Zum Inhalt springen
Zurück zum Blog

Grundsteuer Reform 2026: Was Hausbesitzer Jetzt Wissen Müssen

Die Grundsteuerreform ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft – und 2026 zeigen sich die Auswirkungen erstmals in voller Breite. Millionen Hausbesitzer haben neue Bescheide erhalten, und bei vielen liegt die Grundsteuer deutlich höher als zuvor. In diesem Ratgeber erklären wir, wie die neue Grundsteuer berechnet wird, welche Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen und welche Handlungsoptionen Sie haben, wenn Ihr Bescheid zu hoch ausfällt. Mit unserem Grundsteuer-Rechner können Sie Ihre individuelle Belastung berechnen.

Warum War Die Grundsteuerreform Nötig?

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die bisherige Grundsteuer-Berechnung für verfassungswidrig. Der Grund: Die zugrunde liegenden Einheitswerte stammten aus dem Jahr 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) und spiegelten längst nicht mehr die tatsächlichen Wertverhältnisse wider. Identische Grundstücke wurden völlig unterschiedlich besteuert.

Die Reform sollte folgende Probleme lösen:

  • Veraltete Bewertung: Einheitswerte hatten keinen Bezug mehr zum tatsächlichen Immobilienwert
  • Ungleichbehandlung: Gleichartige Grundstücke wurden stark unterschiedlich besteuert
  • Verfassungswidrigkeit: Das alte System verstieß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes
  • Fehlende Transparenz: Die Berechnung war für Bürger kaum nachvollziehbar

Das Bundesmodell: So Wird Die Neue Grundsteuer Berechnet

Das Bundesmodell (auch „wertabhängiges Modell" genannt) wird von den meisten Bundesländern angewendet. Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

Schritt 1: Grundsteuerwert Ermitteln

Der Grundsteuerwert ersetzt den alten Einheitswert. Er wird vom Finanzamt auf Basis Ihrer Grundsteuererklärung festgestellt. Relevante Faktoren sind:

  • Bodenrichtwert des Grundstücks (laut Gutachterausschuss)
  • Grundstücksfläche in Quadratmetern
  • Gebäudeart (Ein-/Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung)
  • Wohnfläche des Gebäudes
  • Baujahr (statistisch berücksichtigte Restnutzungsdauer)
  • Mietniveau-Stufe der Gemeinde

Schritt 2: Steuermessbetrag Berechnen

Der Grundsteuerwert wird mit der Steuermesszahl multipliziert:

| Grundstücksart | Steuermesszahl | | :--- | :--- | | Unbebaute Grundstücke | 0,034 % | | Wohngrundstücke | 0,031 % | | Nichtwohngrundstücke | 0,034 % |

Beispiel: Ein Einfamilienhaus mit einem Grundsteuerwert von 250.000 Euro ergibt einen Steuermessbetrag von: 250.000 × 0,031 % = 77,50 Euro.

Schritt 3: Grundsteuer Berechnen

Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert:

Grundsteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz

Bei einem Hebesatz von 400 %: 77,50 × 4,0 = 310 Euro pro Jahr.

Ländermodelle: Die Wichtigsten Unterschiede

Sieben Bundesländer haben von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und eigene Modelle entwickelt:

| Bundesland | Modell | Besonderheit | | :--- | :--- | :--- | | Bayern | Flächenmodell | Nur Fläche zählt, nicht der Wert | | Baden-Württemberg | Bodenwertmodell | Nur Grundstückswert, Gebäude irrelevant | | Hessen | Fläche-Faktor-Modell | Fläche mit Lage-Faktor kombiniert | | Hamburg | Wohnlage-Modell | Berücksichtigt Wohnlage (gut/normal) | | Niedersachsen | Fläche-Lage-Modell | Fläche mit Lage-Faktor | | Sachsen | Bundesmodell mit Messzahl-Anpassung | Niedrigere Messzahl für Wohngrundstücke | | Alle anderen | Bundesmodell | Wertabhängiges Standardmodell |

Bayern: Das Flächenmodell

Das bayerische Modell ist am einfachsten: Es berücksichtigt ausschließlich die Fläche des Grundstücks und des Gebäudes – der Wert spielt keine Rolle. Das bedeutet: Eine Villa auf 500 m² Grund zahlt das Gleiche wie ein einfaches Haus auf 500 m² Grund in derselben Gemeinde.

