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Scheidungskosten-Rechner 2024

Berechnen Sie schnell und präzise die Kosten Ihrer Scheidung in Deutschland. Anwaltskosten nach RVG, Gerichtskosten nach GNotKG, Verfahrenswert und Versorgungsausgleich.

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Scheidungskosten Rechner

Berechnen Sie Scheidungskosten in Deutschland. Mit Verfahrenswert, Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und Versorgungsausgleich.

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Verfügbar ab:Q1 2025

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Diese Seite wurde bereits für Sie vorbereitet und ist in Suchmaschinen sichtbar. Der Rechner wird zeitnah implementiert.

⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Rechner dient nur der Orientierung und ersetzt keine professionelle Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.

Was kostet eine Scheidung in Deutschland?

Die Kosten einer Scheidung in Deutschland setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen und variieren erheblich je nach individueller Situation. Im Durchschnitt liegen die Gesamtkosten zwischen 1.500 EUR und 5.000 EUR für eine einvernehmliche Scheidung, können aber bei strittigen Verfahren deutlich höher ausfallen.

Die Hauptkostenfaktoren sind Gerichtskosten, Anwaltskosten und zusätzliche Verfahrenskosten. Alle diese Gebühren orientieren sich am sogenannten Verfahrenswert, auch Streitwert genannt. Dieser bildet die Berechnungsgrundlage für sämtliche Kosten im Scheidungsverfahren und wird nach gesetzlich festgelegten Regeln ermittelt.

Kostenzusammensetzung im Überblick

  • Gerichtskosten (30-40%): Werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet und an das Familiengericht gezahlt
  • Anwaltskosten (60-70%): Richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind der größte Kostenblock
  • Versorgungsausgleich: Erhöht die Gerichtskosten um zusätzliche Gebühren für den Ausgleich der Rentenansprüche
  • Zusatzkosten: Bei Streit über Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung entstehen erhebliche Mehrkosten

Eine einvernehmliche Scheidung ist deutlich günstiger als eine strittige Scheidung. Bei Einigkeit können beide Partner einen gemeinsamen Anwalt beauftragen (nur der Antragsteller benötigt rechtlich einen Anwalt), was die Kosten nahezu halbiert. Bei strittigen Scheidungen benötigt jeder Partner einen eigenen Anwalt, und jeder Streitpunkt erhöht den Verfahrenswert und damit die Gesamtkosten.

Verfahrenswert berechnen: Die 3-Monats-Regel

Der Verfahrenswert (auch Streitwert oder Gegenstandswert) ist die zentrale Berechnungsgrundlage für alle Kosten im Scheidungsverfahren. Er wird nach § 43 des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) berechnet und bestimmt sowohl die Gerichtsgebühren als auch die Anwaltsgebühren.

Grundformel für den Verfahrenswert

Verfahrenswert = 3 × (Nettoeinkommen Partner 1 + Nettoeinkommen Partner 2)

3-faches gemeinsames monatliches Nettoeinkommen beider Ehepartner

Berechnungsbeispiel Verfahrenswert

Beispiel-Situation:

  • Partner 1: Monatliches Nettoeinkommen 2.800 EUR
  • Partner 2: Monatliches Nettoeinkommen 2.200 EUR
  • Gemeinsames Nettoeinkommen: 5.000 EUR

Verfahrenswert = 5.000 EUR × 3 = 15.000 EUR

Wichtig zu wissen: Als Nettoeinkommen gilt das durchschnittliche monatliche Einkommen der letzten 12 Monate nach Abzug von Steuern, Sozialversicherung und berufsbedingten Aufwendungen. Einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld werden anteilig eingerechnet (Jahreseinkommen ÷ 12).

