Bußgeldrechner PKW 2024 - Strafen & Punkte Flensburg
Kostenloser Bußgeldrechner für Deutschland: Berechnen Sie Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlicht, Handy und mehr. Aktueller Bußgeldkatalog 2024.
Bußgeldrechner PKW
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Schnellübersicht Bußgeldkatalog 2024
- Innerorts 21-25 km/h: 115 € + 1 Punkt
- Innerorts 31-40 km/h: 260 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- Rotlicht (<1 Sek.): 90 € + 1 Punkt
- Rotlicht (>1 Sek.): 200 € + 2 Punkte + 1 Monat
- Handy am Steuer: 100 € + 1 Punkt
- Alkohol 0,5-1,09‰: 500 € + 2 Punkte + 1 Monat
- Toleranzabzug: 3 km/h (bis 100) / 3% (über 100)
- 8 Punkte: Führerscheinentzug!
Bußgeldkatalog 2024 - Alle wichtigen Informationen
Der Bußgeldkatalog 2024 regelt in Deutschland alle Strafen für Verkehrsverstöße. Er legt fest, welche Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote bei welchen Verstößen drohen. Seit der Reform 2021 gelten deutlich verschärfte Strafen, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts. Der Bußgeldkatalog wird vom Bundesverkehrsministerium herausgegeben und ist für alle Bundesländer verbindlich, wobei die Bußgeldbehörden bei der konkreten Ahndung einen gewissen Ermessensspielraum haben.
Der Katalog unterscheidet zwischen Ordnungswidrigkeiten (Bußgelder bis 1.000 €, Punkte, Fahrverbote bis 3 Monate) und Straftaten (Geldstrafen in Tagessätzen oder Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug). Zu den häufigsten Verstößen gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Handy am Steuer, Abstandsverstöße und Alkohol am Steuer. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes, ob eine Gefährdung oder Sachbeschädigung vorlag und ob es sich um einen Wiederholungstäter handelt.
Das Punktesystem in Flensburg (Fahreignungsregister) dient der Verkehrssicherheit: Verkehrssünder werden erfasst und bei Erreichen von 8 Punkten wird der Führerschein entzogen. Das System wurde 2014 reformiert und vereinfacht: Statt 18 Punkten sind nun nur noch 8 Punkte bis zum Entzug möglich. Die Punkte verfallen nach 2,5 Jahren (1 Punkt), 5 Jahren (2 Punkte) oder 10 Jahren (3 Punkte bei Straftaten). Ziel ist es, gefährliche Verkehrsteilnehmer frühzeitig zu identifizieren und aus dem Verkehr zu ziehen.
Wichtige Änderungen im Bußgeldkatalog 2024
Im Jahr 2024 gelten weiterhin die verschärften Regeln aus der StVO-Novelle 2021. Die wichtigsten Punkte: Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts werden deutlich härter bestraft als außerorts. Ab 21 km/h zu schnell gibt es 1 Punkt, ab 31 km/h 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Wiederholungstäter (zweimal innerhalb eines Jahres mit mehr als 26 km/h zu schnell) erhalten automatisch 1 Monat Fahrverbot, auch wenn der zweite Verstoß für sich genommen kein Fahrverbot bedeuten würde.
Neu ist auch die Ahndung von Rettungsgassenblockierern: Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie unberechtigt nutzt, zahlt 200-320 €, erhält 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Parkverstöße wurden ebenfalls teurer: Falschparken auf Geh-/Radwegen, Behindertenparkplätzen oder an Feuerwehrzufahrten kostet nun bis zu 110 € statt früher 35 €. Verstöße mit E-Scootern werden wie Fahrrad- oder Kraftfahrzeugverstöße geahndet, je nach Schwere.
Geschwindigkeitsüberschreitungen - Bußgelder innerorts und außerorts
Geschwindigkeitsüberschreitungen sind der häufigste Verkehrsverstoß in Deutschland. Jeden Tag werden tausende Autofahrer geblitzt. Der Bußgeldkatalog unterscheidet streng zwischen Verstößen innerorts (in geschlossenen Ortschaften) und außerorts (Landstraße, Autobahn). Innerorts gelten deutlich härtere Strafen, weil hier die Unfallgefahr und das Risiko für Fußgänger und Radfahrer höher sind. Die Strafen steigen progressiv: Je schneller man zu schnell war, desto drastischer erhöhen sich Bußgeld und Punkte.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Stadtgebiet)
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt meist Tempo 50. Verstöße werden wie folgt geahndet: Bis 10 km/h zu schnell: 30 € Verwarngeld, keine Punkte. Dies ist noch relativ glimpflich, aber trotzdem vermeidbar. 11-15 km/h: 50 € Bußgeld, keine Punkte. 16-20 km/h: 70 € Bußgeld, keine Punkte. 21-25 km/h: 115 € + 1 Punkt in Flensburg. Ab hier wird es ernst - der erste Punkt ist eingetragen. 26-30 km/h: 180 € + 1 Punkt. Das Bußgeld steigt deutlich.
31-40 km/h zu schnell innerorts: 260 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Dies ist eine sehr häufige Falle: Wer in der 30er-Zone mit 65 km/h geblitzt wird (nach Toleranzabzug 62 km/h), ist 32 km/h zu schnell und verliert den Führerschein für einen Monat. 41-50 km/h: 400 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. 51-60 km/h: 560 € + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot. Über 60 km/h: 700 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot. Bei solchen krassen Überschreitungen kann zusätzlich eine Strafanzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung folgen.
