Reisekosten-Rechner 2025 - Verpflegungsmehraufwand & Kilometerpauschale Deutschland
Berechnen Sie kostenlos Ihre Reisekosten 2025 für Dienstreisen in Deutschland und weltweit. Unser professioneller Rechner berücksichtigt aktuelle Verpflegungspauschalen (€28 Inland, €14 An-/Abreisetag), Kilometerpauschale (€0,30/km), Übernachtungspauschalen und die 3-Monats-Regel. Perfekt für Arbeitnehmer, Selbstständige und Arbeitgeber!
Reisekosten-Rechner
💼Arbeitgeber-Verpflegung (Anzahl):
Reisekostenerstattung - Deutschland (Inland):
Schnellübersicht Reisekosten 2025
- Verpflegung Inland: €28 Volltag, €14 An-/Abreisetag
- Kilometerpauschale: €0,30 pro km (PKW)
- Übernachtung: €20 Pauschale oder Beleg
- 3-Monats-Regel: Verpflegung nur 3 Monate
- Mahlzeiten: Frühstück -20%, Mittag/Abend -40%
Was sind Reisekosten? Grundlagen der Reisekostenabrechnung in Deutschland
Reisekosten sind alle Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer oder Selbstständigen im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit (Dienstreise, Geschäftsreise) entstehen. In Deutschland regelt das Einkommensteuergesetz (EStG §9 Abs. 4a) zusammen mit den jährlich aktualisierten Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), welche Pauschalen steuerfrei erstattet oder als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Die Reisekostenabrechnung 2025 umfasst drei Hauptkategorien: Verpflegungsmehraufwand (pauschale Tages- und Übernachtungsgelder für Mahlzeiten), Fahrtkosten (Kilometerpauschale oder tatsächliche Kosten) und Übernachtungskosten (Hotelrechnung oder Pauschale). Diese Kosten können entweder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet oder bei Selbstzahlung als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Wichtige Regelungen 2025:
- Verpflegungspauschale Deutschland: €28 ab 24h, €14 ab 8h (An-/Abreisetag)
- Kilometerpauschale PKW: €0,30/km (keine Erhöhung gegenüber 2024)
- Übernachtungspauschale: €20 Deutschland, €45-€306 Ausland (je Land)
- 3-Monats-Regel: Verpflegungspauschale max. 3 Monate am gleichen Einsatzort
- Mahlzeitenkürzung: Frühstück -20%, Mittagessen -40%, Abendessen -40%
- Mindeststunden: 8 Stunden Abwesenheit für An-/Abreisetag-Pauschale
Verpflegungsmehraufwand 2025: Pauschalen für Deutschland und Ausland
Der Verpflegungsmehraufwand (auch Verpflegungspauschale, Tagegeld oder Per Diem) soll die höheren Kosten für Essen und Trinken während einer Dienstreise abdecken. Da man auswärts meist teurer isst als zu Hause, gewährt der Gesetzgeber pauschale Beträge, die steuerfrei erstattet oder als Werbungskosten abgesetzt werden können - ohne Belegnachweis!
Inlandspauschalen Deutschland 2025
| Abwesenheitsdauer | Pauschbetrag 2025 | Anwendung |
|---|---|---|
| Ab 24 Stunden (Volltag) | €28 | Ganzer Tag auswärts unterwegs |
| 8-24 Stunden (Teilzeit) | €14 | An- und Abreisetag |
| Unter 8 Stunden | €0 | Keine Verpflegungspauschale |
Beispielrechnung: 3-tägige Dienstreise in Deutschland
Montag (Anreisetag): Abfahrt 8:00 Uhr, Ankunft Hotel 18:00 Uhr = 10 Stunden → €14
Dienstag (Volltag): Ganztägig vor Ort = 24+ Stunden → €28
Mittwoch (Abreisetag): Abreise 10:00 Uhr, Ankunft zu Hause 20:00 Uhr = 10 Stunden → €14
Gesamte Verpflegungspauschale: €14 + €28 + €14 = €56
Diese €56 können steuerfrei erstattet oder als Werbungskosten abgesetzt werden!
