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Immobilienbewertung-Rechner - Hauswert kostenlos ermitteln

Ermitteln Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie mit professionellen Bewertungsverfahren nach ImmoWertV 2021. Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren - kostenlos und präzise für Deutschland.

Immobilienbewertung-Rechner

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Bewertungsverfahren (ImmoWertV):

1. Sachwertverfahren (Eigenheim)
Gebäudewert:0,00 €
+ Bodenwert:+0,00 €
Sachwert:0,00 €
3. Vergleichswertverfahren (Marktpreise)
Durchschnittspreis/m²:0,00 €
Vergleichswert:0,00 €

Verkehrswert (Marktwert):

Empfohlenes Verfahren: Sachwertverfahren
Geschätzter Verkehrswert:0,00 €
Preis pro m² Wohnfläche:0,00 €/m²
Alterswertminderung: 31%
Immobilienbewertung nach ImmoWertV 2021: Verkehrswert = Preis bei freiem Verkauf.Sachwertverfahren: Gebäudewert + Bodenwert (Eigenheime). Ertragswertverfahren:Kapitalisierte Mieterträge (Rendite-Objekte). Vergleichswertverfahren: Marktpreise ähnlicher Objekte. Bodenrichtwerte unter gutachterausschuesse.de. Professionelle Bewertung durch Sachverständigen empfohlen (Kosten: €1.500-3.000).
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Rechner dient nur der Orientierung und ersetzt keine professionelle Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.

Bewertungsverfahren nach ImmoWertV

  • Sachwertverfahren: Eigengenutzte Immobilien
  • Ertragswertverfahren: Vermietete Objekte
  • Vergleichswertverfahren: Marktpreise
  • Bodenrichtwert: Basis aller Verfahren
  • Alterswertminderung: Abschreibung

Was ist der Verkehrswert einer Immobilie? Definition nach BauGB

Der Verkehrswert (auch Marktwert genannt) ist der Preis, der bei einem Verkauf der Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Die rechtliche Grundlage bildet § 194 Baugesetzbuch (BauGB): "Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Verkehrswert vs. Marktwert vs. Beleihungswert - Die Unterschiede

Verkehrswert = Marktwert

Rechtlich identisch. Der objektive Wert, der am Markt erzielbar wäre. Grundlage für Erbschaftssteuer, Scheidung und Verkauf.

Beleihungswert

Konservativer Wert, den Banken für Kreditvergabe ansetzen. Meist 80-90% des Verkehrswerts. Berücksichtigt Risiken und Wertschwankungen.

Kaufpreis

Tatsächlich gezahlter Preis. Kann vom Verkehrswert abweichen durch Verhandlungsgeschick, emotionale Faktoren oder Zeitdruck.

Die drei Bewertungsverfahren nach ImmoWertV 2021 im Detail

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) definiert drei normierte Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts. Die Wahl des Verfahrens hängt von der Objektart und Nutzung ab.

1. Sachwertverfahren (ImmoWertV § 21-23)

Das Sachwertverfahren wird hauptsächlich bei selbstgenutzten Immobilien angewendet, bei denen keine oder nur geringe Mieteinnahmen vorliegen. Es ermittelt den Wert durch Addition von Bodenwert und Gebäudesachwert.

Berechnung Sachwertverfahren - Schritt für Schritt:

Schritt 1: Bodenwert ermitteln

Bodenwert = Grundstücksfläche (m²) × Bodenrichtwert (€/m²)

Beispiel: 500m² × 350€/m² = 175.000€

Schritt 2: Gebäudesachwert berechnen

Gebäudesachwert = Brutto-Grundfläche × Normalherstellungskosten

Beispiel: 150m² × 1.800€/m² = 270.000€

Schritt 3: Alterswertminderung abziehen

Alterswertminderung = (Alter / Gesamtnutzungsdauer) × 100%

Beispiel: 30 Jahre / 80 Jahre = 37,5% → 270.000€ × 0,625 = 168.750€

Schritt 4: Marktanpassungsfaktor

Regional unterschiedlich (0,8-1,2), passt den Sachwert an Marktverhältnisse an.

