Notarkosten-Rechner 2024 - Gebühren Nach GNotKG Berechnen
Berechnen Sie kostenlos Ihre Notarkosten 2024 nach dem aktuellen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Für Immobilienkauf, GmbH-Gründung, UG-Gründung und Testament. Inklusive Grundbuchkosten und MwSt. Transparent, präzise und sofort verfügbar!
Notarkosten Rechner
Berechnen Sie Notarkosten nach GNotKG. Für Immobilienkauf, Grundbuch, Vollmacht und Erbvertrag. Mit Kaufpreis-Staffelung.
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Schnellübersicht Notarkosten 2024
- Immobilienkauf: ~1,5-2% des Kaufpreises
- GmbH-Gründung: ~600-1.200€
- UG-Gründung: ~300-500€
- Testament: ab 165€ (je nach Vermögen)
- MwSt: 19% auf alle Gebühren
Was sind Notarkosten? Das Wichtigste im Überblick
Notarkosten sind gesetzliche Gebühren, die für notarielle Dienstleistungen anfallen. In Deutschland sind Notare unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes und sorgen für rechtssichere Beurkundungen bei wichtigen Rechtsgeschäften. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich festgelegt.
Anders als bei vielen anderen Dienstleistern können Notare ihre Gebühren nicht frei bestimmen. Die Kosten sind für alle Notare in Deutschland identisch und richten sich nach dem Geschäftswert des zu beurkundenden Vorgangs. Dies schützt Verbraucher vor überhöhten Preisen und sorgt für absolute Transparenz.
Wofür fallen Notarkosten an?
- Immobilienkauf: Kaufvertrag, Auflassung, Grundschuldbestellung (häufigster Fall)
- Unternehmensgründung: GmbH, UG, AG - Gesellschaftsverträge und Handelsregister
- Testament: Notarielles Testament, Erbvertrag, Erbschein
- Ehe- und Erbrecht: Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Erbauseinandersetzung
- Vollmachten: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Generalvollmacht
Warum sind Notarkosten gesetzlich geregelt?
Die gesetzliche Regelung der Notargebühren dient dem Verbraucherschutz und der Rechtssicherheit. Notare sind keine gewöhnlichen Dienstleister, sondern unabhängige Amtsträger, die im öffentlichen Interesse handeln. Sie sind zur Neutralität verpflichtet und dürfen keine Partei bevorzugen.
Durch die einheitlichen Gebühren entfällt ein Preiswettbewerb zwischen Notaren. Stattdessen konkurrieren sie über Service, Beratungsqualität, Erreichbarkeit und Spezialisierung. Dies stellt sicher, dass jeder Mandant unabhängig vom Geldbeutel die gleiche rechtssichere Betreuung erhält.
GNotKG Gebührentabelle 2024: So werden Notarkosten berechnet
Die Grundlage für alle Notarkosten ist die Gebührentabelle des GNotKG. Sie ordnet jedem Geschäftswert eine bestimmte Gebühr zu. Diese sogenannte Grundgebühr oder volle Gebühr (1,0) wird dann mit einem Faktor multipliziert, der sich nach Art der notariellen Tätigkeit richtet.
| Geschäftswert | Volle Gebühr (1,0) | Beispiel |
|---|---|---|
| 50.000 € | 165 € | Kleines Testament |
| 100.000 € | 273 € | Testament mittleres Vermögen |
| 200.000 € | 435 € | Kleinere Immobilie |
| 300.000 € | 535 € | Durchschnitts-Immobilie |
| 400.000 € | 635 € | Gehobene Immobilie |
| 500.000 € | 735 € | Luxus-Immobilie |
Gebührenfaktoren nach Art der Tätigkeit
Die volle Gebühr wird mit einem Faktor multipliziert, der von der Art der notariellen Tätigkeit abhängt:
Wichtige Gebührenfaktoren im Überblick:
- 2,0Beurkundung Kaufvertrag: Die Hauptleistung beim Immobilienkauf. Umfasst Vertragserstellung, Beratung, Beurkundung und Verwahrung.
- 1,0Grundschuldbestellung: Sicherheit für die finanzierende Bank, wenn eine Hypothek aufgenommen wird.
- 0,5Grundbucheintrag: Gebühr des Grundbuchamts für die Eigentumsumschreibung (zusätzlich zu Notarkosten).
