Elterngeld Rechner 2024 - Basiselterngeld & ElterngeldPlus Online Berechnen
Berechnen Sie kostenlos Ihr Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Unser Rechner ermittelt Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus mit aktuellen Sätzen 2024 für Deutschland.
Elterngeld-Rechner
👶Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Geburt
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💡 Wichtige Hinweise
Elterngeld 2024: Mindestsatz 300€, Höchstsatz 1.800€. Ersatzrate 65-67% des Nettoeinkommens.
Basiselterngeld: Voller Betrag für bis zu 14 Monate (beide Elternteile zusammen).
ElterngeldPlus: Halber Betrag, aber doppelt so lange (28 Monate). Ideal bei Teilzeitarbeit.
Partnerschaftsbonus: 4 zusätzliche Monate wenn beide Eltern 24-32 Std/Woche arbeiten.
Schnellübersicht Elterngeld 2024
- Mindestbetrag: 300€ pro Monat
- Höchstbetrag: 1.800€ pro Monat
- Basis: 65-67% des Nettoeinkommens
- Basiselterngeld: 12-14 Monate
- ElterngeldPlus: bis 28 Monate
- Teilzeit: bis 32 Std./Woche möglich
Was ist Elterngeld? Das deutsche Elterngeldsystem erklärt
Das Elterngeld ist eine staatliche Familienleistung, die Eltern in der ersten Zeit nach der Geburt ihres Kindes finanziell unterstützt. Es wurde 2007 durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) eingeführt und ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wenn Eltern ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder reduzieren, um ihr Kind zu betreuen.
Seit 2015 gibt es zwei Varianten: Basiselterngeld und ElterngeldPlus. Beide Formen können flexibel kombiniert werden, um optimal auf die individuelle Lebenssituation der Familie abgestimmt zu werden. Zusätzlich gibt es den Partnerschaftsbonus, der Eltern belohnt, die sich die Kinderbetreuung partnerschaftlich teilen.
Grundprinzip des Elterngeldes
Das Elterngeld orientiert sich am bisherigen Einkommen und sichert die wirtschaftliche Existenz der Familie:
- Einkommensersatz: 65-67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate
- Mindestbetrag: 300€ monatlich (auch ohne vorheriges Einkommen)
- Höchstbetrag: 1.800€ monatlich (Deckelung bei hohen Einkommen)
- Flexibilität: Wahlmöglichkeit zwischen Basis, Plus und Kombination beider Varianten
Elterngeld 2024: Aktuelle Regelungen nach BEEG
Anspruchsvoraussetzungen
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- ✓Wohnsitz in Deutschland oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- ✓Leben mit dem Kind in einem Haushalt
- ✓Selbst betreuen und erziehen des Kindes
- ✓Keine oder reduzierte Erwerbstätigkeit: Nicht mehr als 32 Wochenstunden (seit 1.9.2021, vorher 30 Stunden)
Der Anspruch gilt für leibliche Eltern, Adoptiveltern und in besonderen Fällen auch für Verwandte dritten Grades (z.B. Großeltern, wenn die Eltern ihr Kind nicht betreuen können).
Berechnung des Elterngeldes: Die Formel
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt. Maßgeblich sind die letzten 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes (bei Angestellten) bzw. der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt (bei Selbstständigen).
Grundformel:
Elterngeld = Bemessungsgrundlage × Prozentsatz
Prozentsatz nach Einkommen:
- Über 1.200€ Netto: 65% (bei höheren Einkommen)
- 1.000€ - 1.200€ Netto: 65-67% (gleitende Skala)
- Unter 1.000€ Netto: 67% bis maximal 100% (je niedriger das Einkommen, desto höher der Prozentsatz)
Rechenbeispiel 1: Durchschnittliches Einkommen
Nettoeinkommen vor Geburt: 2.000€ monatlich
Prozentsatz: 65% (da über 1.200€)
Berechnung: 2.000€ × 0,65 = 1.300€
Monatliches Basiselterngeld: 1.300€
Rechenbeispiel 2: Geringeres Einkommen (erhöhter Satz)
Nettoeinkommen vor Geburt: 800€ monatlich
Prozentsatz: ~80% (bei geringem Einkommen steigt der Satz)
Berechnung: 800€ × 0,80 = 640€
Monatliches Basiselterngeld: 640€
Wichtige Grenzen 2024
- Mindestbetrag: 300€ monatlich (auch bei fehlendem Einkommen)
- Höchstbetrag: 1.800€ monatlich (bei Nettoeinkommen ab ca. 2.770€)
- Einkommensgrenze: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 300.000€ (Paare: 600.000€) im Jahr vor der Geburt entfällt der Anspruch auf Elterngeld
Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus: Die Unterschiede
Basiselterngeld (klassisches Elterngeld)
Das Basiselterngeld ist die ursprüngliche Form des Elterngeldes und wird für maximal 12 Lebensmonate des Kindes gezahlt. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und mindestens einem Einkommen wegfällt (Partnermonate), verlängert sich der Bezugszeitraum auf 14 Monate.
