Scheidung in Deutschland - Der komplette Guide 2026
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Eine Scheidung ist eine der einschneidendsten Lebensentscheidungen. Dieser Guide erklaert Ihnen den gesamten Ablauf, alle Kosten und Ihre Rechte - damit Sie informierte Entscheidungen treffen koennen.
Scheidung in Deutschland - Was Sie wissen muessen
In Deutschland werden jaehrlich rund 130.000 Ehen geschieden - das entspricht etwa jeder dritten Ehe. Eine Scheidung ist emotional belastend und finanziell folgenreich. Die Gesamtkosten einer Scheidung liegen je nach Komplexitaet zwischen 2.000 und 50.000 Euro oder mehr. Umso wichtiger ist es, den Ablauf, die Kosten und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, um informierte Entscheidungen treffen zu koennen.
In Deutschland gilt das Zerrüttungsprinzip: Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Als gescheitert gilt eine Ehe, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Nach einem Jahr Trennung wird das Scheitern vermutet, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Nach drei Jahren Trennung gilt die Ehe unwiderlegbar als gescheitert, auch wenn ein Ehegatte der Scheidung widerspricht.
Dieser Guide fuehrt Sie durch alle wichtigen Aspekte einer Scheidung: vom Trennungsjahr ueber Kosten und Unterhalt bis zu Zugewinnausgleich und Sorgerecht. Nutzen Sie unsere Rechner, um Scheidungskosten und Notarkosten zu kalkulieren.
Das Trennungsjahr: Voraussetzung fuer die Scheidung
Pflicht zum Trennungsjahr: Vor einer Scheidung muessen die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben (§ 1566 BGB). Das Trennungsjahr beginnt, wenn ein Ehegatte dem anderen die Trennungsabsicht mitteilt und eine "Trennung von Tisch und Bett" vollzogen wird. Das bedeutet: getrennte Schlafzimmer, keine gemeinsame Haushaltsfuehrung (nicht fuereinander kochen, waschen, einkaufen), getrennte Finanzen und kein Auftreten als Paar in der Oeffentlichkeit.
Trennung innerhalb der Ehewohnung: Das Trennungsjahr kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung vollzogen werden - vorausgesetzt, die Lebensbereiche sind klar getrennt. Jeder Ehegatte muss einen eigenen Bereich haben (mindestens eigenes Schlafzimmer), und die Haushaltsfuehrung darf nicht mehr gemeinsam erfolgen. In der Praxis ist die Trennung in der gemeinsamen Wohnung schwieriger nachzuweisen und kann zu Streit fuehren.
Haertefallscheidung ohne Trennungsjahr: In Ausnahmefaellen kann das Trennungsjahr entfallen: bei haeuslicher Gewalt, Alkohol- oder Drogensucht des Partners, wenn der Partner eine schwere Straftat begangen hat oder wenn das Festhalten an der Ehe eine unzumutbare Haerte bedeuten wuerde. Die Haertefallscheidung ist in der Praxis selten und erfordert einen starken Nachweis der Unzumutbarkeit.
Was waehrend des Trennungsjahres zu beachten ist: Bereits mit Beginn des Trennungsjahres entstehen wichtige rechtliche Konsequenzen: Anspruch auf Trennungsunterhalt, Stichtag fuer den Zugewinnausgleich (Anfangs- und Endvermoegen), Aenderung der Steuerklasse zum Jahreswechsel (von III/V auf jeweils I oder II) und Regelung der Wohnungszuweisung. Lassen Sie sich fruehzeitig anwaltlich beraten, um Ihre Rechte zu wahren.
Scheidungskosten: Anwalts- und Gerichtskosten berechnen
Verfahrenswert (Streitwert): Die Scheidungskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der vom Gericht festgesetzt wird. Der Verfahrenswert berechnet sich aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten. Beispiel: Beide verdienen zusammen 5.000 Euro netto = Verfahrenswert 15.000 Euro. Hinzu kommen Zuschlaege fuer jede Folgesache (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht): je 20-50% des Grundwerts. Der Versorgungsausgleich wird mit 10% des dreifachen Nettoeinkommens pro Anrecht bewertet.
Anwaltskosten (RVG): Die Anwaltsgebuehren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Verfahrenswert. Bei einem Verfahrenswert von 15.000 Euro betragen die Anwaltskosten ca. 1.800-2.500 Euro (inkl. MwSt). Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt fuer den Antragsteller - der andere Ehegatte braucht keinen eigenen Anwalt, muss aber der Scheidung zustimmen. Bei streitigen Folgesachen braucht jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt, was die Kosten verdoppelt.
