Kurzarbeitergeld Berechnen: So Viel Bleibt Ihnen Wirklich Vom Gehalt
Kurzarbeit kann jeden treffen: Eine Wirtschaftskrise, Lieferengpässe oder strukturelle Veränderungen genügen. Dann erhalten Sie statt Ihres vollen Gehalts nur noch 60 oder 67 Prozent des Netto-Entgeltausfalls. Doch was heißt das konkret in Euro? Berechnen Sie Ihr individuelles Kurzarbeitergeld mit unserem Kurzarbeitergeld-Rechner.
Wie Wird Kurzarbeitergeld Berechnet?
Die Berechnung des Kurzarbeitergeldes (KUG) ist komplizierter als die meisten denken. Es basiert nicht einfach auf 60 Prozent des Bruttogehalts.
Die Berechnungsformel
- Schritt 1: Soll-Entgelt ermitteln (Ihr normales Bruttogehalt)
- Schritt 2: Ist-Entgelt ermitteln (das reduzierte Bruttogehalt bei Kurzarbeit)
- Schritt 3: Für beide Werte das pauschalisierte Nettoentgelt berechnen (nach Lohnsteuertabelle)
- Schritt 4: Die Differenz zwischen Soll-Netto und Ist-Netto bilden
- Schritt 5: Von dieser Differenz erhalten Sie 60 Prozent (ohne Kinder) oder 67 Prozent (mit Kindern)
Rechenbeispiel: Vollzeit Auf 50 Prozent Kurzarbeit
| Position | Ohne Kurzarbeit | Mit 50 % Kurzarbeit | | :--- | :--- | :--- | | Bruttogehalt | 3.500 Euro | 1.750 Euro | | Pauschal. Netto (Stkl. III) | 2.520 Euro | 1.435 Euro | | Netto-Differenz | - | 1.085 Euro | | KUG (60 %) | - | 651 Euro | | KUG (67 %, mit Kind) | - | 727 Euro | | Gesamtnetto | 2.520 Euro | 2.086 / 2.162 Euro | | Verlust | - | 434 / 358 Euro |
Bei 50 Prozent Kurzarbeit verlieren Sie also nicht 50 Prozent Ihres Gehalts, sondern etwa 14 bis 17 Prozent des Nettos. Das liegt daran, dass KUG den Netto-Verlust teilweise auffängt.
Der Steuerklassen-Trick: Legal Mehr Kurzarbeitergeld
Das KUG wird auf Basis der Steuerklasse berechnet. Bei Ehepaaren kann ein Steuerklassenwechsel das KUG deutlich erhöhen.
Wie Funktioniert Das?
- Steuerklasse III hat höhere Netto-Beträge als Steuerklasse V
- Wer von Kurzarbeit betroffen ist, sollte in Steuerklasse III wechseln
- Der Partner wechselt entsprechend in Steuerklasse V
Beispiel
| Szenario | KUG Steuerklasse V | KUG Steuerklasse III | | :--- | :--- | :--- | | Brutto 3.500 Euro, 100 % KA | ca. 1.100 Euro | ca. 1.510 Euro | | Differenz | - | +410 Euro pro Monat |
Der Wechsel muss vor Beginn der Kurzarbeit beim Finanzamt beantragt werden. Rückwirkend ist er nicht möglich. Der Steuerklassenwechsel ist vollkommen legal und wird von der Bundesagentur für Arbeit ausdrücklich als Möglichkeit benannt.
Wichtiger Hinweis
Durch den Steuerklassenwechsel zahlt der Partner in Steuerklasse V höhere Lohnsteuer. Über die Einkommensteuererklärung wird dies ausgeglichen, sodass im Jahresergebnis keine Steuer-Mehrbelastung entsteht.
Aufstockung Durch Den Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber stocken das Kurzarbeitergeld freiwillig auf. Dies kann im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein.
Typische Aufstockungsmodelle
- Aufstockung auf 80 Prozent des Nettos: Häufig in der Automobilindustrie
- Aufstockung auf 90 Prozent: In einigen Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie
- Aufstockung auf 100 Prozent: Selten, meist nur für die ersten 1 bis 3 Monate
Steuerliche Behandlung Der Aufstockung
- Das reguläre KUG ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt
- Die Arbeitgeber-Aufstockung bis zur Höhe von 80 Prozent des Soll-Entgelts ist sozialversicherungsfrei
- Darüber hinausgehende Aufstockungen sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig
Kurzarbeitergeld Und Die Steuererklärung
Hier lauert die große Überraschung: Obwohl KUG steuerfrei ist, erhöht es durch den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen.
Was Bedeutet Progressionsvorbehalt?
- Das KUG wird zum zu versteuernden Einkommen addiert
- Daraus wird ein höherer Steuersatz berechnet
- Dieser höhere Steuersatz wird dann auf das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen angewendet
- Das KUG selbst bleibt steuerfrei
Praxisbeispiel
Wer 2026 insgesamt 6.000 Euro KUG erhalten hat, muss mit einer Steuernachzahlung von 500 bis 1.500 Euro rechnen, abhängig vom Gesamteinkommen und der Steuerklasse.
Pflicht Zur Steuererklärung
Wer in einem Jahr mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Frist endet am 31. Juli des Folgejahres (bzw. Ende Februar bei Steuerberater).
Nebenjob Während Kurzarbeit
Während der Kurzarbeit dürfen Sie einen Nebenjob annehmen, allerdings mit Einschränkungen:
- Minijob (bis 538 Euro): Wird nur angerechnet, wenn er erst während der Kurzarbeit aufgenommen wurde. Ein bereits bestehender Minijob bleibt anrechnungsfrei.
- Neuer Nebenjob: Das Netto-Einkommen wird auf das KUG angerechnet und mindert es entsprechend
- Nebenjob beim eigenen Arbeitgeber: Grundsätzlich möglich, aber das Einkommen wird voll angerechnet
Wie Lange Wird KUG Gezahlt?
- Reguläre Bezugsdauer: 12 Monate innerhalb von 24 Monaten
- Verlängerung: Die Bundesregierung kann die Bezugsdauer in Krisenzeiten auf bis zu 24 Monate verlängern (wie während der Corona-Pandemie)
- Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigen
Berechnen Sie jetzt Ihr persönliches Kurzarbeitergeld mit unserem Kurzarbeitergeld-Rechner und planen Sie Ihre Finanzen entsprechend.