Eigenschaften Basiselterngeld:
- Dauer: 12 Monate (ein Elternteil) oder 14 Monate (mit Partnermonate)
- Höhe: 65-67% des Nettoeinkommens (300€ - 1.800€)
- Teilzeit: Möglich bis 32 Std./Woche, Einkommen wird angerechnet
- Bezugszeitraum: Innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes
- Geeignet für: Eltern, die komplett pausieren oder nur wenig arbeiten
Beispiel Partnermonate:
Mutter nimmt: 10 Monate Basiselterngeld
Vater nimmt: 4 Monate Basiselterngeld
Gesamt: 14 Monate Basiselterngeld für die Familie
Hinweis: Die zwei zusätzlichen Partnermonate gibt es nur, wenn der zweite Elternteil mindestens 2 Monate Elterngeld bezieht und ihm in dieser Zeit Einkommen wegfällt.
ElterngeldPlus (flexible Variante)
ElterngeldPlus wurde 2015 eingeführt und richtet sich besonders an Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Es wird doppelt so lange ausgezahlt wie Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des möglichen Basiselterngeldes.
Eigenschaften ElterngeldPlus:
- Dauer: bis zu 28 Monate (doppelt so lange wie Basis)
- Höhe: maximal 50% des Basiselterngeldes (150€ - 900€)
- Umrechnung: 1 Monat Basis = 2 Monate ElterngeldPlus
- Teilzeit: Besonders günstig bei Teilzeitarbeit (24-32 Std./Woche)
- Bezugszeitraum: Bis zum 32. Lebensmonat des Kindes möglich
- Geeignet für: Eltern mit Teilzeiteinkommen während des Bezugszeitraums
Rechenbeispiel ElterngeldPlus:
Theoretisches Basiselterngeld: 1.200€
ElterngeldPlus: maximal 600€ pro Monat
Statt 12 Monate à 1.200€ → 24 Monate à 600€
Vorteil bei Teilzeitarbeit: Wenn Sie in Teilzeit 800€ netto verdienen, erhalten Sie trotzdem bis zu 600€ ElterngeldPlus, da das Teilzeiteinkommen günstiger angerechnet wird.
Gesamteinkommen: 800€ (Teilzeit) + 600€ (ElterngeldPlus) = 1.400€
Vergleichstabelle: Basis vs. Plus
| Kriterium | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|
| Maximale Bezugsdauer | 12-14 Monate | 24-28 Monate |
| Monatliche Höhe | 65-67% des Nettos (300-1.800€) | max. 50% des Basis (150-900€) |
| Teilzeitarbeit | Möglich, aber ungünstige Anrechnung | Optimal, günstige Anrechnung |
| Geeignet für | Vollständige Erwerbspause | Teilzeit + längere Bezugszeit |
| Kombinierbar | Ja, mit ElterngeldPlus | Ja, mit Basiselterngeld |
Partnerschaftsbonus: 4 zusätzliche Monate pro Elternteil
Der Partnerschaftsbonus (auch Partnerschaftsmonate genannt) fördert die partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf. Eltern, die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, können jeweils 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten – insgesamt also 8 zusätzliche Monate für die Familie.
Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus:
- Beide Elternteile arbeiten gleichzeitig in Teilzeit
- Arbeitszeit: jeweils 24 bis 32 Wochenstunden (seit 1.9.2021)
- Dauer: mindestens 2, maximal 4 aufeinanderfolgende Monate
- Zeitraum: muss zusammenhängend sein
- Für Alleinerziehende: ebenfalls möglich bei 24-32 Std./Woche
Beispiel Partnerschaftsbonus:
Situation: Beide Eltern arbeiten im 8.-11. Lebensmonat des Kindes jeweils 28 Std./Woche
Mutter erhält: 4 Monate ElterngeldPlus (Bonus) à 600€
Vater erhält: 4 Monate ElterngeldPlus (Bonus) à 700€
Gesamtvorteil: 8 Monate zusätzliches Elterngeld für die Familie
Hinweis: Der Partnerschaftsbonus wird zusätzlich zu den regulären Elterngeldmonaten gezahlt!
Achtung: Rückforderungsrisiko beim Partnerschaftsbonus
Wenn die Arbeitszeit auch nur in einem Monat unter 24 oder über 32 Wochenstunden liegt, muss der gesamte Partnerschaftsbonus zurückgezahlt werden! Achten Sie daher genau auf die Stundengrenze.
Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeiten sorgfältig und sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, um die Stundengrenze sicher einzuhalten.
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
Geschwisterbonus
Wenn bereits ältere Geschwisterkinder im Haushalt leben, erhöht sich das Elterngeld um 10% (mindestens 75€ bei Basiselterngeld, 37,50€ bei ElterngeldPlus).
Voraussetzungen für den Geschwisterbonus:
- Mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren im Haushalt
- ODER mindestens zwei weitere Kinder unter 6 Jahren im Haushalt
- Kinder mit Behinderung zählen bis zum 14. Geburtstag
- Bonus entfällt, sobald das ältere Kind die Altersgrenze überschreitet
Rechenbeispiel Geschwisterbonus:
Reguläres Basiselterngeld: 1.200€
Geschwisterbonus (10%): 120€
Gesamtelterngeld: 1.200€ + 120€ = 1.320€ monatlich
Bei Elterngeld unter 750€ wird der Mindestbonus von 75€ gezahlt (z.B. 600€ + 75€ = 675€)
Mehrlingszuschlag
Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge etc.) wird ein Zuschlag von 300€für jedes weitere Kind gezahlt.
Beispiele Mehrlingszuschlag:
Zwillinge: Reguläres Elterngeld + 300€
Drillinge: Reguläres Elterngeld + 600€
Beispiel: Mutter von Zwillingen mit Elterngeld von 1.000€
Gesamtelterngeld: 1.000€ + 300€ = 1.300€ monatlich
Elterngeld und Teilzeitarbeit: So funktioniert die Anrechnung
Während des Elterngeldbezugs dürfen Sie bis zu 32 Wochenstunden (seit 1.9.2021, vorher 30 Stunden) in Teilzeit arbeiten. Das Teilzeiteinkommen wird auf das Elterngeld angerechnet – bei ElterngeldPlus jedoch deutlich günstiger als bei Basiselterngeld.
Anrechnung bei Basiselterngeld
Berechnung mit Teilzeit:
Das Teilzeiteinkommen während des Bezugs wird vom Einkommen vor der Geburt abgezogen. Von der Differenz werden dann 65-67% als Elterngeld gezahlt.
Elterngeld = (Einkommen vorher - Einkommen jetzt) × 65-67%
Beispiel Basiselterngeld mit Teilzeit:
Nettoeinkommen vor Geburt: 2.500€
Teilzeiteinkommen während Bezug: 1.200€
Differenz: 2.500€ - 1.200€ = 1.300€
Elterngeld: 1.300€ × 65% = 845€
Gesamteinkommen: 1.200€ (Teilzeit) + 845€ (Elterngeld) = 2.045€
Sie haben also etwa 18% weniger als vorher (2.500€), aber deutlich mehr als mit reinem Teilzeitgehalt.
Anrechnung bei ElterngeldPlus (günstiger!)
Bei ElterngeldPlus wird Teilzeiteinkommen deutlich günstiger angerechnet: Sie können bis zur Hälfte Ihres vorherigen Einkommens verdienen und erhalten trotzdem das volle ElterngeldPlus.