Berechnung Bayern:

  • Grundstücksfläche × 0,04 Euro/m²
  • Wohnfläche × 0,50 Euro/m²
  • Summe × Hebesatz

Baden-Württemberg: Das Bodenwertmodell

Hier zählt nur der Bodenwert – das Gebäude ist irrelevant. Das belohnt Eigentümer, die auf wertvollem Grund gut bauen und bestrafen leerstehende Grundstücke in Toplagen.

Berechnung BW:

  • Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Steuermesszahl × Hebesatz

Konkrete Beispielrechnungen

Beispiel: Einfamilienhaus In München (Bayern – Flächenmodell)

  • Grundstücksfläche: 600 m²
  • Wohnfläche: 150 m²
  • Hebesatz München: 535 %

Berechnung:

  • Grundstück: 600 × 0,04 = 24,00 Euro
  • Gebäude: 150 × 0,50 = 75,00 Euro
  • Messbetrag: 99,00 Euro
  • Grundsteuer: 99,00 × 5,35 = 529,65 Euro/Jahr

Beispiel: Eigentumswohnung In Berlin (Bundesmodell)

  • Grundsteuerwert: 180.000 Euro
  • Steuermesszahl: 0,031 %
  • Hebesatz Berlin: 470 %

Berechnung:

  • Messbetrag: 180.000 × 0,031 % = 55,80 Euro
  • Grundsteuer: 55,80 × 4,70 = 262,26 Euro/Jahr

Beispiel: Einfamilienhaus In Stuttgart (BW – Bodenwertmodell)

  • Grundstücksfläche: 400 m²
  • Bodenrichtwert: 900 Euro/m²
  • Steuermesszahl: 1,3 ‰ (Wohnen)
  • Hebesatz Stuttgart: 180 %

Berechnung:

  • Bodenwert: 400 × 900 = 360.000 Euro
  • Messbetrag: 360.000 × 0,0013 = 468,00 Euro
  • Grundsteuer: 468,00 × 1,80 = 842,40 Euro/Jahr

Hebesätze: Die Stellschraube Der Gemeinden

Die Gemeinden haben 2025 ihre Hebesätze neu festgelegt. Gesetzlich waren sie verpflichtet, die Reform aufkommensneutral umzusetzen – das heißt, die Gesamteinnahmen der Gemeinde sollten gleich bleiben. In der Praxis haben viele Gemeinden die Hebesätze jedoch nicht korrekt angepasst.

Typische Hebesätze 2026:

| Stadt | Hebesatz Grundsteuer B | | :--- | :--- | | Berlin | 470 % | | München | 535 % | | Hamburg | 540 % | | Frankfurt | 500 % | | Stuttgart | 180 % (Bodenwertmodell!) | | Düsseldorf | 440 % | | Leipzig | 650 % |

Achtung: Niedrige Hebesätze bedeuten nicht automatisch niedrige Grundsteuer. Durch die unterschiedlichen Berechnungsmodelle und Messzahlen können niedrige Hebesätze trotzdem zu hohen Belastungen führen.

Was Tun, Wenn Der Bescheid Zu Hoch Ist?

Viele Eigentümer empfinden ihre neue Grundsteuer als unfair oder zu hoch. Es gibt mehrere Handlungsmöglichkeiten:

1. Bescheide Sorgfältig Prüfen

Prüfen Sie alle drei Bescheide auf Fehler:

  • Grundsteuerwertbescheid (vom Finanzamt): Stimmen Grundstücksfläche, Bodenrichtwert und Gebäudedaten?
  • Grundsteuermessbescheid (vom Finanzamt): Wurde die richtige Messzahl angewendet?
  • Grundsteuerbescheid (von der Gemeinde): Ist der Hebesatz korrekt?