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (Landstraße, Autobahn)
Außerhalb geschlossener Ortschaften (Landstraße 100 km/h, Autobahn meist 120-130 km/h oder unbegrenzt) sind die Strafen milder: Bis 10 km/h: 20 €, keine Punkte. 11-15 km/h: 40 €, keine Punkte. 16-20 km/h: 60 €, keine Punkte. 21-25 km/h: 100 € + 1 Punkt. 26-30 km/h: 150 € + 1 Punkt. 31-40 km/h: 200 € + 1 Punkt, noch kein Fahrverbot.
41-50 km/h zu schnell außerorts: 320 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Beispiel: Auf der Autobahn mit 191 km/h bei erlaubten 130 km/h geblitzt (nach Toleranz 185 km/h) = 55 km/h zu schnell. 51-60 km/h: 480 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Über 60 km/h: 600 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot. Solche extremen Überschreitungen können als Straftat verfolgt werden (verbotenes Kraftfahrzeugrennen § 315d StGB) - dann drohen Geldstrafe oder bis zu 2 Jahre Haft plus Führerscheinentzug.
Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen
Von der gemessenen Geschwindigkeit wird immer ein Toleranzabzug vorgenommen, um Messungenauigkeiten auszugleichen. Die Regeln: Bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h: Abzug von 3 km/h. Beispiel: Geblitzt mit 78 km/h bei erlaubten 50 km/h = 78 - 3 = 75 km/h, also 25 km/h zu schnell = 115 € + 1 Punkt. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h: Abzug von 3% der gemessenen Geschwindigkeit. Beispiel: Geblitzt mit 155 km/h bei erlaubten 100 km/h = 155 - 4,65 = 150,35 km/h, also 50 km/h zu schnell.
Der Toleranzabzug gilt für stationäre Blitzer (Radargeräte, Lichtschranken, Lasergeräte). Bei Videoaufnahmen aus Messfahrzeugen kann die Toleranz höher sein (4-5 km/h bzw. 4-5%), das kommt auf das Messverfahren an. Bei Section Control (Streckenradar, misst Durchschnittsgeschwindigkeit über längere Strecke) gelten ähnliche Toleranzen. Wichtig: Der Toleranzabzug wird IMMER von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen, nicht von der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Nach dem Abzug bleibt die Geschwindigkeitsüberschreitung, nach der das Bußgeld berechnet wird.
Gefährdung und Sachbeschädigung - höhere Strafen
Wenn durch die Geschwindigkeitsüberschreitung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden (Beinahe-Unfall, riskantes Überholmanöver, Gefährdung von Fußgängern) oder Sachbeschädigung (Unfall mit Blechschaden) entstanden ist, erhöhen sich die Strafen deutlich. Das Bußgeld steigt um 100-200 €, oft kommt 1 Punkt hinzu, und Fahrverbot wird früher verhängt. Beispiel: 28 km/h zu schnell innerorts würde normalerweise 180 € + 1 Punkt kosten - mit Gefährdung wird daraus 280 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.
Die Bußgeldbehörde prüft jeden Fall individuell. Indikatoren für Gefährdung: Zeugenmeldungen, Unfallspuren, Vollbremsung anderer Verkehrsteilnehmer, Ausweichmanöver, dichter Verkehr zur Tatzeit. Bei Unfällen mit Verletzten wird aus der Ordnungswidrigkeit schnell eine Straftat (fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB): Geldstrafe in Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre, Führerscheinentzug, 3 Punkte. Daher: Tempolimits sind keine Schikane, sondern Lebensretter.
Punktesystem Flensburg - So funktioniert das Fahreignungsregister
Das Fahreignungsregister in Flensburg (früher Verkehrszentralregister) wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geführt. Es erfasst alle Verkehrsverstöße, die mit Punkten geahndet werden. Seit der Reform im Mai 2014 ist das System deutlich einfacher: Statt früher 18 Punkten bis zum Führerscheinentzug sind es nun nur noch 8 Punkte. Ziel ist, gefährliche Verkehrsteilnehmer früher zu identifizieren und notfalls aus dem Verkehr zu ziehen. Das System basiert auf dem Gedanken der Verkehrsbewährung: Wer sich lange Zeit verkehrskonform verhält, wird belohnt durch Punkteverfall.
Die drei Punktekategorien
1 Punkt: Leichte Ordnungswidrigkeit mit Regelbußgeld. Dazu gehören: Geschwindigkeitsüberschreitung 21-30 km/h innerorts oder 21-40 km/h außerorts, Handy am Steuer (ohne Gefährdung), einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde), Abstandsverstoß, falsche Bereifung (keine Winterreifen bei Winterwetter), Überladung. Diese Verstöße werden als weniger schwerwiegend eingestuft, beeinträchtigen aber die Verkehrssicherheit.
2 Punkte: Schwere Ordnungswidrigkeit oder Straftat ohne Fahrverbot/Entzug der Fahrerlaubnis. Beispiele: Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h innerorts oder ab 41 km/h außerorts, qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde rot), Alkohol am Steuer 0,5-1,09 Promille, schwere Abstandsverstöße, Nötigung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht, wenn nur Sachschaden), Fahren ohne Fahrerlaubnis (erste Tat). 2 Punkte bedeuten bereits erhebliche Verkehrsgefährdung.
