Selbstständig machen - Der komplette Guide 2026
Alles über Selbstständigkeit in Deutschland: Gewerbe anmelden, Rechtsform wählen, Steuern, Versicherungen, Buchhaltung und Förderungen. Mit kostenlosen Rechnern.
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Der Schritt in die Selbstständigkeit will gut vorbereitet sein. Dieser Guide erklärt alle wichtigen Aspekte - von der Gewerbeanmeldung über Steuern und Versicherungen bis zu Fördermöglichkeiten für Gründer in Deutschland.
Selbstständig machen in Deutschland - Der Weg in die Unabhängigkeit
Rund 4 Millionen Menschen in Deutschland sind selbstständig - das entspricht etwa 9% aller Erwerbstätigen. Jedes Jahr melden über 500.000 Personen ein Gewerbe an, und die Zahl der Gründungen im digitalen Bereich steigt stetig. Ob Freelancer, Berater, Online-Händler oder Handwerker: Die Selbstständigkeit bietet die Chance auf berufliche Freiheit, selbstbestimmte Arbeitszeiten und unbegrenztes Einkommenspotenzial.
Gleichzeitig bringt die Selbstständigkeit Herausforderungen mit sich: Keine festen Gehaltseinnahmen, Verantwortung für Steuern und Sozialversicherungen, Buchhaltungspflichten und unternehmerisches Risiko. Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg. Studien zeigen, dass etwa 30% der Neugründungen innerhalb der ersten drei Jahre scheitern - oft aufgrund mangelnder Planung oder Unterfinanzierung.
Dieser umfassende Guide begleitet Sie Schritt für Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit: Von der Gewerbeanmeldung über die Wahl der passenden Rechtsform bis zur Steueroptimierung und Fördermittelbeantragung. Unsere kostenlosen Rechner helfen Ihnen, Steuerlast, Nettoeinkommen und Stundensätze zu kalkulieren.
Gewerbe anmelden: Schritt für Schritt
Freiberufler oder Gewerbetreibender? Nicht jede Selbstständigkeit erfordert eine Gewerbeanmeldung. Freiberufler (z.B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Journalisten, Ingenieure, IT-Berater, Künstler, Dozenten) melden sich direkt beim Finanzamt an und sind von der Gewerbesteuer befreit. Ob eine Tätigkeit als freiberuflich gilt, richtet sich nach § 18 EStG. Im Zweifel entscheidet das Finanzamt - eine verbindliche Auskunft können Sie vorab beantragen.
Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt: Gewerbetreibende müssen ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Benötigte Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, ausgefülltes Anmeldeformular, ggf. Genehmigungen (z.B. Handwerkskarte, Gaststättenerlaubnis). Die Kosten betragen je nach Gemeinde 15-65 Euro. Das Gewerbeamt informiert automatisch Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft und Statistisches Landesamt.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Innerhalb eines Monats nach Gründung müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt übermitteln. Hier geben Sie voraussichtliche Umsätze und Gewinne an, wählen die Besteuerungsform und entscheiden über die Kleinunternehmerregelung. Das Finanzamt teilt Ihnen anschließend eine Steuernummer zu und ggf. eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Weitere Anmeldungen: Je nach Branche sind weitere Schritte nötig: Eintragung ins Handelsregister (bei Kaufleuten, GmbH, UG), Anmeldung bei der IHK oder HWK (Pflichtmitgliedschaft für Gewerbetreibende), Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung), sowie Sondergenehmigungen für erlaubnispflichtige Gewerbe (Gastronomie, Bewachung, Makler, Finanzanlagen).
Rechtsform wählen: Einzelunternehmen, GbR, GmbH oder UG?
Einzelunternehmen - Der einfachste Start: Das Einzelunternehmen ist die häufigste Rechtsform für Gründer und erfordert kein Mindestkapital. Der Inhaber haftet persönlich mit seinem gesamten Privatvermögen. Vorteile: keine Gründungskosten, einfache Buchführung (EÜR), schnelle Entscheidungen. Nachteile: unbeschränkte Haftung, geringere Kreditwürdigkeit, eingeschränkte Wachstumsmöglichkeiten. Ideal für Einzelgründer mit überschaubarem Risiko.
