Kurzarbeitergeld-Rechner 2024 - KUG schnell berechnen
Berechnen Sie Ihr Kurzarbeitergeld mit unserem kostenlosen KUG-Rechner. Berücksichtigt Steuerklasse, Kinder und Kirchensteuer nach aktuellem Recht.
Kurzarbeitergeld-Rechner
📉Ihr reguläres Bruttomonatsgehalt
Ihr Bruttoverdienst während der Kurzarbeit
Ihr Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld
523,92 €
60% der Nettodifferenz
Gesamt monatlich
1.751,39 €
Netto-Ist + KUG
% vom Normalgehalt
83.4%
Ihres normalen Nettos
Berechnungsdetails
Einkommensverlust
Gut zu wissen
- • Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt
- • KUG wird vom Arbeitgeber ausgezahlt und von der Agentur für Arbeit erstattet
- • Eine Nebenbeschäftigung während Kurzarbeit ist grundsätzlich möglich
- • KUG wird in der Regel für max. 12 Monate gezahlt
⚖️ Rechtlicher Hinweis
Diese Berechnung dient nur zur groben Orientierung und ersetzt keine professionelle Beratung. Die tatsächliche KUG-Berechnung erfolgt durch die Agentur für Arbeit anhand der amtlichen Nettotabelle. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber oder die Bundesagentur für Arbeit. Alle Angaben ohne Gewähr.
Kurzarbeitergeld 2024: Der komplette Ratgeber
Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine wichtige Leistung der Arbeitslosenversicherung, die Arbeitnehmer vor Einkommensverlusten bei vorübergehender Arbeitszeitreduzierung schützt. Es wird von der Bundesagentur für Arbeit finanziert und vom Arbeitgeber ausgezahlt. KUG sichert Arbeitsplätze und verhindert Entlassungen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Mit unserem Kurzarbeitergeld-Rechner können Sie schnell und einfach berechnen, wie viel KUG Ihnen zusteht. Der Rechner berücksichtigt Ihre Steuerklasse, ob Sie Kinder haben und ob Kirchensteuerpflicht besteht.
KUG auf einen Blick
- Leistungssatz: 60% der Nettoentgeltdifferenz (67% mit Kindern)
- Bezugsdauer: Maximal 12 Monate (Verlängerung möglich)
- Steuerfrei: Ja, aber Progressionsvorbehalt
- Arbeitgeber: Zahlt aus und beantragt Erstattung
- Voraussetzung: Erheblicher Arbeitsausfall, Anzeige beim Arbeitsamt
So wird Kurzarbeitergeld berechnet
Die Berechnung des Kurzarbeitergeldes folgt einem klar definierten Schema der Bundesagentur für Arbeit:
- 1. Soll-Entgelt ermitteln: Ihr reguläres Bruttomonatsgehalt ohne Kurzarbeit (Brutto-Soll).
- 2. Ist-Entgelt ermitteln: Ihr tatsächliches Bruttogehalt während der Kurzarbeit (Brutto-Ist).
- 3. Pauschaliertes Netto berechnen: Für beide Bruttowerte wird anhand der amtlichen Nettotabelle das pauschalierte Nettoentgelt ermittelt.
- 4. Nettoentgeltdifferenz: Differenz zwischen Netto-Soll und Netto-Ist.
- 5. KUG-Satz anwenden: 60% (ohne Kinder) bzw. 67% (mit Kindern) der Nettoentgeltdifferenz.
