Elterngeld 2026: Anspruch, Varianten und die neuen Einkommensgrenzen
Das Elterngeld sichert die wirtschaftliche Existenz von Familien nach der Geburt eines Kindes und ermöglicht es Eltern, sich Zeit für die Betreuung zu nehmen. Es gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern nach der Geburt beruflich pausieren oder ihre Arbeitszeit reduzieren. Doch die Regelungen sind komplex und wurden kürzlich angepasst. Dieser Artikel bietet einen klaren Überblick über das Basiselterngeld, ElterngeldPlus, den Partnerschaftsbonus und die neuen Einkommensgrenzen für das Jahr 2026.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld? Die neuen Einkommensgrenzen
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Einkommensgrenze. Für Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren werden, gilt:
- Paare und Alleinerziehende haben nur noch bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 175.000 Euro Anspruch auf Elterngeld.
Liegt das Einkommen über dieser Grenze, entfällt der Anspruch komplett. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, das in der Regel deutlich unter dem Bruttoeinkommen liegt.
Die drei Varianten des Elterngeldes
Eltern können zwischen drei verschiedenen Modellen wählen und diese auch flexibel miteinander kombinieren.
1. Basiselterngeld
Das Basiselterngeld ist die Standardvariante und kann für bis zu 12 Lebensmonate des Kindes bezogen werden. Wenn beide Elternteile Elterngeld nutzen und dadurch Erwerbseinkommen wegfällt, kann der Bezugszeitraum auf insgesamt 14 Monate erweitert werden (Partnermonate).
- Höhe: ca. 65 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt.
- Betrag: Mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro pro Monat.
- Wichtige Neuerung: Für Geburten ab dem 1. April 2024 können Eltern das Basiselterngeld nur noch für einen Monat gleichzeitig innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes beziehen.
2. ElterngeldPlus
ElterngeldPlus richtet sich an Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Es ermöglicht einen längeren Bezugszeitraum bei geringeren monatlichen Beträgen.
- Dauer: Ein Basiselterngeld-Monat kann in zwei ElterngeldPlus-Monate umgewandelt werden. Die Bezugsdauer kann so auf bis zu 28 Monate verdoppelt werden.
- Höhe: Monatlich maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, das ohne Teilzeiteinkommen zustehen würde (mindestens 150 Euro, maximal 900 Euro).
3. Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf. Er gewährt beiden Elternteilen 2, 3 oder 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus.
- Voraussetzung: Beide Elternteile arbeiten in diesem Zeitraum gleichzeitig in Teilzeit, und zwar zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche.
- Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus nutzen.
Planung & Optimierung: Was Sie beachten sollten
Statt auf "Tricks" zu setzen, ist eine gute Planung der Schlüssel, um die Elterngeldleistungen optimal an die eigene Lebenssituation anzupassen.
Steuerklassenwechsel
Ein Wechsel in eine günstigere Steuerklasse (z. B. von V nach III für den Elternteil, der überwiegend Elterngeld beziehen wird) kann das für die Berechnung relevante Nettoeinkommen erhöhen. Dies kann zu einem höheren Elterngeld führen. Wichtig: Ein solcher Wechsel muss frühzeitig erfolgen und sollte mit einem Steuerberater besprochen werden, da er auch Nachteile haben kann.
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
- Geschwisterbonus: Familien mit einem weiteren kleinen Kind erhalten einen Zuschlag von 10 % auf das Elterngeld, mindestens aber 75 Euro.
- Mehrlingszuschlag: Bei Mehrlingsgeburten (z.B. Zwillinge) gibt es einen Zuschlag von 300 Euro pro weiterem Kind.
Arbeitgeberzuschuss
Einige Arbeitgeber zahlen freiwillig einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, der das Elterngeld nicht mindert. Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach entsprechenden Regelungen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Finanzberatung dar. Die Elterngeldregelungen sind komplex. Für eine verbindliche Auskunft und eine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich bitte an die zuständige Elterngeldstelle oder einen qualifizierten Berater.