Internationale Verpflegungspauschalen 2025
Für Auslandsdienstreisen gelten länderspezifische Pauschalen, die das Bundesministerium der Finanzen jährlich festlegt. Diese Sätze sind oft deutlich höher als in Deutschland, da Lebenshaltungskosten im Ausland variieren.
| Land | Volltag (24h) | An-/Abreisetag | Übernachtung |
|---|---|---|---|
| Schweiz | €66 | €33 | €220 |
| USA | €59 | €30 | €306 |
| Frankreich | €48 | €24 | €159 |
| Niederlande | €51 | €26 | €180 |
| Großbritannien | €47 | €24 | €200 |
| Österreich | €44 | €22 | €145 |
| Italien | €42 | €21 | €155 |
| Spanien | €38 | €19 | €135 |
| Dubai / VAE | €56 | €28 | €245 |
Wichtig: Länderübergreifende Dienstreisen
Bei Durchreise durch mehrere Länder gilt die Pauschale des Landes, in dem Sie sich um 24:00 Uhr (Mitternacht) aufhalten. Beispiel: Abfahrt Deutschland 10:00 Uhr, Ankunft Schweiz 16:00 Uhr, Übernachtung Schweiz → Pauschale Schweiz €33 (An-/Abreisetag).
Bei Ländern ohne festgelegte Pauschale gilt der Luxemburg-Satz (€60 Volltag).
Mahlzeitengestellung: Kürzung der Verpflegungspauschale
Wenn der Arbeitgeber, Kunde oder das Hotel Mahlzeiten stellt (kostenlos oder vergünstigt), muss die Verpflegungspauschale gekürzt werden. Diese Sachbezugswerte sind gesetzlich festgelegt und verhindern eine doppelte Begünstigung.
| Gestellte Mahlzeit | Kürzung in % | Betrag bei €28 Pauschale |
|---|---|---|
| Frühstück | 20% | €5,60 Abzug |
| Mittagessen | 40% | €11,20 Abzug |
| Abendessen | 40% | €11,20 Abzug |
Praxisbeispiel: Dienstreise mit Hotelfrühstück
Situation: 2-tägige Dienstreise Deutschland mit Hotelübernachtung inkl. Frühstück
Tag 1 (Anreisetag, 10h Abwesenheit):
Pauschale: €14
Keine Mahlzeit gestellt: -€0
Netto-Pauschale Tag 1: €14
Tag 2 (Abreisetag, 10h Abwesenheit):
Pauschale: €14
Frühstück gestellt (20% von €28): -€5,60
Netto-Pauschale Tag 2: €8,40
Gesamt erstattungsfähig: €14 + €8,40 = €22,40
Wichtig: Auch wenn das Frühstück im Hotelpreis enthalten ist, muss die Kürzung erfolgen!
Kilometerpauschale 2025: Fahrtkosten bei Dienstreisen
Die Kilometerpauschale (auch Reisekostenpauschale genannt) deckt alle Kosten ab, die durch die Nutzung eines privaten PKW für berufliche Fahrten entstehen: Benzin, Abnutzung, Versicherung, Reparaturen. Für 2025 beträgt die Pauschale unverändert €0,30 pro gefahrenem Kilometer.