3 Punkte: Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot. Dazu zählen: Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB (grobe Pflichtverletzung + konkrete Gefahr, z.B. überhöhte Geschwindigkeit mit Unfall), Trunkenheit im Verkehr ab 1,1 Promille § 316 StGB, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit Personenschaden § 142 StGB (Fahrerflucht), Nötigung in schweren Fällen, verbotene Kraftfahrzeugrennen § 315d StGB. Diese Taten werden strafrechtlich verfolgt und führen immer zum Führerscheinentzug.
Die Punktestufen und ihre Konsequenzen
1-3 Punkte (Vormerkung): Sie sind vorgemerkt, aber es passiert nichts weiter. Die Punkte werden gespeichert und verfallen nach der Tilgungsfrist (2,5 bzw. 5 Jahre). Tipp: Bei 1 Punkt innerhalb von 5 Jahren Teilnahme an freiwilligem Fahreignungsseminar möglich - dadurch wird 1 Punkt gelöscht. Dies ist aber nur alle 5 Jahre einmal erlaubt und nur bis maximal 5 Punkte.
4-5 Punkte (Ermahnung): Sie erhalten eine schriftliche Ermahnung von der Führerscheinstelle. Diese weist darauf hin, dass Sie sich im oberen Vormerkbereich befinden. Es wird empfohlen, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen (Kosten 300-500 €, Dauer 2 Tage: 4 Sitzungen à 90 Minuten verkehrspädagogisch + 2 Sitzungen à 75 Minuten verkehrspsychologisch). Wenn Sie das Seminar absolvieren, wird 1 Punkt abgebaut - aber nur, wenn Sie das Seminar freiwillig und rechtzeitig (vor Erreichen von 6 Punkten) machen.
6-7 Punkte (Verwarnung): Sie erhalten eine gebührenpflichtige Verwarnung (ca. 35 €). Die Behörde macht deutlich, dass bei weiteren Verstößen der Führerscheinentzug droht. Es wird dringend empfohlen, ein Fahreignungsseminar zu besuchen - allerdings bringt dies ab 6 Punkten KEINEN Punkteabzug mehr! Das Seminar dient nur noch der Sensibilisierung. Sie sind nun in akuter Gefahr: Ein weiterer 2-Punkte-Verstoß führt zum Entzug.
8 Punkte (Entziehung der Fahrerlaubnis): Bei Erreichen von 8 Punkten wird der Führerschein entzogen. Die Fahrerlaubnis erlischt kraft Gesetzes automatisch. Sie müssen den Führerschein bei der Behörde abgeben. Eine Neuerteilung ist frühestens nach 6 Monaten möglich - aber nur nach erfolgreicher MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung, umgangssprachlich "Idiotentest"). Die MPU kostet 400-800 € und hat eine Durchfallquote von ca. 40%. Vorbereitung durch spezielle Kurse wird dringend empfohlen (kostet nochmal 1.000-2.000 €).
Tilgungsfristen - wann verfallen Punkte?
Punkte verfallen nach bestimmten Fristen automatisch, wenn keine neuen Verstöße hinzukommen: 1-Punkt-Verstöße: Tilgung nach 2,5 Jahren ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Beispiel: Bußgeldbescheid vom 1.1.2024 wird am 15.1.2024 rechtskräftig → Punkt wird am 15.7.2026 gelöscht. 2-Punkte-Verstöße: Tilgung nach 5 Jahren ab Rechtskraft. 3-Punkte-Verstöße (Straftaten): Tilgung nach 10 Jahren ab Rechtskraft des Urteils.
Wichtig: Die Tilgungsfrist läuft unabhängig für jeden einzelnen Verstoß. Wenn ein Verstoß getilgt wird, bleiben die anderen Verstöße unberührt. Beispiel: Sie haben 1 Punkt aus 2022 (Tilgung 2024) und 2 Punkte aus 2023 (Tilgung 2028). Im Jahr 2024 verfällt der 1-Punkt-Verstoß, die 2 Punkte bleiben bis 2028. Es gibt keine "Verjährung" der Punkte während der Tilgungsfrist - wer neue Verstöße begeht, sammelt weiter Punkte an. Das System ist so konstruiert, dass nur wer sich dauerhaft verkehrskonform verhält, Punkte loswird.
Freiwilliger Punkteabbau durch Fahreignungsseminar
Wer maximal 5 Punkte hat, kann freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen und dadurch 1 Punkt abbauen. Das Seminar besteht aus zwei Teilen: Verkehrspädagogischer Teil: 4 Module à 90 Minuten in Gruppen (max. 6 Teilnehmer), durchgeführt von Fahrlehrer mit Zusatzausbildung. Themen: Unfallursachen, Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Vorfahrt, Alkohol/Drogen, typische Fehler. Verkehrspsychologischer Teil: 2 Einzelsitzungen à 75 Minuten mit Verkehrspsychologen. Themen: persönliche Risikofaktoren, Fahrverhalten, Selbstreflexion, Verhaltensänderung.