Beispiel ElterngeldPlus mit Teilzeit:
Nettoeinkommen vor Geburt: 2.500€
Theoretisches Basiselterngeld: 1.625€ (65%)
ElterngeldPlus (maximal): 812,50€
Teilzeit während Bezug: 1.250€ (= 50% des vorherigen Einkommens)
ElterngeldPlus-Zahlung: 812,50€ (voller Betrag, da Teilzeit ≤ 50%)
Gesamteinkommen: 1.250€ (Teilzeit) + 812,50€ (Plus) = 2.062,50€
Fast das gleiche Einkommen wie vorher (82%), aber doppelt so lange Bezugsdauer!
Faustregel für ElterngeldPlus
Optimal: Arbeiten Sie in Teilzeit etwa 50% Ihrer vorherigen Arbeitszeit (oder verdienen Sie 50% Ihres vorherigen Nettos), erhalten Sie:
- • 50% aus Teilzeitarbeit
- • 50% aus ElterngeldPlus
- • = fast 100% Ihres vorherigen Einkommens
- • für doppelt so lange Zeit wie beim Basiselterngeld!
Steuerliche Behandlung: Progressionsvorbehalt beim Elterngeld
Das Elterngeld selbst ist steuerfrei – Sie müssen darauf keine Einkommensteuer zahlen. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG, was indirekt zu einer höheren Steuerbelastung führen kann.
Was ist der Progressionsvorbehalt?
Der Progressionsvorbehalt bedeutet: Das Elterngeld wird bei der Berechnung des Steuersatzesfür Ihr übriges Einkommen berücksichtigt. Es erhöht also nicht Ihr zu versteuerndes Einkommen direkt, aber den Steuersatz, mit dem Ihr anderes Einkommen (z.B. Gehalt des Partners, eigenes Teilzeiteinkommen) besteuert wird.
Folge: Höherer Steuersatz = mehr Steuern auf das übrige Einkommen
Beispiel Progressionsvorbehalt:
Partner A (Elternzeit):
Elterngeld: 12.000€ im Jahr (steuerfrei)
Teilzeiteinkommen: 8.000€ (steuerpflichtig)
Partner B (arbeitet weiter):
Gehalt: 40.000€ (steuerpflichtig)
Berechnung des Steuersatzes:
Das Finanzamt berechnet zunächst einen fiktiven Steuersatz auf Basis des Gesamteinkommens inklusive Elterngeld: (40.000€ + 8.000€ + 12.000€) = 60.000€
Dieser höhere Steuersatz wird dann auf das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen(40.000€ + 8.000€ = 48.000€) angewendet.
Ergebnis: Höhere Steuerlast als ohne Elterngeld, trotz Steuerfreiheit des Elterngeldes.
Wichtig für die Steuererklärung
- Angabepflicht: Elterngeld muss in der Steuererklärung angegeben werden (Anlage N, Zeile 93)
- Steuernachzahlung: Rechnen Sie mit einer Nachzahlung – bilden Sie Rücklagen!
- Steuerklassenwechsel: Ggf. vor der Geburt Steuerklasse optimieren (III/V statt IV/IV)
- Freibeträge: Lohnsteuerfreibeträge können die Steuerlast während des Jahres reduzieren
Antragstellung: So beantragen Sie Elterngeld
Wo und wann beantragen?
Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle des Bundeslandes beantragt, in dem das Kind seinen Wohnsitz hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort, nicht nach dem Arbeitsort.