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Die GbR ist die einfachste Personengesellschaft für mindestens zwei Gesellschafter. Kein Mindestkapital, kein Handelsregistereintrag nötig. Seit 2024 kann die GbR freiwillig ins neue Gesellschaftsregister eingetragen werden. Alle Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch. Die GbR eignet sich für kleine gemeinsame Projekte, Praxisgemeinschaften oder Kooperationen.
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Die GmbH ist die beliebteste Kapitalgesellschaft in Deutschland mit über 1,2 Millionen Unternehmen. Mindestkapital: 25.000 Euro (davon mindestens 12.500 Euro bei Gründung einzuzahlen). Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt - das Privatvermögen der Gesellschafter ist geschützt. Gründungskosten: 800-1.500 Euro (Notar, Handelsregister). Pflichten: doppelte Buchführung, Jahresabschluss, Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
UG (haftungsbeschränkt) - Die Mini-GmbH: Die UG ist eine Sonderform der GmbH und kann bereits ab 1 Euro Stammkapital gegründet werden. Sie muss jedoch 25% des Jahresgewinns als Rücklage einbehalten, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht hat (dann Umwandlung in GmbH möglich). Die UG eignet sich für Gründer mit wenig Startkapital, die dennoch eine Haftungsbeschränkung wünschen. Gründungskosten: 400-800 Euro bei Verwendung eines Musterprotokolls.
Steuern für Selbstständige
Einkommensteuer: Als Selbstständiger unterliegen Sie der Einkommensteuer auf Ihren Gewinn. Der Steuersatz ist progressiv und liegt 2026 zwischen 14% (ab 11.784 Euro Grundfreibetrag) und 45% (ab 277.826 Euro Spitzensteuersatz). Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5% für Spitzenverdiener. Selbstständige müssen vierteljährliche Vorauszahlungen leisten (zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember).
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Auf Ihre Leistungen müssen Sie in der Regel 19% Umsatzsteuer (7% ermäßigt für bestimmte Waren) erheben und an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug dürfen Sie die Vorsteuer (Umsatzsteuer auf Ihre Einkäufe) abziehen. Umsatzsteuervoranmeldungen sind im Gründungsjahr monatlich, danach je nach Umsatz monatlich oder vierteljährlich abzugeben. Frist: jeweils der 10. des Folgemonats (mit Dauerfristverlängerung der 10. des übernächsten Monats).
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigt, können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Sie erheben dann keine Umsatzsteuer auf Ihre Rechnungen, dürfen aber auch keine Vorsteuer abziehen. Vorteil: Weniger Bürokratie. Nachteil: Kein Vorsteuerabzug bei hohen Investitionen. Seit 2025 gelten die neuen EU-einheitlichen Schwellenwerte.
Gewerbesteuer: Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer ab einem Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag. Der effektive Steuersatz liegt je nach Hebesatz der Gemeinde bei 7-17%. Die Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet (Faktor 4,0 des Steuermessbetrags). Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit - ein erheblicher Vorteil gegenüber Gewerbetreibenden.
Versicherungspflicht und Sozialabsicherung
Krankenversicherung - Pflicht für alle: Selbstständige müssen sich krankenversichern. Sie haben die Wahl zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV). In der GKV beträgt der Mindestbeitrag 2026 ca. 220 Euro monatlich (bei Einkommen unter 1.178 Euro), der Höchstbeitrag ca. 950 Euro monatlich. Die PKV kann günstiger starten (ab ca. 250 Euro), wird aber im Alter deutlich teurer. Die Entscheidung GKV vs. PKV sollte langfristig durchdacht werden.
Rentenversicherung: Die meisten Selbstständigen sind nicht rentenversicherungspflichtig. Ausnahmen: Handwerker mit Eintrag in der Handwerksrolle (18 Jahre Pflichtbeiträge), Lehrer und Erzieher ohne Angestellte, Hebammen, Seelotsen, Küstenfischer und bestimmte andere Berufe. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind möglich (2026: Mindestbeitrag 96,72 Euro, Höchstbeitrag 1.404,30 Euro monatlich). Alternativ empfiehlt sich private Altersvorsorge über Rürup-Rente (steuerlich absetzbar), ETF-Sparpläne oder Immobilien.
Berufshaftpflichtversicherung: Für viele Freiberufler und Dienstleister ist eine Berufshaftpflichtversicherung existenziell wichtig. Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen durch fehlerhafte Beratung oder Leistung. Für bestimmte Berufe (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater) ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Kosten: je nach Branche und Umsatz 200-2.000 Euro jährlich.
