Alle Tools

Erbschaftsteuer-Rechner 2025 - Freibeträge & Steuerklassen Nach ErbStG

Berechnen Sie kostenlos Ihre Erbschaftsteuer 2025 in Deutschland. Unser professioneller Rechner berücksichtigt alle Freibeträge (€500K Ehepartner, €400K Kinder), Steuerklassen I-III und die Familienheim-Befreiung. Inklusive Immobilien-Bewertung und Steuerspar-Strategien!

Erbschaftsteuer-Rechner

💰

Steuerklasse & Freibetrag:

Verwandtschaftsverhältnis:Kind (inkl. Adoptiv-, Stiefkind)
Steuerklasse:Klasse 1
Persönlicher Freibetrag:400.000,00 €
Nachlasskosten-Pauschale (2025):15.000,00 €

Steuerberechnung:

Gesamte Erbschaft:0,00 €
- Freibetrag:-400.000,00 €
Steuerpflichtiger Erwerb:0,00 €
Steuersatz (Klasse 1):7%
Erbschaftsteuer:0,00 €

Netto-Erbschaft:

Erbschaft gesamt:0,00 €
- Erbschaftsteuer:-0,00 €
Netto-Erbschaft:0,00 €
Effektive Steuerbelastung: 0.0%
Erbschaftsteuer 2025 (ErbStG): Freibeträge: Ehepartner €500K, Kinder €400K, Enkel €200K, Sonstige €20K. Steuerklasse I: 7-30%, Klasse II: 15-43%, Klasse III: 30-50%. Familienheim-Befreiung: Ehepartner 100%, Kinder bis 200 qm steuerfrei (10 Jahre Nutzung). Nachlasskosten-Pauschale 2025: €15.000. Tipp: Freibeträge alle 10 Jahre nutzbar (Schenkung zu Lebzeiten!).
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Rechner dient nur der Orientierung und ersetzt keine professionelle Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.

Schnellübersicht Erbschaftsteuer 2025

  • Ehepartner: €500.000 Freibetrag
  • Kinder: €400.000 Freibetrag
  • Enkel: €200.000 Freibetrag
  • Steuerklasse I: 7-30% (Familienmitglieder)
  • Familienheim: 100% steuerfrei für Ehepartner

Was ist die Erbschaftsteuer? Grundlagen des ErbStG

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf den Vermögensübergang beim Tod einer Person. Sie wird in Deutschland nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) erhoben und ist eine der ältesten Steuerarten überhaupt. Die Erbschaftsteuer dient nicht nur der Staatsfinanzierung, sondern auch der Vermögensumverteilung und soll verhindern, dass sich zu großer Reichtum über Generationen anhäuft.

Im Jahr 2025 gelten aktualisierte Freibeträge und eine erhöhte Nachlasskosten-Pauschale von €15.000. Die Erbschaftsteuer wird vom zuständigen Finanzamt festgesetzt und muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Steuerbescheids bezahlt werden.

Wichtige Änderungen 2025:

  • Nachlasskosten-Pauschale: Erhöhung auf €15.000 (vorher €10.300)
  • Freibeträge: Unverändert (Ehepartner €500K, Kinder €400K)
  • Steuerklassen: Weiterhin drei Klassen mit progressiven Sätzen
  • Familienheim: 100% Befreiung für Ehepartner, bis 200 qm für Kinder
  • 10-Jahres-Regel: Freibeträge bei Schenkungen alle 10 Jahre neu nutzbar

Freibeträge bei der Erbschaftsteuer 2025: Das steht Ihnen steuerfrei zu

Die Freibeträge sind der wichtigste Faktor bei der Erbschaftsteuer. Bis zur Höhe des persönlichen Freibetrags bleibt eine Erbschaft vollständig steuerfrei. Die Höhe des Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab. Je enger die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag.

VerwandtschaftsverhältnisFreibetrag 2025Steuerklasse
Ehepartner / Eingetragene Lebenspartner€500.000Klasse I
Kinder (leiblich, adoptiert, Stief-)€400.000Klasse I
Enkelkinder (Eltern leben)€200.000Klasse I
Enkelkinder (Eltern verstorben)€400.000Klasse I
Eltern / Großeltern (bei Erbschaft)€100.000Klasse I
Geschwister€20.000Klasse II
Nichten / Neffen€20.000Klasse II
Stiefeltern / Schwiegerkinder€20.000Klasse II
Lebensgefährte / Freunde / Entfernte Verwandte€20.000Klasse III

