Zuletzt aktualisiert: 2. Februar 2025

Scheidungskosten Rechner - Anwalts- & Gerichtskosten berechnen

Berechnen Sie Scheidungskosten in Deutschland. Mit Verfahrenswert, Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und Versorgungsausgleich.

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Scheidungskosten Rechner

Berechnen Sie die voraussichtlichen Kosten für Ihre Scheidung in Deutschland basierend auf GNotKG und RVG.

+20% Verfahrenswert

+20% Verfahrenswert

Beide Partner brauchen Anwalt

Kostenübersicht

Verfahrenswert:19.800,00
davon Versorgungsausgleich:+3.300,00
Gerichtskosten:

1.5 Gebühr (einvernehmlich)

724,50
Anwaltskosten:

1 Anwalt

2.115,00
Gesamtkosten:

Einvernehmliche Scheidung

2.839,50

Hinweis: Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt. Der Antragsteller benötigt einen Anwalt, der Antragsgegner kann auf eigenen Anwalt verzichten.

ℹ️ Wichtige Informationen

  • • Der Verfahrenswert berechnet sich aus dem 3-fachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner
  • • Bei minderjährigen Kindern erhöht sich der Verfahrenswert um 20%
  • • Der Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) erhöht den Verfahrenswert um weitere 20%
  • • Die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren richten sich nach dem GNotKG und RVG
  • • Eine einvernehmliche Scheidung ist deutlich günstiger als eine streitige
  • • Die tatsächlichen Kosten können je nach Fall leicht abweichen

⚖️ Rechtlicher Hinweis

Diese Berechnung dient nur zur groben Orientierung und ersetzt keine professionelle Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellen & Referenzen

Unsere Berechnungen basieren auf offiziellen Quellen und wissenschaftlichen Standards.

Häufig gestellte Fragen zum Scheidungskosten Rechner - Anwalts- & Gerichtskosten berechnen

Scheidungskosten 2026: Was kostet eine Scheidung in Deutschland?

Eine Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern auch finanziell. Die Kosten haengen vom Nettoeinkommen beider Partner, dem Vermoegen und der Frage ab, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig verlaeuft. Dieser Ratgeber gibt einen realistischen Ueberblick.

Verfahrenswert und Gebuehrenberechnung

Die Scheidungskosten richten sich nach dem Verfahrenswert (Streitwert). Dieser setzt sich zusammen aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner plus 10 Prozent des gemeinsamen Vermoegens (abzueglich Schulden und Freibetraege). Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 5.000 Euro monatlich und keinem nennenswerten Vermoegen betraegt der Verfahrenswert 15.000 Euro.

Aus dem Verfahrenswert ergeben sich die Gerichtskosten und Anwaltsgebuehren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Ein einzelner Anwalt bei einem Verfahrenswert von 15.000 Euro kostet etwa 1.800 bis 2.500 Euro, die Gerichtskosten liegen bei rund 400 bis 600 Euro.

Einvernehmliche vs. streitige Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt fuer den Antragsteller. Der andere Partner stimmt zu und benoetigt keinen eigenen Anwalt. Das spart 40 bis 50 Prozent der Anwaltskosten. Bei einer streitigen Scheidung mit Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht) benoetigt jeder Partner einen eigenen Anwalt, und die Kosten koennen sich leicht auf 5.000 bis 20.000 Euro und mehr belaufen. Das Trennungsjahr ist in beiden Faellen Pflicht.

Kosten senken: Moeglichkeiten und Hilfen

  • Einvernehmliche Scheidung: Einigung ueber alle Folgesachen aussergerichtlich per Scheidungsfolgenvereinbarung spart erhebliche Kosten.
  • Verfahrenskostenhilfe: Bei geringem Einkommen uebernimmt der Staat die Kosten ganz oder teilweise. Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt.
  • Online-Scheidung: Die Kommunikation mit dem Anwalt erfolgt online, was Verwaltungskosten spart. Das Gericht muss trotzdem persoenlich aufgesucht werden.

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