Weitere wichtige Versicherungen: Berufsunfähigkeitsversicherung (schützt bei Arbeitskraftsverlust, ca. 100-300 Euro monatlich), Rechtsschutzversicherung für Selbstständige (Streitigkeiten mit Kunden, Verträge), Betriebshaftpflichtversicherung (Drittschäden durch Ihre Tätigkeit), Cyber-Versicherung (bei Online-Geschäft) und Krankentagegeld (Einkommensausfall bei Krankheit, in der GKV ab der 7. Woche).
Buchhaltung und Rechnungsstellung
Buchführungspflichten: Freiberufler und Kleingewerbetreibende (Umsatz unter 800.000 Euro und Gewinn unter 80.000 Euro) dürfen die einfache Buchführung nutzen: die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Hier werden lediglich Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) und eingetragene Kaufleute müssen die doppelte Buchführung (Bilanz) anwenden. Diese umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang.
Pflichtangaben auf Rechnungen: Jede Rechnung muss gemäß § 14 UStG enthalten: vollständiger Name und Anschrift des Leistenden und Empfängers, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer, Art und Umfang der Leistung, Leistungsdatum, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag, Bruttobetrag. Kleinunternehmer müssen den Hinweis auf § 19 UStG aufnehmen. Die E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD) wird ab 2025 schrittweise Pflicht im B2B-Bereich.
Aufbewahrungsfristen: Rechnungen, Kontoauszüge und Buchungsbelege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Geschäftsbriefe, Angebote und Verträge 6 Jahre. Die elektronische Archivierung ist zulässig, muss aber revisionssicher sein (GoBD). Nutzen Sie Buchhaltungssoftware wie DATEV, lexoffice, sevDesk oder Debitoor für die automatisierte Belegerfassung und -archivierung.
Betriebsausgaben optimieren: Zu den absetzbaren Betriebsausgaben zählen: Arbeitszimmer (bis 1.260 Euro pauschal oder anteilige Kosten), Arbeitsmittel (Computer, Software, Fachliteratur), Fahrtkosten (0,30 Euro/km oder Firmenwagen), Fortbildungen, Versicherungen, Beiträge zu IHK/HWK, Telefon- und Internetkosten, Bewirtungskosten (70% absetzbar) und Geschenke an Kunden (bis 50 Euro netto). Eine sorgfältige Belegsammlung zahlt sich steuerlich aus.
Förderungen und Finanzierung für Gründer
Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit: Arbeitslose, die sich selbstständig machen, können den Gründungszuschuss beantragen. In der ersten Phase (6 Monate) erhalten Sie Ihr bisheriges ALG I plus 300 Euro monatlich. In der optionalen zweiten Phase (9 Monate) gibt es nur die 300 Euro. Voraussetzungen: mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I, tragfähiger Businessplan (Stellungnahme einer fachkundigen Stelle) und Nachweis der persönlichen Eignung. Der Zuschuss ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden.
KfW-Gründerkredit: Die KfW bietet mit dem ERP-Gründerkredit StartGeld bis zu 125.000 Euro für Gründer und junge Unternehmen (bis 5 Jahre). Der Zinssatz ist vergünstigt, und die KfW übernimmt 80% der Haftung gegenüber der Hausbank - das erleichtert die Kreditvergabe erheblich. Für größere Vorhaben steht der ERP-Gründerkredit Universell mit bis zu 25 Millionen Euro zur Verfügung.
Landesförderungen und Zuschüsse: Jedes Bundesland bietet eigene Förderprogramme für Gründer. Beispiele: Meistergründungsprämie (NRW, Bayern), Gründercoaching und Beratungsförderung, Innovationsförderung für technologische Gründungen, Mikrokredite bis 25.000 Euro und Bürgschaftsbanken zur Kreditabsicherung. Die Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de) listet alle verfügbaren Programme.
EXIST-Gründerstipendium: Für Hochschulabsolventen und Wissenschaftler bietet das EXIST-Programm des BMWK ein Stipendium von bis zu 3.000 Euro monatlich (Promovierte) bzw. 2.500 Euro (Absolventen) für 12 Monate. Zusätzlich gibt es Sachkostenzuschüsse bis 10.000 Euro und Coaching. Das Programm richtet sich an innovative, technologiebasierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
📑Inhaltsverzeichnis
- 💼Selbstständig machen in Deutschland - Der Weg in die Unabhängigkeit
- 📝Gewerbe anmelden: Schritt für Schritt
- ⚖️Rechtsform wählen: Einzelunternehmen, GbR, GmbH oder UG?