- 0,2Vollzug/Auflassung: Abwicklung des Eigentumsübergangs nach Kaufpreiszahlung.
Notarkosten beim Immobilienkauf: Der häufigste Fall
Der Immobilienkauf ist der mit Abstand häufigste Grund für einen Notarbesuch. In Deutschland ist die notarielle Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB). Dies schützt beide Parteien vor übereilten Entscheidungen und sorgt für rechtssichere Abwicklung.
Kostenbestandteile beim Immobilienkauf
Die Gesamtkosten beim Immobilienkauf setzen sich aus mehreren Positionen zusammen:
Beispielrechnung: Immobilienkauf 350.000 €
Zusätzlich: Grundbuchamt-Gebühren
Dies entspricht ca. 1,01% des Kaufpreises (nur Notar) bzw. 1,52% inkl. Grundbuchamt. Mit Grunderwerbsteuer (3,5-6,5% je nach Bundesland) und ggf. Makler kommen die tatsächlichen Kaufnebenkosten auf ca. 10-15%.
Wer zahlt die Notarkosten beim Immobilienkauf?
Grundsätzlich gilt nach BGB: Der Käufer zahlt die Notarkosten. Dies ist in § 448 Abs. 2 BGB geregelt. Die Kosten gelten als Teil der Anschaffungskosten der Immobilie. Allerdings können Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag auch eine abweichende Regelung treffen.
Wichtige Spartipps beim Immobilienkauf:
1. Grunderwerbsteuer sparen: In manchen Bundesländern können Sie durch geschickte Vertragsgestaltung legal Grunderwerbsteuer sparen (z.B. Inventar separat ausweisen).
2. Eigene Unterlagen mitbringen: Grundbuchauszüge, Bebauungspläne selbst besorgen - spart Auslagen des Notars.
3. Einen Notartermin für alles: Kaufvertrag und Grundschuldbestellung am selben Tag - spart Anfahrten und Zeit.
4. Digitale Kommunikation: E-Mail statt Post - reduziert Porto- und Kopierkosten.
Ablauf beim Immobilienkauf mit Notar
- 1Notarsuche und -auswahl: Käufer wählt einen Notar (freie Wahl). Verkäufer und Käufer einigen sich auf Notartermin.
- 2Vertragsentwurf: Notar erstellt Kaufvertragsentwurf, prüft Grundbuch, holt Genehmigungen ein. Entwurf geht beiden Parteien mindestens 2 Wochen vor Termin zu.
- 3Beurkundungstermin: Notar verliest vollständigen Kaufvertrag, erklärt alle Klauseln, beantwortet Fragen. Beide Parteien unterschreiben. Dauer: 30-90 Minuten.
- 4Auflassungsvormerkung: Notar beantragt Auflassungsvormerkung im Grundbuch (schützt Käufer vor Doppelverkauf).
- 5Fälligkeitsmitteilung: Notar informiert Käufer, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Käufer zahlt Kaufpreis auf Notaranderkonto oder direkt an Verkäufer.
- 6Eigentumsumschreibung: Nach Kaufpreiszahlung beantragt Notar Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt. Dauer: 4-12 Wochen.
- 7Übergabe: Verkäufer übergibt Immobilie (meist nach Kaufpreiszahlung). Schlüsselübergabe, Protokoll der Übergabe.
GmbH und UG Gründung: Notarkosten für Unternehmer
Bei der Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags zwingend vorgeschrieben. Der Notar übernimmt dabei weit mehr als nur die Beurkundung.
Notarkosten bei GmbH-Gründung
Kostenberechnung GmbH (25.000€ Stammkapital):
Zusätzlich: Handelsregister-Gebühren
Hinzu kommen: Gewerbeanmeldung (~30€), IHK-Beitrag (je nach Umsatz), ggf. Steuerberater für Gründung.
UG-Gründung: Die günstigere Alternative
Die UG (haftungsbeschränkt), auch "Mini-GmbH" genannt, kann bereits ab 1€ Stammkapital gegründet werden. Die Notarkosten sind entsprechend niedriger, da sie sich nach dem Stammkapital richten. Bei einem Stammkapital von 1.000€ fallen etwa 300-400€ Notarkosten an.
| Rechtsform | Min. Stammkapital | Notarkosten (ca.) | Gesamtkosten (ca.) |
|---|---|---|---|
| UG (1€) | 1 € | ~300 € | ~450 € |
| UG (5.000€) | 5.000 € | ~400 € | ~550 € |
| GmbH (25.000€) | 25.000 € | ~500 € | ~650 € |
| GmbH (50.000€) | 50.000 € | ~700 € | ~850 € |
Was macht der Notar bei der GmbH-Gründung?
