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Grundsteuer-Rechner 2025

Berechnen Sie die neue Grundsteuer nach der Grundsteuerreform 2025. Bundesmodell und Landesmodelle - einfach, schnell und präzise.

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Grundsteuer-Rechner 2025

📊

Durchschnitt: 450-600%. Online prüfen auf der Website Ihrer Gemeinde.

Grundsteuer-Berechnung 2025:

Schritt 1: Grundsteuerwert festlegen
Grundsteuerwert:0,00 €
Schritt 2: Steuermesszahl anwenden
Steuermesszahl:0.31
Steuermessbetrag:0,00 €
Schritt 3: Hebesatz der Gemeinde
Hebesatz:550%
Grundsteuer (jährlich):0,00 €

Zahlungsplan:

Monatlich:0,00 €
Jährlich (4 Quartalsraten):0,00 €
Grundsteuerreform 2025: Neue Bewertung ab 01.01.2025. Bundesmodell: 9 Bundesländer nutzen Grundsteuerwert × 0,31‰ × Hebesatz. Landesmodelle: Bayern (Flächenmodell), Baden-Württemberg (modif. Bodenwert), Hamburg (Wohnlagenmodell). Hebesatz: Wird von Gemeinde festgelegt (Ø 450-600%). Zahlung:Vierteljährlich (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.). Verfassungsfrage: BFH zweifelt Verfassungsmäßigkeit an - Entscheidung BVerfG erwartet 2026.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Rechner dient nur der Orientierung und ersetzt keine professionelle Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.

Die Grundsteuerreform 2025 - Was ändert sich?

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland ein komplett neues Grundsteuerrecht. Die Reform war notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das alte System 2018 für verfassungswidrig erklärt hat. Der Grund: Die Bewertung der Immobilien basierte auf völlig veralteten Einheitswerten aus den Jahren 1964 (West) und 1935 (Ost), die zu massiven Ungleichbehandlungen führten.

Warum war die Reform notwendig?

Das BVerfG gab dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2019, ein neues System zu entwickeln. Die neue Grundsteuer soll gerechter sein, weil sie auf aktuellen Grundstücks- und Immobilienwerten basiert. Eigentümer mussten bis Januar 2023 eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben, in der alle relevanten Daten zu Grundstück und Gebäude erfasst wurden.

Wichtige Eckdaten der Reform:

  • 2018: BVerfG erklärt alte Grundsteuer für verfassungswidrig
  • 2022-2023: Eigentümer mussten Feststellungserklärung abgeben (über 36 Mio. Grundstücke)
  • 2024: Finanzämter versenden Grundsteuerwertbescheide
  • 1. Januar 2025: Neue Grundsteuer tritt in Kraft
  • Ab 15. Februar 2025: Erste Zahlungen nach neuem Recht fällig

Die Reform sollte ursprünglich aufkommensneutral sein - das heißt, insgesamt sollte der Staat nicht mehr Grundsteuer einnehmen als vorher. In der Praxis gibt es jedoch erhebliche Verschiebungen: Immobilien in begehrten Lagen mit hohen Bodenrichtwerten werden tendenziell teurer, Objekte in günstigen Lagen teilweise billiger. Viele Gemeinden haben ihre Hebesätze angepasst, um extreme Sprünge abzufedern.

Die neue Berechnungsformel

Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz

Die drei Faktoren der neuen Grundsteuerberechnung

1. Grundsteuerwert

Der Grundsteuerwert wird vom Finanzamt festgestellt und basiert auf:

  • • Bodenrichtwert der Gemeinde
  • • Grundstücksfläche
  • • Wohnfläche des Gebäudes
  • • Alter der Immobilie
  • • Grundstücksart (bebaut/unbebaut)

2. Steuermesszahl

Die Steuermesszahl ist bundesweit oder landesweit festgelegt:

  • Bundesmodell Wohnen: 0,31‰
  • Bundesmodell Gewerbe: 0,34‰
  • Unbebaute Grundstücke: 0,34‰
  • Landesmodelle: eigene Regeln

3. Hebesatz

Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt:

  • • Durchschnitt: 450-600%
  • • Großstädte: 400-550%
  • • Ländliche Gemeinden: oft 600-800%
  • • Gemeinden können Hebesatz jährlich ändern

Rechenbeispiel Bundesmodell:

Einfamilienhaus, 500m² Grundstück, 120m² Wohnfläche, Bodenrichtwert 300 €/m²
• Grundsteuerwert: 180.000 € (vom Finanzamt festgestellt)
• Steuermesszahl: 0,31‰ (Wohngrundstück)
• Hebesatz: 500% (Gemeinde)
→ Grundsteuer: 180.000 € × 0,00031 × 5,00 = 279 € pro Jahr

Das Bundesmodell - 9 Bundesländer

Das Bundesmodell wird in folgenden 9 Bundesländern angewendet: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Es basiert auf einem wertabhängigen Ansatz, bei dem der Grundsteuerwert maßgeblich vom Bodenrichtwert und der Immobilie abhängt.