Erhöhung des Verfahrenswerts

Der Basisverfahrenswert kann durch verschiedene Faktoren erhöht werden:

  • Versorgungsausgleich: Erhöht den Verfahrenswert um 10% des Basiswerts pro Versorgungsanrecht, mindestens jedoch um 1.000 EUR
  • Zugewinnausgleich: Bei strittiger Vermögensaufteilung wird der Wert des zu verteilenden Vermögens addiert
  • Kindesunterhalt: Streitigkeiten über Kindesunterhalt erhöhen den Wert um das Jahreseinkommen des betroffenen Kindes
  • Ehegattenunterhalt: Unterhaltsforderungen werden mit dem Jahresbetrag (12 × monatliche Forderung) angesetzt

Praxis-Tipp: Bei sehr hohen Einkommen kann der Verfahrenswert auf maximal 1.000.000 EUR begrenzt werden. Bei sehr niedrigen Einkommen beträgt der Mindestwert 3.000 EUR, was die Mindestkosten für eine Scheidung definiert.

Gerichtskosten nach GNotKG 2024

Die Gerichtskosten für eine Scheidung werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet. Das Gesetz legt fest, wie hoch die Gebühren bei bestimmten Verfahrenswerten sind. Für Scheidungsverfahren gilt die Gebührentabelle aus Anlage 2 zum GNotKG.

Gebührenberechnung Scheidungsverfahren

Scheidungsverfahren selbst:

2,0 × Grundgebühr aus Tabelle

Die 2,0-fache Gebühr deckt das gesamte Scheidungsverfahren vom Antrag bis zum Urteil ab

Versorgungsausgleich (wenn durchgeführt):

+ 1,0 × Grundgebühr aus Tabelle

Zusätzliche Gebühr für den Ausgleich der Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern

GNotKG Gebührentabelle (Auszug)

Verfahrenswert bisGrundgebühr2,0 × (Scheidung)+ 1,0 × (VersAusgl)Gesamt
3.000 EUR134 EUR268 EUR134 EUR402 EUR
6.000 EUR186 EUR372 EUR186 EUR558 EUR
10.000 EUR240 EUR480 EUR240 EUR720 EUR
15.000 EUR297 EUR594 EUR297 EUR891 EUR
20.000 EUR354 EUR708 EUR354 EUR1.062 EUR
30.000 EUR514 EUR1.028 EUR514 EUR1.542 EUR

Die Gerichtskosten werden zu Beginn des Scheidungsverfahrens als Gerichtskostenvorschuss vom Antragsteller (demjenigen, der die Scheidung einreicht) eingezahlt. Erst nach Zahlung dieses Vorschusses bearbeitet das Gericht den Scheidungsantrag. Am Ende des Verfahrens werden die Kosten üblicherweise beiden Partnern je zur Hälfte auferlegt.

Anwaltskosten nach RVG 2024

Die Anwaltskosten bei einer Scheidung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses Gesetz legt fest, welche Gebühren Anwälte für verschiedene Tätigkeiten abrechnen dürfen. Bei Scheidungsverfahren sind die Anwaltskosten meist der größte Kostenblock und können je nach Verfahrensweise erheblich variieren.

RVG Gebühren für Scheidungsverfahren

1. Verfahrensgebühr (VV 3101 RVG):

1,3 × Grundgebühr aus RVG Tabelle

Für die gesamte Tätigkeit des Anwalts im Scheidungsverfahren bis zum Abschluss

2. Terminsgebühr (VV 3104 RVG):

1,2 × Grundgebühr aus RVG Tabelle

Für die Wahrnehmung des Gerichtstermins und Vertretung vor Gericht

3. Mehrwertsteuer:

+ 19% MwSt. auf Summe

Die gesetzliche Mehrwertsteuer kommt auf alle Anwaltsgebühren hinzu

4. Auslagen:

+ ca. 20 EUR pauschal

Porto, Telefon, Kopien und sonstige Auslagen (wird pauschal berechnet)

Berechnungsbeispiel Anwaltskosten

Situation: Verfahrenswert 15.000 EUR, Grundgebühr nach RVG 544 EUR

Verfahrensgebühr: 544 EUR × 1,3 = 707,20 EUR

Terminsgebühr: 544 EUR × 1,2 = 652,80 EUR

Zwischensumme: 1.360,00 EUR

+ 19% MwSt.: 258,40 EUR

+ Auslagen: 20,00 EUR

Gesamtkosten pro Anwalt: 1.638,40 EUR

Ein Anwalt oder zwei Anwälte?

