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Finanzen

Krypto-Steuern in Deutschland - Der komplette Guide 2026

Alles ueber Krypto-Steuern: Haltefrist, Mining, Staking, DeFi, NFTs und Verlustverrechnung. Steuerliche Behandlung von Bitcoin und Co. mit Rechner.

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Kryptowaehrungen bieten in Deutschland einzigartige Steuervorteile: Nach einem Jahr Haltefrist sind Gewinne komplett steuerfrei. Aber die Regeln sind komplex. Dieser Guide erklaert alles, was Sie fuer Ihre Steuererklaerung wissen muessen.

Krypto-Steuern in Deutschland - Das muessen Sie wissen

Kryptowaehrungen wie Bitcoin, Ethereum und Co. werden steuerlich in Deutschland als "sonstige Wirtschaftsgueter" behandelt (§ 23 EStG). Das hat weitreichende Konsequenzen: Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowaehrungen sind steuerpflichtig, es sei denn, die Haltefrist von einem Jahr ist abgelaufen. Anders als bei Aktien faellt keine pauschale Abgeltungsteuer von 25% an, sondern die Gewinne werden mit dem persoenlichen Einkommensteuersatz (bis zu 45% plus Solidaritaetszuschlag) besteuert.

Die steuerliche Behandlung von Kryptowaehrungen wurde durch das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 umfassend geregelt und seitdem weiter praezisiert. Dieses Schreiben ist die zentrale Grundlage fuer die Besteuerung von Bitcoin, Altcoins, Mining, Staking, DeFi, NFTs und weiteren Krypto-Aktivitaeten. Die Finanzaemter haben in den letzten Jahren massiv aufgeruestet: Automatische Datenabfragen bei Kryptoboersen, Blockchain- Analysetools und spezialisierte Pruefgruppen machen eine korrekte Steuererklaerung unverzichtbar.

Dieser Guide erklaert Ihnen alle steuerlich relevanten Aspekte von Kryptowaehrungen in Deutschland: von der Haltefrist ueber Mining und Staking bis zu DeFi und NFTs. Nutzen Sie unsere Rechner, um Ihre Steuerlast zu kalkulieren.

Die Haltefrist: Steuerfreie Gewinne nach einem Jahr

Die magische Ein-Jahres-Frist: Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowaehrungen sind nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr komplett steuerfrei - egal wie hoch der Gewinn ist. Diese Regelung gilt seit der Klarstellung durch das BMF-Schreiben 2022 auch fuer gestakte oder verliehene Coins: Die Haltefrist betraegt auch hier nur ein Jahr (die frueher diskutierte Verlaengerung auf 10 Jahre bei Nutzung zur Einkunftserzielung wurde nicht umgesetzt). Die Haltefrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Erwerbs (Kauf, Tausch, Mining-Ertrag).

FIFO-Methode (First In, First Out): Wenn Sie zu verschiedenen Zeitpunkten dieselbe Kryptowaehrung gekauft haben, wird beim Verkauf die FIFO-Methode angewendet: Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft. Beispiel: Sie kaufen im Januar 2025 1 BTC fuer 40.000 Euro und im Juli 2025 1 BTC fuer 50.000 Euro. Verkaufen Sie im Februar 2026 1 BTC fuer 60.000 Euro, wird der January-Kauf zugrunde gelegt = 20.000 Euro Gewinn (steuerfrei, da ueber 1 Jahr Haltefrist). Alternativ kann auch die Durchschnittsmethode oder eine walletbasierte Zuordnung verwendet werden - sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

Freigrenze von 1.000 Euro: Seit 2024 gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro fuer private Veraeusserungsgeschaefte (vorher 600 Euro). Liegen Ihre gesamten Gewinne aus privaten Veraeusserungsgeschaeften (Krypto, Gold, Antiquitaeten etc.) unter 1.000 Euro im Kalenderjahr, sind sie komplett steuerfrei. Achtung: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Uebersteigt der Gewinn 1.000 Euro auch nur um 1 Euro, wird der gesamte Gewinn besteuert.

Tausch von Krypto zu Krypto: Auch der Tausch einer Kryptowaehrung gegen eine andere (z.B. BTC in ETH) ist ein steuerlich relevanter Veraeusserungsvorgang. Der "Verkaufspreis" ist der Euro-Wert des erhaltenen Coins zum Tauschzeitpunkt. Die Haltefrist beginnt fuer den neuen Coin neu. Dies gilt auch fuer den Kauf von NFTs mit Krypto oder den Einsatz in DeFi-Protokollen.

