Wohngeld-Rechner 2024 - Anspruch & Höhe Online Berechnen
Berechnen Sie schnell und kostenlos Ihren Wohngeld-Anspruch nach der aktuellen Wohngeldreform 2024. Mit allen Mietstufen, Einkommensgrenzen und Heizkosten-Komponente. Für Mieter und Eigentümer in Deutschland.
Wohngeld-Rechner
🏘️Wohngeld 2024 - Schnellübersicht
- Reform 2024: +190€ Durchschnitt
- Mietstufen: I-VII (Region)
- Heizkosten: Bis 120€ extra
- Klimabonus: Für effiziente Gebäude
- Berechtigte: Ca. 2 Mio. Haushalte
Was ist Wohngeld? Das deutsche Wohngeldsystem erklärt
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, der einkommensschwächeren Haushalten in Deutschland hilft, angemessenen Wohnraum zu bezahlen. Es wird als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum gewährt.
Das Wohngeld ist eine der wichtigsten Sozialleistungen in Deutschland und unterstützt Menschen, deren Einkommen für den Lebensunterhalt ausreicht, aber nicht für die Wohnkosten. Im Gegensatz zum Bürgergeld werden beim Wohngeld nur die Wohnkosten bezuschusst – der Haushalt muss eigenständig für den Lebensunterhalt aufkommen können.
Die Wohngeldreform 2024 - Das Wohngeld-Plus
Ab Januar 2024 gilt das reformierte Wohngeldgesetz (WoGG), das die größte Wohngeldreform seit Jahrzehnten darstellt:
- Erhöhung um durchschnittlich 190€ pro Monat (mehr als Verdopplung)
- 2 Millionen zusätzliche Haushalte sind jetzt berechtigt (insgesamt 3 Mio.)
- Heizkostenzuschuss dauerhaft integriert (bis 120€/Monat)
- Klimawohngeld für energieeffiziente Gebäude
- Regelmäßige Anpassung an Miet- und Einkommensentwicklung
Wer hat Anspruch auf Wohngeld? Voraussetzungen 2024
Grundsätzlich können alle Mieter und Eigentümer in Deutschland Wohngeld beantragen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Grundvoraussetzungen für Wohngeld
- ✓Wohnsitz in Deutschland: Hauptwohnsitz mit Meldung beim Einwohnermeldeamt
- ✓Ausreichendes Mindesteinkommen: Ihr Einkommen muss für Lebenshaltung (ohne Miete) reichen
- ✓Nicht zu hohes Einkommen: Ihr Einkommen liegt unter der Wohngeld-Grenze
- ✓Keine vorrangigen Leistungen: Sie beziehen kein Bürgergeld, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe
- ✓Angemessene Wohnkosten: Ihre Miete liegt nicht extrem über dem Ortsdurchschnitt
Wer ist vom Wohngeld ausgeschlossen?
Wichtige Ausschlussgründe
- Bürgergeld-Empfänger: Wohnkosten werden bereits vom Jobcenter übernommen
- BAföG-Empfänger: BAföG enthält bereits Wohnpauschale (außer bei Wohnen bei Eltern)
- Berufsausbildungsbeihilfe: Auch hier sind Wohnkosten enthalten
- Sozialhilfe-Bezieher: Wohnkosten werden vom Sozialamt getragen
- Asylbewerberleistungen: Solange diese Leistungen gezahlt werden
Merke: Wer Transferleistungen bezieht, die bereits Wohnkosten abdecken, kann kein Wohngeld erhalten.
Wie wird Wohngeld berechnet? Die Wohngeld-Formel
Die Höhe des Wohngeldes wird nach einer komplexen gesetzlichen Formel berechnet, die drei Hauptfaktoren berücksichtigt:
Haushaltsgröße
Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben und gemeinsam wirtschaften
Gesamteinkommen
Summe aller Einkommen aller Haushaltsmitglieder nach Abzug von Freibeträgen
Mietstufe
Einstufung der Gemeinde nach lokalem Mietpreisniveau (Stufe I-VII)
Die Wohngeld-Formel vereinfacht
Vereinfachte Formel (tatsächliche Formel ist komplexer):
Wohngeld = M × (a - b × Y) × [1,15 + 0,15 × Haushaltsgröße]
- M = Zuschuss zur Miete (abhängig von Mietstufe und Haushaltsgröße)
- Y = Monatliches Gesamteinkommen des Haushalts
- a, b = Gesetzliche Faktoren (variieren nach Haushaltsgröße)
Hinweis: Die tatsächliche Berechnung ist deutlich komplexer und enthält weitere Zu- und Abschläge.