Der Notar übernimmt bei der Unternehmensgründung folgende Aufgaben:
Vor der Beurkundung:
- • Beratung zur optimalen Rechtsform
- • Entwurf des Gesellschaftsvertrags
- • Prüfung der Gesellschafternamen
- • Firmennamen-Prüfung (IHK/HWK)
- • Beratung zu Stammkapital und Einlagen
Nach der Beurkundung:
- • Anmeldung beim Handelsregister
- • Einholung der Steuernummer
- • Beglaubigte Abschriften für Behörden
- • Überwachung der Kapitaleinzahlung
- • Benachrichtigung bei Eintragung
Testament und Erbrecht: Notarkosten für Vorsorge
Ein notarielles Testament bietet maximale Rechtssicherheit und verhindert Streitigkeiten unter Erben. Anders als beim handschriftlichen Testament wird es vom Notar professionell erstellt, rechtlich geprüft und sicher verwahrt. Die Kosten richten sich nach Ihrem Vermögen (Nachlasswert).
Kostenberechnung notarielles Testament
| Nachlasswert | Einzeltestament (2,0 Gebühr) | Ehegattentestament |
|---|---|---|
| 50.000 € | 165 € (196 € inkl. MwSt.) | 330 € (393 € inkl. MwSt.) |
| 100.000 € | 273 € (325 € inkl. MwSt.) | 546 € (650 € inkl. MwSt.) |
| 250.000 € | 535 € (637 € inkl. MwSt.) | 1.070 € (1.273 € inkl. MwSt.) |
| 500.000 € | 935 € (1.113 € inkl. MwSt.) | 1.870 € (2.225 € inkl. MwSt.) |
| 1.000.000 € | 1.635 € (1.946 € inkl. MwSt.) | 3.270 € (3.891 € inkl. MwSt.) |
* Bei gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten verdoppeln sich die Gebühren. Hinzu kommen geringe Auslagen für Verwahrung beim Amtsgericht (ca. 75€ einmalig).
Vorteile eines notariellen Testaments
- ✓Rechtssicherheit: Professionelle Beratung verhindert Formfehler und ungültige Verfügungen.
- ✓Kein Erbschein nötig: Spart Erben Zeit und ca. 500-2.000€ Kosten für Erbscheinverfahren.
- ✓Sichere Verwahrung: Beim Amtsgericht hinterlegt, kann nicht verloren gehen oder gefälscht werden.
- ✓Zentrale Registrierung: Automatische Benachrichtigung der Erben beim Todesfall.
- ✓Pflichtteilsoptimierung: Notar berät zu legaler Minimierung von Pflichtteilsansprüchen.
Grundbuchkosten: Zusätzliche Gebühren beim Immobilienkauf
Grundbuchkosten werden oft mit Notarkosten verwechselt, sind aber separate Gebühren, die das Grundbuchamt erhebt. Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts und führt das Grundbuch, in dem alle Eigentumsverhältnisse an Grundstücken verzeichnet sind.
Was kostet ein Grundbucheintrag?
Die Grundbuchgebühren berechnen sich ebenfalls nach GNotKG. Für die Eigentumsumschreibung beim Immobilienkauf fällt eine 0,5 Gebühr nach Kaufpreis an. Für die Eintragung einer Grundschuld ebenfalls 0,5 Gebühr nach Höhe der Grundschuld.
Beispiel: Immobilienkauf 400.000€ mit 300.000€ Finanzierung
Das Grundbuchamt stellt eine separate Rechnung aus. Die Zahlung erfolgt unabhängig von den Notarkosten.
Grundbuch: Das steht drin
Das Grundbuch besteht aus drei Abteilungen, die unterschiedliche Informationen enthalten:
Abteilung I
Eigentumsverhältnisse
- • Name des Eigentümers
- • Erwerbsgrund (Kauf, Erbe, etc.)