2. Einspruch Einlegen

Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Einspruch beim Finanzamt einlegen. Häufige Einspruchsgründe:

  • Falsche Grundstücksfläche oder Wohnfläche
  • Falscher Bodenrichtwert (z. B. falsche Zone zugeordnet)
  • Falsches Baujahr (beeinflusst die Restnutzungsdauer)
  • Fehlende Abschläge (z. B. für Denkmalschutz oder Erbbaurecht)
  • Verfassungsrechtliche Bedenken (mehrere Verfahren anhängig)

3. Verfassungsbeschwerden Beobachten

Beim Bundesfinanzhof und beim Bundesverfassungsgericht sind bereits zahlreiche Verfahren anhängig, die die Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer in Frage stellen. Ein Aktenzeichen zu Ihrem Einspruch hinzuzufügen kann sinnvoll sein, um von einem möglichen positiven Urteil zu profitieren.

Gewinner Und Verlierer Der Reform

Die Grundsteuerreform führt zu erheblichen Verschiebungen der Steuerlast. Generell lässt sich sagen:

Wer Mehr Zahlt

  • Eigentümer in teuren Innenstadtlagen: Hohe Bodenrichtwerte treiben den Grundsteuerwert nach oben
  • Besitzer von Grundstücken mit viel Fläche und wenig Bebauung: Im Bundesmodell wird das Grundstück stärker gewichtet
  • Eigentümer in Gemeinden, die den Hebesatz nicht korrekt angepasst haben: Manche Gemeinden nutzen die Reform für versteckte Steuererhöhungen
  • Besitzer alter Immobilien in begehrten Lagen: Bisher durch veraltete Einheitswerte begünstigt

Wer Weniger Zahlt

  • Eigentümer in ländlichen Regionen mit niedrigen Bodenrichtwerten: Die Neubewertung fällt hier oft günstiger aus
  • Besitzer gut bebauter Grundstücke in mittleren Lagen: Das Verhältnis von Bebauung zu Grundstück ist günstig
  • Eigentümer in Bayern (Flächenmodell): Hier spielt der Wert keine Rolle, nur die Fläche

Konkrete Auswirkungen In Zahlen

Eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt typische Veränderungen:

| Situation | Alte Grundsteuer | Neue Grundsteuer | Veränderung | | :--- | :--- | :--- | :--- | | Einfamilienhaus, Stadtrand | 380 Euro/Jahr | 420 Euro/Jahr | +10 % | | Eigentumswohnung, Innenstadt | 290 Euro/Jahr | 450 Euro/Jahr | +55 % | | Einfamilienhaus, ländlich | 320 Euro/Jahr | 250 Euro/Jahr | -22 % | | Mehrfamilienhaus, gute Lage | 1.200 Euro/Jahr | 1.800 Euro/Jahr | +50 % |

Grundsteuer A Und Grundsteuer B: Der Unterschied

Neben der Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke) gibt es die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die Reform betrifft beide Grundsteuerarten, aber die öffentliche Diskussion konzentriert sich auf die Grundsteuer B, die die meisten Bürger betrifft.

Grundsteuer C: Einige Gemeinden können seit 2025 einen erhöhten Hebesatz für unbebaute, baureife Grundstücke festlegen (Grundsteuer C). Das soll Grundstücksspekulation bekämpfen und den Wohnungsbau fördern.

Grundsteuer Für Mieter: Die Umlagefähigkeit

Vermieter können die Grundsteuer als Betriebskosten auf Mieter umlegen. Das bedeutet: Steigende Grundsteuer trifft auch Mieter. In der Nebenkosten-Abrechnung erscheint die Grundsteuer als „öffentliche Lasten des Grundstücks".

Wichtig für Mieter:

  • Prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung auf die Grundsteuer-Position
  • Bei deutlichen Erhöhungen: Vermieter um Nachweis bitten
  • Der Vermieter ist verpflichtet, fehlerhafte Bescheide anzufechten

Häufige Fehler Bei Der Grundsteuererklärung

  • Falsche Wohnfläche angegeben: Dachschrägen, Balkone und Keller werden oft falsch berechnet
  • Falschen Bodenrichtwert verwendet: Prüfen Sie den Wert im BORIS-Portal Ihres Bundeslandes
  • Garage/Stellplatz vergessen: Muss separat angegeben werden
  • Erbbaurecht nicht berücksichtigt: Führt zu falscher Berechnung
  • Denkmalschutz nicht angegeben: Kann zu Ermäßigungen führen