Gerichtskosten: Die Gerichtsgebuehren betragen etwa 50-70% der Anwaltskosten fuer eine Instanz. Bei einem Verfahrenswert von 15.000 Euro liegen die Gerichtskosten bei ca. 400-600 Euro. Die Gerichtskosten werden in der Regel haelftig geteilt, es sei denn, das Gericht weist sie einem Ehegatten allein zu.
Gesamtkosten-Ueberblick: Einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt: ca. 2.000-3.500 Euro gesamt. Einvernehmliche Scheidung mit zwei Anwaelten: ca. 3.500-6.000 Euro. Streitige Scheidung mit Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht): ca. 10.000-50.000+ Euro. Tipp: Eine einvernehmliche Einigung ueber alle Folgesachen (per Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung) spart erhebliche Kosten und Nerven.
Unterhalt: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Trennungsunterhalt (waehrend des Trennungsjahres): Der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen hat waehrend der Trennungszeit Anspruch auf Trennungsunterhalt. Die Hoehe richtet sich nach der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen beider Ehegatten: Der Unterhaltsberechtigte erhaelt 3/7 der Einkommensdifferenz (bei Erwerbseinkommen). Auf den Trennungsunterhalt kann nicht verzichtet werden, da er dem Lebensunterhalt dient.
Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung besteht grundsaetzlich die Eigenverantwortung jedes Ehegatten. Nachehelicher Unterhalt wird nur in bestimmten Faellen geschuldet: Betreuungsunterhalt (Kinder unter 3 Jahre), Altersunterhalt, Krankheitsunterhalt, Aufstockungsunterhalt (bei Einkommensgefaelle nach langer Ehe) und Ausbildungsunterhalt. Die Berechnung erfolgt nach der Duesseldorfer Tabelle und den Sueeddeutschen Leitlinien.
Kindesunterhalt: Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zahlt Barunterhalt nach der Duesseldorfer Tabelle. Die Hoehe richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes. 2026 betraegt der Mindestunterhalt: 482 Euro (0-5 Jahre), 554 Euro (6-11 Jahre), 649 Euro (12-17 Jahre) und 693 Euro (ab 18 Jahre). Abzuziehen ist das haelftige Kindergeld (jeweils 125 Euro fuer das 1. und 2. Kind). Der Kindesunterhalt hat Vorrang vor allen anderen Unterhaltsanspruechen.
Selbstbehalt: Dem Unterhaltspflichtigen muss ein Mindestbetrag fuer den eigenen Lebensunterhalt verbleiben: 1.370 Euro gegenueber minderjaehrigen Kindern und 1.650 Euro gegenueber volljährigen Kindern und dem Ehegatten (Stand 2026). Reicht das Einkommen nicht fuer alle Unterhaltsansprueche, gelten Rangfolgen: Minderjaehrige Kinder haben Vorrang vor Ehegatten, diese vor volljährigen Kindern.
Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich
Zugewinnausgleich: Haben die Ehegatten keinen Ehevertrag geschlossen, leben sie im gesetzlichen Gueterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei der Scheidung wird der Zugewinn (Vermoegensbildung waehrend der Ehe) ausgeglichen: Jeder Ehegatte behaelt sein Anfangsvermoegen (Vermoegen bei Eheschliessung plus Erbschaften und Schenkungen). Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermoegen (Zugewinn) wird verglichen. Wer mehr Zugewinn erzielt hat, muss die Haelfte der Differenz an den anderen zahlen.
Berechnungsbeispiel: Ehemann hatte bei Heirat 10.000 Euro Vermoegen, bei Scheidung 110.000 Euro = 100.000 Euro Zugewinn. Ehefrau hatte bei Heirat 5.000 Euro, bei Scheidung 35.000 Euro = 30.000 Euro Zugewinn. Differenz: 100.000 - 30.000 = 70.000 Euro. Der Ehemann zahlt 35.000 Euro (Haelfte der Differenz) an die Ehefrau. Immobilien, Lebensversicherungen, Aktien und auch Schulden werden in die Berechnung einbezogen.
Versorgungsausgleich: Der Versorgungsausgleich teilt die waehrend der Ehe erworbenen Rentenansprüche haeuftig auf. Jeder Ehegatte erhaelt die Haelfte der Rentenansprueche, die der andere waehrend der Ehezeit erworben hat. Betroffen sind: gesetzliche Rente, Betriebsrente, Riester-/Ruerup-Rente, private Rentenversicherungen und Beamtenpensionen. Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht von Amts wegen durchgefuehrt und kann nur bei kurzer Ehedauer (unter 3 Jahre) ausgeschlossen werden.
