Prozesskostenhilfe: Wann der Staat Ihre Anwaltskosten übernimmt
Ein Gerichtsverfahren kann schnell 3.000 bis 10.000 Euro kosten – Geld, das viele Menschen nicht haben. Die Prozesskostenhilfe (PKH) sorgt dafür, dass auch Menschen mit geringem Einkommen ihr Recht vor Gericht durchsetzen können. Wir erklären, wer PKH bekommt, welche Einkommensgrenzen gelten und wie Sie den Antrag erfolgreich stellen.
Was ist Prozesskostenhilfe?
Prozesskostenhilfe (PKH) ist eine staatliche Leistung, die die Kosten eines Gerichtsverfahrens ganz oder teilweise übernimmt. Sie umfasst:
- Gerichtskosten (Gebühren für das Gericht)
- Anwaltskosten (Vergütung des eigenen Rechtsanwalts)
- Sachverständigenkosten und Zeugenentschädigungen
Berechnen Sie Ihren Anspruch mit dem Prozesskostenhilfe-Rechner.
Wichtig: PKH deckt nicht die Kosten des Gegners ab. Verlieren Sie den Prozess, müssen Sie die Anwalts- und Gerichtskosten der Gegenseite möglicherweise selbst tragen.
Die drei Voraussetzungen für PKH
1. Bedürftigkeit: Ihr Einkommen reicht nicht aus
PKH erhalten Sie, wenn Sie die Prozesskosten nicht oder nur teilweise aus Ihrem Einkommen und Vermögen aufbringen können. Entscheidend ist das einzusetzende Einkommen – also Ihr Nettoeinkommen abzüglich bestimmter Freibeträge.
Freibeträge 2026
| Freibetrag | Monatlicher Betrag | | :---------------------------- | :----------------- | | Grundfreibetrag (Antragsteller) | 563 Euro | | Erwerbstätigenfreibetrag | 252 Euro | | Freibetrag Ehepartner | 563 Euro | | Freibetrag je Kind | 393 Euro | | Wohnkosten (Miete + NK) | tatsächliche Kosten |
Rechenbeispiel: Alleinerziehend mit einem Kind
| Position | Betrag | | :---------------------------- | :------------- | | Nettoeinkommen | 1.800 Euro | | Abzgl. Grundfreibetrag | - 563 Euro | | Abzgl. Erwerbstätigenfreibetrag | - 252 Euro | | Abzgl. Freibetrag Kind | - 393 Euro | | Abzgl. Warmmiete | - 650 Euro | | Einzusetzendes Einkommen | - 58 Euro |
Ergebnis: Das einzusetzende Einkommen ist negativ – diese Person erhält PKH ohne Ratenzahlung. Alle Kosten werden vollständig vom Staat übernommen.
2. Erfolgsaussichten: Ihr Fall muss Chancen haben
Das Gericht prüft, ob Ihre Klage oder Verteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Das bedeutet nicht, dass Sie sicher gewinnen müssen – aber Ihr Fall darf nicht offensichtlich aussichtslos sein.
Tipp: Lassen Sie Ihren Fall vorab von einem Anwalt einschätzen. Viele Anwälte bieten eine kostenlose oder günstige Erstberatung an.
3. Keine Mutwilligkeit: Der Prozess muss vernünftig sein
Auch wenn Sie bedürftig sind und gute Erfolgsaussichten haben: PKH wird abgelehnt, wenn eine verständige Person in Ihrer Situation den Prozess nicht führen würde – etwa weil die Kosten in keinem Verhältnis zum Streitwert stehen.
PKH mit Ratenzahlung: Die Mittelzone
Liegt Ihr einzusetzendes Einkommen zwischen 0 und ca. 750 Euro, erhalten Sie PKH mit Ratenzahlung. Die Raten betragen maximal 48 Monatsraten und werden wie folgt berechnet:
| Einzusetzendes Einkommen | Monatliche Rate | | :----------------------- | :-------------- | | Bis 20 Euro | 0 Euro | | 21 - 50 Euro | Hälfte davon | | 51 - 100 Euro | 50 Euro | | 101 - 200 Euro | 100 Euro | | 201 - 300 Euro | 150 Euro | | 301 - 400 Euro | 200 Euro | | 401 - 500 Euro | 250 Euro | | 501 - 600 Euro | 300 Euro |
Wichtig: Sie zahlen maximal 48 Raten. Sind die Prozesskosten bis dahin nicht gedeckt, übernimmt der Staat den Rest.
So stellen Sie den Antrag
Schritt 1: Formular besorgen
Das PKH-Formular heißt offiziell „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" und ist bei jedem Amtsgericht erhältlich oder online als PDF downloadbar.
Schritt 2: Formular ausfüllen
Füllen Sie das Formular vollständig aus. Sie müssen Angaben machen zu:
- Familienverhältnissen und unterhaltsberechtigten Personen
- Einkommen aus allen Quellen (Gehalt, Sozialleistungen, Unterhalt)
- Wohnkosten (Miete, Nebenkosten, Heizung)
- Vermögen (Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien, Fahrzeuge)
- Schulden und regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen
Schritt 3: Belege beifügen
Legen Sie folgende Unterlagen bei:
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (Gehaltsabrechnungen, Bescheide)
- Mietvertrag und aktuelle Nebenkostenabrechnung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Nachweise über Unterhaltspflichten (Geburtsurkunden der Kinder)
- Schuldenübersicht mit Ratenzahlungsvereinbarungen
Schritt 4: Antrag einreichen
Reichen Sie den Antrag beim zuständigen Gericht ein – entweder zusammen mit der Klageschrift oder gesondert. Der Antrag kann auch mündlich zur Niederschrift bei der Rechtsantragstelle des Gerichts gestellt werden.
Für welche Verfahren gibt es PKH?
PKH wird für nahezu alle Zivilverfahren gewährt:
- Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklage, Lohnklage
- Familienrecht: Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt
- Mietrecht: Räumungsklage, Mängel, Nebenkostenstreitigkeiten
- Verbraucherrecht: Kaufrecht, Werkvertrag
- Sozialrecht: Widerspruch gegen Bescheide (hier heißt es „Prozesskostenhilfe" beim Sozialgericht)
Nicht für: Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren – hier gibt es stattdessen die Pflichtverteidigung.
Beratungshilfe: Hilfe schon vor dem Prozess
Bevor es zum Prozess kommt, können Sie Beratungshilfe beantragen. Sie deckt die Kosten einer anwaltlichen Beratung ab. Der Eigenanteil beträgt nur 15 Euro. Den Beratungshilfeschein erhalten Sie beim Amtsgericht.
Tipp: Erst Beratungshilfe, dann PKH
Nutzen Sie die Beratungshilfe, um Ihren Fall professionell einschätzen zu lassen. Erst wenn der Anwalt gute Erfolgsaussichten sieht, stellen Sie den PKH-Antrag.
Rückzahlung: Wann Sie PKH zurückzahlen müssen
Auch nach Bewilligung der PKH kann eine Rückzahlung drohen:
- Einkommensverbesserung: Verbessert sich Ihr Einkommen innerhalb von 4 Jahren nach Ende des Verfahrens wesentlich, kann das Gericht Ratenzahlung anordnen
- Erbschaft oder Vermögenszuwachs: Auch größere Vermögenszuflüsse müssen Sie melden
- Falsche Angaben: Bei vorsätzlich falschen Angaben wird die PKH aufgehoben und Sie müssen alles zurückzahlen