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Steuererklärung 2026: Diese 10 Posten Vergessen 90 Prozent Der Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Steuererstattung in Deutschland liegt bei rund 1.095 Euro. Doch viele Arbeitnehmer verschenken bares Geld, weil sie absetzbare Posten schlicht nicht kennen oder vergessen. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen die 10 Posten, die am häufigsten in der Steuererklärung fehlen – mit konkreten Beträgen und Beispielen. Berechnen Sie Ihre potenzielle Steuerersparnis mit unserem Steuer-Rechner.

Bevor Es Losgeht: Die Wichtigsten Fristen 2026

| Frist | Datum | Für wen? | | :--- | :--- | :--- | | Freiwillige Abgabe 2025 | Bis 31.12.2029 | Arbeitnehmer ohne Pflichtveranlagung | | Pflichtveranlagung 2025 | Bis 31.07.2026 | Steuerklasse III/V, Nebeneinkünfte > 410 Euro | | Mit Steuerberater 2025 | Bis 28.02.2027 | Abgabe durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein |

Tipp: Auch wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, sollte eine Steuererklärung machen. Rund 88 % der freiwilligen Abgaben führen zu einer Erstattung.

Posten 1: Homeoffice-Pauschale (Bis 1.260 Euro)

Seit 2023 können Arbeitnehmer die Homeoffice-Pauschale geltend machen – und zwar unabhängig davon, ob sie ein separates Arbeitszimmer haben:

  • 6 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage = 1.260 Euro pro Jahr
  • Gilt auch für Arbeitnehmer ohne eigenes Arbeitszimmer
  • Wird als Werbungskosten abgezogen (über den Pauschbetrag hinaus)
  • Dokumentation: Notieren Sie jeden Homeoffice-Tag in einem Kalender oder einer App

Rechenbeispiel: Sie arbeiten 3 Tage pro Woche im Homeoffice bei 46 Arbeitswochen = 138 Tage × 6 Euro = 828 Euro zusätzliche Werbungskosten. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % ergibt das eine Erstattung von etwa 290 Euro.

Häufiger Fehler: Viele denken, die Homeoffice-Pauschale gelte nur bei ausschließlichem Homeoffice. Falsch – jeder einzelne Tag zählt, auch bei hybrider Arbeit.

Posten 2: Fahrtkosten Zur Arbeit – Erhöhte Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale beträgt 2026:

  • 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 km
  • 0,38 Euro pro Kilometer ab dem 21. Kilometer

Rechenbeispiel: 35 km einfache Entfernung, 220 Arbeitstage:

  • Erste 20 km: 20 × 0,30 × 220 = 1.320 Euro
  • Ab 21. km: 15 × 0,38 × 220 = 1.254 Euro
  • Gesamt: 2.574 Euro

Was viele vergessen:

  • Umwege sind absetzbar, wenn sie regelmäßig nötig sind (Kinderbetreuung, Baustelle)
  • Park-and-Ride: Die Fahrt zum Bahnhof zählt als Umweg
  • Dienstliche Fahrten an den gleichen Ort zählen nicht als Pendlerpauschale, sondern als Reisekosten (mit Verpflegungspauschale!)
  • Unfallkosten auf dem Arbeitsweg sind zusätzlich absetzbar

Posten 3: Handwerkerleistungen (Bis 1.200 Euro Steuererstattung)

Handwerkerleistungen in Ihrem Haushalt können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden – nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern direkt von der Steuer:

  • 20 % der Arbeitskosten (ohne Material), maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung
  • Gilt für: Malerarbeiten, Sanitärinstallation, Gartenpflege, Schornsteinfeger, Dacharbeiten
  • Voraussetzung: Rechnung muss vorliegen, Zahlung per Überweisung (keine Barzahlung!)

| Handwerkerleistung | Typische Arbeitskosten | Steuerermäßigung (20 %) | | :--- | :--- | :--- | | Badezimmer renovieren | 4.000 Euro | 800 Euro | | Heizungswartung | 200 Euro | 40 Euro | | Schornsteinfeger | 80 Euro | 16 Euro | | Gartenpflege (jährlich) | 600 Euro | 120 Euro | | Summe | 4.880 Euro | 976 Euro |

Häufiger Fehler: Materialkosten und Arbeitskosten werden nicht getrennt ausgewiesen. Bitten Sie den Handwerker, die Rechnung aufzuschlüsseln.