Das Seminar kostet zwischen 300 und 500 €, je nach Anbieter und Region. Nach Abschluss stellt der Seminarleiter eine Teilnahmebescheinigung aus, die Sie bei der Führerscheinstelle einreichen. Dann wird 1 Punkt gelöscht. Wichtig: Der Punkteabzug ist nur einmal alle 5 Jahre möglich. Wenn Sie 2020 ein Seminar gemacht haben, können Sie erst wieder 2025 eines machen. Außerdem funktioniert der Abzug nur bis maximal 5 Punkte - ab 6 Punkten bringt das Seminar keinen Punkteabzug mehr, sondern dient nur der Sensibilisierung.
Strategischer Tipp: Wenn Sie 3-4 Punkte haben und drohen, bald wieder geblitzt zu werden, kann ein Seminar sinnvoll sein, um Puffer zu schaffen. Bei nur 1-2 Punkten lohnt es meist nicht, weil diese ohnehin nach 2,5 Jahren verfallen. Am sinnvollsten ist das Seminar bei 4-5 Punkten, um den Countdown zu stoppen. Aber die beste Strategie bleibt: Verkehrsregeln einhalten und Verstöße vermeiden!
Fahrverbot ab wann? - Regeln, Dauer und Ausnahmen
Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Untersagung, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Es wird bei schweren Verkehrsverstößen verhängt und dauert 1-3 Monate. Wichtig: Ein Fahrverbot ist nicht dasselbe wie ein Führerscheinentzug! Beim Fahrverbot behalten Sie die Fahrerlaubnis, dürfen aber vorübergehend nicht fahren. Der Führerschein muss bei der Behörde hinterlegt werden. Nach Ablauf der Frist bekommen Sie ihn zurück. Beim Führerscheinentzug (Entziehung der Fahrerlaubnis) verlieren Sie die Fahrerlaubnis komplett und müssen sie neu beantragen - oft mit MPU.
Wann droht ein Fahrverbot?
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: Fahrverbot ab 31 km/h zu schnell (1 Monat bei 31-40 km/h, 2 Monate bei 41-50 km/h, 3 Monate über 50 km/h). Beispiel: In der 50er-Zone mit 84 km/h geblitzt, nach Toleranzabzug 81 km/h = 31 km/h zu schnell = 260 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Diese Regelung ist seit 2021 sehr streng und führt häufig zu Überraschungen bei Autofahrern.
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: Fahrverbot ab 41 km/h zu schnell (1 Monat bei 41-60 km/h, 3 Monate über 60 km/h). Auf der Autobahn oder Landstraße haben Sie etwas mehr Spielraum als innerorts. Beispiel: Auf Landstraße mit 145 km/h bei erlaubten 100 km/h geblitzt, nach Toleranz 141 km/h = 41 km/h zu schnell = 320 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.
Wiederholungstäter: Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h zu schnell erwischt wird, gilt als beharrlicher Verkehrssünder und erhält automatisch 1 Monat Fahrverbot - auch wenn der zweite Verstoß für sich genommen kein Fahrverbot bedeuten würde. Beispiel: Erster Verstoß im Januar 2024: 28 km/h zu schnell innerorts (180 € + 1 Punkt). Zweiter Verstoß im September 2024: 27 km/h zu schnell außerorts (normalerweise 150 € + 1 Punkt, aber wegen Wiederholung zusätzlich 1 Monat Fahrverbot).
Weitere Gründe für Fahrverbot: Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel länger als 1 Sekunde rot): 1 Monat. Alkohol am Steuer 0,5-1,09 Promille: 1 Monat beim ersten Mal, 3 Monate bei Wiederholung. Schwere Abstandsverstöße auf der Autobahn: 1-3 Monate je nach Schwere. Handy am Steuer mit Gefährdung: 1 Monat. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht): meist Führerscheinentzug statt Fahrverbot.
Ablauf und Dauer des Fahrverbots
Wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist (keine Einspruchsfrist mehr oder Einspruch abgelehnt), haben Sie 4 Monate Zeit, um das Fahrverbot anzutreten. Innerhalb dieser Frist müssen Sie zur Führerscheinstelle gehen und Ihren Führerschein für die Dauer des Fahrverbots abgeben (1, 2 oder 3 Monate). Sie können selbst wählen, wann Sie das Fahrverbot innerhalb der 4-Monats-Frist antreten - z.B. in den Sommerferien, wenn Sie ohnehin Urlaub haben und nicht fahren müssen.
Während des Fahrverbots dürfen Sie kein Kraftfahrzeug führen, weder privat noch beruflich. Das gilt für PKW, Motorrad, LKW - alle Fahrzeugklassen, für die Sie eine Fahrerlaubnis haben. Fahrrad und E-Bike (bis 25 km/h) sind erlaubt, da diese nicht fahrerlaubnispflichtig sind. Wer während des Fahrverbots Auto fährt, begeht eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, Verlängerung des Fahrverbots, eventuell vollständiger Führerscheinentzug.
Nach Ablauf der Fahrverbotsfrist (1, 2 oder 3 Monate) können Sie Ihren Führerschein bei der Behörde wieder abholen. Sie müssen keine neue Prüfung machen und keine MPU absolvieren - der Führerschein ist einfach wieder gültig. Es gibt keine Verlängerung der Probezeit, keine zusätzlichen Auflagen. Das Fahrverbot ist eine Art "Denkzettel", um Verkehrssündern Zeit zur Reflexion zu geben und die Straßen sicherer zu machen.
Gibt es Ausnahmen vom Fahrverbot?