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Mining: Steuerliche Behandlung von geschuerften Coins

Privates Mining: Wer gelegentlich und im kleinen Umfang Kryptowaehrungen mint (z.B. mit einem einzelnen Rig), erzielt Einkuenfte aus "sonstigen Leistungen" (§ 22 Nr. 3 EStG). Die geschuerften Coins sind zum Zeitpunkt des Zuflusses (Block- Bestaetigung) mit dem aktuellen Euro-Kurs zu bewerten und als Einkommen zu versteuern. Es gilt eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr. Abzugsfaehige Kosten: Strom, Hardware-Abschreibung (linear ueber 3-4 Jahre), Internetkosten (anteilig), Mining-Pool-Gebuehren.

Gewerbliches Mining: Bei professionellem Mining mit erheblichem Kapitaleinsatz, planmaessiger Taetigkeit und Gewinnerzielungsabsicht liegt ein Gewerbebetrieb vor. Die Folge: Gewerbeanmeldung erforderlich, Gewerbesteuer ab 24.500 Euro Gewinn, Einkommensteuer auf den Gewinn, Umsatzsteuer auf den Verkauf der Coins (ggf. Kleinunternehmerregelung bis 22.000 Euro Umsatz moeglich) und Buchfuehrungspflicht bei Umsaetzen ueber 600.000 Euro oder Gewinn ueber 60.000 Euro.

Haltefrist bei geminteten Coins: Fuer privat geminete Coins beginnt die einjährige Haltefrist mit dem Zeitpunkt des Mining-Zuflusses. Werden die Coins nach ueber einem Jahr verkauft, ist der Veraeusserungsgewinn steuerfrei. Der beim Mining als Einkommen versteuerte Euro-Wert gilt als Anschaffungskosten fuer die spaetere Gewinnberechnung.

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Staking, Lending und Liquidity Mining

Staking-Rewards: Einnahmen aus Staking (Proof of Stake) werden als sonstige Einkuenfte (§ 22 Nr. 3 EStG) besteuert. Die Staking-Rewards sind zum Zeitpunkt des Zuflusses mit dem aktuellen Euro-Kurs zu bewerten. Es gilt die Freigrenze von 256 Euro pro Jahr. Wichtig: Auch bei Staking betraegt die Haltefrist nur ein Jahr (keine Verlaengerung auf 10 Jahre). Die gestakten Coins behalten ihre urspruengliche Haltefrist.

Lending (Krypto verleihen): Wer Kryptowaehrungen ueber Plattformen verleiht und Zinsen erhaelt, erzielt Einkuenfte aus sonstigen Leistungen. Die erhaltenen Zinsen (in Krypto oder Stablecoins) sind zum Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern. Die Freigrenze betraegt 256 Euro pro Jahr. Die verliehenen Coins behalten ihre Haltefrist - eine Verlaengerung auf 10 Jahre erfolgt nicht.

Liquidity Mining und DeFi: Die Bereitstellung von Liquiditaet in DeFi-Protokollen (z.B. Uniswap, Aave) ist steuerlich komplex. Der Tausch von Coins in LP-Token ist ein Veraeusserungsvorgang (Haltefrist beachten!). Erhaltene Rewards sind als sonstige Einkuenfte zu versteuern. Impermanent Loss kann steuerlich als Verlust geltend gemacht werden. Die exakte steuerliche Behandlung haengt vom konkreten DeFi-Protokoll ab - eine professionelle Steuerberatung ist hier dringend empfohlen.

Airdrops und Forks: Kostenlose Airdrops sind zum Zeitpunkt des Zuflusses mit dem Marktwert als sonstige Einkuenfte zu versteuern (Freigrenze 256 Euro). Bei Hard Forks (z.B. Bitcoin Cash aus Bitcoin) erhaelt der neue Coin Anschaffungskosten von 0 Euro, die Haltefrist beginnt mit dem Fork-Zeitpunkt. Beim spaeteren Verkauf ist daher der gesamte Verkaufserloes steuerpflichtiger Gewinn (sofern innerhalb der Haltefrist verkauft).

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NFTs steuerlich richtig behandeln

Kauf und Verkauf von NFTs: NFTs (Non-Fungible Tokens) werden steuerlich wie andere Kryptowaehrungen als sonstige Wirtschaftsgueter behandelt. Der Kauf eines NFTs mit Kryptowaehrung ist ein Tausch: Die eingesetzte Krypto wird "verkauft" (steuerlich relevant!) und der NFT gilt als "gekauft". Beim spaeteren Verkauf des NFTs gelten die gleichen Regeln: Haltefrist von einem Jahr, Freigrenze 1.000 Euro, persoenlicher Steuersatz.

