Urlaubsgeld-Rechner 2025
Berechnen Sie Ihr Urlaubsgeld: Wie viel bleibt netto vom Brutto übrig?
Urlaubsgeld-Rechner
🏖️Übliche Prozentsätze nach Branche:
Steuerklasse:
Ihr Urlaubsgeld
Abzüge:
(58.2% vom Brutto)
ℹ️ Wichtige Hinweise
- Urlaubsgeld ist keine gesetzliche Pflicht - Anspruch nur bei Vereinbarung
- Nur 44% der Beschäftigten in der Privatwirtschaft erhalten Urlaubsgeld
- Urlaubsgeld wird als "sonstiger Bezug" höher versteuert (Steuerprogression)
- Diese Berechnung ist vereinfacht - individuelle Faktoren können abweichen
- Bei Minijobbern: Jahreseinkommen inkl. Urlaubsgeld max. 6.672 € (2025)
💡 Tipps zum Urlaubsgeld
- Urlaubsgeld wird meist im Mai oder Juni ausgezahlt
- Bei unterjähriger Kündigung kann anteiliges Urlaubsgeld vereinbart sein
- Rückzahlungsklauseln bei Kündigung sind oft nur für 3-6 Monate gültig
- Urlaubsgeld kann auch 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld heißen
- Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag für Details
⚖️ Rechtlicher Hinweis
Dieser Urlaubsgeld-Rechner dient nur zur groben Orientierung. Die tatsächliche Besteuerung und Sozialversicherung hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte einen Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr.
Was ist Urlaubsgeld?
Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die in der Regel einmal jährlich vor oder während der Urlaubszeit ausgezahlt wird. Anders als der gesetzliche Urlaubsanspruch gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf Urlaubsgeld – es muss im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sein.
Wer bekommt Urlaubsgeld in Deutschland?
Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung vom Juni 2025 erhalten nur 44% der Beschäftigten in der Privatwirtschaft Urlaubsgeld. Die Wahrscheinlichkeit variiert stark:
Urlaubsgeld nach Unternehmensgröße
- Großunternehmen (>500 Beschäftigte): 59% erhalten Urlaubsgeld
- Mittelständische Unternehmen (100-500): ~50% erhalten Urlaubsgeld
- Kleine Unternehmen (<100 Beschäftigte): nur 36% erhalten Urlaubsgeld
Wie wird Urlaubsgeld berechnet?
Die Höhe des Urlaubsgeldes wird entweder im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt. Üblich sind folgende Berechnungsmethoden:
1. Prozentsatz des Monatsgehalts
Die häufigste Methode: Das Urlaubsgeld entspricht einem bestimmten Prozentsatz des monatlichen Bruttogehalts. Typische Werte:
Übliche Prozentsätze nach Branche
- Metallverarbeitung / Maschinenbau: 50-100% (oft ein volles Monatsgehalt)
- Chemie / Pharma: 80-100%
- Öffentlicher Dienst: 60-95% je nach Tarifvertrag
- Einzelhandel: 30-50%
- IT-Branche: 25-50% (oft flexibel)
- Handwerk: 30-60%
2. Fester Betrag
Manche Arbeitgeber zahlen einen festen Betrag, z.B. 1.000 € oder 1.500 € jährlich, unabhängig vom Gehalt.
3. Gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit
Einige Unternehmen zahlen mehr Urlaubsgeld mit steigender Betriebszugehörigkeit, z.B. 30% nach 1 Jahr, 50% nach 3 Jahren, 80% nach 10 Jahren.
Wie wird Urlaubsgeld versteuert?
Urlaubsgeld wird steuerlich als "sonstiger Bezug" behandelt und unterliegt damit einer höheren Besteuerung als das reguläre Monatsgehalt. Der Grund: Durch das zusätzliche Einkommen steigt man in der Steuerprogression nach oben.
Abzüge vom Urlaubsgeld
- Lohnsteuer: Höher als bei normalen Monatslohn durch Steuerprogression (je nach Steuerklasse 15-35%)
- Solidaritätszuschlag: 5,5% der Lohnsteuer (nur bei höherem Einkommen)
- Kirchensteuer: 8% (BY/BW) bzw. 9% (andere Bundesländer) der Lohnsteuer
- Sozialversicherung: Volle Beiträge (ca. 20% für Arbeitnehmer):
- Rentenversicherung: 9,3%
- Krankenversicherung: 7,3% + Zusatzbeitrag (~1,7% im Durchschnitt)
- Pflegeversicherung: 1,7% (bzw. 2,2% für Kinderlose ab 23 Jahren)
- Arbeitslosenversicherung: 1,3%
Beispielrechnung
Arbeitnehmer mit 3.000 € Brutto, 50% Urlaubsgeld, Steuerklasse 1
Brutto-Urlaubsgeld: 1.500 €
Abzüge gesamt: ca. 600 € (Lohnsteuer ~300 €, Sozialversicherung ~300 €)
Netto-Urlaubsgeld: ca. 900 € (60% vom Brutto)
Wann wird Urlaubsgeld ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt in der Regel zwischen Mai und Juli, vor oder zu Beginn der Haupturlaubszeit. Einige Unternehmen zahlen das Urlaubsgeld auch:
- Mit der Gehaltsabrechnung im Juni
- In zwei Teilbeträgen (z.B. Juni und Dezember als Weihnachtsgeld)
- Anteilig monatlich über das Jahr verteilt
Urlaubsgeld und Kündigung
Viele Arbeitsverträge enthalten Rückzahlungsklauseln für das Urlaubsgeld. Typische Regelungen:
Rückzahlung bei Kündigung
- 3-Monats-Frist: Bei Kündigung innerhalb von 3 Monaten nach Auszahlung muss das Urlaubsgeld zurückgezahlt werden
- 6-Monats-Frist: Bei höherem Urlaubsgeld (>50% Monatsgehalt) kann eine Rückzahlung bis 6 Monate nach Auszahlung verlangt werden
- Ungültig: Fristen über 12 Monate sind in der Regel unwirksam
- Anteiliges Urlaubsgeld: Bei Kündigung durch den Arbeitgeber oder vor Auszahlungszeitpunkt kann ein anteiliger Anspruch bestehen
Urlaubsgeld für Minijobber
Auch Minijobber können Anspruch auf Urlaubsgeld haben, wenn es im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Wichtig: Das Urlaubsgeld wird auf die Jahresverdienstgrenze angerechnet!