Beispielrechnung: Kind erbt von Eltern

Erbschaft gesamt: €600.000 (Immobilie €400K + Geld €200K)

Persönlicher Freibetrag: €400.000

Steuerpflichtiger Betrag: €600.000 - €400.000 = €200.000

Steuerklasse I, Betrag bis €300K → Steuersatz: 11%

Erbschaftsteuer: €200.000 × 11% = €22.000

Netto-Erbschaft: €578.000 (Effektive Belastung: 3,7%)

Die 10-Jahres-Regel: Freibeträge mehrfach nutzen

Ein oft übersehener Vorteil: Die Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden! Dies gilt sowohl für Schenkungen als auch für Erbschaften. Durch geschickte Vorausplanung können Eltern ihren Kindern über die Jahre mehrfach steuerfrei Vermögen übertragen.

Strategische Schenkung über 30 Jahre:

Jahr 2025: Schenkung an Kind: €400.000 → Steuerfrei (Freibetrag ausgeschöpft)

Jahr 2035: Schenkung an Kind: €400.000 → Steuerfrei (Freibetrag erneuert)

Jahr 2045: Schenkung an Kind: €400.000 → Steuerfrei (Freibetrag erneuert)

Gesamtübertragung steuerfrei: €1.200.000 statt nur €400.000!

Steuerersparnis durch frühzeitige Planung: ca. €150.000 - €300.000 je nach Vermögenswert!

Steuerklassen I, II und III: So werden Erbschaften besteuert

Die Erbschaftsteuer kennt drei Steuerklassen (nicht zu verwechseln mit Lohnsteuerklassen!). Die Steuerklasse richtet sich ausschließlich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser. Innerhalb jeder Steuerklasse steigen die Steuersätze progressiv mit der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs.

Steuerklasse I - Engste Familienangehörige

Steuerklasse I gilt für die engsten Familienangehörigen: Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern (nur bei Erbschaft, nicht bei Schenkung). Diese Gruppe profitiert von den niedrigsten Steuersätzen zwischen 7% und 30%.

Steuerpflichtiger ErwerbSteuersatz Klasse IBeispiel-Steuer
bis €75.0007%€50K → €3.500
€75.001 - €300.00011%€200K → €22.000
€300.001 - €600.00015%€500K → €75.000
€600.001 - €6.000.00019%€1 Mio → €190.000
€6.000.001 - €13.000.00023%€10 Mio → €2,3 Mio
€13.000.001 - €26.000.00027%€20 Mio → €5,4 Mio
über €26.000.00030%€50 Mio → €15 Mio

Steuerklasse II - Geschwister und entfernte Verwandte

Steuerklasse II umfasst Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern und Schwiegerkinder. Die Steuersätze liegen zwischen 15% und 43% - deutlich höher als in Klasse I, aber noch moderater als Klasse III.

Steuerpflichtiger ErwerbSteuersatz Klasse IIBeispiel-Steuer
bis €75.00015%€50K → €7.500
€75.001 - €300.00020%€200K → €40.000
€300.001 - €600.00025%€500K → €125.000
€600.001 - €6.000.00030%€1 Mio → €300.000
€6.000.001 - €13.000.00035%€10 Mio → €3,5 Mio
€13.000.001 - €26.000.00040%€20 Mio → €8 Mio
über €26.000.00043%€50 Mio → €21,5 Mio

Steuerklasse III - Alle anderen Erben

Steuerklasse III betrifft alle übrigen Personen: Lebensgefährten (auch langjährige Partnerschaften!), Freunde, entfernte Verwandte, nicht eingetragene Lebenspartner. Die Steuersätze sind mit 30% bis 50% sehr hoch - und der Freibetrag beträgt nur magere €20.000.

Besonders hart betroffen: Lebensgefährten

Lebensgefährten werden steuerlich wie Fremde behandelt - selbst nach 20 Jahren Beziehung! Nur €20.000 Freibetrag und 30-50% Steuersatz.

Beispiel: Lebensgefährte erbt €300.000

Freibetrag: €20.000

Steuerpflichtig: €280.000 → Steuersatz 30%

Erbschaftsteuer: €84.000 (28% der Erbschaft!)

Tipp: Lebenspartner sollten dringend heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen (Freibetrag €500K, Klasse I). Alternativ: Schenkungen zu Lebzeiten.