NFT-Erstellung (Minting) und Verkauf: Wer selbst NFTs erstellt und verkauft, kann je nach Umfang Einkuenfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Gelegentliche Verkaeufe eines Kuenstlers koennen als Einkuenfte aus selbststaendiger Taetigkeit eingeordnet werden. Abzugsfaehig sind: Gas-Fees fuer das Minting, Plattformgebuehren, Erstellungskosten (Software, Hardware) und Marketingkosten.

Royalties aus NFTs: Laufende Royalties (z.B. 5-10% bei jedem Weiterverkauf) sind als sonstige Einkuenfte oder gewerbliche Einkuenfte zu versteuern. Der Zufluss erfolgt jeweils zum Zeitpunkt der Zahlung auf der Blockchain. Royalties in Krypto sind zum aktuellen Euro-Kurs zu bewerten.

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Verluste absetzen und Verlustverrechnung

Verlustverrechnung bei Krypto: Verluste aus dem Verkauf von Kryptowaehrungen innerhalb der Haltefrist koennen mit Gewinnen aus anderen privaten Veraeusserungsgeschaeften im selben Jahr verrechnet werden. Gibt es keine Gewinne zum Verrechnen, koennen die Verluste ein Jahr zurueckgetragen oder unbegrenzt in kuenftige Jahre vorgetragen werden (§ 23 Abs. 3 EStG).

Wichtig: Nur innerhalb der Haltefrist: Verluste koennen nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Verkauf innerhalb der einjährigen Haltefrist erfolgt. Wer Coins nach ueber einem Jahr mit Verlust verkauft, kann diesen Verlust NICHT steuerlich nutzen - dafuer waere ein Gewinn aber auch steuerfrei. Strategie: Verluste gezielt innerhalb der Haltefrist realisieren (Tax-Loss-Harvesting) und Gewinne nach Ablauf der Haltefrist steuerfrei mitnehmen.

Totalverlust und wertlose Coins: Bei einem Totalverlust (z.B. Token eines gescheiterten Projekts) kann der Verlust nur geltend gemacht werden, wenn der Coin nachweislich wertlos geworden ist (z.B. Delisting von allen Boersen, Insolvenz des Projekts). Dokumentieren Sie den Nachweis sorgfaeltig. Ein Verkauf fuer einen Minimalpreis (z.B. 1 Cent) ist oft die sichere Alternative.

Keine Verrechnung mit Kapitalertraegen: Krypto-Verluste koennen NICHT mit Aktiengewinnen, Dividenden oder Zinseinnahmen verrechnet werden, da diese unterschiedlichen Einkunftsarten angehoeren (private Veraeusserungsgeschaefte vs. Kapitaleinkuenfte). Umgekehrt koennen Krypto-Gewinne aber auch nicht mit Aktienverlusten verrechnet werden. Diese Trennung der Verlusttoepfe ist ein haeufiger Fehler in der Steuererklaerung.

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Krypto in der Steuererklaerung: Praktische Tipps

Anlage SO (Sonstige Einkuenfte): Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Kryptowaehrungen werden in der Anlage SO (Sonstige Einkuenfte) der Steuererklaerung angegeben. Tragen Sie dort ein: Bezeichnung des Wirtschaftsguts (z.B. "Bitcoin"), Anschaffungsdatum und -kosten, Veraeusserungsdatum und -erloes sowie den Gewinn oder Verlust. Staking- und Mining-Einnahmen werden ebenfalls in der Anlage SO erfasst.

Tracking-Software verwenden: Bei vielen Transaktionen ist eine manuelle Erfassung praktisch unmoeglich. Krypto-Steuer-Software wie CoinTracking, Blockpit, Accointing oder Koinly importiert automatisch Transaktionen von Boersen und Wallets, berechnet Gewinne/Verluste nach FIFO und erstellt steuerberater- fertige Reports. Kosten: 50-200 Euro pro Jahr fuer Privatanleger. Die Investition lohnt sich ab ca. 50 Transaktionen pro Jahr.