Mietstufen in Deutschland: Was bedeuten sie?
Deutschland ist in sieben Mietstufen eingeteilt, die das regionale Mietpreisniveau widerspiegeln. Die Mietstufe bestimmt, welcher maximale Mietbetrag bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt wird.
| Mietstufe | Mietpreisniveau | Beispielstädte | Max. Miete (2 Pers.) |
|---|---|---|---|
| I | Sehr niedrig | Ländliche Gebiete Ost | 474 € |
| II | Niedrig | Kleinstädte | 513 € |
| III | Mittel | Hannover, Dortmund | 552 € |
| IV | Erhöht | Nürnberg, Bremen | 584 € |
| V | Hoch | Hamburg, Köln | 617 € |
| VI | Sehr hoch | Stuttgart, Düsseldorf | 648 € |
| VII | Extrem hoch | München, Frankfurt | 679 € |
Ihre Mietstufe herausfinden
Die Mietstufe Ihrer Gemeinde finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen oder bei Ihrer örtlichen Wohngeldstelle.
Wichtig: Wenn Ihre tatsächliche Miete höher ist als die maximale Miete Ihrer Mietstufe, wird nur der Höchstbetrag für die Wohngeldberechnung berücksichtigt.
Welches Einkommen zählt beim Wohngeld?
Beim Wohngeld wird das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Dabei handelt es sich um das bereinigte Einkommen nach verschiedenen Abzügen.
Einkünfte, die zum Wohngeld-Einkommen zählen:
- •Einkommen aus unselbstständiger Arbeit: Gehalt, Lohn, Weihnachtsgeld, Zulagen
- •Einkommen aus selbstständiger Arbeit: Gewinn nach Betriebsausgaben
- •Renten und Pensionen: Gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Rente
- •Unterhaltszahlungen: Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt
- •Kindergeld: Für alle im Haushalt lebenden Kinder
- •Kapitalerträge: Zinsen, Dividenden (über Freibetrag)
- •Mieteinnahmen: Aus vermieteten Immobilien (nach Abzügen)
- •Arbeitslosengeld I: Leistungen der Arbeitslosenversicherung
Absetzbare Beträge vom Bruttoeinkommen:
- Steuern: Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
- Sozialversicherungsbeiträge: Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung
- Werbungskostenpauschale: 1.230€ pro Jahr (bzw. höhere nachgewiesene Kosten)
- Freibeträge für Schwerbehinderte: Je nach Grad der Behinderung 1.440€-3.840€/Jahr
- Alleinerziehenden-Freibetrag: Zusätzliche Abzüge für Alleinerziehende
- Kinderbetreuungskosten: Unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar
Einkommen, die NICHT zählen:
- ○Grundrente: Der Grundrentenzuschlag wird nicht angerechnet
- ○Pflegegeld: Für Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige
- ○Elterngeld: Bis 300€ monatlich (darüber hinaus wird es angerechnet)
- ○Blindengeld: Leistungen für Blinde und Sehbehinderte
- ○Opferentschädigungsrente: Nach dem Opferentschädigungsgesetz
Beispielrechnung: Bereinigtes Einkommen
Bruttoeinkommen (Arbeitnehmer): 2.500€/Monat
Abzüglich Steuern: -400€
Abzüglich Sozialversicherung: -500€
Abzüglich Werbungskosten (Pauschale): -103€ (1.230€/12)
Bereinigtes Einkommen: 2.500€ - 400€ - 500€ - 103€ = 1.497€
Dieses bereinigte Einkommen fließt in die Wohngeldberechnung ein.
Wohngeld beantragen: So geht's Schritt für Schritt
Der Wohngeldantrag wird bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde gestellt. In vielen Kommunen ist auch ein Online-Antrag möglich.
Schritt-für-Schritt Anleitung
Wohngeldstelle finden
Suchen Sie die Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde (meist im Rathaus oder Bürgeramt). Terminvereinbarung oft erforderlich.
Antrag herunterladen oder online ausfüllen
Formular online verfügbar oder vor Ort abholen. Viele Kommunen bieten digitale Anträge an.
Unterlagen zusammenstellen
Einkommensnachweise (12 Monate), Mietvertrag, Meldebestätigung, ggf. Schwerbehindertenausweis, Kontoauszüge für Nebeneinkünfte.
