Bürgergeld 2026: Regelsätze, Freibeträge und was Ihnen wirklich zusteht
Das Bürgergeld ist die zentrale Grundsicherungsleistung in Deutschland und sichert den Lebensunterhalt von Millionen Menschen. Seit der Einführung als Nachfolger von Hartz IV haben sich viele Regelungen geändert. Wir erklären Ihnen die aktuellen Regelsätze für 2026, welche Freibeträge gelten und wie Sie mit dem Bürgergeld-Rechner Ihren individuellen Anspruch ermitteln.
Was ist das Bürgergeld?
Das Bürgergeld (SGB II) ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Es umfasst:
- Regelbedarf für den täglichen Lebensunterhalt
- Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)
- Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen
- Einmalige Leistungen für besondere Anschaffungen
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
- Personen zwischen 15 und dem Rentenalter
- Erwerbsfähige Personen (mindestens 3 Stunden täglich arbeitsfähig)
- Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
- Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können
Regelsätze 2026: Wie viel Geld steht Ihnen zu?
Die Regelsätze werden jährlich angepasst und orientieren sich an der Preis- und Lohnentwicklung. Für 2026 gelten folgende monatliche Regelsätze:
| Regelbedarfsstufe | Personengruppe | Monatlicher Betrag | | :----------------- | :------------- | :----------------- | | Stufe 1 | Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 Euro | | Stufe 2 | Paare (je Partner) | 506 Euro | | Stufe 3 | Erwachsene in Einrichtungen | 451 Euro | | Stufe 4 | Jugendliche (14-17 Jahre) | 471 Euro | | Stufe 5 | Kinder (6-13 Jahre) | 390 Euro | | Stufe 6 | Kinder (0-5 Jahre) | 357 Euro |
Was deckt der Regelsatz ab?
Der Regelsatz soll folgende Bedarfe abdecken:
- Nahrung und Getränke – ca. 35 % des Regelsatzes
- Freizeit, Unterhaltung, Kultur – ca. 11 %
- Nachrichtenübermittlung (Telefon, Internet) – ca. 8 %
- Bekleidung und Schuhe – ca. 8 %
- Wohnung (ohne Miete) – Strom, Instandhaltung – ca. 8 %
- Sonstiges – Verkehr, Gesundheitspflege, Bildung
Kosten der Unterkunft und Heizung
Neben dem Regelsatz übernimmt das Jobcenter die Kosten für Miete und Heizung, allerdings nur in angemessener Höhe. Was als angemessen gilt, hängt von der Gemeinde ab.
Angemessenheitsgrenzen (Richtwerte)
- 1 Person: 45-50 m² Wohnfläche
- 2 Personen: 60 m²
- 3 Personen: 75 m²
- 4 Personen: 85-90 m²
Karenzzeit bei Neubezug
In den ersten 12 Monaten des Bürgergeldbezugs werden die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen, unabhängig von der Angemessenheit. Erst danach muss die Miete gegebenenfalls gesenkt werden.
Heizkosten
Die Heizkosten werden ebenfalls in angemessener Höhe übernommen. Orientierungswert ist der örtliche Heizspiegel. Besonders wichtig: Die gestiegenen Energiepreise haben viele Kommunen dazu veranlasst, ihre Richtwerte anzupassen.
Freibeträge: Was dürfen Sie behalten?
Freibeträge auf Einkommen
Wer neben dem Bürgergeld arbeitet, darf einen Teil des Einkommens behalten:
- Grundfreibetrag: 100 Euro monatlich (bei Erwerbseinkommen)
- Einkommen 100,01 bis 520 Euro: 20 % anrechnungsfrei
- Einkommen 520,01 bis 1.000 Euro: 30 % anrechnungsfrei
- Einkommen 1.000,01 bis 1.200 Euro: 10 % anrechnungsfrei (1.500 Euro mit Kind)
Rechenbeispiel: Minijob mit 520 Euro
- Grundfreibetrag: 100 Euro
- 20 % von 420 Euro (520 - 100): 84 Euro
- Gesamter Freibetrag: 184 Euro
- Anrechnung auf Bürgergeld: 336 Euro
Freibeträge auf Vermögen
Das Bürgergeld sieht großzügigere Vermögensfreibeträge vor als das frühere Hartz IV:
- Karenzzeit (erste 12 Monate): 40.000 Euro für die erste Person, 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft
- Nach der Karenzzeit: 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft
- Selbstgenutzte Immobilie: Wird in der Karenzzeit nicht berücksichtigt; danach gelten Angemessenheitsgrenzen (bis 140 m² Haus / 130 m² Eigentumswohnung)
- Altersvorsorge: Angemessene Altersvorsorge wird nicht angerechnet
Mehrbedarfe: Zusätzliche Leistungen
In bestimmten Lebenssituationen stehen Ihnen Mehrbedarfe zu:
- Schwangere ab der 13. Woche: 17 % des Regelsatzes
- Alleinerziehende: 12-60 % des Regelsatzes (je nach Anzahl und Alter der Kinder)
- Behinderte Menschen: 35 % des Regelsatzes
- Kostenaufwändige Ernährung: bei medizinischer Notwendigkeit
- Warmwasser: wenn dezentral erzeugt
Sanktionen: Was droht bei Pflichtverletzungen?