Dokumentationspflicht: Sie sind verpflichtet, alle Transaktionen lueckenlos zu dokumentieren. Bewahren Sie auf: Kauf- und Verkaufsbelege aller Boersen, Wallet-Adressen und Transaktions-IDs, Screenshots von DeFi-Transaktionen, Mining-Protokolle (Pool-Payouts) und Staking-Reports. Das Finanzamt kann diese Nachweise anfordern. Die Aufbewahrungsfrist betraegt 10 Jahre bei gewerblichem Handel, ansonsten sollten Sie Belege mindestens bis zur Verjährung der Steueransprueche (4-10 Jahre) aufbewahren.

Steuerberater mit Krypto-Erfahrung: Die Krypto-Besteuerung ist komplex und aendert sich laufend. Ein spezialisierter Steuerberater kennt die aktuelle Rechtslage, optimiert Ihre Strategie (Haltefrist-Planung, Tax-Loss- Harvesting) und uebernimmt die korrekte Deklaration gegenueber dem Finanzamt. Die Kosten (300-1.000 Euro pro Steuererklaerung je nach Komplexitaet) sind als Werbungskosten absetzbar und rechnen sich oft durch Steuerersparnis.

Steuerliche Behandlung: Bitcoin vs. ETFs vs. Aktien

Wie unterscheidet sich die Besteuerung von Krypto gegenueber klassischen Geldanlagen?

Bitcoin / Kryptowaehrungen

Vorteile

  • Steuerfreiheit nach 1 Jahr Haltefrist - kein Limit!
  • Keine Abgeltungsteuer (25%), sondern ggf. niedrigerer persoenlicher Steuersatz
  • Freigrenze 1.000 Euro fuer kurzfristige Gewinne
  • Verluste mit anderen privaten Veraeusserungsgeschaeften verrechenbar
  • Tax-Loss-Harvesting: Verluste gezielt realisieren

Nachteile

  • Bei Haltefrist unter 1 Jahr: Besteuerung mit bis zu 45% + Soli
  • Komplexe Dokumentationspflichten
  • Keine pauschale Besteuerung - jede Transaktion einzeln erfassen
  • Krypto-Verluste nicht mit Aktiengewinnen verrechenbar
  • Hoher Aufwand bei vielen Transaktionen (DeFi, Trading)

🎯Ideal für

Langfristige Investoren (HODL ueber 1 Jahr) profitieren von kompletter Steuerfreiheit

📊

ETFs / Investmentfonds

Vorteile

  • Einfache Besteuerung: 25% Abgeltungsteuer + Soli pauschal
  • Teilfreistellung: 30% der Ertraege bei Aktienfonds steuerfrei
  • Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro (2.000 Euro Ehepaare) steuerfrei
  • Automatischer Steuerabzug durch Bank (kein eigener Aufwand)
  • Verluste mit anderen Kapitalertraegen verrechenbar

Nachteile

  • Keine Steuerfreiheit nach Haltefrist - Abgeltungsteuer gilt immer
  • Vorabpauschale: Besteuerung auch ohne Verkauf
  • Gewinne ueber 1.000 Euro immer mit 25% besteuert
  • Kein Tax-Loss-Harvesting-Vorteil wie bei Krypto
  • Fondskosten (TER) mindern die Rendite

🎯Ideal für

Anleger, die einfache Besteuerung und automatischen Steuerabzug bevorzugen

📈

Einzelaktien

Vorteile

  • 25% Abgeltungsteuer - niedriger als Spitzensteuersatz bei Krypto
  • Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro steuerfrei
  • Automatischer Steuerabzug durch Depotbank
  • Dividenden und Kursgewinne gleich besteuert
  • Verluste mit anderen Kapitalertraegen verrechenbar

Nachteile

  • Keine Steuerfreiheit nach Haltefrist (seit 2009 abgeschafft)
  • Verlustverrechnungsbeschraenkung bei Aktien (nur mit Aktiengewinnen)
  • Abgeltungsteuer auch bei langjähriger Haltedauer
  • Quellensteuer bei auslaendischen Aktien (Anrechnung kompliziert)
  • Kein Vorteil fuer Geringverdiener (Guenstigerpruefung moeglich, aber selten relevant)

🎯Ideal für

Anleger mit diversifiziertem Portfolio, die von der Abgeltungsteuer-Pauschale profitieren

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick

Ja, wenn Sie Bitcoin innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkaufen und der Gewinn ueber der Freigrenze von 1.000 Euro liegt. Der Gewinn wird mit Ihrem persoenlichen Einkommensteuersatz besteuert (14-45% plus Soli). Halten Sie Bitcoin laenger als ein Jahr, ist der gesamte Gewinn komplett steuerfrei - unabhaengig von der Hoehe. Die Ein-Jahres-Haltefrist ist der groesste Steuervorteil von Kryptowaehrungen gegenueber Aktien.