Wichtige Fristen:
- Antragsfrist: Elterngeld kann nur rückwirkend für die letzten 3 Monate vor Antragstellung gezahlt werden
- Empfehlung: Antrag innerhalb der ersten 3 Lebensmonate stellen
- Spätester Zeitpunkt: Bis zum Ende des Bezugszeitraums (14. bzw. 32. Lebensmonat)
- Änderungen: Können bis zum Ende des Bezugszeitraums beantragt werden
Benötigte Unterlagen
Checkliste Elterngeldantrag:
Für alle Antragsteller:
- ☐ Geburtsbescheinigung (im Original)
- ☐ Personalausweis / Pass (Kopie)
- ☐ Meldebescheinigung
- ☐ Nachweise über Krankenversicherung
- ☐ ggf. Nachweise über andere Sozialleistungen
Für Angestellte:
- ☐ Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate
- ☐ Bescheinigung des Arbeitgebers über Elternzeit
- ☐ Bei Teilzeit: Arbeitszeitnachweis
- ☐ ggf. Mutterschaftsgeld-Bescheid
- ☐ ggf. Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
Für Selbstständige:
- ☐ Letzter Einkommensteuerbescheid (abgeschlossen)
- ☐ Gewinnermittlung / BWA des letzten Jahres
- ☐ Bei Fortführung der Tätigkeit: aktuelle Gewinnermittlung
- ☐ Nachweise über Betriebsausgaben
Bei Geschwisterbonus:
- ☐ Geburtsurkunden der Geschwisterkinder
- ☐ Bei Behinderung: Schwerbehindertenausweis
Online-Antrag
Viele Bundesländer bieten mittlerweile Online-Anträge an, die den Prozess deutlich vereinfachen. Über das Portal können Sie:
- • Antrag digital ausfüllen und einreichen
- • Unterlagen elektronisch hochladen
- • Bearbeitungsstand online verfolgen
- • Änderungen nachträglich einreichen
- • Direkten Kontakt zur Elterngeldstelle halten
Wichtig: Auch bei Online-Antrag müssen bestimmte Dokumente (v.a. Geburtsurkunde) im Original nachgereicht werden.
Strategien: Elterngeld optimal kombinieren
Die flexible Kombination von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus ermöglicht zahlreiche Strategien. Hier einige bewährte Modelle:
Strategie 1: Maximales Elterngeld in kurzer Zeit
Für: Eltern, die komplett pausieren möchten
Vorgehen: Beide Eltern nehmen ausschließlich Basiselterngeld
Mutter: 12 Monate Basiselterngeld
Vater: 2 Monate Basiselterngeld (Partnermonate)
Vorteil: Höchstmögliche monatliche Zahlung (65-67% des Nettos)
Nachteil: Kurze Bezugsdauer (nur 14 Monate), keine Teilzeitarbeit
Strategie 2: Längere Bezugszeit mit Teilzeit
Für: Eltern, die länger zu Hause bleiben möchten
Vorgehen: Kombination aus Basis und ElterngeldPlus
Mutter: 6 Monate Basis + 16 Monate ElterngeldPlus (mit Teilzeit 50%)
Vater: 2 Monate Basis
Vorteil: 22 Monate Elterngeldbezug, Teilzeiteinkommen während ElterngeldPlus
Beispiel: Statt 14 Monate à 1.200€ → 8 Monate à 1.200€ + 16 Monate à (600€ Plus + 1.000€ Teilzeit)
Strategie 3: Partnerschaftsbonus nutzen (maximal)
Für: Paare, die partnerschaftlich teilen wollen
Vorgehen: Beide arbeiten gleichzeitig in Teilzeit (24-32 Std./Woche)
Mutter: 4 Monate Basis + 16 Monate ElterngeldPlus + 4 Monate Partnerschaftsbonus
Vater: 4 Monate Basis + 16 Monate ElterngeldPlus + 4 Monate Partnerschaftsbonus
Vorteil: Maximale Bezugsdauer (bis zu 32 Monate), beide Eltern beteiligen sich aktiv
Gesamtbezug Familie: 8 Monate Basis + 32 Monate ElterngeldPlus + 8 Monate Bonus = 48 Monate Elterngeld für die Familie!
Hinweis: Die 4 Bonus-Monate pro Elternteil werden zusätzlich zu den regulären Monaten gezahlt.
Strategie 4: Klassisches Modell (1 Jahr Mutter, 2 Monate Vater)
Für: Traditionelle Rollenverteilung
Vorgehen: Mutter nimmt Hauptanteil, Vater die Partnermonate
Mutter: 12 Monate Basiselterngeld (Monat 1-12)
Vater: 2 Monate Basiselterngeld (Monat 3-4 oder 13-14)
Vorteil: Einfache Planung, bewährtes Modell
Tipp: Vater nimmt 2 Monate am Stück nach dem 1. Geburtstag → Familie hat bis 14. Monat Elterngeld
Tipp: Nutzen Sie Online-Rechner!