Kilometerpauschale vs. Entfernungspauschale
Kilometerpauschale (Dienstreise)
- ✓€0,30/km für jeden gefahrenen Kilometer
- ✓Hin- UND Rückfahrt wird berechnet
- ✓Gilt für Fahrten zu wechselnden Einsatzorten
- ✓Steuerfrei durch Arbeitgeber erstattbar
- ✓Oder als Werbungskosten absetzbar
Beispiel: 150 km Hinfahrt + 150 km Rückfahrt = 300 km × €0,30 = €90
Entfernungspauschale (Arbeitsweg)
- ✓€0,30/km (ab 21. km €0,38 ab 2024)
- ✓Nur einfache Entfernung (nicht Hin+Rück)
- ✓Gilt für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte
- ✓Nur als Werbungskosten absetzbar
- ✓Max. 230 Tage/Jahr (bei 5-Tage-Woche)
Beispiel: 30 km Arbeitsweg einfach × 220 Tage × €0,30 = €1.980/Jahr
Rechenbeispiel: PKW-Nutzung bei Dienstreise
Situation: Dienstreise von München nach Hamburg (Kunde-Meeting)
Strecke einfach (laut Routenplaner): 780 km
Hin- und Rückfahrt: 780 km × 2 = 1.560 km
Kilometerpauschale: 1.560 km × €0,30 = €468
Zusätzlich absetzbar: Parkgebühren Hamburg €25, Autobahnmaut Österreich €15 (wenn Strecke)
Gesamte Fahrtkosten: €468 + €40 = €508 (steuerfrei erstattbar oder Werbungskosten)
Tatsächliche Kosten oder Pauschale? Was lohnt sich?
Alternativ zur Kilometerpauschale können auch die tatsächlichen Fahrtkosten angesetzt werden - allerdings nur mit Einzelnachweis (Tankbelege, Werkstattrechnungen anteilig, Versicherung anteilig). In der Praxis wird meist die Pauschale gewählt, da sie deutlich einfacher ist.
Wann lohnen sich tatsächliche Kosten?
- Sehr hoher Verbrauch: SUV oder Sportwagen mit 15+ Liter/100km (Pauschale €0,30 reicht oft nicht)
- Elektroauto: Stromkosten + Abschreibung können über Pauschale liegen (komplex zu berechnen)
- Luxus-Fahrzeug: Hohe Abschreibung und Versicherung (aber Obergrenze €40.000 bei Leasing)
- Sehr lange Strecken: Bei 50.000+ km Dienstreisen/Jahr kann tatsächlicher Verbrauch höher sein
Tipp: In 99% der Fälle ist die Pauschale €0,30/km einfacher und ausreichend. Nur bei extremen Verhältnissen lohnt der Einzelnachweis.
Übernachtungskosten: Pauschale oder Beleg?
Übernachtungskosten bei Dienstreisen können auf zwei Arten erstattet werden: Mit Hotelrechnung (tatsächliche Kosten, unbegrenzt) oder als Pauschale ohne Beleg (Deutschland €20, Ausland €45-€306 je Land).
Übernachtungspauschalen 2025 Deutschland
| Art der Unterkunft | Erstattung / Absetzbar | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Hotel mit Rechnung | Tatsächliche Kosten (unbegrenzt) | Ordnungsgemäße Hotelrechnung |
| Ohne Beleg (Pauschale Deutschland) | €20 pro Nacht | Keine Belege nötig |
| Privatunterkunft (Freunde/Familie) | €20 Pauschale | Nachweis der Übernachtung |
| Ausland ohne Beleg | €45-€306 (je Land) | Länderspezifische Pauschale |
Sonderfall: Doppelte Haushaltsführung über 48 Monate
Bei dauerhafter Auswärtstätigkeit am selben Ort (über 48 Monate) sind Unterkunftskosten nur noch bis €1.000 pro Monat steuerfrei. Darüber hinaus gilt es als geldwerter Vorteil oder ist privat nicht absetzbar.
Tipp: Bei langfristigen Projekten die 48-Monats-Grenze im Blick behalten und ggf. Zweitwohnsitz anmelden (doppelte Haushaltsführung).
Die 3-Monats-Regel: Verpflegungspauschale zeitlich begrenzt
Die Dreimonatsregel (§9 Abs. 4a EStG) ist eine der wichtigsten und oft übersehenen Regelungen im Reisekostenrecht. Sie besagt: Die steuerfreie Verpflegungspauschale kann nur für maximal 3 Monate bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit am selben Einsatzort gewährt werden.