Die Freigrenze betraegt seit 2024 insgesamt 1.000 Euro pro Kalenderjahr fuer alle privaten Veraeusserungsgeschaefte zusammen (Krypto, Gold, Antiquitaeten etc.). Achtung: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag! Liegt der Gesamtgewinn bei 1.001 Euro, wird der komplette Betrag besteuert. Staking- und Mining-Einnahmen haben eine eigene Freigrenze von 256 Euro pro Jahr.

Nein! Das BMF hat im Schreiben vom Mai 2022 klargestellt, dass die Haltefrist auch bei Staking, Lending und anderen Nutzungsformen nur ein Jahr betraegt. Die frueher diskutierte Verlaengerung auf 10 Jahre bei "Nutzung zur Einkunftserzielung" wurde nicht umgesetzt. Das ist eine sehr erfreuliche Nachricht fuer alle Krypto-Investoren, die ihre Coins zum Staking einsetzen.

Staking-Rewards sind als sonstige Einkuenfte (§ 22 Nr. 3 EStG) steuerpflichtig. Sie werden zum Zeitpunkt des Zuflusses mit dem aktuellen Euro-Kurs bewertet und mit dem persoenlichen Steuersatz besteuert. Es gilt eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr. Die erhaltenen Coins haben Anschaffungskosten in Hoehe des beim Zufluss versteuerten Euro-Werts. Werden sie spaeter verkauft, beginnt eine neue einjährige Haltefrist.

Ja, aber nur wenn der Verkauf innerhalb der einjährigen Haltefrist erfolgt. Krypto-Verluste koennen mit Gewinnen aus anderen privaten Veraeusserungsgeschaeften (z.B. andere Krypto-Gewinne, Goldverkauf) verrechnet werden. Nicht verrechenbar sind Krypto-Verluste mit Aktiengewinnen oder Dividenden. Uebersteigen die Verluste die Gewinne, koennen sie ein Jahr zurueckgetragen oder unbegrenzt vorgetragen werden.

Ja! Jeder Tausch von einer Kryptowaehrung in eine andere ist ein steuerlich relevanter Veraeusserungsvorgang. Der "Verkaufspreis" des Bitcoin ist der Euro-Wert des erhaltenen Ethereum zum Tauschzeitpunkt. Liegt der Tausch innerhalb der einjährigen Haltefrist und ergibt sich ein Gewinn gegenueber den Anschaffungskosten des Bitcoin, ist dieser steuerpflichtig. Fuer das erhaltene Ethereum beginnt eine neue Haltefrist.

Beliebte Krypto-Steuer-Tools fuer Deutschland sind: CoinTracking (umfangreichste Funktionen, ab 0 Euro fuer bis zu 200 Transaktionen), Blockpit (oesterreichischer Anbieter mit gutem DACH-Support), Accointing (Bitpanda-Tochter, einfache Bedienung) und Koinly (international, guter DeFi-Support). Alle importieren automatisch von den gaengigen Boersen und erstellen steuerberater-fertige Reports im PDF-Format.

Nicht deklarierte Krypto-Gewinne gelten als Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und koennen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden. Die Finanzaemter erhalten zunehmend automatische Daten von Kryptoboersen (ab 2026 EU-weit durch DAC8/MiCA-Regulierung). Eine Selbstanzeige ist moeglich, solange die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt wurde - danach droht ein Strafverfahren.

Privates Mining: Einnahmen aus sonstigen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG), Freigrenze 256 Euro/Jahr, abzugsfaehig sind Strom- und Hardwarekosten. Gewerbliches Mining (planmaessig, erheblicher Umfang): Gewerbeanmeldung noetig, Gewerbesteuer ab 24.500 Euro Gewinn, Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer. Die geschuerften Coins sind zum Marktwert bei Zufluss als Einnahme zu versteuern.

Ja, erheblich! Oesterreich: Seit Maerz 2022 werden Krypto-Gewinne wie Aktien mit 27,5% KESt besteuert - keine Haltefrist mehr, aber auch keine Steuerfreiheit nach 1 Jahr. Schweiz: Fuer Privatanleger sind Krypto-Gewinne in der Regel steuerfrei (Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermoegen). Es faellt nur Vermoegenssteuer auf den Bestand an. Die Schweiz ist damit das steuerlich guenstigste DACH-Land fuer Krypto.

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