Grundsätzlich gilt: Ein Fahrverbot kann nicht durch Zahlung eines höheren Bußgeldes abgewendet werden. Anders als in manchen anderen Ländern ist das Fahrverbot in Deutschland zwingend und nicht ablösbar. In sehr seltenen Ausnahmefällen kann die Behörde oder das Gericht auf ein Fahrverbot verzichten, wenn dies eine "unzumutbare Härte" darstellen würde. Aber die Hürden dafür sind extrem hoch.
Berufliche Notwendigkeit allein reicht meist nicht aus. Selbst wenn Sie als LKW-Fahrer, Taxifahrer oder Außendienstmitarbeiter beruflich auf das Auto angewiesen sind, wird das Fahrverbot in der Regel verhängt. Die Gerichte argumentieren: Sie haben die Tat vorsätzlich begangen und mussten mit den Konsequenzen rechnen. Nur wenn der vollständige Verlust der Existenzgrundlage droht (z.B. Selbstständiger ohne Alternative, drohende Insolvenz, Arbeitsplatzverlust mit Nachweisen) UND keine Alternativlösungen möglich sind (Kollegen, ÖPNV, Jobwechsel), besteht eine kleine Chance auf Härtefallregelung.
Auch gesundheitliche oder familiäre Notlagen sind selten Grund genug: Schwere Erkrankung mit regelmäßigen Arztbesuchen, Pflege von Angehörigen, Beförderung von Kindern - all dies wird meist nicht anerkannt, weil Alternativen existieren (Taxi, Pflegedienst, Schulbus, Fahrgemeinschaften). Die Rechtsprechung ist hier sehr streng. Wenn Sie ein Fahrverbot vermeiden wollen, sollten Sie frühzeitig einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten, der die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen kann. Oft ist es besser, das Fahrverbot zu akzeptieren und geschickt zu terminieren (Urlaub, Krankschreibung).
Rotlicht, Handy am Steuer, Abstandsverstoß - Weitere häufige Verstöße
Neben Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es weitere häufige Verkehrsverstöße, die mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Diese Verstöße gefährden andere Verkehrsteilnehmer oft stärker als einfache Geschwindigkeitsüberschreitungen, weil sie Ablenkung, Rücksichtslosigkeit oder Missachtung klarer Verkehrsregeln bedeuten. Der Bußgeldkatalog sieht für diese Vergehen hohe Bußgelder, Punkte und oft auch Fahrverbote vor. Viele dieser Verstöße werden zunehmend automatisiert erfasst - durch Rotlichtblitzer, Section Control und verstärkte Verkehrskontrollen.
Rotlichtverstöße - rote Ampel überfahren
Das Überfahren einer roten Ampel ist einer der gefährlichsten Verkehrsverstöße, weil Kreuzungsunfälle mit Querverkehr oft schwere Verletzungen verursachen. Der Bußgeldkatalog unterscheidet streng zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß: Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel war kürzer als 1 Sekunde rot): 90 € + 1 Punkt. Mit Gefährdung: 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Mit Sachbeschädigung: 240 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.
Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel war länger als 1 Sekunde rot): 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Mit Gefährdung: 320 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Mit Sachbeschädigung: 360 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Die 1-Sekunde-Grenze ist entscheidend: Nach 1 Sekunde gilt die Ampel als eindeutig rot, jeder Verkehrsteilnehmer musste sie erkennen können. Ampelblitzer messen die Rotphase auf Millisekunden genau - zwei Fotos dokumentieren, dass das Fahrzeug die Haltelinie überquert und in die Kreuzung eingefahren ist.
Besonders kritisch: Ein qualifizierter Rotlichtverstoß kann in schweren Fällen als Straftat verfolgt werden (Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB oder fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB bei Unfall mit Verletzten). Dann drohen Geldstrafe in Tagessätzen oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug und MPU-Anordnung. Auch wer bei Grün noch fährt, aber die Ampel während der Kreuzungsquerung auf Rot schaltet, kann belangt werden - daher nie mehr auf Gelb beschleunigen, um "noch durch zu kommen"!
Handy am Steuer - Smartphones als Unfallrisiko
Die Handynutzung während der Fahrt ist eine der Hauptunfallursachen: Ablenkung durch WhatsApp, Navigation, Musikwechsel oder Telefonieren. Seit 2017 gelten verschärfte Strafen: Einfacher Verstoß (Handy in der Hand halten, telefonieren, SMS/WhatsApp schreiben, Musikwechsel, Navigation bedienen): 100 € + 1 Punkt. Mit Gefährdung: 150 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Mit Sachbeschädigung: 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Für LKW- und Bus-Fahrer gelten höhere Strafen (ab 150 €).
Was ist verboten? Jegliche Nutzung eines elektronischen Geräts, das in der Hand gehalten oder aufgenommen werden muss. Das gilt nicht nur für Smartphones, sondern auch für Tablets, E-Book-Reader, Laptops, Navigationsgeräte (wenn nicht fest installiert). Auch an der roten Ampel oder im Stau ist die Handynutzung verboten, solange der Motor läuft! Nur bei ausgeschaltetem Motor (nicht nur Leerlauf!) darf das Handy genutzt werden.
Was ist erlaubt? Freisprecheinrichtung (Bluetooth, fest installiert), Sprachsteuerung ohne Handkontakt, fest installierte Navigationsgeräte bedienen mit kurzem Antippen. Das Handy darf in einer festen Halterung stecken und per Sprachbefehl bedient werden - aber nicht in die Hand genommen werden. Wer erwischt wird, zahlt teuer: Die Polizei achtet zunehmend auf Handyverstöße durch spezielle Kontrollen (z.B. von erhöhten Positionen mit Blick in die Autos). Unfälle durch Handynutzung können zu Strafen wegen fahrlässiger Körperverletzung/Tötung führen.