Wie funktioniert die 3-Monats-Regel?
- 1.Erste 3 Monate: Volle Verpflegungspauschale €28/€14 steuerfrei (Arbeitgeber) oder als Werbungskosten (Selbstzahler)
- 2.Ab 4. Monat: Keine Verpflegungspauschale mehr! Einsatzort gilt als "erste Tätigkeitsstätte"
- 3.Unterbrechung: Nach mindestens 4 Wochen Abwesenheit vom Einsatzort startet 3-Monats-Frist neu
- 4.Fahrtkosten & Übernachtung: Bleiben auch nach 3 Monaten voll erstattungsfähig (nur Verpflegung fällt weg!)
Praxisbeispiel: Montagearbeiter auf 6-monatiger Baustelle
Situation: Monteur arbeitet 6 Monate durchgehend in Hamburg (wohnt in München)
Monat 1-3:
• Verpflegungspauschale: ca. 60 Arbeitstage × €28 = €1.680 steuerfrei ✓
• Übernachtung: 60 Nächte × €100 Hotel = €6.000 steuerfrei ✓
• Heimfahrten: 12× 700 km × €0,30 = €2.520 steuerfrei ✓
Monat 4-6 (nach 3-Monats-Regel):
• Verpflegungspauschale: €0 (nicht mehr steuerfrei!) ✗
• Übernachtung: 60 Nächte × €100 Hotel = €6.000 steuerfrei ✓
• Heimfahrten: 12× 700 km einfach × €0,30 = €1.260 (nur Entfernungspauschale) ✓
Verlust ab 4. Monat: ca. €1.680 Verpflegung nicht mehr absetzbar!
Lösung: Nach 3 Monaten für 4 Wochen an anderen Einsatzort wechseln → dann startet 3-Monats-Frist in Hamburg neu!
Ausnahmen und Sonderfälle der 3-Monats-Regel
Selbstständige und Unternehmer
Wichtig: Die 3-Monats-Regel gilt NICHT für Selbstständige! Sie können Verpflegungspauschalen dauerhaft als Betriebsausgaben absetzen, solange die Reise beruflich veranlasst ist.
Wechselnde Einsatzorte
Bei Mitarbeitern mit ständig wechselnden Einsatzorten (z.B. Außendienstler, Kundenberater) gilt jeder neue Kunde als neue Auswärtstätigkeit → 3-Monats-Frist startet jeweils neu.
Unterbrechung durch Urlaub oder Krankheit
Urlaub oder Krankheit während der Auswärtstätigkeit unterbricht die 3-Monats-Frist NICHT. Nur eine mindestens 4-wöchige Abwesenheit vom Einsatzort (z.B. anderes Projekt) setzt die Frist zurück.
Steuerliche Behandlung: Werbungskosten vs. steuerfreie Erstattung
Reisekosten können auf zwei Arten steuerlich geltend gemacht werden: Entweder erstattet der Arbeitgeber die Kosten steuerfrei, oder der Arbeitnehmer setzt sie als Werbungskosten in der Steuererklärung ab.
Variante 1: Steuerfreie Arbeitgeber-Erstattung
So funktioniert steuerfreie Erstattung:
- Verpflegungspauschale: Arbeitgeber zahlt €28/€14 steuerfrei aus (kein Bruttolohn, keine Sozialversicherung)
- Kilometerpauschale: €0,30/km steuerfrei erstattbar (kein geldwerter Vorteil)
- Übernachtung: Tatsächliche Hotelkosten oder Pauschale steuerfrei
- Nebenkosten: Parkgebühren, Maut, Bahntickets mit Beleg steuerfrei
Vorteil: Arbeitnehmer erhält 100% netto ausgezahlt, muss nichts in Steuererklärung eintragen!
