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Mutterschaftsgeld-Rechner 2024 - Berechnung nach MuSchG

Berechnen Sie Ihr Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Ermitteln Sie den Krankenkassen-Anteil (13€/Tag) und den Arbeitgeberzuschuss – kostenlos und präzise für Deutschland.

Mutterschaftsgeld-Rechner

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Tägliche Leistungen:

Krankenkasse:13,00 €/Tag
Arbeitgeberzuschuss:0,00 €/Tag
Gesamt/Tag:13,00 €/Tag

Gesamtleistung (14 Wochen):

Krankenkasse gesamt:1.274,00 €
Arbeitgeber gesamt:0,00 €
Gesamteinkommen:1.274,00 €
MuSchG § 19-20: 6 Wochen vor + 8 Wochen nach Geburt (12 bei Mehrlingen). Krankenkasse: max. €13/Tag, Arbeitgeber: Zuschuss bis zum Netto-Gehalt.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Rechner dient nur der Orientierung und ersetzt keine professionelle Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.

Schnellübersicht Mutterschaftsgeld

  • Krankenkasse: Max. 13€ pro Tag
  • Arbeitgeber: Zuschuss zur Differenz
  • Dauer: 6 Wochen vor + 8 Wochen nach Geburt
  • Mehrlinge: 12 Wochen nach Geburt
  • Ergebnis: 100% Nettolohn

Was ist Mutterschaftsgeld? Grundlagen nach MuSchG

Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Leistung für werdende Mütter während der Mutterschutzfristnach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Es sichert Ihr Einkommen, während Sie vor und nach der Geburt nicht arbeiten dürfen oder können. Das Mutterschaftsgeld wird aus zwei Quellen finanziert: der gesetzlichen Krankenkasse und dem Arbeitgeber.

Das Ziel ist einfach: Sie sollen während der Mutterschutzfrist keine finanziellen Nachteile erleiden und Ihr volles Nettogehalt erhalten – genauso, als würden Sie normal weiterarbeiten.

Das Zwei-Säulen-System des Mutterschaftsgeldes

Mutterschaftsgeld besteht immer aus zwei Komponenten:

  • 1. Mutterschaftsgeld der Krankenkasse: Maximal 13 Euro pro Kalendertag
  • 2. Arbeitgeberzuschuss: Differenz zwischen 13€/Tag und Ihrem tatsächlichen Nettolohn

Beispiel: Bei einem Nettolohn von 2.400€/Monat (= 80€/Tag) zahlt die Krankenkasse 13€/Tag und der Arbeitgeber 67€/Tag als Zuschuss. Sie erhalten also Ihr volles Gehalt weiter!

Die Mutterschutzfrist: Wann und wie lange?

Die Mutterschutzfrist ist der Zeitraum, in dem Sie Mutterschaftsgeld erhalten. Sie ist gesetzlich im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgelegt und beträgt normalerweise 14 Wochen:

Standard-Mutterschutzfrist

  • 6 Wochen VORder Geburt (ab dem errechneten Geburtstermin rückwärts gerechnet)
  • 8 Wochen NACHder Geburt (ab dem tatsächlichen Geburtstermin)

Gesamtdauer: 14 Wochen = 98 Tage Mutterschaftsgeld

Verlängerte Schutzfrist: 12 Wochen nach Geburt

In bestimmten Fällen verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt von 8 auf 12 Wochen:

Wann gilt die 12-Wochen-Frist?

  • Mehrlingsgeburten: Zwillinge, Drillinge oder mehr
  • Frühgeburten: Geburt vor der 37. Schwangerschaftswoche (vor Vollendung der 37. SSW)
  • Kinder mit Behinderung: Wenn innerhalb von 8 Wochen nach Geburt eine Behinderung festgestellt wird

Beispiel: Bei Zwillingen beträgt die Mutterschutzfrist 6 + 12 = 18 Wochen = 126 Tage

Was passiert bei früher oder später Geburt?

