Zuletzt aktualisiert: 15. Januar 2025

Elternzeit Rechner - Mutterschutz, Elternzeit & Elterngeld Planung

Planen Sie Elternzeit und Mutterschutz. Mit Geburtstermin, Elternzeit-Aufteilung, Elterngeld-Monaten und Partnermonate.

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Elternzeit Rechner

Planen Sie Ihre Elternzeit und berechnen Sie Mutterschutz-Fristen sowie Elterngeld in Deutschland.

Letzten 12 Monate vor Geburt

ℹ️ Wichtige Informationen

  • Mutterschutz: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt (bei Frühgeburt 12 Wochen)
  • Elternzeit: Bis zu 3 Jahre pro Kind, davon 24 Monate übertragbar bis zum 8. Lebensjahr
  • Elterngeld: 65-67% des Nettoeinkommens, mindestens 300€, maximal 1.800€ pro Monat
  • Basiselterngeld: Für maximal 14 Monate (12 + 2 Partnermonate)
  • ElterngeldPlus: Halber Betrag, aber doppelt so lange (max. 28 Monate)
  • Antrag: Elterngeld muss innerhalb der ersten 3 Lebensmonate beantragt werden
  • • Die Werte sind Richtwerte - individuelle Berechnung durch Elterngeldstelle

Rechtlicher Hinweis

Diese Berechnung dient nur zur groben Orientierung und ersetzt keine professionelle Rechts- oder Steuerberatung. Fur verbindliche Auskunfte konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder die zustandige Elterngeldstelle. Alle Angaben ohne Gewahr.

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Häufig gestellte Fragen zum Elternzeit Rechner - Mutterschutz, Elternzeit & Elterngeld Planung

Elternzeit in Deutschland – der komplette Ratgeber 2026

Die Elternzeit ist eines der wichtigsten Rechte fuer berufstaetige Eltern in Deutschland. Sie ermoeglicht bis zu drei Jahre berufliche Auszeit pro Elternteil – bei garantiertem Kuendigungsschutz und Recht auf Rueckkehr zum Arbeitsplatz. In diesem Ratgeber erklaeren wir alle Regelungen, Fristen und Gestaltungsmoeglichkeiten nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Jeder Arbeitnehmer, der mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und es selbst betreut, hat Anspruch auf Elternzeit – unabhaengig von Betriebsgroesse oder Beschaeftigungsdauer. Dies gilt fuer: Muetter und Vaeter, Adoptiveltern, in Ausnahmefaellen auch fuer Grosseltern. Der Anspruch besteht bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes, wobei bis zu 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag genommen werden koennen.

Mutterschutz und Elternzeit – der Unterschied

Mutterschutz (MuSchG)

Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Frueh- und Mehrlingsgeburten). Waehrend des Mutterschutzes erhalten Muetter Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (13 Euro/Tag) plus einen Arbeitgeberzuschuss zur Differenz zum regulaeren Nettolohn. Der Mutterschutz ist kein Teil der Elternzeit, wird aber auf diese angerechnet, wenn die Mutter Elternzeit beantragt.

Elternzeit (BEEG)

Die Elternzeit schliesst an den Mutterschutz an und kann von beiden Elternteilen gleichzeitig oder abwechselnd genommen werden. Waehrend der Elternzeit ruht das Arbeitsverhaeltnis – Sie muessen nicht arbeiten, der Arbeitgeber muss nicht zahlen. Dafuer gibt es Elterngeld als staatliche Leistung.

Elterngeld-Varianten im Ueberblick

VarianteHoeheDauer
Basiselterngeld65–67 % des Nettoeinkommens (300–1.800 €)12 Monate (+ 2 Partnermonate)
ElterngeldPlus50 % des Basiselterngelds (150–900 €)24 Monate (+ 4 Partnermonate)
PartnerschaftsbonusWie ElterngeldPlusJe 2–4 zusaetzliche Monate pro Elternteil

Partnermonate: Die vollen 14 Monate Basiselterngeld gibt es nur, wenn beide Elternteile mindestens 2 Monate Elternzeit nehmen. Ein Elternteil allein erhaelt maximal 12 Monate. Alleinerziehende erhalten die vollen 14 Monate.

Fristen und Antragsverfahren

  • Anmeldefrist: Elternzeit muss spaetestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden (fuer Elternzeit vor dem 3. Geburtstag). Fuer Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag betraegt die Frist 13 Wochen.
  • Bindungszeitraum: Sie muessen sich fuer die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen, wie Sie die Elternzeit aufteilen moechten.
  • Kuendigungsschutz: Ab Anmeldung der Elternzeit (fruehestens 8 Wochen vor Beginn) bis zum Ende der Elternzeit besteht besonderer Kuendigungsschutz (§ 18 BEEG).
  • Elterngeld-Antrag: Elterngeld wird bei der zustaendigen Elterngeldstelle beantragt – moeglichst schnell nach der Geburt, da es rueckwirkend nur fuer 3 Monate gezahlt wird.

Quellen & Referenzen

Unsere Berechnungen basieren auf offiziellen Quellen und wissenschaftlichen Standards.

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