Variante 2: Werbungskosten in der Steuererklärung
Wann werden Reisekosten als Werbungskosten abgesetzt?
- Arbeitgeber erstattet nicht: Dienstreise komplett selbst bezahlt → voller Werbungskostenabzug
- Teilerstattung: Arbeitgeber zahlt nur Fahrtkosten → Verpflegung + Übernachtung als Werbungskosten
- Außendienstler: Oft pauschale Regelungen mit Arbeitgeber, Rest als Werbungskosten
Eintragung: Anlage N, Zeile 49-50 (Fahrtkosten) und Zeile 51-52 (Verpflegung/Übernachtung)
Rechenbeispiel: Steuerersparnis durch Werbungskosten
Situation: Außendienstmitarbeiter, Jahresbrutto €50.000, Grenzsteuersatz 30%
Selbst getragene Reisekosten 2025:
• Verpflegungspauschale: 80 Tage × €28 = €2.240
• Kilometerpauschale: 15.000 km × €0,30 = €4.500
• Übernachtung: 30 Nächte × €80 = €2.400
• Nebenkosten (Parktickets, etc.): €400
Gesamte Reisekosten (Werbungskosten): €9.540
Steuerersparnis: €9.540 × 30% = €2.862 Rückerstattung!
Hinweis: Die Werbungskosten senken das zu versteuernde Einkommen, sodass weniger Lohnsteuer anfällt.
Reisekostenabrechnung: So erstellen Sie korrekte Abrechnungen
Eine ordnungsgemäße Reisekostenabrechnung ist sowohl für die steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber als auch für die Anerkennung als Werbungskosten beim Finanzamt zwingend erforderlich.
Pflichtangaben einer Reisekostenabrechnung
- ✓Name des Reisenden und Personalnummer/Kostenstelle
- ✓Reisezeitraum: Datum und Uhrzeit von Beginn bis Ende der Reise (wichtig für 8h-Grenze!)
- ✓Reiseziel und Zweck: Ort, Kunde, Anlass (z.B. "Kundentermin XY GmbH Hamburg")
- ✓Verkehrsmittel: PKW (mit km-Stand oder Strecke), Bahn, Flug, etc.
- ✓Kilometerangabe: Bei PKW-Nutzung Anfangs- und End-km oder Gesamtstrecke laut Routenplaner
- ✓Verpflegungspauschale: Anzahl Tage (Volltag/Teilzeit), gestellte Mahlzeiten dokumentieren
- ✓Übernachtungskosten: Hotelrechnung (als Beleg) oder Pauschale ohne Beleg
- ✓Nebenkosten: Parktickets, Maut, Gepäckaufbewahrung (jeweils mit Beleg)
- ✓Gesamtbetrag: Summe aller Positionen, aufgeschlüsselt nach Kategorien
- ✓Unterschrift: Bestätigung der Richtigkeit durch Reisenden und ggf. Vorgesetzten
Belegpflicht: Was muss nachgewiesen werden?
KEINE Belege nötig:
- • Verpflegungspauschale (immer Pauschale)
- • Kilometerpauschale (nur Streckennachweis)
- • Übernachtungspauschale (wenn ohne Beleg)
Belege ZWINGEND:
- • Hotelrechnung (wenn tatsächliche Kosten)
- • Bahntickets, Flugtickets
- • Parktickets, Mautbelege
- • Nebenkosten (Taxi, etc.)
Fristen für Reisekostenabrechnung
6-Monats-Frist beachten!
Reisekosten müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Dienstreise vom Arbeitgeber erstattet werden, damit sie steuerfrei bleiben. Nach Ablauf der Frist gilt die Erstattung als steuerpflichtiger Arbeitslohn (geldwerter Vorteil).
Beispiel: Dienstreise am 15. Januar 2025
→ Erstattung muss bis spätestens 15. Juli 2025 erfolgen
Bei verspäteter Erstattung: Steuerpflicht + Sozialversicherungspflicht!