- • Datum der Eintragung
- • Grundstücksgröße
Abteilung II
Lasten und Beschränkungen
- • Wegerechte
- • Wohnrechte
- • Leitungsrechte
- • Nießbrauch
Abteilung III
Grundschulden
- • Hypotheken
- • Grundschulden
- • Höhe der Belastung
- • Begünstigte Bank
Notarkosten von der Steuer absetzen: Was geht, was nicht?
Viele fragen sich: Kann ich Notarkosten steuerlich absetzen? Die Antwort ist: Es kommt darauf an, wofür die Notarkosten angefallen sind. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich je nach Art des Rechtsgeschäfts.
Notarkosten Immobilienkauf: Indirekt absetzbar
Notarkosten beim Immobilienkauf für selbstgenutztes Wohneigentum sind nicht direkt absetzbar. Sie gelten aber als Anschaffungsnebenkosten und erhöhen die Bemessungsgrundlage für:
- Vermietete Immobilien: Notarkosten fließen in die AfA (Abschreibung) ein. Sie wirken sich über 50 Jahre steuermindernd aus (2% p.a.).
- Gewerbliche Immobilien: Vollständige Abschreibung über Nutzungsdauer möglich.
- Spekulationssteuer: Notarkosten mindern den Gewinn beim Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist (10 Jahre).
Rechenbeispiel: Vermietete Immobilie
Kaufpreis: 300.000 € + Notarkosten: 6.000 € = 306.000 € Anschaffungskosten
Jährliche AfA (2%): 306.000 € × 2% = 6.120 € absetzbar pro Jahr
Über 50 Jahre: Gesamte Steuerersparnis durch Notarkosten: ca. 2.000-3.000 €
Die Notarkosten wirken sich also langfristig positiv auf Ihre Steuerlast aus, wenn Sie die Immobilie vermieten!
GmbH/UG-Gründung: Voll absetzbar
Notarkosten für die Unternehmensgründung sind sofort und vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Sie reduzieren den Gewinn im Gründungsjahr und damit die Steuerlast. Bei einem Steuersatz von 30% sparen Sie bei 800€ Notarkosten etwa 240€ Steuern.
Testament: Leider nicht absetzbar
Notarkosten für private Testamente, Erbverträge und Erbscheine sind keine außergewöhnlichen Belastungen und können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Sie gelten als Kosten der privaten Lebensführung.
| Art des Rechtsgeschäfts | Steuerlich absetzbar? | Wie? |
|---|---|---|
| Immobilie selbstgenutzt | Nein | Keine steuerliche Auswirkung |
| Immobilie vermietet | Ja (indirekt) | Erhöht Anschaffungskosten → AfA über 50 Jahre |
| GmbH/UG-Gründung | Ja (voll) | Betriebsausgabe sofort absetzbar |
| Testament privat | Nein | Kosten der Lebensführung |
| Unternehmenskauf | Ja (voll) | Betriebsausgabe oder Anschaffungskosten |
| Ehevertrag | Teilweise | Nur vermögensrechtlicher Teil absetzbar |
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: Notarkosten nicht einkalkuliert
Problem: Viele Immobilienkäufer vergessen die Kaufnebenkosten und haben zu wenig Eigenkapital.
Lösung: Planen Sie 10-15% Nebenkosten ein: Notarkosten (1,5-2%), Grunderwerbsteuer (3,5-6,5%), Makler (0-7%), Grundbuchkosten (0,5%).
Fehler 2: Billigsten Notar suchen
Mythos: "Ich suche den günstigsten Notar."
Realität: Alle Notare kosten gleich viel (GNotKG). Wählen Sie nach Erreichbarkeit, Spezialisierung und Service!
Fehler 3: Notarrechnung nicht zeitnah bezahlen
Gefahr: Bei Nichtzahlung kann der Notar wichtige Unterlagen zurückhalten.
Tipp: Zahlen Sie Notarkosten innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, um Verzögerungen zu vermeiden.
Fehler 4: Kaufvertrag nicht gründlich prüfen
Problem: Viele unterschreiben, ohne den Vertrag vorher genau zu lesen.
Lösung: Nutzen Sie die 2-Wochen-Frist! Lesen Sie den Entwurf gründlich, stellen Sie Fragen, lassen Sie sich bei Unklarheiten beraten.
Häufig gestellte Fragen zum Notarkosten-Rechner
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