So funktioniert das Bundesmodell:

Berechnung Grundsteuerwert:

Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert anhand des Ertragswertverfahrens(für Wohnimmobilien) oder Sachwertverfahrens (für andere Immobilien).

  • Bodenwert: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert
  • Gebäudewert: Abhängig von Wohnfläche, Alter, Bauweise
  • Abschläge: Für ältere Gebäude (max. 25%)

Steuermesszahlen im Bundesmodell:

GrundstücksartSteuermesszahlBeispiele
Wohngrundstücke0,31‰Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser
Nichtwohngrundstücke0,34‰Geschäfts-, Büro-, Lagergebäude
Gemischt genutzte Grundstücke0,34‰Wohn- und Geschäftshäuser
Unbebaute Grundstücke0,34‰Bauplätze, brachliegende Grundstücke

Das Bundesmodell gilt als relativ komplexes System, da es viele individuelle Faktoren berücksichtigt. Kritiker bemängeln, dass die Bodenrichtwerte in manchen Gemeinden veraltet sind und zu Verzerrungen führen können. Befürworter argumentieren, dass das System gerechter ist, weil es tatsächliche Wertverhältnisse besser abbildet als pauschale Flächenmodelle.

Die Landesmodelle - Eigene Wege

Fünf Bundesländer haben sich für eigene Berechnungsmodelle entschieden, die teilweise deutlich vom Bundesmodell abweichen. Die Öffnungsklausel im Grundsteuerreformgesetz ermöglichte es den Ländern, eigene Regelungen zu treffen.

🇩🇪Bayern - Flächenmodell

Das einfachste Modell: Keine Bodenwerte, nur Flächen zählen

Berechnungsformel:

Grundsteuer = (Grundstücksfläche × 0,04 € + Gebäudefläche × Äquivalenzbetrag) × Hebesatz

  • • Äquivalenzbetrag Wohnen: 0,50 € pro m²
  • • Äquivalenzbetrag Gewerbe: 0,50 € pro m²
  • • Unabhängig von Lage und Bodenwert

Beispiel: 500m² Grundstück, 120m² Wohnfläche, Hebesatz 535%
→ (500 × 0,04 + 120 × 0,50) × 5,35 = 428,20 € pro Jahr

Vorteil: Sehr einfach, transparent, keine aufwendigen Bewertungen
Nachteil: Keine Differenzierung nach Lage - Villa in München = Haus in ländlicher Region

🏞️Baden-Württemberg - Modifiziertes Bodenwertmodell

Kompromiss zwischen Bundesmodell und Flächenmodell

Besonderheiten:

  • • Grundsteuerwert = Bodenwert (Fläche × Bodenrichtwert)
  • • Gebäudewert spielt keine Rolle
  • • Steuermesszahl: 1,3‰ (höher als Bundesmodell)
  • • Fokus auf Grundstückswert statt Gebäudewert

Vorteil: Berücksichtigt Lagequalität über Bodenrichtwert
Nachteil: Teure Grundstücke in Großstädten werden stark belastet

Hamburg - Wohnlagenmodell

Anlehnung an Bundesmodell mit stadtspezifischen Wohnlagen

System:

  • • 5 Wohnlagenkategorien (einfach bis sehr gut)
  • • Grundsteuerwert abhängig von Wohnlage
  • • Ähnlich Bundesmodell, aber vereinfacht
  • • Steuermesszahl wie Bundesmodell: 0,31‰ bzw. 0,34‰

Besonderheit: Stadtspezifische Lösung für urbane Strukturen

🏛️Hessen - Flächen-Faktor-Modell

Komplex: Fläche × Lage-Faktor × Nutzung

Faktoren:

  • • Grundstücksfläche gewichtet mit Faktor (0,04 bis 5,0)
  • • Gebäudefläche gewichtet mit Nutzungsfaktor
  • • Mietniveaustufen je nach Gemeinde (1,0 bis 3,5)
  • • Keine Bodenrichtwerte, aber Mietpreisspiegel-Berücksichtigung