Tipp: Monatliche Sammelabrechnung einreichen, um Fristen einzuhalten.
Sonderfälle und häufige Fehlerquellen
Fehler 1: 8-Stunden-Grenze falsch berechnet
Problem: Viele denken, die 8 Stunden beginnen am Einsatzort. Falsch! Die Abwesenheit wird von Haustür zu Haustür (oder erste Tätigkeitsstäte) gemessen.
Richtig: Verlassen der Wohnung 7:00 Uhr → Rückkehr 16:00 Uhr = 9 Stunden → €14 Pauschale. Auch wenn die Arbeit vor Ort nur 6 Stunden dauerte!
Fehler 2: Gestellte Mahlzeiten nicht abgezogen
Problem: Hotelfrühstück im Zimmerpreis enthalten, aber volle Pauschale angesetzt.
Folge: Finanzamt erkennt Verpflegung nicht an → Steuernachzahlung + Säumniszuschlag. Arbeitgeber muss Sozialversicherung nachzahlen.
Fehler 3: 3-Monats-Regel übersehen
Problem: Projektmitarbeiter seit 5 Monaten am gleichen Standort, Arbeitgeber zahlt weiter Verpflegungspauschale steuerfrei.
Folge: Ab 4. Monat ist Verpflegung steuerpflichtiger Arbeitslohn → Lohnsteuernachzahlung beim Arbeitnehmer, Sozialversicherungsnachzahlung beim Arbeitgeber.
Fehler 4: Kilometerpauschale doppelt angesetzt
Problem: Arbeitgeber erstattet Benzinkosten (€0,20/km), Arbeitnehmer setzt zusätzlich volle €0,30/km als Werbungskosten ab.
Richtig: Nur die Differenz (€0,10/km) ist als Werbungskosten absetzbar. Keine doppelte Geltendmachung!
Fehler 5: Private Übernachtung mit Pauschale abgerechnet
Situation: Übernachtung bei Freunden (kostenlos), trotzdem €20 Pauschale angesetzt.
Rechtslage: Umstritten! Finanzämter akzeptieren oft €20 Pauschale auch bei Privatunterkünften (als pauschaler Aufwand für Nebenkosten). Aber: Im Zweifel nur mit Nachweis der Übernachtung (z.B. Bestätigung des Gastgebers).
Reisekosten für Selbstständige und Unternehmer
Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer haben bei Reisekosten einige Vorteile gegenüber Arbeitnehmern - aber auch strengere Nachweispflichten.
Unterschiede Selbstständige vs. Arbeitnehmer
Vorteile für Selbstständige:
- +Keine 3-Monats-Regel: Verpflegungspauschale dauerhaft absetzbar
- +Höhere Absetzmöglichkeiten: Alle beruflichen Ausgaben als Betriebsausgaben
- +Flexiblere Gestaltung: Firmenwagen, First Class Flüge (wenn angemessen)
- +Vorsteuerabzug: Bei Umsatzsteuerpflicht 19% Vorsteuer aus Belegen ziehen
Strengere Anforderungen:
- -Belegpflicht: Alle Ausgaben müssen mit Rechnung nachgewiesen werden
- -Beruflicher Anlass: Muss zweifelsfrei dokumentiert sein (Kundentermin, Messe, etc.)
- -Privatanteil: Bei gemischten Reisen muss privater Teil herausgerechnet werden
- -Betriebsprüfung: Strengere Kontrolle durch Finanzamt (oft 5-10 Jahre rückwirkend)
Beispiel: Selbstständiger Unternehmensberater
Situation: Berater besucht 12 Monate lang denselben Kunden vor Ort (3 Tage/Woche)
Als Arbeitnehmer (mit 3-Monats-Regel):
• Monate 1-3: Verpflegung 36 Tage × €28 = €1.008
• Monate 4-12: Keine Verpflegung mehr = €0
Gesamt: €1.008
Als Selbstständiger (ohne 3-Monats-Regel):
• 12 Monate: 144 Tage × €28 = €4.032
Gesamt: €4.032 (€3.024 mehr absetzbar!)