Abstandsverstöße - zu dichtes Auffahren
Der Sicherheitsabstand ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben: Halber Tacho-Wert in Metern. Bei 100 km/h mindestens 50 Meter, bei 130 km/h mindestens 65 Meter. Auf der Autobahn kann man sich an Leitpfosten orientieren (stehen alle 50 Meter). Abstandsverstöße werden gemessen durch Brückenabstandsmessungen (Video von oben, markierte Streckenabschnitte) oder zivile Messfahrzeuge (fahren voraus, messen Abstand des nachfolgenden Fahrzeugs).
Bußgelder bei Abstandsverstößen: Unterschieden wird nach Geschwindigkeit (bis/über 80 km/h, über 100 km/h) und relativer Unterschreitung des Mindestabstands (5/10, 4/10, 3/10, 2/10, 1/10 des halben Tacho-Werts). Bis 80 km/h: Ab 25 € (ohne Punkte) bis 35 € + 1 Punkt. Über 80 km/h: 75 € + 1 Punkt (Abstand unter 5/10 des Solls), 100 € + 1 Punkt (unter 4/10), 160 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot (unter 3/10), 240 € + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot (unter 2/10), 320 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot (unter 1/10).
Über 100 km/h gelten noch strengere Regeln mit höheren Fahrverboten. Beispiel: Bei 120 km/h sollte der Abstand mindestens 60 Meter betragen (halber Tacho-Wert). Wird ein Abstand von nur 15 Metern gemessen, ist das 1/4 des Soll-Abstands = unter 3/10 = 160 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Dichtes Auffahren als Nötigung: Wer dauerhaft und aggressiv dicht auffährt (Lichthupe, Drängeln), begeht eine Straftat (Nötigung § 240 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre, Führerscheinentzug, 2-3 Punkte. Die Rechtsprechung ist hier in den letzten Jahren deutlich strenger geworden.
Toleranzabzug bei Blitzern - So wird die Geschwindigkeit berechnet
Wenn Sie geblitzt werden, wird von der gemessenen Geschwindigkeit immer ein Toleranzabzug vorgenommen. Dieser dient dazu, mögliche Messungenauigkeiten der Blitzer auszugleichen und sicherzustellen, dass niemand zu Unrecht bestraft wird. Der Toleranzabzug ist in Deutschland gesetzlich nicht festgeschrieben, hat sich aber in der Rechtsprechung als Standard etabliert. Die Höhe des Abzugs hängt von der gemessenen Geschwindigkeit und dem Messverfahren ab. Nach dem Toleranzabzug bleibt die rechtlich relevante Geschwindigkeitsüberschreitung, nach der das Bußgeld berechnet wird.
Standard-Toleranzabzug bei Blitzern
Bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h: Abzug von 3 km/h von der gemessenen Geschwindigkeit. Beispiel: Sie fahren in einer 50er-Zone und werden mit 68 km/h gemessen. Nach Toleranzabzug: 68 - 3 = 65 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung beträgt also 15 km/h (erlaubt 50, gefahren 65). Bußgeld: 50 €, keine Punkte. Der Abzug ist pauschal und unabhängig vom tatsächlichen Messfehler - auch wenn der Blitzer exakt misst, werden trotzdem 3 km/h abgezogen.
Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h: Abzug von 3% der gemessenen Geschwindigkeit (statt fixer 3 km/h). Beispiel: Sie fahren auf der Autobahn und werden mit 158 km/h gemessen (erlaubt 120 km/h). Toleranzabzug: 158 × 0,03 = 4,74 km/h, wird abgerundet auf 4 km/h. Nach Abzug: 158 - 4 = 154 km/h. Geschwindigkeitsüberschreitung: 154 - 120 = 34 km/h. Bußgeld außerorts: 200 € + 1 Punkt (kein Fahrverbot, weil unter 41 km/h).
Warum 3% statt 3 km/h bei hohen Geschwindigkeiten? Bei höheren Geschwindigkeiten sind die relativen Messfehler größer, deshalb wird ein prozentualer Abzug gemacht. Der 3%-Abzug ist aber meist niedriger als man denkt: Bei 200 km/h sind 3% nur 6 km/h. Trotzdem ist diese Regelung fair, weil sie potenzielle Messungenauigkeiten berücksichtigt. Die Polizei ist verpflichtet, immer zugunsten des Betroffenen zu rechnen (z.B. Abrundung bei Nachkommastellen).
Höhere Toleranz bei bestimmten Messverfahren
Bei Videoaufnahmen aus Messfahrzeugen (zivile Polizeiautos mit Videokamera und LIDAR/Laser) wird oft ein höherer Toleranzabzug gewährt: bis zu 5 km/h bzw. 5% bei über 100 km/h. Grund: Diese Messungen sind anfälliger für Fehler durch Bewegung, Winkelabweichungen, Verzögerungszeiten. Die genaue Toleranz hängt vom verwendeten Gerät ab und wird im Bußgeldbescheid angegeben.