Einvernehmliche Scheidung (1 Anwalt)

  • ✓ Nur Antragsteller benötigt Anwalt
  • ✓ Antragsgegner stimmt zu
  • ✓ Halbierung der Anwaltskosten
  • ✓ Kosten: ca. 1.600 EUR (ein Anwalt)
  • ✓ Schnelleres Verfahren (4-6 Monate)
  • ✓ Weniger Streit und Stress

Strittige Scheidung (2 Anwälte)

  • × Beide Partner brauchen eigenen Anwalt
  • × Uneinigkeit bei Vermögen/Unterhalt
  • × Verdopplung der Anwaltskosten
  • × Kosten: ca. 3.200 EUR (beide Anwälte)
  • × Längeres Verfahren (12-36 Monate)
  • × Höherer emotionaler Stress

Wichtig: In Deutschland besteht Anwaltszwang bei Scheidungen. Mindestens der Antragsteller muss durch einen Rechtsanwalt vertreten werden. Der Antragsgegner kann auf einen eigenen Anwalt verzichten, wenn er der Scheidung zustimmt und keine eigenen Anträge stellen möchte.

Online-Scheidung: Kostenvorteil durch Digitalisierung

Bei Online-Scheidungen bieten spezialisierte Kanzleien oft reduzierte Gebühren an. Durch Wegfall von Präsenzterminen und digitale Prozesse können Anwaltskosten um 20-40% gesenkt werden. Der Verfahrenswert und die gesetzlichen Mindestgebühren bleiben jedoch gleich.

Versorgungsausgleich: Rentenansprüche fair teilen

Der Versorgungsausgleich ist ein zentraler Bestandteil des Scheidungsverfahrens in Deutschland. Er regelt den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Anrechte zur Altersversorgung zwischen beiden Ehepartnern. Ziel ist es, beide Partner im Alter finanziell abzusichern und Nachteile durch Kindererziehung oder Teilzeitarbeit auszugleichen.

Wann wird Versorgungsausgleich durchgeführt?

  • Automatisch bei Ehen über 3 Jahre: Wenn die Ehezeit länger als 3 Jahre dauerte, führt das Familiengericht den Versorgungsausgleich von Amts wegen durch
  • Alle Versorgungsarten: Betroffen sind gesetzliche Rente, Betriebsrente, Beamtenpension, Riester-Rente, Rürup-Rente und private Rentenversicherungen
  • Verzicht möglich: Bei Ehen unter 3 Jahren oder durch notarielle Vereinbarung (Ehevertrag) können Ehepartner auf den Versorgungsausgleich verzichten

Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?

Das Familiengericht ermittelt alle Rentenansprüche, die beide Partner während der Ehezeit (vom Heiratsmonat bis zum Monat der Zustellung des Scheidungsantrags) erworben haben. Diese Anrechte werden hälftig zwischen beiden Partnern aufgeteilt.

Berechnungsbeispiel Versorgungsausgleich

Situation: Ehezeit 15 Jahre (2009-2024)

Partner 1 (Vollzeit): Rentenanspruch in Ehezeit erworben: 450 EUR/Monat

Partner 2 (Teilzeit): Rentenanspruch in Ehezeit erworben: 180 EUR/Monat

Differenz: 450 - 180 = 270 EUR

Ausgleich (hälftig): 270 ÷ 2 = 135 EUR

Ergebnis nach Ausgleich:

Partner 1: 450 - 135 = 315 EUR Rente

Partner 2: 180 + 135 = 315 EUR Rente

Beide Partner haben nun gleich hohe Rentenansprüche aus der Ehezeit

Kosten des Versorgungsausgleichs

Der Versorgungsausgleich erhöht die Gerichtskosten um eine zusätzliche 1,0-fache Gebühr. Bei einem Verfahrenswert von 15.000 EUR und einer Grundgebühr von 297 EUR entstehen zusätzliche Gerichtskosten von 297 EUR nur für den Versorgungsausgleich.

