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Verjährungsfristen Rechner - Forderungen & Schulden Verjährung

Berechnen Sie Verjährungsfristen nach BGB. Für Forderungen, Schulden, Mietschulden und Kaufpreisforderungen (3-30 Jahre).

Verjährungsfristen Rechner

Berechnen Sie Verjährungsfristen nach deutschem BGB für Forderungen und Ansprüche

Allgemeine Forderungen

Verjährungsfrist: 3 Jahre

Beispiele: Kaufpreisforderungen, Werklohn, Dienstleistungen, Miete

Beginn: Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und Sie davon Kenntnis erlangt haben

Wann ist die Forderung entstanden? (z.B. Kaufdatum, Vertragsdatum)

Wann haben Sie von der Forderung erfahren? (falls später als Entstehung)

ℹ️ Rechtliche Grundlagen

  • Regelverjährung: 3 Jahre nach § 195 BGB - gilt für die meisten Forderungen
  • Beginn: Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis davon erlangt haben
  • Mahnbescheid: Unterbricht die Verjährung - neue Verjährungsfrist beginnt nach rechtskräftigem Abschluss
  • Klageerhebung: Unterbricht die Verjährung sofort
  • Kenntniserfordernis: Bei Schadensersatz: Kenntnis vom Schaden UND vom Schädiger erforderlich
  • Höchstfristen: Unabhängig von Kenntnis verjähren Ansprüche nach 10 bzw. 30 Jahren (§ 199 Abs. 3-4 BGB)
  • • Die Berechnung ist eine Orientierungshilfe - bei wichtigen Fällen konsultieren Sie einen Rechtsanwalt

⚖️ Rechtlicher Hinweis

Diese Berechnung dient nur zur groben Orientierung und ersetzt keine professionelle Rechtsberatung. Verjährungsfristen können durch verschiedene Umstände gehemmt oder unterbrochen werden. Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen zum Verjährungsfristen Rechner - Forderungen & Schulden Verjährung

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