Wichtig: Selbstständiger muss beruflichen Anlass dokumentieren (Projektbeschreibung, Kundenkommunikation, Stundenzettel).
Zusammenfassung: Reisekosten 2025 optimal abrechnen
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- ✓Verpflegungspauschale 2025: €28 Volltag (ab 24h), €14 An-/Abreisetag (ab 8h), €0 unter 8h
- ✓Kilometerpauschale: €0,30/km für PKW-Dienstreisen (Hin + Rück, ohne Begrenzung)
- ✓Übernachtung: Tatsächliche Kosten mit Beleg (unbegrenzt) oder Pauschale €20-€306 je Land
- ✓3-Monats-Regel: Verpflegung nur 3 Monate am gleichen Ort, danach keine Pauschale
- ✓Mahlzeitenkürzung: Frühstück -20%, Mittag -40%, Abendessen -40% der Tagespauschale
- ✓Internationale Sätze: Schweiz €66, USA €59, Frankreich €48, UK €47 (Volltag)
- ✓6-Monats-Frist: Erstattung innerhalb 6 Monate, sonst steuerpflichtiger Arbeitslohn
- ✓Selbstständige: Keine 3-Monats-Regel, aber strengere Nachweispflicht
Unser Reisekosten-Rechner 2025 hilft Ihnen:
- • Ihre exakte Reisekostenerstattung nach aktuellen BMF-Pauschalen zu berechnen
- • Verpflegungsmehraufwand Deutschland und Ausland automatisch zu ermitteln
- • Gestellte Mahlzeiten korrekt zu kürzen (Frühstück, Mittag, Abendessen)
- • Kilometerpauschale €0,30/km für PKW-Dienstreisen zu berechnen
- • Übernachtungskosten (Pauschale oder Beleg) einzubeziehen
- • Steuerlich absetzbare Werbungskosten zu identifizieren
- • Verschiedene Länder und Reiseszenarien durchzuspielen
Perfekt für Arbeitnehmer, Außendienstler, Monteure, Selbstständige, Arbeitgeber und alle, die Dienstreisen korrekt abrechnen möchten – kostenlos, aktuell 2025 und sofort einsatzbereit!
Häufig gestellte Fragen zum Reisekosten-Rechner
Die wichtigsten Antworten zu unserem kostenlosen Online-Rechner
Ähnliche Rechner & Tools
Längen-Konverter
Konvertieren Sie zwischen Metern, Kilometern, Zoll, Fuß, Yards, Seemeilen und mehr.
EinheitenGewicht-Konverter
Rechnen Sie zwischen Kilogramm, Pfund, Unzen, Tonnen, Steinen und Karat um.
EinheitenGeschwindigkeits-Konverter
Konvertieren Sie zwischen km/h, mph, m/s, Knoten und Mach.
EinheitenZeitzonen-Konverter
Rechnen Sie Uhrzeiten zwischen verschiedenen Zeitzonen um. Mit aktuellen Weltzeiten und Sommerzeit-Berücksichtigung.
Alltags-ToolsDruck-Konverter
Konvertieren Sie zwischen Bar, PSI, Pascal, Atmosphäre und anderen Druckeinheiten.
EinheitenProzent-Rechner - Rabatt MwSt Trinkgeld berechnen
Kostenloser Prozent-Rechner für Deutschland: Prozentsätze, Rabatte, MwSt (19% 7%), Trinkgeld und prozentuale Änderungen schnell berechnen. Mit Formeln, Beispielen und Deutschland-spezifischen Steuersätzen.
FinanzenAlle Tools sind kostenlos und funktionieren ohne Anmeldung. Perfekt für Deutschland, Österreich und die Schweiz.