Steuerpflichtiger ErwerbSteuersatz Klasse III
bis €6.000.00030%
€6.000.001 - €13.000.00035%
€13.000.001 - €26.000.00040%
über €26.000.00050%

Familienheim-Befreiung: Immobilien steuerfrei erben

Die Familienheim-Befreiung ist eine der wichtigsten Steuervergünstigungen im Erbschaftsteuerrecht. Sie ermöglicht es, die selbstgenutzte Immobilie des Erblassers unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei zu erben - zusätzlich zum persönlichen Freibetrag!

Familienheim für Ehepartner: 100% steuerfrei

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können das Familienheim vollständig steuerfrei erben - unabhängig vom Wert und der Größe der Immobilie. Es gibt keine Quadratmeter-Begrenzung!

Voraussetzungen für Ehepartner:

  • Die Immobilie wurde vom Erblasser bis zum Tod selbst bewohnt (Hauptwohnsitz)
  • Der Ehepartner nutzt die Immobilie nach dem Erbfall unverzüglich selbst (Hauptwohnsitz)
  • Der Ehepartner bewohnt die Immobilie mindestens 10 Jahre (Nachversteuerung bei vorzeitigem Auszug)
  • Ausnahme von 10-Jahres-Frist: Auszug aus zwingenden Gründen (Pflegebedürftigkeit, Tod)

Beispiel: Ehepaar mit Luxusvilla

Verkehrswert Villa: €2.000.000

Freibetrag Ehepartner: €500.000

Familienheim-Befreiung: €2.000.000 → Komplett steuerfrei! (€0 Erbschaftsteuer)

Ohne Familienheim-Regelung: €1,5 Mio steuerpflichtig → ca. €285.000 Erbschaftsteuer!

Familienheim für Kinder: Bis 200 qm steuerfrei

Kinder können das Familienheim bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern steuerfrei erben. Der über 200 qm hinausgehende Teil der Immobilie wird anteilig dem steuerpflichtigen Erwerb zugerechnet.

Voraussetzungen für Kinder:

  • Erblasser hat die Immobilie selbst bewohnt
  • Kind zieht unverzüglich ein und meldet dort den Hauptwohnsitz an
  • Kind bewohnt die Immobilie mindestens 10 Jahre selbst
  • Nur Wohnfläche bis 200 qm ist befreit (darüber: anteilige Besteuerung)

Rechenbeispiel: Kind erbt Einfamilienhaus

Verkehrswert Haus: €600.000

Wohnfläche: 180 qm (unter 200 qm → voll befreit)

Zusätzlicher Freibetrag Kind: €400.000

Erbschaftsteuer: €0 (Familienheim + Freibetrag decken alles ab)

Beispiel 2: Größeres Haus

Verkehrswert Haus: €800.000

Wohnfläche: 300 qm

Befreit: 200 qm = €533.333 (200/300 × €800K)

Steuerpflichtig: 100 qm = €266.667

Minus Freibetrag: €266.667 - €400.000 = €0

Erbschaftsteuer: €0 (auch hier alles steuerfrei!)

Die 10-Jahres-Frist: Vorsicht vor Nachversteuerung

Die Familienheim-Befreiung entfällt rückwirkend, wenn der Erbe die Immobilie innerhalb von 10 Jahren verkauft oder nicht mehr selbst bewohnt. Das Finanzamt fordert dann die gesamte ersparte Erbschaftsteuer nach - zuzüglich Zinsen!

Ausnahmen von der 10-Jahres-Frist:

  • Pflegebedürftigkeit: Umzug ins Pflegeheim aus gesundheitlichen Gründen
  • Tod des Erben: Versterben innerhalb der 10 Jahre (Erben des Erben müssen nicht bleiben)
  • Berufliche Gründe: Umzug wegen nicht abwendbarem Arbeitsplatzwechsel (Einzelfallprüfung)
  • Trennung/Scheidung: In manchen Fällen anerkannt, wenn Verbleib unzumutbar

Wichtig: Diese Ausnahmen müssen Sie dem Finanzamt nachweisen und glaubhaft machen. Im Zweifel vorab eine verbindliche Auskunft einholen!

Nachlasskosten-Pauschale 2025: €15.000 automatisch abziehen

Neu seit 2025 wurde die Nachlasskosten-Pauschale deutlich erhöht - von €10.300 auf €15.000. Diese Pauschale können alle Erben automatisch vom Nachlass abziehen, ohne Belege vorlegen zu müssen. Sie soll die Kosten der Bestattung, Grabpflege, Nachlassverwaltung und sonstige Ausgaben abdecken.

Was deckt die Nachlasskosten-Pauschale ab?