Bei Section Control (Streckenradar, misst Durchschnittsgeschwindigkeit über längere Strecke, z.B. 2-5 km durch Kennzeichenerfassung an Start und Ziel) gilt meist die Standard-Toleranz von 3 km/h bzw. 3%. Dieses System ist sehr genau, weil es über lange Strecke mittelt und nicht anfällig für kurzfristige Geschwindigkeitsspitzen ist. Section Control wird zunehmend in Baustellen und gefährlichen Streckenabschnitten eingesetzt.
Bei mobilen Lasermessungen (Polizist mit Laserpistole vom Straßenrand) gelten ebenfalls 3 km/h bzw. 3%. Diese Messungen sind sehr genau, weil moderne LIDAR-Geräte den Abstand zum Fahrzeug mehrfach pro Sekunde messen und die Geschwindigkeit daraus berechnen. Wichtig: Der Messwinkel muss stimmen (möglichst frontal oder von hinten), sonst wird der Toleranzabzug höher oder die Messung verworfen.
Häufige Missverständnisse beim Toleranzabzug
Missverständnis 1: "Bis 3 km/h zu schnell ist erlaubt." Falsch! Der Toleranzabzug wird von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen, nicht von der erlaubten. Wenn Sie in einer 50er-Zone 53 km/h fahren (gemessen), wird auf 50 km/h abgerundet (53 - 3 = 50) und Sie haben Glück gehabt. Aber das ist Zufall, keine Freibrief für 3 km/h zu schnell!
Missverständnis 2: "Mein Tacho zeigt immer 3-5 km/h mehr an." Stimmt teilweise. Fahrzeug-Tachos dürfen aus Sicherheitsgründen bis zu 10% mehr anzeigen als tatsächlich gefahren wird (aber niemals weniger!). Wenn Ihr Tacho 100 km/h zeigt, fahren Sie real vielleicht 95 km/h. Aber: Der Blitzer misst die tatsächliche Geschwindigkeit, nicht die Tacho-Anzeige. Der Toleranzabzug gleicht bereits alle Unsicherheiten aus - Sie können sich nicht auf Tacho-Abweichung berufen.
Missverständnis 3: "Bei neuen, geeichten Blitzern gibt es weniger Toleranz." Falsch. Die Toleranz ist unabhängig vom Blitzertyp. Auch bei hochmodernen, perfekt geeichten Geräten werden pauschal 3 km/h bzw. 3% abgezogen. Das ist eine rechtliche Vorsichtsmaßnahme, kein Messfehler. Selbst wenn der Blitzer zu 100% genau misst, wird der Toleranzabzug gewährt.
Tipp: Wenn Sie den Bußgeldbescheid erhalten, prüfen Sie, ob der Toleranzabzug korrekt erfolgt ist. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h muss 3% abgezogen werden, nicht nur 3 km/h. Wenn z.B. 155 km/h gemessen wurden und nur 3 km/h abgezogen wurden (statt 4,65 km/h), können Sie Einspruch einlegen. Solche Fehler kommen selten vor, sind aber möglich. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann helfen, den Bußgeldbescheid zu überprüfen.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid - Wann lohnt es sich?
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, haben Sie das Recht, innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen (per Post oder E-Mail, je nach Behörde). Ein formloser Satz reicht: "Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum], Aktenzeichen [Nummer], ein." Sie müssen keine Begründung angeben - die kommt später. Wichtig: Der Einspruch hemmt die Rechtskraft des Bescheids, Sie müssen also noch nicht zahlen. Aber Vorsicht: Bei Ablehnung des Einspruchs können zusätzliche Kosten entstehen (Gerichtskosten, Anwaltskosten).
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Messfehler bei Blitzern: Wenn Sie Zweifel an der Messung haben, kann ein Einspruch sinnvoll sein. Häufige Fehlerquellen: Falscher Messwinkel (Blitzer stand schräg zur Fahrbahn), Verwechslung mit anderem Fahrzeug (bei dichtem Verkehr können Blitzer das falsche Auto erwischen), fehlende oder ungültige Eichung des Blitzers (alle Messgeräte müssen regelmäßig geeicht werden, sonst sind die Messungen nicht verwertbar), verdecktes oder unleserliches Kennzeichen auf dem Blitzerfoto (dann kann nicht eindeutig festgestellt werden, wer gefahren ist).
Falscher Toleranzabzug: Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h müssen 3% abgezogen werden, nicht nur 3 km/h. Wenn die Behörde hier falsch gerechnet hat, sollten Sie Einspruch einlegen. Beispiel: Gemessen 155 km/h, im Bescheid wird nur 3 km/h abgezogen (statt 4,65 km/h). Dadurch sind Sie rechnerisch 32 km/h zu schnell statt 30 km/h - das kann über Fahrverbot entscheiden (ab 31 km/h innerorts 1 Monat Fahrverbot).
Unklare oder fehlerhafte Beschilderung: Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht erkennbar war (Schild verdeckt durch Äste, Schnee, parkende LKW), widersprüchliche Schilder aufgestellt waren oder das Verkehrszeichen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach (z.B. zu klein, falsche Reflektierung), können Sie Einspruch einlegen. Machen Sie Fotos vom Tatort, die die mangelhafte Beschilderung dokumentieren. Solche Einsprüche haben gute Erfolgsaussichten, wenn die Mängel nachweisbar sind.