Beispielrechnung: KUG bei 50% Kurzarbeit
- Brutto-Soll: 3.500 EUR (normales Gehalt)
- Brutto-Ist: 1.750 EUR (50% Kurzarbeit)
- Netto-Soll (pauschaliert): ca. 2.290 EUR
- Netto-Ist (pauschaliert): ca. 1.330 EUR
- Nettoentgeltdifferenz: ca. 960 EUR
- KUG (60%): ca. 576 EUR
- Gesamteinkommen: 1.330 EUR + 576 EUR = ca. 1.906 EUR
Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
Damit Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann, müssen sowohl betriebliche als auch persönliche Voraussetzungen erfüllt sein:
Betriebliche Voraussetzungen
- • Erheblicher Arbeitsausfall: Mindestens 10% der Beschäftigten sind von einem Entgeltausfall von mehr als 10% betroffen
- • Wirtschaftliche Gründe: z.B. Auftragsrückgang, Lieferengpässe, saisonale Schwankungen
- • Unvermeidbarkeit: Der Arbeitsausfall ist unvermeidbar (z.B. Überstunden abgebaut, Zeitkonten ausgeglichen)
- • Anzeige: Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigen
Persönliche Voraussetzungen
- • Sozialversicherungspflicht: Nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben Anspruch
- • Ungekündigt: Das Arbeitsverhältnis darf nicht gekündigt sein
- • Arbeitsfähig: Sie müssen arbeitsfähig und arbeitswillig sein
- • Nicht ausgeschlossen: Minijobber, Auszubildende (in bestimmten Fällen) und Bezieher von Krankengeld sind ausgeschlossen
Der Einfluss der Steuerklasse
Die Steuerklasse hat einen erheblichen Einfluss auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes. Da das KUG auf Basis der Nettoentgeltdifferenz berechnet wird, führen ungünstige Steuerklassen (z.B. V oder VI) zu niedrigerem KUG.
| Steuerklasse | Typische Situation | KUG-Auswirkung |
|---|---|---|
| I | Ledig, geschieden, verwitwet | Standard |
| II | Alleinerziehend | Leicht höher |
| III | Verheiratet, höheres Einkommen | Deutlich höher |
| IV | Verheiratet, ähnliches Einkommen | Standard |
| V | Verheiratet, niedrigeres Einkommen | Deutlich niedriger |
| VI | Zweitjob | Am niedrigsten |
KUG und Steuererklärung: Progressionsvorbehalt
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das KUG wird zum zu versteuernden Einkommen addiert, um den Steuersatz zu ermitteln. Dieser höhere Steuersatz wird dann auf das tatsächlich zu versteuernde Einkommen angewendet. Das kann zu Steuernachzahlungen führen.
Bei Bezug von KUG über 410 EUR im Jahr sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Planen Sie mögliche Nachzahlungen ein und bilden Sie Rücklagen. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, die Steuerlast zu optimieren.
Tipps für Arbeitnehmer in Kurzarbeit
Praktische Tipps
- Steuerklasse prüfen: Ein rechtzeitiger Wechsel kann das KUG erhöhen
- Nebenjob: In einem bereits bestehenden Minijob weiterzuarbeiten hat keinen Einfluss auf das KUG
- Weiterbildung: Nutzen Sie die freie Zeit für Weiterbildungen (teils von der BA gefördert)
- Rücklagen bilden: Wegen des Progressionsvorbehalts können Steuernachzahlungen anfallen
- Gehaltsabrechnung prüfen: Kontrollieren Sie die korrekte Berechnung des KUG
- Rechte kennen: Kurzarbeit ist keine Kündigung - Ihr Arbeitsverhältnis besteht fort
Sozialversicherung während der Kurzarbeit
Während der Kurzarbeit bleibt die Sozialversicherung vollständig erhalten. Der Arbeitgeber zahlt die Sozialversicherungsbeiträge auf das Ist-Entgelt (regulärer Satz) und auf die Differenz zum Soll-Entgelt (seit 2024 wieder 100% Arbeitgeberanteil). Für Arbeitnehmer ändert sich nichts: Sie behalten ihren vollen Versicherungsschutz in der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Ablauf der Kurzarbeit: Schritt für Schritt
- 1. Betriebsvereinbarung: Arbeitgeber und Betriebsrat (oder einzelne Arbeitnehmer) vereinbaren die Kurzarbeit.
- 2. Anzeige: Der Arbeitgeber zeigt die Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit an.
- 3. Prüfung: Die Agentur prüft die Voraussetzungen und gibt die Kurzarbeit frei.
- 4. Durchführung: Die Arbeitszeit wird reduziert, der Arbeitgeber zahlt das Ist-Entgelt plus KUG aus.
- 5. Erstattung: Der Arbeitgeber beantragt monatlich die Erstattung des KUG bei der Agentur.
- 6. Beendigung: Wenn der Arbeitsausfall endet, wird die reguläre Arbeitszeit wieder aufgenommen.
Häufig gestellte Fragen zum Kurzarbeitergeld-Rechner
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