  • Bestattungskosten: Sarg, Urne, Grabstätte, Trauerfeier, Friedhofsgebühren
  • Grabpflege: Dauergrabpflege für bis zu 20 Jahre (kapitalisiert)
  • Nachlassregelung: Kosten für Erbschein, Testamentseröffnung, Nachlassgericht
  • Rechtsberatung: Anwalts- und Notarkosten im Zusammenhang mit dem Nachlass

Wahlrecht: Statt der Pauschale können Sie auch die tatsächlichen Kosten absetzen, wenn diese höher sind (z.B. sehr teure Beerdigung). Dafür müssen Sie dann aber alle Belege einreichen.

Tipp: Bei normalen Beerdigungen (€8.000-€12.000) lohnt sich meist die Pauschale, da kein Belegnachweis nötig ist.

Schenkung vs. Erbschaft: Die 10-Jahres-Strategie

Eine der effektivsten Strategien zur Steueroptimierung ist die frühzeitige Schenkung zu Lebzeiten. Während man die Freibeträge bei einer Erbschaft nur einmal nutzen kann, lassen sie sich bei Schenkungen alle 10 Jahre neu ausschöpfen.

Vorteile der Schenkung zu Lebzeiten

Schenkung (zu Lebzeiten)

  • +Freibeträge alle 10 Jahre neu nutzbar
  • +Kontrolle über Vermögensübergang
  • +Wertsteigerungen beim Beschenkten besteuert
  • +Nießbrauch/Wohnrecht möglich (senkt Wert)
  • +Gestaltungsspielraum (Auflagen, Bedingungen)
  • -Kontrollverlust über Vermögen
  • -Risiko bei Scheidung des Kindes

Erbschaft (nach Tod)

  • +Volle Kontrolle bis zum Lebensende
  • +Kein Risiko vorzeitiger Vermögensverlust
  • +Einfachere Handhabung (Testament)
  • -Freibetrag nur einmal nutzbar
  • -Potentiell hohe Steuerlast
  • -Erbstreitigkeiten möglich
  • -Wertsteigerungen voll steuerpflichtig

Optimale Schenkungsstrategie mit Nießbrauch

Die Kombination aus Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt ist oft die beste Lösung: Sie übertragen z.B. eine Immobilie an Ihre Kinder, behalten aber ein lebenslanges Wohnrecht oder Nutzungsrecht (Nießbrauch). Das senkt den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich!

Rechenbeispiel: Immobilie mit Nießbrauch

Situation: Eltern (65 Jahre) schenken Haus an Kind

Verkehrswert Haus: €500.000

Jahreswert Nießbrauch (Miete): €18.000/Jahr

Kapitalisierungsfaktor (65 Jahre): ca. 11,1

Kapitalwert Nießbrauch: €18.000 × 11,1 = €199.800

Steuerlicher Schenkungswert: €500.000 - €199.800 = €300.200

Freibetrag Kind: €400.000

Schenkungsteuer: €0 (statt €19.000 ohne Nießbrauch!)

Vorteil: Eltern behalten Wohnrecht, Kind spart €19.000 Steuern, und in 10 Jahren kann erneut €400K steuerfrei geschenkt werden!

Berechnungsbeispiele: Von einfach bis komplex

Beispiel 1: Ehepartner erbt alles

Ausgangssituation:

Ehepartner verstirbt, hinterlässt Vermögen von €1.200.000

Davon: Familienheim (selbstgenutzt) €600.000 + Geld/Wertpapiere €600.000

Berechnung:

Gesamter Nachlass: €1.200.000

Familienheim-Befreiung: -€600.000 (100% steuerfrei für Ehepartner)

Verbleibendes Vermögen: €600.000

Persönlicher Freibetrag: -€500.000

Nachlasskosten-Pauschale: -€15.000

Steuerpflichtiger Erwerb: €85.000

Steuerklasse I, Steuersatz: 7%

Erbschaftsteuer: €5.950

Effektive Steuerbelastung: 0,5% (Ohne Familienheim-Regelung: ca. €56.000 Steuer!)

Beispiel 2: Geschwister erben gemeinsam

Ausgangssituation:

Kinderloser Onkel verstirbt, hinterlässt €500.000

Erben: 2 Neffen (je 50%)

Berechnung pro Neffe:

Erbanteil: €500.000 × 50% = €250.000

Persönlicher Freibetrag (Neffe): -€20.000

Nachlasskosten anteilig: -€7.500

Steuerpflichtiger Erwerb: €222.500

Steuerklasse II, Steuersatz: 20%

Erbschaftsteuer pro Neffe: €44.500

Gesamt beide Neffen: €89.000 Erbschaftsteuer (17,8% Belastung)

Wäre der Onkel verheiratet und ohne Testament gestorben: Ehepartner erbt alles steuerfrei (Freibetrag €500K). Neffen gehen leer aus.

