Bürgergeld vs. Neue Grundsicherung

Vergleichen Sie die Leistungen unter Bürgergeld und der neuen Grundsicherung ab Juli 2026. Mit Vermögensprüfung und Wohnkostenanalyse.

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📘 Bürgergeld (bis 06/2026)

Das Bürgergeld bietet in den ersten 12 Monaten eine Karenzzeit: höherer Vermögensfreibetrag (40.000 €) und Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten. Regelsatz 2026: 563 € für Alleinstehende.

📙 Neue Grundsicherung (ab 07/2026)

Die Karenzzeit wird abgeschafft. Vermögensfreibetrag sinkt auf 15.000 € pro Person ab Tag 1. Wohnkosten müssen von Anfang an angemessen sein. Strengere Zumutbarkeitsregeln für Arbeit.

⚠️ Was ändert sich konkret?

Wer z.B. 30.000 € Ersparnisse hat, konnte unter Bürgergeld die Karenzzeit nutzen. Unter der neuen Grundsicherung muss das Vermögen bis auf 15.000 € aufgebraucht werden. Auch teure Wohnungen müssen sofort gewechselt werden.

💡 Handlungsempfehlung

Wenn Sie aktuell Bürgergeld beziehen: Prüfen Sie Ihren Vermögensstand und Ihre Mietkosten. Unter der neuen Grundsicherung könnten Anpassungen nötig sein. Lassen Sie sich bei einer Sozialberatungsstelle beraten.