Vorteil: Berücksichtigt regionale Unterschiede
Nachteil: Komplex in der Berechnung

🌾Niedersachsen - Flächen-Lage-Modell

Ähnlich Bayern, aber mit Lagefaktor

Merkmale:

  • • Flächenbasiert wie Bayern
  • • Zusätzlicher Lagefaktor (0,7 bis 1,3)
  • • Differenzierung nach Gemeindegröße
  • • Steuermesszahl: variabel nach Fläche

Mittelweg: Einfachheit des Flächenmodells + leichte Lageanpassung

Welches Modell ist gerechter?

Diese Frage ist hochpolitisch. Das Bundesmodell bildet tatsächliche Wertverhältnisse genauer ab, ist aber komplex. Das bayerische Flächenmodell ist einfach und transparent, ignoriert aber Lageunterschiede völlig. Die Wahrheit liegt vermutlich irgendwo dazwischen - ein Modell, das Einfachheit mit einer gewissen Lagegerechtigkeit verbindet, wie die Systeme in Hessen oder Niedersachsen.

Der Hebesatz - Die Stellschraube der Gemeinden

Der Hebesatz ist der entscheidende Faktor für die Höhe Ihrer Grundsteuer - und er variiert extrem. Jede Gemeinde kann ihren Hebesatz selbst festlegen und jährlich anpassen. Während Großstädte oft moderate Hebesätze zwischen 400-550% haben, liegen ländliche Gemeinden mit schwacher Finanzkraft teilweise bei über 800%.

Hebesätze deutscher Großstädte 2025:

StadtHebesatz 2025Veränderung zu 2024Beispiel-Grundsteuer*
München535%+10%1.068 €
Hamburg540%±0%1.080 €
Berlin810%+150%1.620 €
Köln580%+20%1.160 €
Frankfurt/Main500%±0%1.000 €
Stuttgart420%-30%840 €
Düsseldorf440%-150%880 €
Leipzig650%+50%1.300 €

*Beispielrechnung für Einfamilienhaus mit Grundsteuermessbetrag 200 €

Warum gibt es so große Unterschiede?

  • Finanzkraft der Gemeinde: Reiche Gemeinden können niedrigere Hebesätze ansetzen
  • Aufkommensneutralität: Gemeinden wollen gleich viel Grundsteuer einnehmen wie vorher
  • Politische Entscheidungen: Manche Gemeinden nutzen die Reform für Mehreinnahmen
  • Sozialpolitik: Hohe Hebesätze können gezielt Immobilienbesitzer belasten

Besonders kontrovers: Berlin hat den Hebesatz von 660% auf 810% erhöht - eine Steigerung von über 20%. Dies führt bei vielen Eigentümern zu deutlich höheren Belastungen. Düsseldorf dagegen senkte den Hebesatz von 590% auf 440%, um die gestiegenen Grundsteuerwerte auszugleichen und Aufkommensneutralität zu erreichen.

Zahlungstermine - Wann wird die Grundsteuer fällig?

Vierteljährliche Zahlung (Standard)

1
15. Februar
1. Quartal (Jan-Mrz)
2
15. Mai
2. Quartal (Apr-Jun)
3
15. August
3. Quartal (Jul-Sep)
4
15. November
4. Quartal (Okt-Dez)

Jährliche Zahlung (auf Antrag)

1. Juli
Gesamter Jahresbetrag auf einmal
Antrag muss bis 30. September gestellt werden
Gilt dann automatisch für Folgejahre
Keine Mahngebühren bei Vergessen einzelner Raten
Einfacher zu organisieren

⚠️Wichtige Hinweise zur Zahlung

  • SEPA-Lastschrift empfohlen: Keine Fristen verpassen, automatischer Einzug
  • Bei Versäumnis: Mahngebühren + Säumniszuschläge (1% pro Monat)
  • Fällt auf Wochenende/Feiertag: Zahlung bis nächster Werktag möglich
  • Überweisung: Verwendungszweck exakt wie auf Bescheid angegeben

Alt vs. Neu - Was hat sich konkret geändert?