Falsche Angaben im Bescheid: Falsches Kennzeichen, falsche Halterangaben, Verwechslung des Fahrers (Sie waren nachweislich nicht der Fahrer, können ein Alibi vorweisen), falsche Tatzeit oder falscher Tatort. Auch Formfehler können zur Aufhebung des Bescheids führen: fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung, unvollständige Begründung, fehlende Unterschrift der Behörde. Wenn solche Fehler vorliegen, ist ein Einspruch erfolgversprechend.
Verjährung: Ordnungswidrigkeiten verjähren nach 3 Monaten, gerechnet ab dem Tattag. Wenn zwischen Verstoß und Zustellung des Bußgeldbescheids mehr als 3 Monate liegen UND die Behörde keine Unterbrechungshandlung vorgenommen hat (z.B. Anhörungsbogen verschickt), ist die Tat verjährt. Allerdings: Die meisten Behörden arbeiten schnell genug, um die Verjährung zu vermeiden. Prüfen Sie die Daten genau.
Wann lohnt sich ein Einspruch NICHT?
Klare Beweislage: Wenn Sie eindeutig auf dem Blitzerfoto zu erkennen sind, die Geschwindigkeitsüberschreitung klar dokumentiert ist und keine Mess- oder Verfahrensfehler vorliegen, ist ein Einspruch meist aussichtslos. Sie riskieren dann nur zusätzliche Kosten: Gerichtskosten (ca. 100-200 € bei einfachen Fällen), Anwaltskosten (ab 500 € aufwärts), eventuelle Zeugengebühren. Bei kleinen Vergehen (z.B. 15 km/h zu schnell, 50 € Bußgeld) übersteigen die Einspruchskosten schnell das ursprüngliche Bußgeld.
Ausreden funktionieren nicht: Folgende Argumente führen NICHT zum Erfolg: "Ich musste dringend zur Toilette", "Ich war spät dran", "Alle anderen sind auch so schnell gefahren", "Ich habe das Schild übersehen", "Mein Tacho zeigt zu viel an", "Die Straße war frei, da war es nicht gefährlich". Das Verkehrsrecht kennt keine "Notlage" für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Selbst echte Notfälle (z.B. Schwangere mit Wehen, Herzkranker mit Anfall) rechtfertigen nur in extremsten Fällen ein zu schnelles Fahren - und dann sollte man die Polizei/Rettungsdienst rufen.
"Schweigen ist Gold"? Manche Autofahrer legen Einspruch ein, geben aber dann beim Anhörungstermin oder im Gerichtsprozess keine Angaben zur Sache. Die Strategie: Auf Verfahrensfehler oder Verjährung hoffen. Das kann funktionieren, birgt aber Risiken. Wenn die Beweislage klar ist, wird das Gericht trotz Schweigen verurteilen. Außerdem: Wer "mutwillig" Einspruch einlegt, obwohl keine Erfolgsaussicht besteht, kann die Kosten voll tragen müssen. Besser: Lassen Sie von einem Anwalt prüfen, ob Erfolgsaussichten bestehen.
Ablauf nach dem Einspruch
Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft die Bußgeldbehörde den Fall erneut. Mögliche Ergebnisse: 1. Einspruch wird stattgegeben: Der Bußgeldbescheid wird aufgehoben, das Verfahren eingestellt. Sie zahlen nichts, bekommen keine Punkte. Das passiert, wenn die Behörde Fehler erkennt oder die Beweislage nicht ausreicht. 2. Einspruch wird teilweise stattgegeben: Das Bußgeld wird reduziert, z.B. wegen falscher Berechnung. 3. Einspruch wird abgelehnt: Die Akten werden an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung weitergeleitet. Es kommt zum Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht (Bußgeldverfahren).
Gerichtsverfahren: Sie erhalten eine Ladung zum Gerichtstermin. Hier wird der Fall verhandelt, die Polizei stellt die Messungen dar, Sie bzw. Ihr Anwalt können Fragen stellen und Beweise vorbringen. Das Gericht entscheidet dann: Freispruch (kein Bußgeld, keine Punkte), Verurteilung gemäß Bußgeldbescheid oder höher (in seltenen Fällen kann das Gericht auch höhere Strafen verhängen als im Bescheid). Außerdem fallen Gerichtskosten an. Bei Freispruch trägt die Staatskasse die Kosten. Bei Verurteilung zahlen Sie Gerichtskosten + Anwaltskosten.
Erfolgsquote: Etwa 40-50% der Einsprüche führen zu einer Reduzierung oder Aufhebung des Bußgeldbescheids. Viele Fälle werden eingestellt, weil die Behörde Fehler gemacht hat oder der Aufwand für ein Gerichtsverfahren zu groß ist (z.B. bei kleinen Vergehen unter 60 € stellt die Staatsanwaltschaft oft ein). Bei größeren Verstößen mit Punkten und Fahrverbot lohnt es sich eher, einen Anwalt einzuschalten. Dieser kann Akteneinsicht beantragen, die Messungen überprüfen lassen und die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.
Fazit: Einspruch nur einlegen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Fehler bestehen (Messung, Beschilderung, Verfahren). Bei klarer Beweislage und kleinen Beträgen ist es meist besser, zu zahlen und aus dem Fehler zu lernen. Bei hohen Bußgeldern, Punkten und Fahrverbot sollte ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt konsultiert werden. Viele Anwälte bieten eine kostenlose Ersteinschätzung nach Akteneinsicht an.
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