Antrag vollständig ausfüllen
Alle Haushaltsmitglieder angeben, Einkommen detailliert aufschlüsseln, Miete/Belastung eintragen.
Antrag einreichen
Persönlich, per Post oder online. Bei persönlicher Abgabe können Rückfragen direkt geklärt werden.
Bearbeitung abwarten
Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen. Wohngeld wird ab Antragsmonat gezahlt, daher rechtzeitig beantragen!
Bescheid erhalten
Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid mit Höhe und Dauer des Wohngeldes (meist 12 Monate).
Benötigte Unterlagen für den Wohngeldantrag
Für alle Antragsteller
- ✓ Personalausweis oder Reisepass
- ✓ Meldebestätigung (aktuell)
- ✓ Mietvertrag (vollständig)
- ✓ Kontoauszüge Mietzahlungen (3 Monate)
- ✓ Nachweis über Betriebskosten
Einkommensnachweise
- ✓ Gehaltsabrechnungen (12 Monate)
- ✓ Rentenbescheid (aktuell)
- ✓ Einkommensteuerbescheid (bei Selbstständigen)
- ✓ Kindergeldbescheid
- ✓ Unterhaltsvereinbarung
Bei Eigentümern zusätzlich
- ✓ Grundbuchauszug
- ✓ Darlehensbescheinigung der Bank
- ✓ Nachweis über Nebenkosten
- ✓ Bescheinigung über Wohnfläche
Sonderfälle
- ✓ Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- ✓ Nachweise über Ausbildung/Studium
- ✓ Arbeitsvertrag (bei neuem Job)
- ✓ Bescheinigung über Krankengeld
Wichtige Hinweise zum Wohngeldantrag
- Nicht rückwirkend: Wohngeld wird erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt!
- Nachreichung möglich: Antrag auch einreichen, wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen
- Bewilligungszeitraum: Meist 12 Monate, dann muss neu beantragt werden
- Änderungspflicht: Einkommensänderungen müssen der Wohngeldstelle gemeldet werden
- Widerspruchsrecht: Bei Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen
Wohngeld vs. Bürgergeld: Was ist der Unterschied?
Viele Menschen sind unsicher, ob sie Wohngeld oder Bürgergeld(ehemals Hartz IV/Arbeitslosengeld II) beantragen sollten. Die beiden Leistungen schließen sich gegenseitig aus.
| Kriterium | Wohngeld | Bürgergeld |
|---|---|---|
| Zweck | Nur Zuschuss zu Wohnkosten | Gesamte Lebenshaltung + Wohnung |
| Einkommen | Muss für Lebensunterhalt reichen | Sehr niedrig oder nicht vorhanden |
| Zuständigkeit | Wohngeldstelle (Kommune) | Jobcenter |
| Vermögen | Wird nicht geprüft | Wird geprüft (Freibeträge) |
| Pflichten | Keine Arbeitspflicht | Arbeitsvermittlung, Maßnahmen |
| Höhe | Ø 370€/Monat (nur Wohnung) | Regelsatz + Wohnung (komplett) |
Faustregel: Wann was beantragen?
Wohngeld beantragen, wenn:
Ihr Einkommen für Essen, Kleidung, Versicherungen etc. ausreicht, aber die Miete schwer zu bezahlen ist. Grob: Ab ca. 1.000€ Nettoeinkommen (Single) bzw. 1.800€ (Paar).
Bürgergeld beantragen, wenn:
Ihr Einkommen nicht für den gesamten Lebensunterhalt reicht, Sie arbeitslos oder geringfügig beschäftigt sind.
Tipp: Lassen Sie im Zweifelsfall beide Stellen prüfen – die richtige Behörde wird Ihnen dann die passende Leistung zuweisen.
Die Wohngeldreform 2024: Alle Neuerungen im Detail
Die Wohngeldreform 2024 (Wohngeld-Plus-Gesetz) ist die größte Wohngeldreform seit Jahrzehnten und bringt erhebliche Verbesserungen für Millionen Haushalte in Deutschland.
Kernpunkte der Reform
1. Deutliche Erhöhung der Leistungen
Das durchschnittliche Wohngeld steigt von 180€ auf 370€ pro Monat – mehr als eine Verdopplung! Für viele Haushalte bedeutet das eine Erhöhung um 200€ oder mehr monatlich.
