Bußgeldrechner Deutschland
Berechnen Sie Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot bei Verkehrsverstößen. Aktueller Bußgeldkatalog 2024 für Deutschland.
Bußgeldrechner Deutschland
🚔ℹ️ Über den Bußgeldrechner
- • Basiert auf dem offiziellen Bußgeldkatalog (StVO) Stand 2024
- • Toleranzabzug bei Geschwindigkeit bereits berücksichtigt (ca. 3-5 km/h)
- • Wiederholungstäter: Ähnlicher Verstoß innerhalb von 12 Monaten
- • Bei Unsicherheit: Fachlichen Rechtsrat einholen
- • Dieser Rechner ersetzt keine juristische Beratung
Bußgeldkatalog 2024 - Überblick
- 21-25 km/h innerorts: 115 € + 1 Punkt
- Rote Ampel (>1s): 200 € + 2 Punkte + 1 Monat
- Handy am Steuer: 100 € + 1 Punkt
- Alkohol (0,5-1,09‰): 500 € + 2 Punkte + 1 Monat
- Ab 8 Punkten: Führerscheinentzug
- Einspruchsfrist: 2 Wochen
Bußgeldkatalog Deutschland - Alles was Sie wissen müssen
Der Bußgeldkatalog regelt in Deutschland die Strafen bei Verkehrsverstößen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Bei Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstößen oder Handy am Steuer werden Bußgelder verhängt, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen und bei schweren Verstößen Fahrverbote ausgesprochen. Der Katalog wird regelmäßig aktualisiert – zuletzt 2021 mit deutlich höheren Strafen.
Das Punktesystem in Flensburg
Das Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg sammelt Punkte für Verkehrsverstöße. Mittlere Ordnungswidrigkeiten bringen 1 Punkt (z.B. 21-25 km/h zu schnell, Handy am Steuer), schwere Verstöße 2 Punkte (z.B. über 31 km/h zu schnell, Rotlicht über 1 Sekunde), Straftaten 3 Punkte (z.B. Trunkenheit ab 1,1 Promille, Unfallflucht). Ab 8 Punkten wird der Führerschein entzogen. Bei 4-5 Punkten erfolgt eine Ermahnung, bei 6-7 Punkten eine kostenpflichtige Verwarnung.
Geschwindigkeitsüberschreitung - Strafen im Detail
Die Strafen für zu schnelles Fahren sind gestaffelt und unterscheiden sich nach Ort: Innerorts sind die Bußgelder höher als außerorts/Autobahn. Beispiele: 21 km/h zu schnell innerorts = 115 € + 1 Punkt (außerorts 100 € + 1 Punkt). 31-40 km/h zu schnell innerorts = 260 € + 2 Punkte + ggf. 1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung (außerorts 200 € + 1 Punkt). Ab 41 km/h zu schnell droht fast immer ein Fahrverbot. Wichtig: Die gemessene Geschwindigkeit wird um eine Toleranz von 3 km/h (bis 100 km/h) bzw. 3% (über 100 km/h) reduziert.
Fahrverbot vs. Führerscheinentzug
Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme (1-3 Monate) bei schweren Ordnungswidrigkeiten. Der Führerschein muss bei der Behörde abgegeben werden, wird aber nach Ablauf zurückgegeben. Keine MPU nötig. Führerscheinentzug hingegen ist die dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis bei Straftaten oder 8 Punkten in Flensburg. Der Führerschein ist ungültig und muss neu beantragt werden, meist erst nach Sperrfrist und MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung). Führerscheinentzug ist deutlich schwerwiegender.
Rotlichtverstoß - Einfach vs. Qualifiziert
Bei einem Rotlichtverstoß ist die Dauer entscheidend: War die Ampel weniger als 1 Sekunde rot (einfacher Rotlichtverstoß), kostet das 90 € und 1 Punkt. War sie länger als 1 Sekunde rot (qualifizierter Rotlichtverstoß), erhöht sich die Strafe auf 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Der Grund: Nach 1 Sekunde hat der Querverkehr bereits Grün, das Unfallrisiko ist extrem hoch. Bei Gefährdung oder Unfall werden die Strafen nochmals drastisch erhöht (bis 360 € + 2 Monate Fahrverbot).
Handy am Steuer - Was ist verboten?
Die Nutzung eines Mobiltelefons oder elektronischen Geräts während der Fahrt ist verboten und kostet 100 € + 1 Punkt. Verboten ist: Telefonieren ohne Freisprechanlage, Tippen von Nachrichten, Bedienen von Apps, Halten des Handys in der Hand (auch ohne Nutzung). Erlaubt ist nur: Freisprecheinrichtung während der Fahrt, Nutzung bei stehendem Fahrzeug UND ausgeschaltetem Motor. Wichtig: Auch an der roten Ampel oder im Stau gilt das Verbot, solange der Motor läuft. Bei Gefährdung/Unfall: 150-200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.
Alkohol am Steuer - Promillegrenzen
In Deutschland gelten strikte Alkoholgrenzen: 0,0 Promille für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren. 0,5 Promille ist die absolute Grenze für alle anderen (Ordnungswidrigkeit: 500 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot beim ersten Mal). Ab 0,3 Promille bei auffälliger Fahrweise oder Unfall: Straftat möglich. Ab 1,1 Promille: Absolute Fahrunsicherheit, immer Straftat mit Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkten, Führerscheinentzug und MPU-Pflicht. Bei Wiederholung: Drastisch härtere Strafen.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung möglich (formlos per Brief, Fax oder E-Mail). Gründe können sein: Fehlerhaftes Messgerät, Fahrer nicht eindeutig identifizierbar, Verkehrszeichen nicht sichtbar, Verjährung (3-6 Monate je nach Verstoß). Bei Einspruch wird das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben, die dann entscheidet. Wichtig: Es kann auch zu einer Verschlechterung kommen (höhere Strafe). Daher bei ernsthaften Zweifeln rechtliche Beratung einholen. Bei geringfügigen Verstößen (bis 55 €) lohnt der Aufwand meist nicht.
Häufig gestellte Fragen zum Bußgeldrechner
Die wichtigsten Antworten zu unserem kostenlosen Online-Rechner
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