Der errechnete Geburtstermin ist selten exakt – die meisten Babys kommen früher oder später. Das Mutterschutzgesetz hat dafür klare Regelungen:

Geburt VOR dem errechneten Termin

Die Tage der Schutzfrist vor der Geburt, die Sie nicht "verbraucht" haben, werden automatisch an die Schutzfrist nach der Geburt angehängt. Sie erhalten garantiert mindestens 14 Wochen Mutterschaftsgeld.

Beispiel: Baby kommt 2 Wochen zu früh → Sie hatten nur 4 Wochen Schutzfrist vorher. Die fehlenden 2 Wochen werden hinten draufgerechnet: 4 Wochen vor + 10 Wochen nach = 14 Wochen insgesamt.

Geburt NACH dem errechneten Termin

Die Schutzfrist vor der Geburt verlängert sich automatisch bis zum tatsächlichen Geburtstermin. Die 8 Wochen nach der Geburt bleiben gleich.

Beispiel: Baby kommt 1 Woche zu spät → Sie erhalten 7 Wochen Schutzfrist vorher + 8 Wochen nachher = 15 Wochen insgesamt.

Wie wird das Mutterschaftsgeld berechnet?

Die Berechnung des Mutterschaftsgeldes erfolgt in mehreren Schritten. Wir erklären sie im Detail:

Schritt 1: Mutterschaftsgeld der Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Dieser Betrag ist gesetzlich festgelegt und gilt für alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen.

Berechnung Krankenkassen-Anteil:

Krankenkasse = min(13€, Nettolohn pro Tag)

Die Krankenkasse zahlt entweder 13€ oder Ihren tatsächlichen Nettolohn pro Tag – je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

Beispiel 1: Nettolohn 2.700€/Monat = 90€/Tag → Krankenkasse zahlt 13€/Tag

Beispiel 2: Nettolohn 300€/Monat = 10€/Tag → Krankenkasse zahlt 10€/Tag

Schritt 2: Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen dem Krankenkassen-Anteil und Ihrem tatsächlichen Nettolohn, sodass Sie insgesamt auf 100% Ihres Nettogehalts kommen.

Berechnung Arbeitgeberzuschuss:

  1. 1. Berechnen Sie Ihren durchschnittlichen Nettolohn der letzten 3 abgerechneten Monate vor Beginn der Schutzfrist
  2. 2. Teilen Sie diesen Nettolohn durch 30, um den Nettolohn pro Kalendertag zu erhalten
  3. 3. Ziehen Sie die 13€ Mutterschaftsgeld der Krankenkasse ab
  4. 4. Die Differenz ist der Arbeitgeberzuschuss pro Tag

Arbeitgeberzuschuss = (Nettolohn ÷ 30) - 13€

Vollständiges Berechnungsbeispiel

Ausgangssituation:

  • • Nettolohn letzte 3 Monate: 2.400€, 2.450€, 2.500€
  • • Durchschnitt: (2.400 + 2.450 + 2.500) ÷ 3 = 2.450€
  • • Mutterschutzfrist: 14 Wochen (keine Mehrlinge)

Schritt 1: Nettolohn pro Tag

2.450€ ÷ 30 = 81,67€ pro Tag

Schritt 2: Krankenkassen-Anteil

13€ pro Tag (gesetzlich festgelegt)

Schritt 3: Arbeitgeberzuschuss

81,67€ - 13€ = 68,67€ pro Tag

Schritt 4: Gesamtes Mutterschaftsgeld

Krankenkasse: 13€ × 98 Tage = 1.274€

Arbeitgeber: 68,67€ × 98 Tage = 6.729,66€

Gesamt: 8.003,66€ für 14 Wochen

Das entspricht ca. 2.450€ netto pro Monat – genau Ihrem bisherigen Gehalt!