Hinweis: Das Verfahren zum Versorgungsausgleich kann mehrere Monate dauern, da alle Versorgungsträger (Rentenversicherung, Betriebsrenten, private Versicherer) Auskünfte erteilen müssen. Dies ist oft der zeitintensivste Teil des Scheidungsverfahrens.

Verzicht auf Versorgungsausgleich

Ein Verzicht ist möglich durch notarielle Vereinbarung im Ehevertrag oder durch nachträgliche notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung. Gründe für Verzicht können sein:

  • Sehr kurze Ehe unter 3 Jahren mit geringen Rentenansprüchen
  • Beide Partner haben ähnlich hohe eigene Rentenansprüche
  • Ausgleich erfolgt anderweitig (z.B. durch Immobilienübertragung)
  • Erheblicher Altersunterschied zwischen den Partnern

Einvernehmliche vs. strittige Scheidung: Der Kostenvergleich

Die Wahl zwischen einvernehmlicher und strittiger Scheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Kosten, die Dauer und die emotionale Belastung des Verfahrens. Eine einvernehmliche Scheidung ist in nahezu allen Aspekten vorteilhafter und sollte immer das Ziel sein.

Einvernehmliche Scheidung: Der Idealfall

Voraussetzungen für einvernehmliche Scheidung

  • ✓ Beide Partner sind sich einig, dass die Ehe gescheitert ist
  • ✓ Trennungsjahr wurde eingehalten (mindestens 12 Monate getrennt gelebt)
  • ✓ Einigkeit über Unterhaltsfragen (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt)
  • ✓ Einigkeit über Sorgerecht und Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern
  • ✓ Einigkeit über Vermögensaufteilung (Zugewinnausgleich, Immobilien, Schulden)
  • ✓ Bereitschaft, sich außergerichtlich zu einigen und Kompromisse einzugehen

Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt für beide Partner. Rechtlich muss nur der Antragsteller (derjenige, der den Scheidungsantrag stellt) anwaltlich vertreten sein. Der Antragsgegner kann der Scheidung einfach zustimmen ohne eigenen Anwalt. Dies halbiert die Anwaltskosten.

Strittige Scheidung: Wenn keine Einigung möglich ist

Typische Streitpunkte bei Scheidungen

  • × Kindesunterhalt: Höhe, Dauer, Sonderbedarf für Kinder
  • × Ehegattenunterhalt: Berechtigung, Höhe und Befristung des Unterhalts
  • × Sorgerecht: Alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht für Kinder
  • × Umgangsrecht: Häufigkeit und Dauer des Umgangs mit Kindern
  • × Vermögensaufteilung: Zugewinnausgleich, Aufteilung von Immobilien
  • × Hausrat: Verteilung von Möbeln, Haushaltsgegenständen, Fahrzeugen
  • × Ehewohnung: Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung/Haus

Bei strittiger Scheidung benötigt jeder Partner einen eigenen Anwalt. Jeder Streitpunkt kann zu separaten Verfahren führen, die den Verfahrenswert massiv erhöhen. Ein Unterhaltsprozess allein kann 5.000-15.000 EUR zusätzlich kosten.

Kostenvergleich: Konkrete Zahlen

FaktorEinvernehmlichStrittig
Verfahrenswert (Basis)15.000 EUR15.000 EUR + Streitwerte
Gerichtskostenca. 900 EUR1.500-5.000 EUR
Anwaltskosten1.600 EUR (1 Anwalt)3.200-15.000 EUR (2 Anwälte)
Dauer4-6 Monate12-36 Monate
Gesamtkosten2.500 EUR4.700-20.000 EUR

Mediation: Der Weg zur Einigung

Wenn Sie sich nicht einig sind, aber eine strittige Scheidung vermeiden wollen, kann Mediation helfen. Ein neutraler Mediator (oft selbst Anwalt oder Psychologe) hilft beiden Partnern, außergerichtliche Lösungen zu finden.