Beispiel 3: Lebensgefährte erbt (Steuerklasse III)

Ausgangssituation:

Langjährige Lebenspartnerin (20 Jahre Beziehung, nicht verheiratet) verstirbt

Nachlass: €400.000 (Eigentumswohnung + Ersparnisse)

Berechnung:

Gesamter Nachlass: €400.000

Persönlicher Freibetrag (Lebensgefährte): -€20.000

Nachlasskosten-Pauschale: -€15.000

Steuerpflichtiger Erwerb: €365.000

Steuerklasse III, Steuersatz: 30%

Erbschaftsteuer: €109.500

Effektive Steuerbelastung: 27,4% (mehr als ein Viertel der Erbschaft!)

Alternative: Hätten sie geheiratet

Freibetrag Ehepartner: €500.000

Erbschaftsteuer: €0 (Ersparnis: €109.500!)

Lektion: Lebenspartner sollten dringend heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen!

Steuerspar-Strategien: So minimieren Sie die Erbschaftsteuer legal

Strategie 1: Frühzeitige Schenkungen (10-Jahres-Turnus)

Die effektivste Methode: Verschenken Sie Vermögen rechtzeitig zu Lebzeiten. Alle 10 Jahre können die Freibeträge erneut genutzt werden. Bei früher Planung (ab 50-60 Jahren) können Sie so über mehrere Dekaden Millionen steuerfrei übertragen.

Langfrist-Planung für Eltern mit 3 Kindern:

Jahr 2025 (Eltern 55 Jahre):

Schenkung an Kind 1, 2, 3: je €400.000 = €1.200.000 steuerfrei

Jahr 2035 (Eltern 65 Jahre):

Erneute Schenkung an Kind 1, 2, 3: je €400.000 = €1.200.000 steuerfrei

Jahr 2045 (Eltern 75 Jahre, ggf. verstorben):

Restliches Erbe oder dritte Schenkung: je €400.000 = €1.200.000 steuerfrei

Gesamtvermögen steuerfrei übertragen: €3.600.000

Steuerersparnis gegenüber einmaliger Erbschaft: ca. €600.000 - €900.000!

Strategie 2: Nießbrauch und Wohnrecht vereinbaren

Bei Immobilien: Verschenken Sie die Immobilie, behalten aber ein lebenslanges Nießbrauchsrecht (Wohnrecht oder Mieteinnahmen). Dies senkt den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich - je nach Alter um 30-60%!

Vorteile Nießbrauch:

  • Kapitalwertminderung: Schenkungswert sinkt um Nießbrauchwert (bei 60-Jährigen ca. 40-50%)
  • Lebenslanges Wohnrecht: Sie können weiter in Ihrer Immobilie leben
  • Mieteinnahmen behalten: Bei vermieteten Objekten kassieren Sie weiter Miete
  • Pflegekosten-Schutz: Sozialamt kann nicht auf verschenkte Immobilie zugreifen (nach 10 Jahren)
  • Keine Grunderwerbsteuer: Schenkung löst keine Grunderwerbsteuer aus (Erbschaft auch nicht)

Strategie 3: Berliner Testament überdenken

Das beliebte Berliner Testament (Ehepartner beerben sich gegenseitig, dann Kinder) führt oft zu massiven Steuernachteilen. Die Kinder-Freibeträge beim ersten Erbfall gehen verloren!

SzenarioBerliner TestamentOptimierte Lösung
Vermögen Ehepaar€1.500.000€1.500.000
2 KinderErben erst nach 2. TodesfallErben bei jedem Todesfall anteilig
1. Todesfall€0 Steuer (Freibetrag Ehepartner), ABER: Kinder-Freibeträge verfallen!Kinder erben je €250K → steuerfrei (Freibetrag €400K)
2. Todesfall€1,5 Mio an 2 Kinder → je €750K → ca. €66K Steuer pro Kind = €132K gesamt€1 Mio an 2 Kinder → je €500K → ca. €22K Steuer pro Kind = €44K gesamt
Gesamte Steuerlast€132.000€44.000 (Ersparnis: €88.000!)