2. Heizkostenzuschlag dauerhaft integriert
Zusätzlich zum normalen Wohngeld gibt es eine dauerhafte Heizkostenpauschale:
- • 1-Personen-Haushalt: bis 50€/Monat
- • 2-Personen-Haushalt: bis 70€/Monat
- • 3-Personen-Haushalt: bis 90€/Monat
- • 4+-Personen-Haushalt: bis 120€/Monat
3. Klimawohngeld für effiziente Gebäude
Haushalte in energieeffizienten Gebäuden (Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus) erhalten einen zusätzlichen Klimabonus zwischen 20€ und 80€ monatlich. Dies soll klimafreundliches Wohnen fördern.
4. Erheblich mehr Berechtigte
Durch höhere Einkommensgrenzen haben nun etwa 2 Millionen Haushalte zusätzlich Anspruch auf Wohngeld – insgesamt profitieren rund 3 Millionen Haushalte (vorher nur 1 Million).
5. Regelmäßige Anpassung
Erstmals wird das Wohngeld künftig alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung von Mieten und Einkommen angepasst. Dadurch bleibt die Kaufkraft des Wohngeldes erhalten.
Vergleich: Wohngeld vor und nach der Reform
Beispielfall: 2-Personen-Haushalt in Köln (Mietstufe V)
Situation: Ehepaar, Nettoeinkommen 2.200€, Kaltmiete 650€
Vor Reform 2024:
Wohngeld: ca. 145€/Monat
Heizkostenzuschuss: 0€ (nur zeitweise)
= 145€
Nach Reform 2024:
Wohngeld: ca. 310€/Monat
Heizkostenpauschale: +70€/Monat
= 380€ (+235€!)
Häufige Fehler beim Wohngeldantrag vermeiden
Fehler 1: Zu spät beantragen
Problem: Wohngeld wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern erst ab Antragsmonat.
Lösung: Antrag so früh wie möglich stellen, auch wenn noch Unterlagen fehlen. Diese können nachgereicht werden!
Fehler 2: Einkommen falsch angeben
Problem: Bruttoeinkommen statt bereinigtes Einkommen angegeben, oder Einkommen vergessen.
Lösung: Alle Einkommen aller Haushaltsmitglieder auflisten. Bei Unsicherheit: Beratung bei der Wohngeldstelle in Anspruch nehmen.
Fehler 3: Haushaltsgröße falsch berechnen
Problem: Nicht alle im Haushalt lebenden Personen angegeben oder BAföG-Empfänger mitgezählt.
Lösung: Nur Personen zählen, die auch Wohngeld-berechtigt sind. BAföG-, Bürgergeld- und Berufsausbildungsbeihilfe-Empfänger sind ausgeschlossen.
Fehler 4: Änderungen nicht melden
Problem: Einkommenserhöhungen, Auszug von Haushaltsmitgliedern etc. nicht gemeldet.
Lösung: Alle wesentlichen Änderungen (Einkommen, Miete, Haushaltsgröße) unverzüglich der Wohngeldstelle mitteilen. Sonst droht Rückforderung!
Fehler 5: Weiterbewilligung verpassen
Problem: Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate) endet, kein neuer Antrag gestellt.
Lösung: Rechtzeitig (2-3 Monate vor Ablauf) Weiterbewilligungsantrag stellen. Viele Wohngeldstellen schicken automatisch eine Erinnerung.
Wohngeld für besondere Personengruppen
Wohngeld für Rentner
Rentner haben grundsätzlich Wohngeld-Anspruch, wenn ihre Rente für den Lebensunterhalt ausreicht, aber die Wohnkosten schwer zu bezahlen sind. Besonders bei kleinen Renten kann Wohngeld die finanzielle Situation deutlich verbessern.
Beispiel: Rentner mit Wohngeldanspruch
Alleinstehende Rentnerin, 72 Jahre
Gesetzliche Rente: 1.150€ netto/Monat
Kaltmiete: 480€, Nebenkosten: 120€ (Gesamt: 600€)
Wohngeldanspruch (Mietstufe IV): ca. 220€/Monat
Nach Abzug von Miete und Wohngeld bleiben: 1.150€ - 600€ + 220€ = 770€ für den Lebensunterhalt.