Das Bürgergeld kennt abgestufte Sanktionen bei Pflichtverletzungen:
Erste Pflichtverletzung
- Meldeversäumnis: Kürzung um 10 % des Regelsatzes für einen Monat
- Ablehnung einer zumutbaren Arbeit: Kürzung um 10 % für einen Monat
Wiederholte Pflichtverletzungen
- Zweiter Verstoß innerhalb eines Jahres: Kürzung um 20 % für zwei Monate
- Dritter Verstoß innerhalb eines Jahres: Kürzung um 30 % für drei Monate
- Maximale Kürzung: 30 % des Regelsatzes – eine vollständige Streichung ist nicht mehr möglich
Wichtig
Die Kosten der Unterkunft und Heizung dürfen nicht gekürzt werden. Außerdem können Sanktionen nur für die Zukunft verhängt werden und müssen vorher angedroht werden.
Bürgergeld beantragen: So geht's
Schritt 1: Antrag stellen
Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Jobcenter. Das geht persönlich, schriftlich oder online über jobcenter.digital. Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem er gestellt wird.
Schritt 2: Unterlagen einreichen
- Personalausweis
- Mietvertrag und letzte Nebenkostenabrechnung
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise
Schritt 3: Bescheid prüfen
Prüfen Sie den Bewilligungsbescheid sorgfältig. Sie haben einen Monat Zeit für einen Widerspruch, wenn Sie mit der Berechnung nicht einverstanden sind.
Tipps für Bürgergeld-Empfänger
- Nutzen Sie den Freibetrag: Auch kleine Nebenverdienste lohnen sich durch den Grundfreibetrag von 100 Euro.
- Beantragen Sie Mehrbedarfe: Viele Betroffene wissen nicht, dass ihnen Mehrbedarfe zustehen.
- Prüfen Sie jeden Bescheid: Fehlerhafte Bescheide sind häufig – legen Sie im Zweifel Widerspruch ein.
- Nutzen Sie Beratungsangebote: Sozialverbände und Verbraucherzentralen bieten kostenlose Beratung an.
- Bildung nutzen: Das Bürgergeld fördert Weiterbildungen mit einem monatlichen Weiterbildungsgeld von 150 Euro.
Bildung und Qualifizierung im Bürgergeld
Das Bürgergeld legt einen besonderen Fokus auf Weiterbildung und Qualifizierung:
Weiterbildungsgeld
- Höhe: 150 Euro monatlich zusätzlich zum Regelsatz
- Voraussetzung: Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung
- Dauer: Für die gesamte Weiterbildungsdauer
Bürgergeldbonus
- Höhe: 75 Euro monatlich zusätzlich
- Voraussetzung: Teilnahme an bestimmten Maßnahmen zur Eingliederung
- Zweck: Anreiz zur aktiven Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen
Kosten für Bewerbungen
Das Jobcenter übernimmt Kosten für Bewerbungen:
- Bewerbungskosten: Bis zu 260 Euro pro Jahr pauschal
- Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen: Werden auf Antrag erstattet
- Arbeitskleidung: Kann bei Arbeitsaufnahme als einmalige Leistung beantragt werden
Bürgergeld und Selbstständigkeit
Auch Selbstständige können Bürgergeld beziehen, wenn ihr Einkommen nicht zum Leben reicht:
- Aufstockendes Bürgergeld: Ergänzt das unzureichende Einkommen aus Selbstständigkeit.
- Freibeträge: Auch für Selbstständige gelten Einkommensfreibeträge – die Betriebsausgaben werden vorher abgezogen.
- Gründungszuschuss: Das Jobcenter kann den Einstieg in die Selbstständigkeit mit einem Einstiegsgeld fördern.
- Beurteilungszeitraum: Das Jobcenter prüft nach 6-12 Monaten, ob die Selbstständigkeit tragfähig ist.
Unterschied zwischen ALG 1 und Bürgergeld
Viele Menschen verwechseln die beiden Leistungen. Die wichtigsten Unterschiede:
| Merkmal | ALG 1 | Bürgergeld | | :------ | :---- | :--------- | | Art | Versicherungsleistung | Fürsorgeleistung | | Voraussetzung | Versicherungszeit | Bedürftigkeit | | Höhe | 60/67 % des Nettolohns | Pauschaler Regelsatz | | Dauer | 6-24 Monate | Unbegrenzt (bei Bedürftigkeit) | | Vermögensprüfung | Nein | Ja (mit Freibeträgen) | | Partnereinkommen | Irrelevant | Wird angerechnet |
Häufige Fehler beim Bürgergeld-Antrag
Fehler 1: Zu spät beantragen
Das Bürgergeld wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – es gibt keine rückwirkende Zahlung. Stellen Sie den Antrag sofort, wenn absehbar ist, dass Ihr Einkommen nicht mehr ausreicht.
Fehler 2: Vermögen nicht korrekt angeben
Verschweigen Sie kein Vermögen – das Jobcenter prüft Kontobewegungen und Vermögenswerte. Falsche Angaben können als Betrug gewertet werden und zu Rückforderungen und strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Fehler 3: Bescheid nicht prüfen
Studien zeigen, dass fast jeder zweite Bürgergeld-Bescheid fehlerhaft ist. Prüfen Sie insbesondere:
- Wurde der richtige Regelsatz angewendet?
- Wurden alle Freibeträge berücksichtigt?
- Sind die Kosten der Unterkunft korrekt berechnet?
- Wurden Mehrbedarfe berücksichtigt?
Fehler 4: Widerspruchsfrist verpassen
Sie haben nur einen Monat Zeit, um Widerspruch gegen einen fehlerhaften Bescheid einzulegen. Handeln Sie schnell und holen Sie sich bei Bedarf Hilfe bei einer Sozialberatung.
Fehler 5: Eingliederungsvereinbarung blind unterschreiben
Die Eingliederungsvereinbarung (Kooperationsplan) regelt Ihre Pflichten und die Leistungen des Jobcenters. Lesen Sie sie sorgfältig und scheuen Sie sich nicht, Änderungen einzufordern, wenn Inhalte unrealistisch sind.