritt-für-Schritt-Berechnung
- Bemessungsentgelt ermitteln: Durchschnittliches tägliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate
- Leistungsentgelt berechnen: Vom Bemessungsentgelt werden pauschale Abzüge für Steuern und Sozialversicherung abgezogen
- Leistungssatz anwenden: 60 % oder 67 % des Leistungsentgelts
Die zwei Leistungssätze
- 60 % des Leistungsentgelts – für Arbeitslose ohne Kinder
- 67 % des Leistungsentgelts – für Arbeitslose mit mindestens einem Kind (erhöhter Leistungssatz)
Rechenbeispiel für 2026
Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 3.500 Euro monatlich, Steuerklasse I, ohne Kinder:
- Bemessungsentgelt: 3.500 Euro / 30 = 116,67 Euro täglich
- Leistungsentgelt: ca. 75,00 Euro täglich (nach pauschalen Abzügen)
- ALG 1 (60 %): ca. 45,00 Euro täglich = ca. 1.350 Euro monatlich
Mit Kind (67 %): ca. 50,25 Euro täglich = ca. 1.507 Euro monatlich
Berechnen Sie Ihren individuellen Anspruch mit dem Arbeitslosengeld-Rechner.
Wie lange wird ALG 1 gezahlt?
Die Bezugsdauer hängt von zwei Faktoren ab: wie lange Sie in den letzten fünf Jahren versicherungspflichtig beschäftigt waren und wie alt Sie sind.
Bezugsdauer nach Versicherungszeit
| Versicherungspflichtzeit | Bezugsdauer (unter 50) | Bezugsdauer (ab 50) | Bezugsdauer (ab 55) | Bezugsdauer (ab 58) |
|---|---|---|---|---|
| 12 Monate | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate |
| 16 Monate | 8 Monate | 8 Monate | 8 Monate | 8 Monate |
| 20 Monate | 10 Monate | 10 Monate | 10 Monate | 10 Monate |
| 24 Monate | 12 Monate | 15 Monate | 15 Monate | 15 Monate |
| 30 Monate | 12 Monate | 15 Monate | 18 Monate | 18 Monate |
| 36 Monate | 12 Monate | 18 Monate | 22 Monate | 22 Monate |
| 48 Monate | 12 Monate | 18 Monate | 22 Monate | 24 Monate |
Maximale Bezugsdauer: 24 Monate für Arbeitnehmer ab 58 Jahren mit mindestens 48 Monaten Versicherungszeit.
Sperrzeiten: Wann das ALG 1 gekürzt wird
Eine Sperrzeit ist ein Zeitraum, in dem kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Die häufigsten Gründe:
12 Wochen Sperrzeit bei
- Eigenkündigung ohne wichtigen Grund
- Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund
- Verhaltensbedingte Kündigung wegen Fehlverhalten
Kürzere Sperrzeiten bei
- Ablehnung eines Stellenangebots: 3 bis 12 Wochen
- Abbruch einer Maßnahme: 3 bis 12 Wochen
- Meldeversäumnis: 1 Woche
Wichtig zu wissen
Die Sperrzeit verkürzt nicht nur den Beginn der Zahlung, sondern auch die gesamte Bezugsdauer. Bei einer 12-wöchigen Sperrzeit verlieren Sie ein Viertel Ihrer gesamten Anspruchsdauer.
Nebenverdienst während des ALG-1-Bezugs
Sie dürfen während des ALG-1-Bezugs arbeiten, allerdings mit Einschränkungen:
- Maximal 15 Stunden pro Woche – mehr führt zum Verlust des ALG-1-Anspruchs
- Freibetrag: 165 Euro monatlich sind anrechnungsfrei
- Darüber hinaus: Jeder Euro über dem Freibetrag wird vom ALG 1 abgezogen
Beispiel Nebenverdienst
Sie verdienen 450 Euro im Minijob neben dem ALG 1:
- Freibetrag: 165 Euro
- Anrechnung: 450 - 165 = 285 Euro werden vom ALG 1 abgezogen
- Trotzdem lohnt es sich meist, da das Gesamteinkommen steigt
Häufige Irrtümer über ALG 1
Irrtum 1: "Ich bekomme 60 % meines Nettogehalts"
Falsch. Das ALG 1 beträgt 60 % bzw. 67 % des Leistungsentgelts, nicht des Nettogehalts. Das Leistungsentgelt wird pauschaliert berechnet und kann vom tatsächlichen Netto abweichen.