MerkmalAlte Grundsteuer (bis 2024)Neue Grundsteuer (ab 2025)
BewertungsgrundlageEinheitswerte von 1964 (West) / 1935 (Ost)Aktuelle Grundstückswerte oder Flächen (je nach Modell)
GerechtigkeitExtrem veraltet, ungerecht (BVerfG-Urteil)Zeitgemäßer, aktuelle Wertverhältnisse
Steuermesszahl3,5‰ (Grundstücke) / 2,6‰ - 6‰ (je nach Art)0,31‰ - 0,34‰ (Bundesmodell) oder Landesregelung
HebesatzØ 400-500%Ø 450-600% (viele Anpassungen)
KomplexitätKomplex, aber seit Jahrzehnten unverändertJe nach Modell: sehr unterschiedlich
ErklärungspflichtNur bei EigentumswechselAlle 36 Mio. Grundstücke mussten 2022/23 erklärt werden
DigitalisierungPapierformulareElektronisch über ELSTER

Verlierer der Reform:

  • Immobilien in beliebten Großstadtlagen (München, Hamburg, Berlin)
  • Große Grundstücke in begehrten Wohngebieten
  • Neubauten (keine Altersabschläge)
  • Eigentümer in Gemeinden mit stark gestiegenen Hebesätzen

Gewinner der Reform:

  • Immobilien in ländlichen, strukturschwachen Regionen
  • Kleine Grundstücke in Großstädten
  • Altbauten mit hohen Altersabschlägen (Bundesmodell)
  • Eigentümer in Gemeinden mit gesenkten Hebesätzen

Verfassungsrechtliche Bedenken - Droht die nächste Reform?

Noch ist die neue Grundsteuer nicht einmal richtig in Kraft, da werden bereits ernsthafte Zweifel an ihrer Verfassungsmäßigkeit laut. Der Bundesfinanzhof (BFH) - das höchste deutsche Steuergericht - hat bereits mehrere Verfahren dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe vorgelegt.

Die Hauptkritikpunkte:

1. Typisierung führt zu Ungleichbehandlung

Das Bundesmodell arbeitet mit pauschalen Typisierungen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus etc.), die zu ungerechtfertigten Ungleichbehandlungen führen können. Beispiel: Eine Villa und ein einfaches Reihenhaus werden gleich behandelt, wenn Fläche und Lage ähnlich sind.

2. Veraltete Bodenrichtwerte

In vielen Gemeinden sind die Bodenrichtwerte nicht aktuell oder werden nur alle zwei Jahre angepasst. Dies kann zu erheblichen Verzerrungen führen, besonders in Regionen mit dynamischer Marktentwicklung.

3. Ertragswertverfahren realitätsfern

Das Ertragswertverfahren nutzt pauschale Nettokaltmieten, die oft nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Insbesondere in Städten mit Mietpreisbremse oder sozialem Wohnungsbau entstehen Ungerechtigkeiten.

4. Landesmodelle verfassungswidrig?

Kritiker bemängeln, dass die extremen Unterschiede zwischen den Bundesländern gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen könnten. Warum soll ein identisches Haus in Bayern anders besteuert werden als in NRW?

Zeitplan BVerfG-Verfahren:

  • 2024: BFH legt erste Verfahren vor (Az. II R 31/21, II R 18/22, II R 34/21)
  • 2025-2026: BVerfG prüft Verfassungsmäßigkeit (mündliche Verhandlung erwartet)
  • Frühestens 2026: Urteil des BVerfG (möglicherweise erst 2027)
  • Bei Verfassungswidrigkeit: Erneute Reform nötig - Übergangsregelung wahrscheinlich

Was bedeutet das für Sie als Eigentümer?

Empfehlung der Steuerberater:

  • Grundsteuer trotzdem pünktlich zahlen
  • Gegen Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen (unter Hinweis auf laufende Verfahren)
  • Ruhen des Verfahrens beantragen bis BVerfG-Entscheidung
  • Bei BVerfG-Erfolg: Rückerstattung möglich

Was Sie nicht tun sollten:

  • Grundsteuer nicht zahlen (Säumniszuschläge!)
  • Auf BVerfG-Urteil spekulieren ohne Einspruch
  • Frist für Einspruch (1 Monat) verpassen
  • Ohne fachliche Beratung klagen

Fazit: Die neue Grundsteuer steht rechtlich auf wackligen Füßen. Experten geben dem Bundesmodell eine 50:50 Chance, vom BVerfG bestätigt zu werden. Bei den Landesmodellen ist die Prognose noch unsicherer. Eigentümer sollten Einspruch einlegen, aber trotzdem zahlen - so bleiben alle Optionen offen.

Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuer 2025

Wie wird die neue Grundsteuer ab 2025 berechnet?