Die optimale Strategie hängt von vielen Faktoren ab: Einkommen, gewünschte Arbeitszeit, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, berufliche Situation beider Eltern.
Unser Elterngeld-Rechner hilft Ihnen, verschiedene Szenarien durchzurechnen und die beste Kombination für Ihre Familie zu finden. Probieren Sie mehrere Varianten aus!
Regionale Unterschiede und Landeselterngeld
Das Elterngeld nach BEEG ist bundeseinheitlich geregelt – die Leistungen sind in allen Bundesländern gleich. Allerdings haben einige Bundesländer zusätzliche Landeselterngeld-Programme, die über das Bundeselterngeld hinausgehen:
| Bundesland | Zusatzleistung | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Bayern | Familiengeld | 250€/Monat pro Kind im 2. und 3. Lebensjahr (unabhängig vom Einkommen) |
| Sachsen | Landeserziehungsgeld | Bis 150€/Monat ab dem 2. Lebensjahr (einkommensabhängig) |
| Thüringen | Landeserziehungsgeld | Bis 150€/Monat ab 2. bis 24. Lebensmonat (einkommensabhängig, 2024 auslaufend) |
| Andere | Keine | Nur Bundeselterngeld nach BEEG |
Wichtig: Landeselterngeld wird zusätzlich zum Bundeselterngeld gezahlt und hat eigene Antragsvoraussetzungen. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle über eventuelle Zusatzleistungen in Ihrem Bundesland.
Änderungen 2024 und Ausblick
Wichtige Änderungen ab 2024
- •Einkommensgrenze verschärft: Für Geburten ab 1.4.2024 liegt die Einkommensgrenze bei 200.000€ zu versteuerndem Einkommen (Paare: 300.000€), ab der kein Elterngeld mehr gezahlt wird. Diese wird schrittweise bis 2025 auf 175.000€ (Paare: 200.000€) abgesenkt.
- •Frühgeborenen-Regelung: Bei Frühgeburten (mindestens 6 Wochen vor Termin) gibt es einen zusätzlichen Elterngeldmonat pro vollem Monat Frühgeburt.
- •Anrechnung anderer Leistungen: Mutterschaftsgeld wird weiterhin angerechnet, aber die Berechnungsmodalitäten wurden präzisiert.
Geplante Änderungen für die Zukunft
Die Politik diskutiert regelmäßig Anpassungen beim Elterngeld. Mögliche künftige Änderungen:
- • Weitere Absenkung der Einkommensgrenze (geplant bis 2025)
- • Verlängerung der Bezugsdauer bei mehreren Kindern
- • Flexibilisierung der Partnerschaftsmonate
- • Bessere Regelungen für Alleinerziehende
- • Anpassungen bei Selbstständigen (Berechnungsmodalitäten)
Zusammenfassung: Elterngeld kompakt
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
Grundlagen
- ✓ 65-67% des Nettoeinkommens
- ✓ Mindestens 300€, maximal 1.800€
- ✓ Basis: 12-14 Monate
- ✓ ElterngeldPlus: bis 28 Monate
- ✓ Teilzeit bis 32 Std./Woche möglich
Zusatzleistungen
- ✓ Geschwisterbonus: +10% (mind. 75€)
- ✓ Mehrlingszuschlag: +300€ pro Kind
- ✓ Partnerschaftsbonus: +4 Monate pro Elternteil
- ✓ Steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt
- ✓ Antrag bei Elterngeldstelle
Unser Elterngeld-Rechner hilft Ihnen:
- • Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus zu berechnen
- • Verschiedene Kombinationsstrategien durchzurechnen
- • Geschwisterbonus und Mehrlingszuschläge zu berücksichtigen
- • Die optimale Aufteilung zwischen den Eltern zu planen
- • Steuerliche Auswirkungen (Progressionsvorbehalt) abzuschätzen
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um Ihren individuellen Elterngeldanspruch zu ermitteln und die beste Strategie für Ihre Familie zu finden!
Häufig gestellte Fragen zum Elterngeld-Rechner
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