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Nicht jede werdende Mutter erhält Mutterschaftsgeld in gleicher Höhe. Der Anspruch hängt von Ihrer Versicherung und Beschäftigungsart ab:

SituationMutterschaftsgeldArbeitgeberzuschuss
Gesetzlich versicherte ArbeitnehmerinBis zu 13€/Tag von der KrankenkasseJa, vom Arbeitgeber zur Differenz
Privat versicherte ArbeitnehmerinEinmalig bis zu 210€ vom BundesversicherungsamtJa, vom Arbeitgeber zum vollen Nettolohn
Minijob (450€-Job)Nein (keine Krankenversicherungspflicht über Minijob)Nein
Selbstständige (gesetzlich versichert)Bis zu 13€/Tag mit Anspruch auf KrankengeldNein (kein Arbeitgeber)
Selbstständige (privat versichert)NeinNein
Arbeitslose (ALG I)Bis zu 13€/Tag von der KrankenkasseNein, aber weiter ALG I in gleicher Höhe

Sonderfälle bei der Berechnung

Mehrere Arbeitsverhältnisse

Wenn Sie bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss von jedem einzelnen Arbeitgeber. Die Krankenkasse zahlt aber nur einmal 13€/Tag – der Rest wird von den Arbeitgebern aufgeteilt.

Schwankendes Einkommen

Bei schwankendem Einkommen (z.B. durch Schichtarbeit, Provisionen) wird der Durchschnitt der letzten 3 abgerechneten Monate genommen. Einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld zählen nicht dazu.

Teilzeitarbeit

Auch bei Teilzeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld – berechnet auf Basis Ihres Teilzeit-Nettogehalts. Der Arbeitgeberzuschuss sorgt dafür, dass Sie Ihr volles Teilzeit-Netto weiterhin erhalten.

Mutterschaftsgeld beantragen: So geht's

Sie müssen das Mutterschaftsgeld aktiv beantragen – es wird nicht automatisch ausgezahlt. Die Beantragung erfolgt in zwei Schritten:

Schritt-für-Schritt-Anleitung

1

Ärztliches Zeugnis einholen (ab 7 Wochen vor Geburt)

Ihr Frauenarzt oder Ihre Hebamme stellt Ihnen ein ärztliches Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin aus. Dieses Zeugnis dürfen Sie frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin erhalten.

2

Antrag bei der Krankenkasse stellen

Reichen Sie das ärztliche Zeugnis bei Ihrer Krankenkasse ein. Die meisten Krankenkassen haben Online-Formulare, Sie können den Antrag aber auch per Post schicken. Die Krankenkasse stellt Ihnen dann eine Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld aus.

3

Bescheinigung an Arbeitgeber weiterleiten

Geben Sie Ihrem Arbeitgeber das ärztliche Zeugnis und die Bescheinigung der Krankenkasse. Der Arbeitgeber berechnet dann automatisch seinen Zuschuss und zahlt ihn zusammen mit dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse aus (oder die Krankenkasse zahlt direkt).

4

Nach der Geburt: Geburtsurkunde nachreichen

Nach der Geburt schicken Sie eine Kopie der Geburtsurkunde an Ihre Krankenkasse. Damit wird die Schutzfrist nach der Geburt final berechnet (8 oder 12 Wochen je nach Situation).

Wichtige Fristen beachten!

  • Beantragen Sie das Mutterschaftsgeld rechtzeitig – am besten sobald Sie das ärztliche Zeugnis haben (ab 7 Wochen vor Geburt)
  • Die Krankenkasse braucht einige Tage zur Bearbeitung – warten Sie nicht bis zum letzten Tag!
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber ebenfalls rechtzeitig über den Beginn der Schutzfrist

Mutterschaftsgeld vs. Elterngeld: Die Unterschiede

Viele werdende Eltern verwechseln Mutterschaftsgeld und Elterngeld. Beides sind staatliche Leistungen rund um die Geburt, aber sie haben unterschiedliche Zwecke, Höhen und Zeiträume:

KriteriumMutterschaftsgeldElterngeld
Zeitraum6 Wochen vor bis 8/12 Wochen nach Geburt (Mutterschutzfrist)Ab Geburt für bis zu 14 Monate (ElterngeldPlus: bis zu 28 Monate)
Höhe100% des bisherigen Nettogehalts65-67% des Nettoeinkommens (min. 300€, max. 1.800€/Monat)
Wer bekommt es?Nur die Mutter (Arbeitnehmerin mit Krankenversicherung)Beide Elternteile (auch Väter, Selbstständige, Studierende)
Gesetzliche GrundlageMutterschutzgesetz (MuSchG)Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Arbeit während Bezug?Nein (Beschäftigungsverbot nach Geburt)Ja, bis zu 32 Std./Woche möglich (ElterngeldPlus)
Gleichzeitiger Bezug?Schließt Elterngeld ausErst nach Ende des Mutterschaftsgeldes

Typischer Ablauf: Mutterschaftsgeld → Elterngeld

Wochen 1-6 vor Geburt: Mutterschaftsgeld (100% Nettolohn) – Sie dürfen nicht arbeiten

Wochen 1-8 nach Geburt: Mutterschaftsgeld (100% Nettolohn) – Beschäftigungsverbot

Ab Woche 9 nach Geburt: Elterngeld (65-67% Netto, max. 1.800€) – Sie können in Elternzeit gehen

Wichtig: Die 2 Monate Mutterschaftsgeld werden auf die 14 Monate Elterngeld angerechnet! Sie haben also noch 12 Monate Elterngeld-Anspruch (bei einem Elternteil) oder 14 Monate (beide Elternteile).

Steuern und Sozialversicherung beim Mutterschaftsgeld

Ist Mutterschaftsgeld steuerfrei?

Sowohl das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse als auch der Arbeitgeberzuschusssind steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Sie müssen darauf keine Einkommensteuer und keine Sozialabgaben zahlen.

Progressionsvorbehalt beachten!

Obwohl Mutterschaftsgeld steuerfrei ist, unterliegt es dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Es erhöht Ihren persönlichen Steuersatz für andere Einkünfte im gleichen Jahr.

Beispiel: Sie haben Januar bis April gearbeitet (Gehalt versteuert) und Mai bis August Mutterschaftsgeld erhalten. Das Mutterschaftsgeld wird zu Ihrem Jahreseinkommen addiert, um Ihren Steuersatz zu berechnen – aber nur das Arbeitseinkommen wird dann mit diesem Steuersatz besteuert.

In der Praxis hat der Progressionsvorbehalt meist keine negativen Auswirkungen, da Sie während der Mutterschutzfrist kein anderes Einkommen haben. Bei der Steuererklärung geben Sie das Mutterschaftsgeld aber an!

Sozialversicherungsbeiträge

Während Sie Mutterschaftsgeld beziehen, zahlen Sie keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Trotzdem bleiben Sie versichert – die Beiträge werden fiktiv weitergezahlt (von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber).

Wichtig für Ihre Rente

Die Mutterschutzfrist wird als sogenannte Beitragszeit für Ihre Rente gewertet. Sie sammeln also weiterhin Rentenpunkte, als würden Sie normal arbeiten – ohne selbst Beiträge zu zahlen!

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Zu spät beantragen

Problem: Sie beantragen das Mutterschaftsgeld erst nach Beginn der Schutzfrist.

Lösung: Beantragen Sie das Mutterschaftsgeld sobald Sie das ärztliche Zeugnis haben (frühestens 7 Wochen vor Geburt). Die Bearbeitung dauert einige Tage!

Fehler 2: Arbeitgeber nicht informieren

Problem: Sie vergessen, Ihrem Arbeitgeber die Bescheinigung der Krankenkasse zu geben.

Lösung: Sobald Sie die Bescheinigung von der Krankenkasse haben, leiten Sie eine Kopie an Ihren Arbeitgeber weiter. Der Arbeitgeber kann seinen Zuschuss sonst nicht berechnen!