Die neue Grundsteuer wird nach der Formel berechnet: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer. Der Grundsteuerwert wird vom Finanzamt festgestellt, die Steuermesszahl ist bundesweit oder landesweit festgelegt (z.B. 0,31‰ für Wohnimmobilien im Bundesmodell), und den Hebesatz bestimmt Ihre Gemeinde (durchschnittlich 450-600%).

Was ist der Unterschied zwischen Bundesmodell und Landesmodell?

Das Bundesmodell wird in 9 Bundesländern angewendet (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) und basiert auf dem Grundsteuerwert. Die Landesmodelle (Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen) nutzen eigene Berechnungsmethoden - Bayern z.B. ein reines Flächenmodell ohne Bodenwert.

Wo finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde?

Den Hebesatz finden Sie auf der Website Ihrer Gemeinde oder Stadt unter "Steuern und Abgaben" oder "Hebesätze". Alternativ können Sie beim Steueramt Ihrer Gemeinde nachfragen. Der Hebesatz variiert stark: Großstädte haben oft 400-550%, ländliche Gemeinden teilweise über 700%.

Wird die Grundsteuer 2025 teurer oder billiger?

Das hängt vom Einzelfall ab. Die Reform sollte aufkommensneutral sein, aber in der Praxis gibt es Gewinner und Verlierer. Immobilien in teuren Lagen mit hohem Bodenrichtwert werden tendenziell teurer, in günstigen Lagen teilweise billiger. Viele Gemeinden haben ihre Hebesätze angepasst, um extreme Sprünge zu vermeiden.

Wann muss ich die Grundsteuer zahlen?

Die Grundsteuer wird vierteljährlich fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Sie können auch eine jährliche Zahlung bis zum 1. Juli beantragen. Die erste Zahlung nach der Reform ist am 15. Februar 2025.

Ist die neue Grundsteuer verfassungswidrig?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert und mehrere Verfahren dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt. Kritikpunkte: Typisierung führt zu ungerechtfertigten Ungleichbehandlungen, Bodenrichtwerte sind teilweise veraltet. Eine Entscheidung des BVerfG wird für 2026 erwartet. Experten raten dennoch zur fristgerechten Zahlung.

Feststellungserklärung noch nicht abgegeben?

Die Frist für die Feststellungserklärung war ursprünglich der 31. Januar 2023. In einigen Bundesländern wurde die Frist verlängert, teilweise bis April oder Mai 2023. Wenn Sie die Erklärung noch nicht abgegeben haben, drohen Verspätungszuschläge und Zwangsgelder.

Was tun bei versäumter Abgabe?

  1. 1
    Sofort nachholen: Erklärung umgehend über ELSTER einreichen. Nicht weiter warten!
  2. 2
    Finanzamt kontaktieren: Proaktiv beim zuständigen Finanzamt melden, Gründe erläutern
  3. 3
    Verspätungszuschlag: Mindestens 25 € pro Monat, kann bis zu 25.000 € betragen
  4. 4
    Zwangsgeld droht: Bei weiterer Verweigerung kann Finanzamt Zwangsgelder verhängen

Benötigte Unterlagen für die Feststellungserklärung:

Grundstücksdaten:

  • Grundstücksfläche in m²
  • Gemarkung, Flur, Flurstück (aus Grundbuch)
  • Bodenrichtwert (über boris.de abrufbar)
  • Aktenzeichen vom Finanzamt (aus Schreiben)

Gebäudedaten (bei bebauten Grundstücken):

  • Wohn- bzw. Nutzfläche in m²
  • Baujahr des Gebäudes
  • Gebäudeart (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus etc.)
  • Anzahl der Wohnungen/Garagen

ELSTER-Zugang notwendig:

Die Feststellungserklärung muss elektronisch über das Portal ELSTER(www.elster.de) eingereicht werden. Papierformulare werden nicht akzeptiert.

  • ELSTER-Konto einrichten (falls noch nicht vorhanden)
  • Zertifikat beantragen (Aktivierung dauert ca. 1 Woche)
  • Formular "Feststellungserklärung Grundsteuer" ausfüllen
  • Elektronisch absenden und Bestätigung speichern

Tipp: Wenn Sie sich unsicher sind oder Hilfe benötigen, können Sie einen Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Rechtsanwalt beauftragen. Die Kosten sind meist überschaubar (ca. 150-300 €) und können sich lohnen, um Fehler und höhere Verspätungszuschläge zu vermeiden.