Zuletzt aktualisiert: 2. Februar 2025

Bildungsurlaub Rechner - Anspruch & Tage nach Bundesland

Berechnen Sie Ihren Bildungsurlaub-Anspruch. Mit Bundesland, Betriebszugehörigkeit und Vollzeit/Teilzeit (5-10 Tage/Jahr).

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Bildungsurlaub Rechner

Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub nach den Gesetzen Ihres Bundeslandes

Entscheidend ist der Arbeitsort, nicht der Wohnort

Tage

Ihr Bildungsurlaub-Anspruch

Bundesland:Nordrhein-Westfalen
Anspruch:

pro Jahr

10 Tage
Noch verfügbar:

übertragbar

10 Tage

✓ Übertragbar: Nicht genutzter Bildungsurlaub kann ins nächste Jahr übertragen werden.

ℹ️ Wichtige Informationen

  • Bildungsurlaub: Bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildungen
  • Anerkennung: Die Bildungsmaßnahme muss nach dem Bildungsurlaubsgesetz des jeweiligen Bundeslandes anerkannt sein
  • Rechtzeitige Anmeldung: Bildungsurlaub muss in der Regel 6-8 Wochen vorher beim Arbeitgeber angemeldet werden
  • Nachweis: Nach der Veranstaltung muss eine Teilnahmebescheinigung vorgelegt werden
  • Kosten: Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter, die Kursgebühren trägt meist der Arbeitnehmer
  • Themen: Berufliche, politische und allgemeine Weiterbildung sind möglich
  • Ablehnung: Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen

Quellen & Referenzen

Unsere Berechnungen basieren auf offiziellen Quellen und wissenschaftlichen Standards.

Häufig gestellte Fragen zum Bildungsurlaub Rechner - Anspruch & Tage nach Bundesland

Bildungsurlaub in Deutschland – der komplette Ratgeber 2026

Bildungsurlaub ist ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung fuer berufliche oder politische Weiterbildung. Trotzdem nutzen nur etwa 1–2 % aller Berechtigten dieses Recht. Dieser Ratgeber erklaert die Regelungen nach Bundesland, die Voraussetzungen und gibt Tipps fuer die Beantragung.

Bildungsurlaub nach Bundesland

BundeslandTage/JahrBesonderheiten
Berlin, Brandenburg, Hamburg10 Tage / 2 JahreZusammenlegung moeglich
NRW, Niedersachsen, Bremen5 Tage / JahrStandard-Regelung
Baden-Wuerttemberg5 Tage / JahrSeit 2015, nur beruflich
BayernKein AnspruchKein Bildungsurlaubsgesetz
SachsenKein AnspruchKein Bildungsurlaubsgesetz

In 14 von 16 Bundeslaendern gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Nur Bayern und Sachsen haben kein entsprechendes Gesetz. Die uebliche Dauer betraegt 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr, in einigen Laendern 10 Tage in zwei Jahren.

Voraussetzungen und Beantragung

  • Wartezeit: In den meisten Bundeslaendern 6 Monate Betriebszugehoerigkeit.
  • Anerkannte Veranstaltung: Die Weiterbildung muss als Bildungsurlaub im jeweiligen Bundesland anerkannt sein.
  • Antragsfrist: Typisch 6–8 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber schriftlich beantragen.
  • Kosten: Kursgebuehren traegt der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zahlt das regulaere Gehalt weiter.
  • Ablehnung: Der Arbeitgeber kann nur aus dringenden betrieblichen Gruenden ablehnen. Der Anspruch verfaellt dann nicht, sondern wird uebertragen.

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