Ehewohnung und Hausrat: Die Ehewohnung wird bei der Scheidung einem Ehegatten zugewiesen oder verkauft. Ist die Wohnung im gemeinsamen Eigentum, kann ein Ehegatte den anderen auszahlen oder die Immobilie wird verkauft und der Erloes geteilt. Der Hausrat (Moebel, Haushaltsgegenstände) wird nach Billigkeit verteilt - Gegenstände, die einem Ehegatten allein gehoeren (vor der Ehe angeschafft oder geerbt), bleiben bei diesem.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Gemeinsames Sorgerecht als Regelfall: Nach einer Scheidung behalten beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht. Das bedeutet: Beide Eltern entscheiden gemeinsam in wichtigen Angelegenheiten (Schulwahl, Religion, medizinische Eingriffe, Auslandsreisen). Alltaegliche Entscheidungen trifft der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Das gemeinsame Sorgerecht wird nur bei Kindeswohlgefaehrdung eingeschraenkt - nicht weil die Eltern sich nicht verstehen.
Aufenthaltsbestimmungsrecht: Koennen sich die Eltern nicht einigen, bei wem das Kind lebt, entscheidet das Familiengericht ueber das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dabei steht das Kindeswohl im Mittelpunkt: Bindungen des Kindes, Erziehungseignung der Eltern, Kontinuitaetsprinzip (moeglichst wenig Veraenderung fuer das Kind), Geschwisterbindung und bei aelteren Kindern der Kindeswille.
Umgangsrecht: Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hat ein Recht und eine Pflicht zum Umgang. Das uebliche Modell sieht vor: alle zwei Wochen ein Wochenende (Freitag bis Sonntag), die Haelfte der Schulferien und abwechselnd Feiertage. Zunehmend wird auch das Wechselmodell praktiziert, bei dem das Kind abwechselnd bei beiden Eltern lebt (z.B. wochenweise). Das Wechselmodell erfordert raeumliche Naehe, gute Kommunikation und gleichwertige Wohnverhaeltnisse.
Kindeswohl bei der Scheidung: Studien zeigen, dass nicht die Scheidung selbst, sondern die elterlichen Konflikte das Kindeswohl am meisten gefaehrden. Tipps fuer Eltern: Kinder niemals in den Konflikt hineinziehen, nicht vor Kindern ueber den anderen Elternteil schlecht sprechen, den Kontakt zum anderen Elternteil aktiv foerdern und bei Bedarf professionelle Hilfe (Familienmediation, Erziehungsberatung) in Anspruch nehmen.
Der Ablauf einer Scheidung - Schritt fuer Schritt
Schritt 1 - Trennung: Die Trennung wird einem Ehegatten mitgeteilt und vollzogen (getrennte Lebensfuehrung). Ab diesem Zeitpunkt lauft das Trennungsjahr. Wichtig: Dokumentieren Sie den Trennungszeitpunkt (z.B. durch Brief an den Ehegatten mit Eingangsbestaetigung). Aendern Sie zum naechsten Jahreswechsel Ihre Steuerklasse und regeln Sie vorlaeufig Unterhalt, Wohnung und Kinderbetreuung.
Schritt 2 - Anwalt beauftragen: Mindestens der antragstellende Ehegatte braucht einen Anwalt (Anwaltszwang beim Familiengericht). Suchen Sie einen Fachanwalt fuer Familienrecht. Die Erstberatung kostet maximal 226,10 Euro (inkl. MwSt) und wird auf spaetere Gebuehren angerechnet. Klaren Sie in der Erstberatung: Unterhaltsansprueche, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Vermoegenssicherung.
Schritt 3 - Scheidungsantrag einreichen: Nach Ablauf des Trennungsjahres reicht der Anwalt den Scheidungsantrag beim zustaendigen Familiengericht ein. Dem Antrag beizufuegen sind: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Einkommensnachweise und ggf. Ehevertraege oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Das Gericht stellt den Antrag dem anderen Ehegatten zu.
Schritt 4 - Versorgungsausgleich und Verhandlung: Das Gericht fordert beide Ehegatten auf, Auskünfte zu ihren Rentenanspruechen zu erteilen (Fragebogen zum Versorgungsausgleich). Die Rentenversicherungstraeger berechnen die auszugleichenden Anrechte. Dieser Vorgang dauert oft 3-6 Monate. Bei einvernehmlicher Scheidung wird anschließend ein Termin zur muendlichen Verhandlung anberaumt.