Irrtum 2: "Nach einer Eigenkündigung bekomme ich gar kein ALG 1"
Falsch. Sie erhalten nach einer Eigenkündigung in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen, danach wird ALG 1 gezahlt. Es gibt auch Ausnahmen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z. B. Umzug zum Partner, Mobbing).
Irrtum 3: "Abfindungen werden auf das ALG 1 angerechnet"
In der Regel falsch. Eine Abfindung führt normalerweise nicht zur Anrechnung auf das ALG 1. Allerdings kann es zu einer Ruhezeit kommen, wenn die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
Irrtum 4: "Ich muss jeden Job annehmen"
Teilweise falsch. In den ersten drei Monaten können Sie Stellen ablehnen, die nicht Ihrer Qualifikation oder dem bisherigen Gehalt entsprechen. Danach werden die Anforderungen schrittweise gelockert.
Irrtum 5: "Urlaub ist während der Arbeitslosigkeit nicht möglich"
Falsch. Sie haben Anspruch auf bis zu 21 Tage Ortsabwesenheit pro Jahr, die Sie vorher bei der Agentur für Arbeit genehmigen lassen müssen.
Was passiert nach dem ALG 1?
Wenn Ihr ALG-1-Anspruch ausläuft und Sie noch keine neue Stelle gefunden haben, können Sie Bürgergeld beantragen. Anders als ALG 1 ist Bürgergeld eine bedarfsabhängige Leistung – es wird Vermögen und das Einkommen des Partners berücksichtigt.
Tipps für den ALG-1-Bezug
- Melden Sie sich frühzeitig: Sobald Sie von der Kündigung erfahren, sollten Sie sich arbeitssuchend melden – mindestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
- Dokumentieren Sie alles: Bewahren Sie alle Unterlagen, Kündigungsschreiben und Korrespondenz auf.
- Nutzen Sie Weiterbildungsangebote: Die Agentur für Arbeit fördert Weiterbildungen, die Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
- Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid: ALG 1 ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann Ihren Steuersatz auf andere Einkünfte erhöhen.
Krankenversicherung während der Arbeitslosigkeit
Während des ALG-1-Bezugs sind Sie weiterhin krankenversichert. Die Beiträge werden von der Agentur für Arbeit übernommen:
- Gesetzliche Krankenversicherung: Die Agentur zahlt die Beiträge in voller Höhe.
- Private Krankenversicherung: Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe des GKV-Beitrags. Den Rest müssen Sie selbst tragen. Alternativ können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in die GKV zurückwechseln.
- Familienversicherung: Wenn Ihr Ehepartner gesetzlich versichert ist und Sie weniger als 505 Euro/Monat Einkommen haben, können Sie sich kostenlos familienversichern.
ALG 1 und Steuern: Was Sie wissen müssen
Arbeitslosengeld 1 ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet:
- Das ALG 1 wird bei der Berechnung des Steuersatzes auf Ihre übrigen Einkünfte berücksichtigt.
- Wenn Sie im selben Jahr Arbeitslohn und ALG 1 bezogen haben, kann der Steuersatz auf den Arbeitslohn höher ausfallen.
- Sie sind in der Regel verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn Sie ALG 1 von mehr als 410 Euro im Jahr bezogen haben.
Steuerklassenwechsel vor der Arbeitslosigkeit
Da das ALG 1 auf dem Nettoeinkommen basiert, kann ein Wechsel in eine günstigere Steuerklasse vor der Arbeitslosigkeit das ALG 1 erhöhen. Dieser Wechsel muss allerdings mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit erfolgen, um berücksichtigt zu werden. Sprechen Sie rechtzeitig mit einem Steuerberater.
Weiterbildung und Umschulung während ALG 1
Die Agentur für Arbeit bietet zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten:
- Bildungsgutschein: Übernimmt die Kosten für anerkannte Weiterbildungen und Umschulungen.
- Qualifizierungschancengesetz: Fördert auch berufsbegleitende Weiterbildungen.
- Weiterbildungsprämie: Bis zu 1.500 Euro Prämie für erfolgreich abgeschlossene Zwischen- und Abschlussprüfungen.
- Fahrtkostenerstattung: Die Fahrtkosten zur Weiterbildungsstätte werden übernommen.
- Kinderbetreuungskosten: Bis zu 160 Euro pro Monat für Kinderbetreuung während der Weiterbildung.
Wichtig: Während einer von der Agentur geförderten Weiterbildung wird das ALG 1 weiter gezahlt. Die Weiterbildungszeit verlängert also die faktische Bezugsdauer.