Zuletzt aktualisiert: 2. Februar 2025

Wohnfläche Rechner - Wohnflächenberechnung nach WoFlV

Berechnen Sie die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV). Mit Dachschrägen, Balkonen und Anrechnungsfaktoren.

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Wohnfläche Rechner

Berechnen Sie die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV). Mit Dachschrägen, Balkonen und Anrechnungsfaktoren.

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In Entwicklung

Dieser Rechner wird gerade entwickelt und steht Ihnen bald zur Verfügung.

Verfügbar ab:Q1 2025

💡 Hinweis

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Häufig gestellte Fragen zum Wohnfläche Rechner - Wohnflächenberechnung nach WoFlV

Quellen & Referenzen

  • VerbraucherzentraleVZBV

    Unabhängige Verbraucherberatung für Haushalt und Wohnen

  • Stiftung WarentestStiftung Warentest

    Unabhängige Produkttests und Verbraucherinformationen

  • UmweltbundesamtUBA

    Umwelt- und Energieinformationen für den Haushalt

Unsere Berechnungen basieren auf offiziellen Quellen und wissenschaftlichen Standards.

Wohnflaechenberechnung nach WoFlV: Was zaehlt zur Wohnflaeche?

Die korrekte Berechnung der Wohnflaeche ist wichtig fuer Mietvertraege, Nebenkostenabrechnungen und den Immobilienverkauf. Viele Wohnungen sind falsch berechnet, oft zu Ungunsten der Mieter. Wer die Regeln kennt, kann prufen, ob die angegebene Flaeche stimmt.

Wohnflaechenverordnung (WoFlV) im Ueberblick

Die WoFlV regelt seit 2004, wie die Wohnflaeche in Deutschland berechnet wird. Sie gilt fuer alle Mietwohnungen, die nach dem 1. Januar 2004 vermietet wurden. Bei aelteren Mietvertraegen kann die fruhere Berechnungsverordnung (II. BV) gelten. Die wichtigsten Regeln: Raeume mit einer Deckenhoehe unter 1 Meter zaehlen nicht, Raeume mit 1 bis 2 Meter Deckenhoehe zaehlen zur Haelfte, und Balkone und Terrassen werden in der Regel zu 25 Prozent angerechnet.

Was zaehlt nicht zur Wohnflaeche?

  • Keller: Zaehlt grundsaetzlich nicht zur Wohnflaeche, auch wenn er ausgebaut ist.
  • Garage und Stellplatz: Keine Wohnflaeche.
  • Heizungsraeume: Nicht anrechenbar.
  • Treppenraeume: Treppen innerhalb der Wohnung zaehlen nicht.
  • Schornsteine und Pfeiler: Abzuziehen, wenn sie ueber 0,1 qm Grundflaeche haben.

Wohnflaeche falsch berechnet: Ihre Rechte als Mieter

Weicht die tatsaechliche Wohnflaeche um mehr als 10 Prozent von der im Mietvertrag angegebenen Flaeche ab, liegt ein Mietmangel vor. Sie haben das Recht auf Mietminderung und Rueckforderung zu viel gezahlter Miete fuer die Vergangenheit (drei Jahre). Auch die Nebenkostenabrechnung muss dann korrigiert werden. Ein professionelles Aufmass durch einen Sachverstaendigen kostet 200 bis 500 Euro und kann sich bei deutlicher Abweichung schnell lohnen.

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