Vorteile der Mediation

  • ✓ Kostengünstiger als streitige Scheidung
  • ✓ Schneller zur Lösung (oft 3-6 Sitzungen)
  • ✓ Weniger emotional belastend
  • ✓ Selbstbestimmte Lösungen
  • ✓ Besser für Kinder (weniger Konflikte)
  • ✓ Kosten: 150-300 EUR pro Stunde
  • ✓ Erhalt der Kommunikationsfähigkeit
  • ✓ Win-Win statt Win-Lose

Prozesskostenhilfe: Scheidung trotz geringem Einkommen

Prozesskostenhilfe (PKH) ermöglicht es auch Menschen mit geringem Einkommen, sich scheiden zu lassen. Der Staat übernimmt dabei die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise. Dies ist ein wichtiges soziales Instrument, um Zugang zum Recht für alle zu gewährleisten.

Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe

1. Bedürftigkeit (wirtschaftliche Voraussetzung)

Sie können die Kosten nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen:

  • • Alleinstehend: Nettoeinkommen unter ca. 1.300 EUR/Monat
  • • Mit Kind: Nettoeinkommen unter ca. 1.800 EUR/Monat
  • • Mit Partner: Nettoeinkommen unter ca. 2.000 EUR/Monat
  • • Verwertbares Vermögen unter 2.600 EUR (Schonvermögen)

2. Erfolgsaussicht (rechtliche Voraussetzung)

Die beabsichtigte Rechtsverfolgung (Scheidung) muss hinreichende Aussicht auf Erfolg haben. Bei Scheidungen ist dies fast immer gegeben, wenn das Trennungsjahr eingehalten wurde.

3. Keine mutwillige Rechtsverfolgung

Die Scheidung darf nicht mutwillig sein. Bei ernsthafter Zerrüttung der Ehe ist dies kein Problem.

Einkommensberechnung für PKH

Das Gericht prüft Ihr Einkommen nach Abzug bestimmter Freibeträge. Vom Nettoeinkommen werden abgezogen:

  • Wohnkosten (Miete, Nebenkosten) bis zur Angemessenheitsgrenze
  • Krankenversicherung und Pflegeversicherung
  • Unterhaltszahlungen an Dritte
  • Fahrtkosten zur Arbeit (0,30 EUR pro km)
  • Kreditraten für notwendige Anschaffungen

Berechnungsbeispiel PKH-Berechtigung

Monatliches Nettoeinkommen: 1.800 EUR

- Miete und Nebenkosten: 650 EUR

- Krankenversicherung: 180 EUR

- Fahrtkosten (20 km): 60 EUR

- Unterhalt für Kind: 300 EUR

Verbleibendes Einkommen: 610 EUR

→ PKH wird bewilligt (unter Freibetrag)

Antragstellung und Ablauf

  1. 1. Formular ausfüllen: PKH-Antrag mit Formular zur Erklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim Familiengericht einreichen
  2. 2. Unterlagen beifügen: Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen letzten 3 Monate), Kontoauszüge, Mietvertrag, Nachweise über Schulden und Unterhaltsverpflichtungen
  3. 3. Prüfung durch Gericht: Das Familiengericht prüft Ihre Bedürftigkeit und die Erfolgsaussicht der Scheidung (meist 4-8 Wochen)
  4. 4. Bewilligung oder Ablehnung: Bei Bewilligung erhalten Sie einen PKH-Bewilligungsbescheid. Bei Ratenzahlung werden monatliche Raten (meist 20-50 EUR) für 48 Monate festgesetzt
  5. 5. Anwalt beauftragen: Mit PKH-Bewilligung können Sie einen Anwalt beauftragen. Dieser rechnet direkt mit der Staatskasse ab

Rückzahlung von Prozesskostenhilfe

PKH ist kein Geschenk, sondern ein Darlehen. Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verbessert (z.B. durch Erbschaft, Gehaltserhöhung, Lottogewinn), müssen Sie die PKH ganz oder teilweise zurückzahlen.

Wichtig: Sie sind verpflichtet, dem Gericht innerhalb von 4 Jahren nach Rechtskraft des Beschlusses unaufgefordert Verbesserungen Ihrer wirtschaftlichen Lage mitzuteilen. Verschweigen kann zu Betrugsvorwürfen führen. Die Rückzahlungspflicht besteht in Monatsraten über maximal 48 Monate.