Strategie 4: Vermächtnis statt Vollerbe

Beim Berliner Testament: Bauen Sie ein Supervermächtnis für Kinder ein. Die Kinder erhalten beim ersten Todesfall ein Vermächtnis bis zur Höhe ihres Freibetrags (€400K), ohne dass der Ehepartner entmachtet wird.

Strategie 5: Lebensversicherung für Steuerzahlung

Wenn hohe Erbschaftsteuer unvermeidlich ist (z.B. Betriebsvermögen, Immobilien): Schließen Sie eine Risikolebensversicherung ab. Die Auszahlung erfolgt steuerfrei und kann zur Begleichung der Erbschaftsteuer verwendet werden - so müssen Erben keine Immobilien verkaufen.

Häufige Fehler bei der Erbschaftsteuer vermeiden

Fehler 1: Zu spät mit Planung begonnen

Problem: Viele beginnen erst ab 70+ mit Nachlassplanung. Für mehrfache 10-Jahres-Schenkungen ist es dann zu spät.

Lösung: Beginnen Sie mit Nachlassplanung ab 50-60 Jahren. Je früher, desto mehr Freibeträge können Sie ausschöpfen.

Fehler 2: Berliner Testament ohne Steuerbedacht

Problem: Standardmäßig Berliner Testament aufsetzen, ohne Steuerfolgen zu prüfen.

Lösung: Lassen Sie Testament steuerlich prüfen. Supervermächtnis oder Vor-Schenkungen können Zehntausende Euro sparen.

Fehler 3: Lebensgefährten nicht absichern

Problem: Unverheiratete Partner haben nur €20K Freibetrag und 30-50% Steuersatz.

Lösung: Heiraten oder eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen (€500K Freibetrag, 7-30% Steuersatz). Ersparnis: oft €50.000-€200.000!

Fehler 4: Erbe nicht anzeigen

Gefahr: Erbschaft nicht beim Finanzamt melden → Steuerhinterziehung (bis 10 Jahre Haft).

Pflicht: Erbe binnen 3 Monaten beim Finanzamt anzeigen. Notare/Banken melden automatisch, aber Sie sind in der Nachweispflicht.

Fehler 5: Familienheim-Frist unterschätzen

Problem: Familienheim geerbt, aber nach 8 Jahren verkauft → Rückwirkende Versteuerung des gesamten Werts!

Lösung: 10 Jahre durchhalten oder prüfen, ob zwingender Grund für Auszug vorliegt (Pflegebedürftigkeit etc.).

Zusammenfassung: Erbschaftsteuer 2025 optimal gestalten

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Freibeträge 2025: Ehepartner €500K, Kinder €400K, Enkel €200K, Sonstige €20K
  • Steuerklassen: Klasse I: 7-30%, Klasse II: 15-43%, Klasse III: 30-50%
  • Familienheim: 100% steuerfrei für Ehepartner, bis 200 qm für Kinder (10 Jahre Selbstnutzung)
  • Nachlasskosten-Pauschale: €15.000 automatisch abziehbar (neu 2025)
  • 10-Jahres-Regel: Freibeträge bei Schenkung alle 10 Jahre neu nutzbar
  • Nießbrauch-Strategie: Immobilie schenken mit Wohnrecht → Wert sinkt um 30-60%
  • Berliner Testament: Oft Steuerfalle - Supervermächtnis nutzen!
  • Frühzeitige Planung spart Zehntausende bis Hunderttausende Euro Steuern!

Unser Erbschaftsteuer-Rechner 2025 hilft Ihnen:

  • • Ihre exakte Erbschaftsteuer nach aktuellen Gesetzen zu berechnen
  • • Freibeträge und Steuerklassen automatisch zu ermitteln
  • • Familienheim-Befreiung korrekt einzubeziehen
  • • Immobilien-Erbschaften präzise zu bewerten
  • • Verschiedene Szenarien durchzuspielen (Schenkung vs. Erbe)
  • • Steuerspar-Potentiale zu identifizieren
  • • Optimale Nachlassplanung zu entwickeln

Perfekt für Erben, Erblasser, Immobilienbesitzer und alle, die ihre Erbschaftsteuer minimieren möchten – kostenlos, aktuell und sofort verfügbar!

Häufig gestellte Fragen zum Erbschaftsteuer-Rechner

Die wichtigsten Antworten zu unserem kostenlosen Online-Rechner

Kostenlos für Deutschland
Präzise Berechnungen
Ohne Anmeldung

Ähnliche Rechner & Tools

Alle Tools sind kostenlos und funktionieren ohne Anmeldung. Perfekt für Deutschland, Österreich und die Schweiz.