Posten 4: Haushaltsnahe Dienstleistungen (Bis 4.000 Euro Steuererstattung)

Zusätzlich zu Handwerkerleistungen können haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden:

  • 20 % der Kosten, maximal 4.000 Euro Steuerermäßigung
  • Gilt für: Putzhilfe, Gärtner, Winterdienst, Kinderbetreuung zu Hause, Pflegedienst, Tiersitter

Was viele nicht wissen:

  • Nebenkosten-Abrechnung: Auch Mieter können anteilige Kosten absetzen (Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst)
  • Pflegekosten: Ambulante Pflegeleistungen zu Hause sind absetzbar
  • Au-Pair: Der Kostenanteil für Haushaltstätigkeiten ist absetzbar (50 % der Gesamtkosten)

Rechenbeispiel für Mieter: Ihre Nebenkostenabrechnung weist 480 Euro für Hausmeister, 360 Euro für Treppenhausreinigung und 180 Euro für Gartenpflege aus. Das sind 1.020 Euro × 20 % = 204 Euro Steuerermäßigung – ohne dass Sie etwas extra bezahlt haben.

Posten 5: Kontoführungsgebühren (16 Euro Pauschale)

Klingt wenig, ist aber der einfachste Posten überhaupt: Das Finanzamt akzeptiert pauschal 16 Euro pro Jahr als Werbungskosten für die Kontoführung – ohne Nachweis. Einfach eintragen.

Bei Ehepaaren mit zwei Konten: 2 × 16 Euro = 32 Euro.

Posten 6: Arbeitsmittel Und Berufskleidung (Bis Zu 110 Euro Pauschale)

Arbeitsmittel, die Sie für Ihren Beruf benötigen, sind absetzbar:

  • Computer, Laptop, Tablet: Seit 2021 sofort absetzbar (keine Abschreibung über 3 Jahre mehr)
  • Büromöbel: Schreibtisch, Bürostuhl, Regale für das Homeoffice
  • Fachliteratur: Bücher, Zeitschriften, Online-Abos mit beruflichem Bezug
  • Berufskleidung: Typische Berufskleidung (Blaumann, Arztkittel) und deren Reinigung
  • Software: Beruflich genutzte Programme und Apps

Was viele vergessen:

  • Reinigungskosten für Berufskleidung: Pauschal 110 Euro/Jahr ohne Nachweis anerkannt (je nach Finanzamt)
  • Privater Internetanschluss: 20 % der Kosten absetzbar bei beruflicher Nutzung (ohne Nachweis bis 20 Euro/Monat)
  • Telefonkosten: Anteilig absetzbar bei beruflicher Nutzung

Posten 7: Fortbildungskosten (Oft Hunderte Euro)

Berufliche Fortbildungen sind vollständig als Werbungskosten absetzbar:

  • Kursgebühren: Seminare, Workshops, Onlinekurse
  • Fahrtkosten zur Fortbildung (0,30 Euro/km)
  • Übernachtung und Verpflegung bei auswärtigen Fortbildungen
  • Arbeitsmittel für die Fortbildung (Bücher, Laptop)

Rechenbeispiel: Zweitägiges Seminar in einer anderen Stadt:

  • Kursgebühr: 490 Euro
  • Fahrt (200 km × 0,30): 60 Euro
  • Hotel: 120 Euro
  • Verpflegungspauschale: 2 × 14 Euro = 28 Euro
  • Gesamt absetzbar: 698 Euro

Tipp: Auch ein berufsbegleitendes Studium oder ein Meisterkurs ist vollständig absetzbar – inklusive aller Nebenkosten.