Schritt 5 - Scheidungstermin: Beim muendlichen Termin befragt der Richter beide Ehegatten persoenlich zum Scheitern der Ehe und zum Trennungsjahr. Stimmen beide der Scheidung zu und sind alle Folgesachen geklaert, wird die Scheidung ausgesprochen. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist (ein Monat) ist die Scheidung rechtskraeftig. Durch Rechtsmittelverzicht beider Parteien kann die Scheidung sofort rechtskraeftig werden. Die Gesamtdauer einer einvernehmlichen Scheidung betraegt ab Antragstellung ca. 4-8 Monate.
📑Inhaltsverzeichnis
- ⚖️Scheidung in Deutschland - Was Sie wissen muessen
- 📅Das Trennungsjahr: Voraussetzung fuer die Scheidung
- 💰Scheidungskosten: Anwalts- und Gerichtskosten berechnen
- 💶Unterhalt: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
- ⚖️Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich
- 👨👩👧Sorgerecht und Umgangsrecht
- 📋Der Ablauf einer Scheidung - Schritt fuer Schritt
Einvernehmliche vs. Streitige Scheidung vs. Online-Scheidung
Welcher Scheidungsweg passt am besten zu Ihrer Situation?
Einvernehmliche Scheidung
✓Vorteile
- •Guenstigste Variante: nur ein Anwalt noetig (ab 2.000 Euro)
- •Schnellste Abwicklung (4-6 Monate nach Trennungsjahr)
- •Geringste emotionale Belastung fuer alle Beteiligten
- •Folgesachen koennen vorab aussergerichtlich geregelt werden
- •Flexible Gestaltung der Scheidungsfolgenvereinbarung
- •Beste Loesung fuer gemeinsame Kinder
✗Nachteile
- •Beide Ehegatten muessen kooperieren
- •Der Ehegatte ohne Anwalt hat keinen eigenen Rechtsberater
- •Setzt Einigung ueber Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht voraus
- •Bei Ungleichgewicht kann ein Partner benachteiligt werden
🎯Ideal für
Paare, die sich ueber alle wesentlichen Punkte einig sind oder Kompromisse finden koennen
Streitige Scheidung
✓Vorteile
- •Eigener Anwalt schuetzt Ihre Rechte vollumfaenglich
- •Gericht entscheidet bei Uneinigkeit fair
- •Alle Ansprueche werden geprueft und durchgesetzt
- •Sinnvoll bei Vermoegensverschiebungen oder Verschweigen von Einkuenften
✗Nachteile
- •Hohe Kosten: 10.000-50.000+ Euro (zwei Anwaelte, mehrere Folgesachen)
- •Lange Dauer: 1-3 Jahre oder mehr
- •Hohe emotionale Belastung fuer alle Beteiligten
- •Verschaerft oft Konflikte, besonders bei Kindern
- •Ergebnis nicht vorhersehbar - Richter entscheidet
- •Jede Folgesache erhoeht den Verfahrenswert und die Kosten
🎯Ideal für
Faelle mit erheblichem Vermoegen, Unterhaltsstreit, Verdacht auf Vermoegensverschiebung oder unkooperativem Ehegatten
Online-Scheidung
✓Vorteile
- •Bequeme Abwicklung: Kommunikation per E-Mail/Telefon
- •Oft guenstiger als klassische Kanzlei
- •Zeitersparnis: keine Kanzleitermine noetig
- •Transparente Kosten (Festpreise verbreitet)
- •Geeignet fuer raeumlich getrennte Ehegatten
✗Nachteile
- •Nur fuer einvernehmliche Scheidungen geeignet
- •Muendlicher Gerichtstermin bleibt Pflicht (persoenliche Anwesenheit)
- •Persoenliche Beratung eingeschraenkt
- •Bei komplexen Vermoegensverhaeltnissen nicht empfehlenswert
- •Qualitaet der Beratung variiert stark
🎯Ideal für
Einvernehmliche Scheidungen ohne grosse Vermoegenswerte oder komplizierte Verhaeltnisse
❓Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
Die Kosten haengen vom Verfahrenswert (3x monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten) ab. Einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt: ca. 2.000-3.500 Euro. Einvernehmliche Scheidung mit zwei Anwaelten: ca. 3.500-6.000 Euro. Streitige Scheidung mit Folgesachen: 10.000-50.000+ Euro. Bei geringem Einkommen besteht Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH), die die Kosten uebernimmt.