- 🧾Steuern für Selbstständige
- 🛡️Versicherungspflicht und Sozialabsicherung
- 📊Buchhaltung und Rechnungsstellung
- 🚀Förderungen und Finanzierung für Gründer
Einzelunternehmen vs. GbR vs. GmbH vs. UG
Welche Rechtsform passt am besten zu Ihrem Gründungsvorhaben?
Einzelunternehmen
✓Vorteile
- •Keine Gründungskosten und kein Mindestkapital
- •Einfache Buchführung (EÜR) ausreichend
- •Volle Entscheidungsfreiheit
- •Gewinne werden nur mit Einkommensteuer belastet
- •Unkomplizierte Gründung in wenigen Tagen
- •Keine Veröffentlichungspflichten
✗Nachteile
- •Unbeschränkte persönliche Haftung
- •Geringere Kreditwürdigkeit bei Banken
- •Keine Beteiligung von Investoren möglich
- •Weniger professionelles Image als GmbH
- •Gewerbesteuer ab 24.500 Euro Gewinn
🎯Ideal für
Solo-Gründer mit geringem Risiko und überschaubarem Kapitalbedarf
GbR
✓Vorteile
- •Einfache Gründung ohne Mindestkapital
- •Keine Eintragung ins Handelsregister nötig
- •Einfache Buchführung (EÜR) ausreichend
- •Flexible Gesellschaftervereinbarungen
- •Geringe laufende Kosten
✗Nachteile
- •Alle Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch
- •Haftung auch mit Privatvermögen
- •Konflikte bei fehlender Vereinbarung
- •Nicht geeignet für größere Vorhaben
- •Schwierige Nachfolgeregelung
🎯Ideal für
Zwei oder mehr Gründer mit kleinem gemeinsamen Projekt oder Praxisgemeinschaft
GmbH
✓Vorteile
- •Haftung auf Gesellschaftsvermögen beschränkt
- •Hohes Ansehen und Vertrauen bei Geschäftspartnern
- •Beteiligung von Investoren möglich
- •Steueroptimierung durch Geschäftsführergehalt
- •Klare rechtliche Strukturen
- •Gewerbesteuerliche Vorteile bei hohen Gewinnen
✗Nachteile
- •Mindestkapital 25.000 Euro erforderlich
- •Notarielle Gründung (800-1.500 Euro)
- •Doppelte Buchführung und Bilanzierungspflicht
- •Veröffentlichungspflicht im Bundesanzeiger
- •Höherer Verwaltungsaufwand und Kosten
🎯Ideal für
Gründer mit Wachstumsambitionen, Investorenbeteiligung oder hohem Haftungsrisiko
UG (haftungsbeschränkt)
✓Vorteile
- •Gründung ab 1 Euro Stammkapital möglich
- •Haftungsbeschränkung wie bei GmbH
- •Günstiger Einstieg mit Musterprotokoll
- •Spätere Umwandlung in GmbH möglich
- •Geeignet für Gründer mit wenig Startkapital
✗Nachteile
- •Pflicht zur Rücklagenbildung (25% des Gewinns)
- •Geringeres Ansehen als GmbH
- •Gleiche Buchführungspflichten wie GmbH
- •Keine Sacheinlagen bei Gründung möglich
- •Weniger Vertrauen bei Geschäftspartnern und Banken
🎯Ideal für
Gründer mit wenig Kapital, die Haftungsbeschränkung benötigen und später in GmbH umwandeln wollen
❓Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
Für die Selbstständigkeit benötigen Sie: eine Geschäftsidee und einen Businessplan, die Gewerbeanmeldung (bei Gewerbetreibenden) oder Anmeldung beim Finanzamt (bei Freiberuflern), den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER, ein Geschäftskonto, ggf. Genehmigungen und Qualifikationsnachweise sowie ausreichend Startkapital oder Finanzierung. Lassen Sie sich vorab kostenlos bei der IHK, HWK oder einem Gründerzentrum beraten.