Verkehrswert = Bodenwert + Gebäudesachwert

175.000€ + 168.750€ = 343.750€

Wann wird das Sachwertverfahren angewendet?

  • • Eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser
  • • Eigentumswohnungen (selbstgenutzt)
  • • Sonderimmobilien (Kirchen, Schulen, öffentliche Gebäude)
  • • Immobilien ohne Ertragsorientierung
  • • Neubewertung nach umfassender Modernisierung

Vorteil: Objektiver, substanzbasierter Wert unabhängig von Mietmarkt. Nachteil: Kann in Schwarmstädten unter Marktpreis liegen.

2. Ertragswertverfahren (ImmoWertV § 17-20)

Das Ertragswertverfahren bewertet Immobilien anhand ihrer Ertragskraft, also der erzielbaren Mieteinnahmen. Es wird hauptsächlich bei vermieteten Objekten und Renditeobjekten angewendet.

Berechnung Ertragswertverfahren - Schritt für Schritt:

Schritt 1: Jahresrohertrag berechnen

Jahresrohertrag = Monatliche Kaltmiete × 12 Monate

Beispiel: 1.200€/Monat × 12 = 14.400€/Jahr

Schritt 2: Bewirtschaftungskosten abziehen

Reinertrag = Jahresrohertrag - Bewirtschaftungskosten

Bewirtschaftungskosten: Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis (ca. 20-30% vom Rohertrag)

Beispiel: 14.400€ - 3.600€ = 10.800€ Reinertrag

Schritt 3: Bodenwertverzinsung abziehen

Bodenwertverzinsung = Bodenwert × Liegenschaftszinssatz

Beispiel: 175.000€ × 3% = 5.250€

Schritt 4: Gebäudeertrag kapitalisieren

Gebäudeertragswert = (Reinertrag - Bodenwertverzinsung) × Vervielfältiger

Vervielfältiger abhängig von Restnutzungsdauer und Zinssatz (z.B. 18,0 bei 50 Jahren und 3%)

Beispiel: (10.800€ - 5.250€) × 18,0 = 99.900€

Verkehrswert = Bodenwert + Gebäudeertragswert

175.000€ + 99.900€ = 274.900€

Wann wird das Ertragswertverfahren angewendet?

  • • Vermietete Mehrfamilienhäuser
  • • Gewerbeimmobilien (Büros, Läden, Lagerhallen)
  • • Renditeobjekte für Kapitalanleger
  • • Immobilien mit langfristigen Mietverträgen
  • • Bewertung für Finanzierungen und Investitionsanalysen

Vorteil: Renditeorientiert, relevant für Investoren. Nachteil: Stark abhängig von Miethöhe und Zinssatz.

3. Vergleichswertverfahren (ImmoWertV § 15-16)

Das Vergleichswertverfahren ermittelt den Wert durch den direkten Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Immobilien. Es ist das marktnaheste Verfahren, erfordert aber ausreichend Vergleichsdaten.

So funktioniert das Vergleichswertverfahren:

1. Vergleichsobjekte identifizieren

Immobilien mit ähnlichen Merkmalen finden: Lage, Größe, Baujahr, Ausstattung, Zustand

2. Kaufpreise recherchieren

Gutachterausschüsse führen Kaufpreissammlungen. Zugang über Kaufpreissammlungen der Kommunen oder Online-Portale.

3. Vergleichsfaktoren anpassen

Unterschiede berücksichtigen: Lage (+/-), Ausstattung (+/-), Modernisierung (+), Renovierungsbedarf (-)

4. Durchschnittswert bilden

Aus mehreren Vergleichsobjekten einen repräsentativen Durchschnitt ermitteln.