Beide Partner können PKH beantragen

Jeder Ehepartner kann unabhängig voneinander PKH für seine Verfahrenskosten beantragen. Wenn beide Partner bedürftig sind, können beide PKH erhalten. Dies ist bei strittigen Scheidungen relevant, wo beide Partner eigene Anwälte benötigen.

Häufig gestellte Fragen zu Scheidungskosten

Was kostet eine Scheidung in Deutschland 2024?
Die Kosten einer Scheidung in Deutschland hängen vom Verfahrenswert ab, der sich aus dem 3-fachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner errechnet. Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 4.500 EUR beträgt der Verfahrenswert 13.500 EUR. Die Gesamtkosten liegen dann bei ca. 2.500-3.500 EUR (Gerichtskosten + Anwaltskosten). Bei einvernehmlicher Scheidung mit nur einem Anwalt können die Kosten auf 1.500-2.000 EUR reduziert werden.
Wie berechnet sich der Verfahrenswert bei einer Scheidung?
Der Verfahrenswert wird nach § 43 FamGKG berechnet: 3-faches monatliches Nettoeinkommen beider Ehepartner. Beispiel: Partner 1 verdient 2.500 EUR netto, Partner 2 verdient 2.000 EUR netto. Verfahrenswert = (2.500 + 2.000) × 3 = 13.500 EUR. Bei Versorgungsausgleich erhöht sich der Wert zusätzlich. Vermögenswerte und Immobilien werden bei strittigen Fragen zur Vermögensaufteilung separat bewertet und erhöhen den Verfahrenswert.
Welche Gerichtskosten fallen nach GNotKG 2024 an?
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem Verfahrenswert. Für das Scheidungsverfahren wird eine 2,0-fache Gebühr erhoben. Bei einem Verfahrenswert von 10.000 EUR beträgt die Grundgebühr 240 EUR, also Gerichtskosten von 480 EUR. Für den Versorgungsausgleich kommt eine zusätzliche 1,0-fache Gebühr hinzu (240 EUR), sofern dieser durchgeführt wird. Gesamte Gerichtskosten: 720 EUR bei diesem Beispiel.
Wie hoch sind die Anwaltskosten nach RVG bei einer Scheidung?
Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Pro Anwalt fallen an: 1,3-fache Verfahrensgebühr + 1,2-fache Terminsgebühr. Bei einem Verfahrenswert von 10.000 EUR und einer Grundgebühr von 240 EUR: Verfahrensgebühr 312 EUR + Terminsgebühr 288 EUR = 600 EUR pro Anwalt. Bei zwei Anwälten (einer pro Partner): 1.200 EUR. Plus 19% MwSt. auf Anwaltskosten. Einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt spart die Hälfte der Anwaltskosten.
Was ist der Versorgungsausgleich und was kostet er?
Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen beiden Ehepartnern. Er ist bei Ehen über 3 Jahren automatisch Teil des Scheidungsverfahrens und soll die Altersvorsorge beider Partner gerecht verteilen. Der Versorgungsausgleich erhöht die Gerichtskosten um eine zusätzliche 1,0-fache Gebühr. Bei einem Verfahrenswert von 10.000 EUR sind das zusätzlich 240 EUR Gerichtskosten. Verzicht ist nur bei kurzen Ehen unter 3 Jahren oder durch notarielle Vereinbarung möglich.
Was ist der Unterschied zwischen einvernehmlicher und strittiger Scheidung bei den Kosten?
Einvernehmliche Scheidung: Beide Partner einigen sich außergerichtlich. Nur ein Anwalt für den Antragsteller nötig, der andere Partner stimmt zu. Kosten: ca. 1.500-2.500 EUR gesamt. Dauer: 4-6 Monate. Strittige Scheidung: Uneinigkeit bei Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen. Beide Partner benötigen eigene Anwälte. Kosten: 3.000-10.000+ EUR je nach Streitpunkten. Dauer: 12-36 Monate. Jeder zusätzliche Streitpunkt (Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht) erhöht Verfahrenswert und damit Kosten erheblich.
Wann habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei Scheidung?