⚠️ Achtung: Minijob-Grenze 2025
Die Minijob-Grenze liegt 2025 bei 556 € monatlich bzw. 6.672 € jährlich.
Beispiel: Verdienen Sie 500 € monatlich (= 6.000 € jährlich) und erhalten 700 € Urlaubsgeld, überschreiten Sie die Jahresgrenze (6.700 € > 6.672 €). Der Minijob-Status geht verloren – Sie werden sozialversicherungspflichtig!
Häufig gestellte Fragen zum Urlaubsgeld
1. Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld?
Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld in Deutschland. Ein Anspruch besteht nur, wenn das Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vereinbart wurde. Auch eine betriebliche Übung (Zahlung über mindestens 3 Jahre ohne Freiwilligkeitsvorbehalt) kann einen Anspruch begründen.
2. Wie viel Urlaubsgeld ist üblich in Deutschland?
Im Durchschnitt erhalten Beschäftigte mit Urlaubsgeld-Anspruch 50-100% eines Monatsgehalts. Die Spanne ist jedoch groß: In Tarifverträgen sind oft 50-100% festgelegt (z.B. Metall, Chemie), während im IT-Bereich oft nur 25-50% üblich sind. Im Einzelhandel und bei kleineren Unternehmen sind 30-50% typisch.
3. Warum bekomme ich weniger als 50% netto ausgezahlt?
Urlaubsgeld wird als "sonstiger Bezug" höher besteuert als das reguläre Gehalt, weil es Ihre Steuerprogression für diesen Monat nach oben treibt. Zusätzlich zur erhöhten Lohnsteuer zahlen Sie auch volle Sozialversicherungsbeiträge (ca. 20%). In Summe bleiben oft nur 55-65% netto übrig, bei höheren Steuerklassen sogar noch weniger.
4. Ist Urlaubsgeld dasselbe wie Weihnachtsgeld?
Nein, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind zwei verschiedene Sonderzahlungen. Urlaubsgeld wird in der Regel im Sommer (Mai-Juli) ausgezahlt, Weihnachtsgeld im November oder Dezember. Manche Arbeitgeber zahlen jedoch nur eine der beiden Sonderzahlungen oder teilen einen Jahresbonus auf (z.B. 50% Urlaubsgeld + 50% Weihnachtsgeld). Auch die Bezeichnung "13. Monatsgehalt" ist gebräuchlich.
5. Bekomme ich Urlaubsgeld auch in der Probezeit?
Das hängt von der Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab. Viele Arbeitgeber schließen Urlaubsgeld während der Probezeit aus oder zahlen nur einen anteiligen Betrag. Im öffentlichen Dienst und nach vielen Tarifverträgen besteht der Anspruch erst nach einer gewissen Betriebszugehörigkeit (z.B. 6 Monate). Prüfen Sie Ihren Vertrag oder fragen Sie bei der Personalabteilung nach.
6. Muss ich Urlaubsgeld bei Kündigung zurückzahlen?
Nur wenn Ihr Arbeitsvertrag eine wirksame Rückzahlungsklausel enthält. Zulässig sind Rückzahlungsfristen von 3-6 Monaten nach Auszahlung, je nach Höhe des Urlaubsgeldes. Fristen über 12 Monate sind unwirksam. Kündigen Sie innerhalb der Frist, müssen Sie das Urlaubsgeld zurückzahlen. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber sind Rückzahlungsklauseln in der Regel unwirksam.
7. Bekommen Teilzeitkräfte auch Urlaubsgeld?
Ja, Teilzeitkräfte haben denselben Anspruch wie Vollzeitbeschäftigte, wenn Urlaubsgeld vereinbart ist. Das Urlaubsgeld wird jedoch entsprechend der Arbeitszeit gekürzt. Beispiel: Bei 50% Teilzeit und 100% Urlaubsgeld für Vollzeit erhalten Sie 50% des vollen Urlaubsgeldes. Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte und Minijobber, sofern vereinbart.
8. Kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld einfach streichen?
Nein, nicht einfach so. Ist das Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgeschrieben, hat es Bestandsschutz. Eine Streichung wäre eine Vertragsänderung, die nur mit Ihrer Zustimmung oder durch eine Änderungskündigung möglich ist. Enthält Ihr Vertrag einen "Freiwilligkeitsvorbehalt", kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld für die Zukunft streichen, muss aber bereits entstandene Ansprüche erfüllen.