Beispiel Vergleichswertverfahren

Zu bewertende Immobilie: 120m² Eigentumswohnung, Baujahr 1995, guter Zustand

VergleichsobjektFlächeKaufpreis€/m²
Objekt A115m²345.000€3.000€/m²
Objekt B125m²368.750€2.950€/m²
Objekt C118m²354.000€3.000€/m²

Durchschnitt: 2.983€/m² → Verkehrswert: 120m² × 2.983€ = 357.960€

Wann wird das Vergleichswertverfahren angewendet?

  • • Eigentumswohnungen in größeren Wohnanlagen
  • • Reihenhäuser und Doppelhaushälften
  • • Unbebaute Grundstücke
  • • Immobilien in Gebieten mit hoher Marktliquidität

Vorteil: Marktnah, objektiv. Nachteil: Erfordert ausreichend Vergleichsobjekte, in ländlichen Gebieten oft schwierig.

Bodenrichtwert - Die Basis jeder Immobilienbewertung

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert pro Quadratmeter Grundstück in einer bestimmten Lage. Er wird von Gutachterausschüssen auf Basis tatsächlicher Grundstücksverkäufe ermittelt und ist Grundlage für alle drei Bewertungsverfahren.

Wo finde ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück?

  • BORIS (Bodenrichtwert-Informationssystem):
  • Lokale Gutachterausschüsse: Bei Städten und Landkreisen, oft auch Auskünfte telefonisch
  • Notare und Makler: Haben Zugriff auf detaillierte Bodenrichtwerte

Beispiel: Bodenwert berechnen

Grundstück: 600m² in München-Schwabing

Bodenrichtwert: 2.500€/m² (BORIS Bayern)

Bodenwert = 600m² × 2.500€/m² = 1.500.000€

Hinweis: In Toplagen können Bodenrichtwerte über 10.000€/m² liegen, in ländlichen Gebieten oft unter 100€/m².

Wertbeeinflussende Faktoren bei der Immobilienbewertung

Der Verkehrswert einer Immobilie wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst. Die wichtigsten Wertfaktoren im Überblick:

1. Lage (bis 70% des Wertes)

Makrolage:

  • • Stadt vs. Land (Schwarmstädte +30-50%)
  • • Wirtschaftskraft der Region
  • • Bevölkerungsentwicklung

Mikrolage:

  • • Straße, Nachbarschaft, Umfeld
  • • Lärmbelastung (Straße, Flughafen)
  • • Infrastruktur (ÖPNV, Schulen, Ärzte)

2. Zustand und Ausstattung

  • • Modernisierungsgrad (Heizung, Fenster, Sanitär)
  • • Energieeffizienz (KfW-Standard, Energieausweis)
  • • Ausstattungsqualität (einfach/mittel/gehoben)
  • • Sanitäre Anlagen (Anzahl Bäder, modern/alt)
  • • Bodenbeläge (Fliesen, Parkett, Laminat)
  • • Smart Home Integration
  • • Barrierefreiheit

3. Gebäudeeigenschaften

  • • Wohn-/Nutzfläche (größer meist wertsteigernd)
  • • Grundstücksgröße und -zuschnitt
  • • Baujahr und Bauweise (Massiv, Fertighaus)
  • • Geschosszahl und Raumaufteilung
  • • Keller, Garage, Stellplätze
  • • Balkon, Terrasse, Garten

4. Markt- und Rechtsfaktoren

  • • Angebot und Nachfrage (lokal)
  • • Zinsniveau (niedrige Zinsen → höhere Preise)
  • • Bebauungsplan (Baurecht, Denkmalschutz)
  • • Altlasten (Asbest, Schadstoffe)
  • • Grundbucheintragungen (Wegerechte, Lasten)
  • • Mietverträge (Bindungen, Staffelmiete)

Wertverlust durch negative Faktoren

Diese Faktoren können den Immobilienwert erheblich mindern:

  • Lärmbelastung: Hauptstraße, Flughafen, Bahnlinie (-10-30%)
  • Sanierungsstau: Alte Heizung, undichte Fenster, Feuchtigkeit (-20-40%)
  • Ungünstiger Zuschnitt: Schlauchzimmer, verwinkelt (-5-15%)
  • Altlasten: Asbest, PCB, Schimmel (-15-50%, je nach Umfang)
  • Hohe Grundstückslasten: Wegerechte, Leitungsrechte (-5-10%)

Alterswertminderung - Berechnung der Abschreibung

Die Alterswertminderung berücksichtigt den Wertverlust eines Gebäudes durch Alter und Abnutzung. Sie wird beim Sachwertverfahren vom Gebäudesachwert abgezogen.

Formel zur Berechnung der Alterswertminderung:

Alterswertminderung (%) = (Alter des Gebäudes / Gesamtnutzungsdauer) × 100

Restwert = Gebäudesachwert × (1 - Alterswertminderung)

Typische Gesamtnutzungsdauer nach ImmoWertV

GebäudetypBauweiseGesamtnutzungsdauer
EinfamilienhausMassiv (Stein/Beton)80-100 Jahre
MehrfamilienhausMassiv80-100 Jahre
FertighausHolztafelbau60-80 Jahre
HolzhausHolzständerbau60-80 Jahre
GewerbeimmobilieStahl/Beton60-80 Jahre

Beispielrechnung: Alterswertminderung

Ausgangslage:

  • • Einfamilienhaus, Baujahr 1990 (aktuell 35 Jahre alt)
  • • Massivbauweise, Gesamtnutzungsdauer 80 Jahre
  • • Gebäudesachwert vor Abschreibung: 400.000€

Berechnung:

Alterswertminderung = (35 Jahre / 80 Jahre) × 100 = 43,75%

Restwert = 400.000€ × (1 - 0,4375) = 225.000€

Ergebnis: Durch die Alterswertminderung reduziert sich der Gebäudewert um 175.000€.

Modernisierung reduziert Alterswertminderung

Umfassende Modernisierungen können die Restnutzungsdauer verlängern und die Alterswertminderung reduzieren:

  • Dachsanierung: +10-15 Jahre Nutzungsdauer
  • Neue Heizung: +15-20 Jahre
  • Fassadendämmung: +10-15 Jahre
  • Neue Fenster: +10-15 Jahre
  • Komplettsanierung: Neuberechnung mit verlängerter Nutzungsdauer möglich

Modernisierungskosten sollten dokumentiert werden, um bei der Wertermittlung berücksichtigt zu werden.

Wann brauche ich ein professionelles Gutachten?

Nicht für jeden Zweck ist ein kostenpflichtiges Gutachten erforderlich. Die Entscheidung hängt vom Verwendungszweck ab.

ZweckEmpfehlungKosten
Privater VerkaufOnline-Rechner oder Makler-Bewertung ausreichend€0-500
Scheidung (einvernehmlich)Makler-Bewertung oder Kurzgutachten€500-1.000
Scheidung (strittig)Verkehrswertgutachten (gerichtsfest)€1.500-3.000
Erbschaft (Steuer)Finanzamt ermittelt, eigenes Gutachten bei Widerspruch€1.500-3.000
ErbauseinandersetzungVerkehrswertgutachten durch neutralen Sachverständigen€1.500-3.000
ZwangsversteigerungVollgutachten erforderlich€3.000-5.000
BankfinanzierungBank beauftragt eigenes Gutachten€500-1.500 (vom Kreditnehmer zu zahlen)
Steuerliche ZweckeJe nach Finanzamt, oft Kurzgutachten ausreichend€500-1.500

Arten von Immobiliengutachten

1. Online-Bewertung (kostenlos)

Schnelle Schätzung basierend auf Eckdaten. Genauigkeit: +/- 15-20%. Nicht gerichtsfest.