Die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt kostet je nach Gemeinde 15-65 Euro. Hinzu kommen ggf. IHK-Beiträge (ab ca. 150 Euro/Jahr), Handelsregistereintragung (150-300 Euro bei Kaufleuten), Berufsgenossenschaftsbeiträge und Kosten für Sondergenehmigungen. Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung und melden sich kostenlos beim Finanzamt an.
Selbstständige zahlen: Einkommensteuer (14-45% auf den Gewinn), ggf. Gewerbesteuer (ab 24.500 Euro Gewinn, Freiberufler ausgenommen), Umsatzsteuer (19% bzw. 7%, sofern nicht Kleinunternehmer) und ggf. Körperschaftsteuer (15% bei GmbH/UG). Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer sind vierteljährlich fällig. Die Kleinunternehmerregelung befreit bei Umsätzen unter 25.000 Euro von der Umsatzsteuer.
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit von der Umsatzsteuer, wenn der Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigt. Sie erheben keine Umsatzsteuer auf Rechnungen und müssen keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Im Gegenzug dürfen Sie keine Vorsteuer abziehen. Bei hohen Investitionen kann der Verzicht auf die Regelung vorteilhafter sein.
Ja, die Krankenversicherung ist Pflicht. Sie können zwischen gesetzlicher (GKV, Mindestbeitrag ca. 220 Euro/Monat) und privater Krankenversicherung (PKV, ab ca. 250 Euro/Monat) wählen. In der GKV richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen (bis ca. 950 Euro/Monat). Die PKV bietet oft bessere Leistungen, wird aber im Alter teurer. Die Entscheidung sollte langfristig durchdacht werden, da ein Wechsel von PKV zu GKV nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Ein realistischer Stundensatz berücksichtigt: gewünschtes Jahreseinkommen netto, Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung), Steuern (Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer), Betriebskosten (Büro, Software, Weiterbildung), nicht fakturierbare Zeiten (Akquise, Verwaltung, Urlaub, Krankheit) und Gewinnmarge. Faustformel: Monatliches Wunsch-Netto x 2,5 geteilt durch fakturierbare Stunden (ca. 100-120/Monat).
Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit unterstützt Arbeitslose bei der Existenzgründung. Phase 1 (6 Monate): ALG I + 300 Euro monatlich. Phase 2 (9 Monate, optional): 300 Euro monatlich. Voraussetzungen: mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I, tragfähiger Businessplan (fachkundige Stellungnahme), persönliche Eignung. Der Zuschuss ist steuerfrei. Es besteht kein Rechtsanspruch - die Bewilligung liegt im Ermessen der Agentur.
Die GmbH bietet mehr Ansehen und Vertrauen (25.000 Euro Stammkapital), die UG ermöglicht den Start ab 1 Euro. Beide bieten Haftungsbeschränkung. Die UG muss 25% des Gewinns als Rücklage einbehalten. Für Gründer mit wenig Kapital ist die UG der Einstieg, mit späterer Umwandlung in GmbH. Bei ausreichend Kapital (25.000 Euro) ist die direkte GmbH-Gründung empfehlenswert - sie genießt mehr Vertrauen bei Banken und Geschäftspartnern.
Freiberufler und Kleingewerbetreibende (Umsatz unter 800.000 Euro, Gewinn unter 80.000 Euro) dürfen die einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nutzen. GmbH, UG und eingetragene Kaufleute müssen die doppelte Buchführung mit Bilanz anwenden. Rechnungen und Belege sind 10 Jahre aufzubewahren. Nutzen Sie Buchhaltungssoftware (lexoffice, sevDesk, DATEV) und ziehen Sie ab einem bestimmten Umsatz einen Steuerberater hinzu.
Ja, die nebenberufliche Selbstständigkeit ist ein risikoarmer Einstieg. Voraussetzungen: Genehmigung des Arbeitgebers (sofern im Arbeitsvertrag vorgesehen), maximal 20 Stunden pro Woche für die Selbstständigkeit (sonst gelten andere Sozialversicherungsregeln), keine Konkurrenztätigkeit zum Arbeitgeber. In der GKV bleiben Sie über Ihren Hauptjob versichert. Die Kleinunternehmerregelung ist ideal für den nebenberuflichen Start. Melden Sie die Tätigkeit trotzdem beim Finanzamt an.
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