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Pfändungsschutz 2026: So viel darf Ihnen niemand wegnehmen

Lohnpfändung, Kontopfändung, Sachpfändung – wer Schulden hat, fürchtet den Gerichtsvollzieher. Doch das Gesetz schützt Ihr Existenzminimum. Wir zeigen Ihnen die aktuellen Pfändungsfreigrenzen 2026, wie das P-Konto funktioniert und welche Beträge Ihnen garantiert niemand nehmen darf.

Was ist der Pfändungsschutz?

Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner trotz Pfändung genug Geld zum Leben behalten. Das Existenzminimum ist durch das Grundgesetz geschützt – deshalb gibt es gesetzlich festgelegte Freibeträge, die nicht gepfändet werden dürfen.

Berechnen Sie Ihren persönlichen pfändungsfreien Betrag mit dem Pfändungsrechner.

Die Pfändungstabelle 2026: Aktuelle Freibeträge

Die Pfändungsfreigrenzen werden regelmäßig angepasst. Seit dem 1. Juli 2025 gelten folgende monatliche Grundfreibeträge:

| Unterhaltspflichten | Pfändungsfreibetrag monatlich | | :--------------------------- | :---------------------------- | | Keine Unterhaltspflichten | 1.491,75 Euro | | 1 Person | 2.059,99 Euro | | 2 Personen | 2.369,99 Euro | | 3 Personen | 2.679,99 Euro | | 4 Personen | 2.989,99 Euro | | 5 Personen | 3.299,99 Euro |

Wichtig: Verdienen Sie mehr als den Freibetrag, wird der überschüssige Betrag nicht komplett gepfändet. Es gilt eine gestaffelte Regelung: Von jedem Euro über dem Freibetrag werden nur 70 % gepfändet – 30 % behalten Sie zusätzlich. Ab einem Nettoeinkommen von ca. 4.298,03 Euro wird alles oberhalb vollständig gepfändet.

Lohnpfändung: Was Ihr Arbeitgeber wissen muss

Bei einer Lohnpfändung erhält Ihr Arbeitgeber einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Gericht. Er ist dann verpflichtet, den pfändbaren Teil Ihres Gehalts direkt an den Gläubiger zu überweisen.

Was bei der Lohnpfändung geschützt ist

  • Der Grundfreibetrag gemäß Pfändungstabelle
  • Erhöhungsbeträge für jede unterhaltsberechtigte Person
  • Weihnachtsgeld bis zu 50 % (maximal 500 Euro)
  • Urlaubsgeld – vollständig unpfändbar
  • Gefahrenzulagen und Schmutzulagen
  • Aufwandsentschädigungen für dienstliche Ausgaben

Was gepfändet werden kann

  • Grundgehalt oberhalb des Freibetrags
  • Überstundenvergütung
  • Provisionen und Boni
  • Abfindungen (abzüglich eines angemessenen Betrags)
  • Tantiemen

Profi-Tipp: Unterhaltspflichten nachweisen

Jede unterhaltsberechtigte Person erhöht Ihren Freibetrag deutlich. Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber alle Unterhaltspflichten kennt – auch für volljährige Kinder in Ausbildung oder den Ehepartner ohne eigenes Einkommen.

Das P-Konto: Schutz bei Kontopfändung

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt Ihr Guthaben auf dem Girokonto vor Pfändung. Jede Bank ist verpflichtet, Ihr Konto auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln.

So funktioniert das P-Konto

  • Der monatliche Grundfreibetrag wird automatisch geschützt (1.491,75 Euro)
  • Auf Antrag mit Bescheinigung kann der Freibetrag für Unterhaltspflichten erhöht werden
  • Nicht ausgeschöpftes Guthaben wird in den Folgemonat übertragen (maximal 3 Monate)
  • Sie dürfen nur ein P-Konto haben

Freibetrag erhöhen: So geht's

Den Standard-Freibetrag können Sie erhöhen lassen, wenn Sie Unterhaltspflichten haben oder bestimmte Sozialleistungen erhalten. Die Bescheinigung erhalten Sie von:

  • Schuldnerberatung (kostenlos)
  • Anwalt (kostenpflichtig)
  • Familienkasse (für Kindergeld)
  • Sozialleistungsträger (für ALG II, Wohngeld etc.)

Achtung: Fristen beim P-Konto

Wird Ihr Konto gepfändet, haben Sie 4 Wochen Zeit, es in ein P-Konto umwandeln zu lassen. In dieser Zeit ist das Guthaben gesperrt. Handeln Sie also schnell – oder richten Sie das P-Konto vorsorglich ein, bevor eine Pfändung droht.

Sachpfändung: Was der Gerichtsvollzieher nicht mitnehmen darf

Bei einer Sachpfändung kommt der Gerichtsvollzieher in Ihre Wohnung. Doch auch hier gilt: Das Existenzminimum ist geschützt.

Unpfändbare Gegenstände

  • Hausrat für den persönlichen Gebrauch (Möbel, Kleidung, Bettwäsche)
  • Herd, Kühlschrank, Waschmaschine – grundlegende Haushaltsgeräte
  • Ein Fernseher in einfacher Ausführung
  • Beruflich benötigte Gegenstände (Werkzeuge, Computer bei Büroarbeit)
  • Medizinische Hilfsmittel (Rollstuhl, Prothesen, Medikamente)
  • Gegenstände von geringem Wert (unter ca. 100 Euro Verwertungserlös)
  • Haustiere – seit 1990 keine Sachen mehr im rechtlichen Sinne

Pfändbare Gegenstände

  • Schmuck und Luxusgegenstände
  • Zweitwagen
  • Hochwertige Elektronik (Gaming-PC, teure Kamera)
  • Kunstgegenstände und Sammlungen
  • Bargeld über dem Freibetrag

Sonderfälle: Unterhaltspfändung und Steuerschulden

Unterhaltspfändung: Geringere Freibeträge

Bei Unterhaltsschulden gelten niedrigere Pfändungsfreigrenzen. Der Schuldner behält nur das, was er für seinen notwendigen Unterhalt braucht – in der Regel deutlich weniger als bei normalen Schulden. Hier entscheidet das Gericht individuell.

Steuerschulden: Das Finanzamt pfändet direkt

Das Finanzamt braucht keinen Gerichtsbeschluss – es kann selbst pfändbare Forderungen einziehen. Die Pfändungsfreigrenzen gelten aber auch hier.

Schuldnerberatung: Kostenlose Hilfe nutzen

Wenn Sie von Pfändung betroffen sind, sollten Sie eine Schuldnerberatung aufsuchen. Die Beratung ist bei gemeinnützigen Stellen kostenlos und hilft bei:

  • Einrichtung des P-Kontos und Erhöhung des Freibetrags
  • Verhandlung mit Gläubigern über Ratenzahlung
  • Vorbereitung einer Privatinsolvenz (Restschuldbefreiung nach 3 Jahren)
  • Prüfung, ob die Pfändung rechtmäßig ist