2. Makler-Bewertung (€0-500)

Marktpreiseinschätzung durch lokalen Makler. Oft kostenlos bei Verkaufsabsicht. Genauigkeit: +/- 10%.

3. Kurzgutachten (€500-1.000)

Kompakte Wertermittlung nach ImmoWertV, 10-20 Seiten. Für private Zwecke und Finanzamt. Genauigkeit: +/- 5%.

4. Verkehrswertgutachten (€1.500-3.000)

Detaillierte Wertermittlung durch öffentlich bestellten Sachverständigen. Gerichtsfest, 30-50 Seiten. Für Scheidung, Erbschaft, Rechtsstreit.

5. Vollgutachten (€3.000-5.000+)

Umfassendes Gutachten mit Gebäudebegehung, Bausubstanzanalyse, Fotodokumentation. 50-100 Seiten. Für Zwangsversteigerung, komplexe Rechtsfälle.

Checkliste: Wann reicht ein kostenloser Online-Rechner?

Ein kostenloser Immobilienbewertung-Rechner ist ausreichend, wenn:

  • ✓ Sie nur eine erste Einschätzung des Wertes benötigen
  • ✓ Sie den Verkaufspreis für eine Immobilie festlegen möchten
  • ✓ Sie verschiedene Immobilien vergleichen wollen
  • ✓ Sie Ihre Vermögenssituation überprüfen
  • ✓ Keine rechtlichen oder steuerlichen Konsequenzen drohen
  • ✓ Keine gerichtliche Auseinandersetzung bevorsteht

Praxisbeispiele: Immobilienbewertung Schritt für Schritt

Beispiel 1: Einfamilienhaus (Sachwertverfahren)

Objektdaten:

  • • Einfamilienhaus in Köln-Ehrenfeld
  • • Wohnfläche: 150m², Grundstück: 500m²
  • • Baujahr: 1985 (40 Jahre alt), Massivbau
  • • Zustand: gut, teilmodernisiert (neue Heizung 2020)
  • • Bodenrichtwert: 800€/m²

Berechnung:

1. Bodenwert = 500m² × 800€/m² = 400.000€

2. Gebäudesachwert = 150m² × 1.800€/m² = 270.000€

3. Alterswertminderung = (40 / 80) × 100% = 50%, aber Modernisierung reduziert auf 35%

4. Restwert Gebäude = 270.000€ × 0,65 = 175.500€

5. Marktanpassung = 1,1 (gute Lage) → 175.500€ × 1,1 = 193.050€

Verkehrswert = 400.000€ + 193.050€ = 593.050€

Beispiel 2: Mehrfamilienhaus (Ertragswertverfahren)

Objektdaten:

  • • Mehrfamilienhaus in Hamburg-Eimsbüttel
  • • 6 Wohnungen, Gesamtwohnfläche: 480m²
  • • Grundstück: 400m², Baujahr: 1975
  • • Monatliche Gesamtmiete: 7.200€ (kalt)
  • • Bodenrichtwert: 1.200€/m², Liegenschaftszinssatz: 4%

Berechnung:

1. Jahresrohertrag = 7.200€ × 12 = 86.400€

2. Bewirtschaftungskosten (25%) = 21.600€

3. Reinertrag = 86.400€ - 21.600€ = 64.800€

4. Bodenwert = 400m² × 1.200€ = 480.000€

5. Bodenwertverzinsung = 480.000€ × 4% = 19.200€

6. Gebäudeertrag = 64.800€ - 19.200€ = 45.600€

7. Vervielfältiger (50 Jahre Restnutzung, 4% Zins) = 15,75

8. Gebäudeertragswert = 45.600€ × 15,75 = 718.200€

Verkehrswert = 480.000€ + 718.200€ = 1.198.200€

Beispiel 3: Eigentumswohnung (Vergleichswertverfahren)

Objektdaten:

  • • Eigentumswohnung in München-Schwabing
  • • Wohnfläche: 85m², 3. OG, Baujahr: 2010
  • • Zustand: sehr gut, Balkon, TG-Stellplatz
  • • Vergleichsobjekte in gleicher Straße verfügbar

Berechnung (Vergleichswerte):

Objekt A (82m², 2. OG): 615.000€ = 7.500€/m²

Objekt B (90m², 4. OG): 666.000€ = 7.400€/m²

Objekt C (88m², 3. OG, ohne Balkon): 640.000€ = 7.273€/m²

Durchschnitt: 7.391€/m²

Anpassung für Balkon: +3% → 7.391€ × 1,03 = 7.613€/m²

Anpassung für TG-Stellplatz: +25.000€

Verkehrswert = (85m² × 7.613€) + 25.000€ = 672.105€

Rechtliche Hinweise zur Immobilienbewertung

Wichtige Gesetze und Verordnungen

  • § 194 BauGB - Definition Verkehrswert:
    Legt fest, dass der Verkehrswert dem Marktwert entspricht und objektiv zu ermitteln ist.
  • ImmoWertV 2021 - Immobilienwertermittlungsverordnung:
    Regelt die drei Bewertungsverfahren (Sachwert-, Ertragswert-, Vergleichswertverfahren) sowie deren Anwendung.
  • §§ 15-23 ImmoWertV - Bewertungsverfahren:
    Detaillierte Vorschriften zu jedem Verfahren, Berechnungsformeln und Anwendungsbereichen.
  • § 151 BewG - Bewertungsgesetz:
    Regelungen zur steuerlichen Bewertung von Grundstücken für Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Gutachterausschüsse in Deutschland

Gutachterausschüsse sind unabhängige Gremien bei Städten und Landkreisen, die Kaufpreise sammeln und Bodenrichtwerte ermitteln. Sie sind zentrale Anlaufstelle für Immobilienbewertungen.

  • Aufgaben: Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte, Marktwertgutachten
  • Zugriff: Online über BORIS-Portale oder direkt bei Kommunen
  • Kosten: Bodenrichtwerte meist kostenlos, Gutachten €500-2.000
  • Website: gutachterausschuesse.de

Tipps für eine realistische Immobilienbewertung

Tipp 1: Mehrere Quellen nutzen

Verlassen Sie sich nicht auf eine einzelne Bewertung. Nutzen Sie Online-Rechner, Makler-Einschätzungen und vergleichen Sie Angebote auf Immobilienportalen. Der Durchschnitt gibt ein realistisches Bild.

Tipp 2: Emotionen ausblenden

Eigentümer überschätzen den Wert ihrer Immobilie oft um 15-25%. Seien Sie objektiv und akzeptieren Sie Mängel. Der Markt bestimmt den Preis, nicht Ihre Erinnerungen.

Tipp 3: Lokale Marktlage beachten

Immobilienpreise variieren stark regional. In Schwarmstädten (München, Hamburg, Frankfurt) sind Preise 50-100% höher als in ländlichen Regionen. Recherchieren Sie lokale Verkaufspreise.

Tipp 4: Modernisierungen dokumentieren

Bewahren Sie Rechnungen für Modernisierungen auf (Heizung, Fenster, Dach). Diese erhöhen nachweislich den Wert und können bei der Bewertung berücksichtigt werden.

Tipp 5: Energieausweis aktuell halten

Ein guter Energieausweis (A oder B) steigert den Wert. Investitionen in Dämmung und effiziente Heizung amortisieren sich oft durch höheren Verkaufspreis.

Tipp 6: Professionelle Fotos nutzen

Bei Verkauf: Investieren Sie in professionelle Fotos und Exposé. Gut präsentierte Immobilien erzielen 5-10% höhere Preise als lieblos fotografierte Objekte.

Häufig gestellte Fragen zum Immobilienbewertung-Rechner

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