Nach Ablauf des Trennungsjahres: Einvernehmliche Scheidung 4-8 Monate, streitige Scheidung 1-3 Jahre oder laenger. Der Versorgungsausgleich dauert oft 3-6 Monate (Auskuenfte der Rentenversicherungstraeger). Insgesamt muessen Sie ab Trennung mit mindestens 18 Monaten rechnen (12 Monate Trennungsjahr + 6 Monate Verfahren). Durch Verzicht auf Rechtsmittel wird die Scheidung sofort am Verhandlungstag rechtskraeftig.
Mindestens der antragstellende Ehegatte braucht einen Anwalt (Anwaltszwang beim Familiengericht). Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt der Scheidung zustimmen. Es empfiehlt sich aber, zumindest eine anwaltliche Erstberatung (max. 226,10 Euro) in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Rechte zu kennen. Bei streitigen Folgesachen braucht jeder Ehegatte zwingend einen eigenen Anwalt.
Der Zugewinnausgleich teilt die waehrend der Ehe erzielte Vermoegensbildung haeuftig. Berechnung: Endvermoegen minus Anfangsvermoegen = Zugewinn jedes Ehegatten. Wer mehr Zugewinn hat, zahlt die Haelfte der Differenz. Beispiel: Er hat 100.000 Euro Zugewinn, sie 30.000 Euro. Er zahlt (100.000-30.000)/2 = 35.000 Euro an sie. Erbschaften und Schenkungen zaehlen zum Anfangsvermoegen und werden nicht geteilt.
Der nacheheliche Unterhalt betraegt 3/7 der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen (bei Erwerbseinkommen). Beispiel: Er verdient 4.000 Euro netto, sie 1.500 Euro netto. Differenz: 2.500 Euro. Unterhalt: 3/7 x 2.500 = ca. 1.071 Euro. Der nacheheliche Unterhalt ist zeitlich begrenzt und haengt von Ehedauer, Kinderbetreuung und Eigenverantwortung ab. Kindesunterhalt wird gesondert nach der Duesseldorfer Tabelle berechnet.
Optionen: Ein Ehegatte uebernimmt das Haus und zahlt den anderen aus (haeufig anteil des Verkehrswerts abzueglich halber Restschuld), gemeinsamer Verkauf und Teilung des Erloeses, Realteilung (bei groesseren Objekten) oder - als letzte Option - Teilungsversteigerung. Die Uebernahme erfordert oft eine Umschuldung des Kredits. Tipp: Lassen Sie den Verkehrswert durch einen Gutachter bestimmen und einigen Sie sich moeglichst aussergerichtlich.
Verfahrenskostenhilfe (VKH) wird bei geringem Einkommen gewaehrt. Die Einkommensgrenzen orientieren sich an den Sozialhilfe-Saetzen plus Freibetraege fuer Kinder und Wohnkosten. Bei einem Nettoeinkommen unter ca. 1.200 Euro (Single) bzw. 1.800 Euro (mit Kind) ist VKH wahrscheinlich. Die VKH deckt Anwalts- und Gerichtskosten und muss bei Einkommensverbesserung innerhalb von 4 Jahren teilweise zurueckgezahlt werden.
Der Versorgungsausgleich teilt die waehrend der Ehezeit erworbenen Rentenansprueche haeuftig auf. Betroffen sind alle Altersvorsorge-Anrechte: gesetzliche Rente, Betriebsrente, Riester, Ruerup, private Rentenversicherungen und Beamtenpensionen. Jeder Ehegatte erhaelt die Haelfte der Ansprueche, die der andere waehrend der Ehe erworben hat. Bei kurzer Ehe (unter 3 Jahre) findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt.
Nach drei Jahren Trennung kann die Scheidung auch gegen den Willen eines Ehegatten ausgesprochen werden - die Ehe gilt dann als unwiderlegbar gescheitert. Innerhalb der ersten drei Jahre kann ein Ehegatte der Scheidung widersprechen, wenn er das Scheitern der Ehe bestreitet. Seltene Haertefallklausel (§ 1568 BGB): Die Scheidung kann aufgeschoben werden, wenn sie fuer gemeinsame minderjaehrige Kinder eine schwere Haerte bedeuten wuerde.
Im Trennungsjahr koennen Sie letztmalig die gemeinsame Veranlagung (Ehegattensplitting) waehlen. Ab dem Folgejahr werden beide Ehegatten einzeln veranlagt (Steuerklasse I oder II mit Kind). Das kann erhebliche steuerliche Nachteile bringen, besonders bei groessen Einkommensunterschieden. Unterhaltszahlungen koennen als Sonderausgaben (max. 13.805 Euro/Jahr, Realsplitting) oder als aussergewoehnliche Belastung abgesetzt werden.
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