Prozesskostenhilfe (PKH) wird gewährt, wenn Sie sich die Scheidungskosten nicht leisten können. Voraussetzungen: Monatliches Nettoeinkommen unter ca. 1.300 EUR (Alleinstehende) bzw. 1.800 EUR (mit Kind). Die Scheidung muss hinreichende Erfolgsaussicht haben. PKH deckt Gerichts- und Anwaltskosten, muss aber bei späterer Besserstellung teilweise zurückgezahlt werden (48 Monatsraten). Antrag beim Familiengericht mit Einkommensnachweisen, Vermögensaufstellung und Scheidungsantrag. Partner können beide PKH beantragen.
Können Scheidungskosten steuerlich abgesetzt werden?
Seit 2013 sind Scheidungskosten NICHT mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass Scheidungskosten Privatangelegenheit sind. Ausnahme: Kosten für Unterhalt oder Vermögensauseinandersetzung können unter bestimmten Voraussetzungen noch absetzbar sein. Anwaltskosten für Ehegattenunterhalt oder Zugewinnausgleich sind als Werbungskosten bei Vermietung oder Kapitalvermögen möglich. Steuerberater konsultieren für individuelle Situation.
Wie kann ich Scheidungskosten reduzieren?
Kostenreduzierung durch: 1. Einvernehmliche Scheidung statt streitige Scheidung spart 50% der Anwaltskosten. 2. Online-Scheidung nutzen (reduzierte Anwaltsgebühren, keine Gerichtstermine). 3. Verzicht auf Versorgungsausgleich bei kurzer Ehe unter 3 Jahren (notarielle Vereinbarung). 4. Mediation vor Gericht: außergerichtliche Einigung bei Streitpunkten. 5. Trennungsjahr nutzen für Regelung von Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht. 6. Rechtsschutzversicherung prüfen (Familienrechtsschutz deckt oft Scheidung nach Wartezeit).
Was passiert mit gemeinsamen Schulden bei der Scheidung?
Gemeinsame Schulden (gemeinsame Kredite, Immobilienfinanzierung) bleiben nach Scheidung bestehen. Die Bank kann weiterhin beide Partner in Anspruch nehmen (Gesamtschuldner). Interne Aufteilung muss zwischen den Partnern vereinbart werden. Möglichkeiten: 1. Ein Partner übernimmt Schuld allein (Kreditumschuldung, andere entlastet). 2. Verkauf des finanzierten Objekts, Schuldenbegleichung aus Erlös. 3. Schuldenaufteilung 50/50 mit separaten Krediten. Bei Streit entscheidet Gericht über Zugewinnausgleich. Schulden mindern Zugewinn.
Wann beginnt das Trennungsjahr und muss ich es nachweisen?
Das Trennungsjahr beginnt mit dem Tag der räumlichen oder wirtschaftlichen Trennung. Räumliche Trennung: getrennte Wohnungen oder Trennung von Tisch und Bett innerhalb der Wohnung (getrennte Zimmer, keine gemeinsame Haushaltsführung). Nachweis erfolgt meist durch übereinstimmende Angaben beider Partner beim Scheidungsantrag. Bei Streit: Zeugen (Nachbarn, Familie), Mietverträge, Meldebestätigungen. Nach einem Jahr Trennung gilt Ehe als gescheitert (§ 1566 BGB). Keine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres (Ausnahme: besondere Härtefälle).
Was kostet eine internationale Scheidung mit ausländischem Partner?
Internationale Scheidungen sind komplexer und teurer. Zusätzliche Faktoren: 1. Zuständigkeit: Welches Land/Gericht ist zuständig (EU-Verordnung, Haager Übereinkommen)? 2. Anwendbares Recht: Deutsches oder ausländisches Scheidungsrecht? 3. Übersetzungen: Urkunden, Dokumente müssen beglaubigt übersetzt werden (100-200 EUR pro Dokument). 4. Anerkennung: Scheidungsurteil im Ausland anerkennen lassen (500-2.000 EUR). 5. Höhere Anwaltskosten durch Komplexität (Faktor 1,5-3x normale Scheidung). Gesamtkosten: 5.000-15.000 EUR. Fachanwalt für internationales Familienrecht empfohlen.