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BAföG 2026: Anspruch, Freibeträge und geplante Reformen

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll jungen Menschen eine Ausbildung oder ein Studium ermöglichen, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie. Es ist eine Mischung aus staatlichem Zuschuss und zinslosem Darlehen. Für 2026 gibt es einige Anpassungen und eine größere, geplante Reform, die die Konditionen weiter verbessern soll. Hier finden Sie einen aktuellen Überblick.

Wer hat Anspruch auf BAföG?

Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind deutsche Studierende an Hochschulen und Auszubildende an bestimmten weiterführenden Schulen, Berufsfachschulen und Akademien. Auch EU-Bürger und andere Gruppen von Ausländern können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG erhalten. In der Regel liegt die Altersgrenze bei Beginn der Ausbildung bei 45 Jahren.

Wie wird die BAföG-Höhe berechnet?

Die Höhe des BAföG hängt vom individuellen Bedarf (Bedarfssatz) und dem anrechenbaren Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie dem Einkommen der Eltern und ggf. des Ehepartners ab.

  • Bedarfssatz: Dieser deckt die Kosten für Lebensunterhalt und Ausbildung. Der aktuelle Höchstsatz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, liegt bei 992 Euro pro Monat (inkl. Wohn- und Versicherungszuschlägen).
  • Anrechnung: Vom Bedarfssatz werden das eigene anrechenbare Einkommen und Vermögen sowie das anrechenbare Einkommen der Eltern abgezogen.

Wichtige Freibeträge für 2026

Freibeträge sorgen dafür, dass bestimmte Einkommens- und Vermögensteile anrechnungsfrei bleiben.

  • Eigenes Vermögen:
    • Bis 29 Jahre: 15.000 Euro
    • Ab 30 Jahren: 45.000 Euro
  • Eigenes Einkommen: Studierende dürfen im Bewilligungszeitraum so viel verdienen, dass es im Monatsdurchschnitt einem Minijob (bis 603 Euro) entspricht, ohne dass es angerechnet wird.
  • Elterneinkommen: Für verheiratete Eltern gilt ein gemeinsamer Freibetrag von 2.540 Euro von ihrem Nettoeinkommen. Weitere Freibeträge gibt es für unterhaltsberechtigte Kinder.

Legale Möglichkeiten zur Optimierung des BAföG-Anspruchs

Statt auf "Tricks" zu setzen, sollten Antragsteller die im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten kennen und nutzen.

1. Aktualisierungsantrag stellen

Standardmäßig wird das Elterneinkommen von vor zwei Jahren für die Berechnung herangezogen. Ist das aktuelle Einkommen der Eltern aber voraussichtlich niedriger (z.B. durch Jobverlust, Rente), kann ein Aktualisierungsantrag gestellt werden. Dann wird das geringere, aktuelle Einkommen für die Berechnung genutzt, was zu einem höheren BAföG-Satz führen kann.

2. Elternunabhängiges BAföG prüfen

In bestimmten Fällen spielt das Einkommen der Eltern keine Rolle. Dies gilt z.B., wenn Sie:

  • nach Ihrem 18. Geburtstag fünf Jahre erwerbstätig waren.
  • eine dreijährige Ausbildung absolviert und danach mindestens drei Jahre gearbeitet haben.
  • bei Beginn der Ausbildung über 30 Jahre alt sind.

3. Kinderbetreuungszuschlag nutzen

Studierende mit eigenen Kindern, die im selben Haushalt leben, können einen Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro pro Monat für jedes Kind erhalten. Dieser wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Geplante BAföG-Reform zum Wintersemester 2026/27

Die Bundesregierung plant eine weitere BAföG-Reform, die voraussichtlich zum Wintersemester 2026/27 in Kraft treten soll. Bitte beachten Sie: Diese Änderungen sind politisch geplant, aber noch nicht final gesetzlich beschlossen.

  • Höhere Wohnkostenpauschale: Die Pauschale für auswärts Wohnende soll von 380 auf 440 Euro steigen. Dadurch würde der BAföG-Höchstsatz auf ca. 1.050 Euro anwachsen.
  • Studienstarthilfe: Unabhängig vom BAföG ist eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien geplant.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die BAföG-Gesetzgebung ist komplex und individuell. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Studierendenwerk oder BAföG-Amt.