Fehler 3: Geburtsurkunde vergessen

Problem: Nach der Geburt vergessen Sie, die Geburtsurkunde nachzureichen.

Lösung: Schicken Sie eine Kopie der Geburtsurkunde zeitnah an die Krankenkasse. Erst damit kann die finale Schutzfrist nach der Geburt berechnet werden (8 oder 12 Wochen).

Fehler 4: Falsche Durchschnittsberechnung

Problem: Sie berechnen den Durchschnittslohn falsch (z.B. inklusive Weihnachtsgeld).

Lösung: Nehmen Sie nur das reguläre monatliche Nettogehalt der letzten 3 Monate. Einmalige Zahlungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld) zählen nicht dazu!

Mutterschaftsgeld in besonderen Situationen

Kündigung während der Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Geburt besteht ein besonderer Kündigungsschutznach MuSchG. Der Arbeitgeber darf Ihnen nicht kündigen – auch nicht in der Probezeit!

Ausnahme: Sie kündigen selbst

Wenn Sie selbst während der Schwangerschaft kündigen, verlieren Sie den Anspruch auf Mutterschaftsgeld nicht! Sie erhalten weiterhin Mutterschaftsgeld, wenn:

  • • Sie bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen oder
  • • Das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde

Zwillinge und Mehrlinge

Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge etc.) verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt automatisch von 8 auf 12 Wochen. Das bedeutet:

Mutterschaftsgeld bei Zwillingen:

  • • 6 Wochen vor der Geburt: 42 Tage
  • • 12 Wochen nach der Geburt: 84 Tage
  • • Gesamt: 126 Tage = 18 Wochen

Sie erhalten also 4 Wochen länger Mutterschaftsgeld als bei einem einzelnen Kind!

Fehlgeburt und Totgeburt

Bei einer Fehlgeburt (vor der 24. Schwangerschaftswoche oder Geburtsgewicht unter 500g) endet der Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Bei einer Totgeburt (nach der 24. SSW oder Geburtsgewicht über 500g) besteht der volle Anspruch auf 8 Wochen Mutterschaftsgeld nach der Geburt.

Checkliste: Mutterschaftsgeld optimal nutzen

Ihre To-Do-Liste rund um Mutterschaftsgeld:

Zusammenfassung: Das Wichtigste zum Mutterschaftsgeld

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Höhe: 100% Ihres Nettogehalts (Krankenkasse 13€/Tag + Arbeitgeberzuschuss)
  • Dauer: 6 Wochen vor + 8 Wochen nach Geburt = 14 Wochen (bei Mehrlingen 18 Wochen)
  • Anspruch: Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen mit Krankengeldbezug
  • Antrag: Bei Krankenkasse mit ärztlichem Zeugnis (ab 7 Wochen vor Geburt)
  • Steuern: Steuerfrei und sozialversicherungsfrei (aber Progressionsvorbehalt)
  • Vs. Elterngeld: Mutterschaftsgeld kommt zuerst (14 Wochen), danach Elterngeld möglich
  • Kündigungsschutz: Während Schwangerschaft + 4 Monate nach Geburt
  • Beschäftigungsverbot: Nach Geburt absolut (8/12 Wochen), vor Geburt auf Wunsch aufhebbar

Unser Mutterschaftsgeld-Rechner hilft Ihnen:

  • • Ihr persönliches Mutterschaftsgeld genau zu berechnen
  • • Den Krankenkassen-Anteil und Arbeitgeberzuschuss zu ermitteln
  • • Die Dauer der Mutterschutzfrist zu bestimmen (14 oder 18 Wochen)
  • • Ihre Gesamtauszahlung während der Schutzfrist zu kalkulieren
  • • Den Übergang zum Elterngeld zu planen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um Ihre Finanzen während der Schwangerschaft optimal zu planen!

Häufig gestellte Fragen zum Mutterschaftsgeld-Rechner

Die wichtigsten Antworten zu unserem kostenlosen Online-Rechner

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