Besonderheiten für Rentner
- Grundrente: Der Grundrentenzuschlag wird beim Wohngeld nicht als Einkommen angerechnet
- Witwenrente: Zählt zum Gesamteinkommen des Haushalts
- Betriebsrente: Wird vollständig als Einkommen angerechnet
- Kapitalerträge: Zinsen und Dividenden über Freibetrag zählen zum Einkommen
Wohngeld für Studenten
Studenten haben grundsätzlich keinen Wohngeld-Anspruch, wenn sie BAföG-berechtigt sind (auch wenn sie kein BAföG beziehen!). Es gibt jedoch Ausnahmen:
Studenten MIT Wohngeld-Anspruch
- ✓Nicht BAföG-berechtigt: Z.B. Zweitstudium, Altersgrenze überschritten
- ✓Urlaubssemester: Bei Beurlaubung vom Studium
- ✓Teilzeitstudium: Wenn kein BAföG-Anspruch besteht
- ✓Wohngemeinschaft mit Nicht-Studenten: WG-Partner kann Wohngeld für seinen Anteil beantragen
Wohngeld für Geringverdiener und Aufstocker
Wohngeld ist besonders für Geringverdiener (Working Poor) gedacht, deren Einkommen über dem Bürgergeld-Niveau liegt, aber nicht für angemessene Wohnkosten ausreicht.
Wann lohnt sich Wohngeld statt Bürgergeld?
Wohngeld ist oft vorteilhafter, wenn Ihr Einkommen nur knapp nicht für Bürgergeld ausreicht:
- Mehr Freiheit: Keine Arbeitsvermittlung, keine Maßnahmen, keine Vermögensprüfung
- Weniger Bürokratie: Nur einmal jährlich Antrag stellen
- Besseres Image: Wohngeld gilt als "Zuschuss für Arbeitende"
- Geringere Kontrolle: Keine regelmäßigen Termine beim Jobcenter
Wohngeld für Alleinerziehende
Alleinerziehende profitieren besonders vom Wohngeld, da sie erhöhte Freibeträge beim Einkommen erhalten und die Kinder die Haushaltsgröße (und damit den Wohngeldanspruch) erhöhen.
Beispiel: Alleinerziehende mit 2 Kindern
Alleinerziehende Mutter, 2 Kinder (5 und 8 Jahre)
Nettoeinkommen: 1.800€ (Teilzeit), Kindergeld: 500€
Kaltmiete: 750€, Mietstufe V
Wohngeldanspruch: ca. 380€/Monat (inkl. Heizkosten)
Haushaltsgröße: 3 Personen (Mutter + 2 Kinder). Alleinerziehenden-Freibetrag senkt das anrechenbare Einkommen.
Wohngeld und Steuern: Wichtige Hinweise
Eine häufige Frage ist, ob Wohngeld versteuert werden muss oder in der Steuererklärung angegeben werden muss.
Gute Nachricht: Wohngeld ist steuerfrei!
- Keine Versteuerung: Wohngeld zählt nicht als zu versteuerndes Einkommen
- Nicht in Steuererklärung: Muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden
- Progressionsvorbehalt: Gilt nicht für Wohngeld (anders als bei Arbeitlosengeld)
- Keine Sozialabgaben: Keine Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung vom Wohngeld
Zusammenfassung: Wohngeld 2024 - Das Wichtigste
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- ✓Wohngeld 2024: Durchschnittlich 370€/Monat (Verdopplung gegenüber 2023)
- ✓Reform-Highlights: Heizkostenpauschale (bis 120€), Klimawohngeld, mehr Berechtigte
- ✓Berechnung: Abhängig von Haushaltsgröße, Einkommen und Mietstufe (I-VII)
- ✓Antrag: Bei der Wohngeldstelle, gilt ab Antragsmonat (nicht rückwirkend!)
- ✓Dauer: Meist 12 Monate Bewilligung, dann Neuantrag erforderlich
- ✓Ausschluss: Keine Kombination mit Bürgergeld, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe
- ✓Steuern: Wohngeld ist komplett steuerfrei und muss nicht angegeben werden
Unser Wohngeld-Rechner hilft Ihnen:
- • Ihren voraussichtlichen Wohngeld-Anspruch zu berechnen
- • Die richtige Mietstufe für Ihre Gemeinde zu finden
- • Ihr bereinigtes Einkommen korrekt zu ermitteln
- • Heizkosten- und Klimakomponente zu berücksichtigen
- • Verschiedene Szenarien durchzuspielen (Einkommensänderung etc.)
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um schnell und unverbindlich Ihren Wohngeld-Anspruch zu prüfen.Achtung: Dies ist eine unverbindliche Schätzung – der tatsächliche Anspruch wird von der Wohngeldstelle berechnet.
Häufig gestellte Fragen zum Wohngeld-Rechner
Die wichtigsten Antworten zu unserem kostenlosen Online-Rechner
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