Posten 8: Außergewöhnliche Belastungen (Variable Beträge)

Außergewöhnliche Belastungen werden oft vergessen, obwohl sie erheblich sein können:

  • Krankheitskosten: Zuzahlungen, Brille, Zahnersatz, Heilpraktiker (über der zumutbaren Belastung)
  • Beerdigungskosten: Bis zu 7.500 Euro (soweit nicht aus dem Nachlass gedeckt)
  • Pflegekosten: Für pflegebedürftige Angehörige
  • Scheidungskosten: Anwalts- und Gerichtskosten (umstritten, aber versuchbar)
  • Behinderungsbedingte Aufwendungen: Pauschbeträge nach Grad der Behinderung

Zumutbare Belastung: Nicht alle außergewöhnlichen Belastungen sind sofort absetzbar. Es gibt eine Eigenbelastungsgrenze, die vom Einkommen und der Familiensituation abhängt:

| Einkommen | Alleinstehend | Verheiratet, keine Kinder | Verheiratet, 2 Kinder | | :--- | :--- | :--- | :--- | | Bis 15.340 Euro | 5 % | 4 % | 2 % | | 15.340-51.130 Euro | 6 % | 5 % | 3 % | | Über 51.130 Euro | 7 % | 6 % | 4 % |

Posten 9: Spenden Und Mitgliedsbeiträge (Unbegrenzt Absetzbar)

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind als Sonderausgaben absetzbar – bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte:

  • Geldspenden an gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Kirchen
  • Sachspenden (mit Wertnachweis)
  • Vereinsbeiträge für gemeinnützige Zwecke (nicht für Sportvereine!)
  • Kirchensteuer (wird automatisch als Sonderausgabe berücksichtigt)

Was oft vergessen wird:

  • Kleinspenden bis 300 Euro: Kontoauszug genügt als Nachweis – keine Spendenbescheinigung nötig
  • Katastrophenspenden: Bei Naturkatastrophen gelten vereinfachte Nachweisregeln
  • Parteispenden: 50 % direkt von der Steuerschuld absetzbar (bis 1.650 Euro für Alleinstehende)

Posten 10: Umzugskosten (Umzugskostenpauschale)

Wer berufsbedingt umzieht, kann die Umzugskosten steuerlich geltend machen:

  • Umzugskostenpauschale 2026: 964 Euro für Alleinstehende, 1.928 Euro für Verheiratete, plus 643 Euro pro weitere Person im Haushalt
  • Tatsächliche Kosten: Alternativ können die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden (Transport, Makler, doppelte Miete)
  • Voraussetzung: Der Umzug muss beruflich veranlasst sein (neuer Job, deutlich kürzerer Arbeitsweg)

Was zählt als beruflich veranlasst?

  • Jobwechsel in eine andere Stadt
  • Versetzung durch den Arbeitgeber
  • Verkürzung des Arbeitswegs um mindestens 1 Stunde täglich
  • Erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung

Checkliste: So Holen Sie Das Maximum Heraus

Nutzen Sie diese Checkliste für Ihre nächste Steuererklärung:

  • Werbungskosten: Fahrtkosten, Homeoffice, Arbeitsmittel, Fortbildung, Kontogebühren, Berufskleidung
  • Sonderausgaben: Spenden, Kirchensteuer, Vorsorgeaufwendungen, Riester/Rürup
  • Handwerker/Haushalt: Handwerkerrechnungen, Nebenkostenabrechnung, Putzhilfe, Gartenpflege
  • Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten, Behinderungspauschbetrag
  • Kinder: Kinderbetreuungskosten, Schulgeld, Ausbildungsfreibetrag
  • Versicherungen: Haftpflicht, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeit (als Vorsorgeaufwendungen)

Wie Viel Können Sie Sparen? Ein Gesamtbeispiel

Anna, 35, angestellt, ledig, 45.000 Euro Bruttojahresgehalt:

| Posten | Betrag | | :--- | :--- | | Fahrtkosten (25 km, 220 Tage) | 1.714 Euro | | Homeoffice (100 Tage) | 600 Euro | | Arbeitsmittel (Laptop, Bürostuhl) | 800 Euro | | Kontoführung | 16 Euro | | Fortbildung | 490 Euro | | Internet (20 %) | 144 Euro | | Werbungskosten gesamt | 3.764 Euro | | Abzgl. Pauschbetrag | -1.230 Euro | | Zusätzlich absetzbar | 2.534 Euro | | Handwerkerleistungen (Steuerermäßigung) | 400 Euro | | Haushaltsnahe Dienstleistungen (Nebenkosten) | 180 Euro | | Geschätzte Erstattung | ca. 1.470 Euro |