Alle Tools

Wiederbeschaffungswert-Rechner - Fahrzeugwert Ermitteln

Berechnen Sie den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall. Inklusive Merkantiler Minderwert, Restwert, Totalschaden-Analyse und Versicherungsleistung.

Wiederbeschaffungswert-Rechner

🚙

Wertverlust:

Altersbedingt:-25.0%
Kilometerbedingt:-0.0%
Gesamtwertverlust:-25.0%

Fahrzeugwert:

Aktueller Marktwert:0,00 €
Wiederbeschaffungskosten (+7.5%):+0,00 €
Wiederbeschaffungswert:0,00 €

Versicherungsleistung:

Auszahlungsbetrag:0,00 €
Hinweis: Wiederbeschaffungswert = Marktwert + Wiederbeschaffungskosten (Händlermarge, Zulassung). Bei Totalschaden: Auszahlung minus Restwert. Merkantiler Minderwert = Wertverlust nach Reparatur (Unfallfahrzeug). Dies ist eine Schätzung - Gutachter ermittelt exakten Wert. Vollkaskoversicherung zahlt Wiederbeschaffungswert.
⚠️ Sicherheitshinweis: Dieser Rechner dient nur der Information. Die Werte sind theoretische Berechnungen unter idealen Bedingungen. Reale Bedingungen können stark abweichen. Fahren Sie stets vorsichtig und halten Sie sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Wichtige Werte im Überblick

  • Wiederbeschaffungswert: Marktwert + Wiederbeschaffungskosten
  • Merkantiler Minderwert: 10-20% der Reparaturkosten
  • Totalschaden: Reparatur > Wiederbeschaffungswert
  • 130%-Grenze: Reparatur bis 130% möglich
  • Restwert: 10-30% des Wiederbeschaffungswerts
  • Wiederbeschaffungskosten: Circa 5-10% des Marktwerts

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der zentrale Begriff im Versicherungsrecht nach einem Autounfall. Er bezeichnet den Geldbetrag, den Sie aufwenden müssen, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug in vergleichbarem Zustand zu beschaffen. Anders als der reine Marktwert umfasst der Wiederbeschaffungswert auch die Kosten, die beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs anfallen.

Die Berechnung des Wiederbeschaffungswerts erfolgt nach der Formel: Wiederbeschaffungswert = Aktueller Marktwert des Fahrzeugs vor dem Unfall + Wiederbeschaffungskosten. Der Marktwert wird durch einen Kfz-Sachverständigen ermittelt, der ähnliche Fahrzeuge auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt recherchiert und dabei Faktoren wie Alter, Kilometerstand, Zustand, Ausstattung und Pflegezustand berücksichtigt.

Die Wiederbeschaffungskosten betragen in der Regel 5-10% des Fahrzeugwerts und umfassen: Händlermarge (da Sie vermutlich bei einem Händler kaufen müssen, nicht privat), Zulassungskosten, TÜV-Gebühren falls fällig, Überführungskosten, Kosten für Kaufvertragsabwicklung und gegebenenfalls Finanzierungskosten. Ein typischer Prozentsatz liegt bei 7,5% des Fahrzeugwerts. Diese Kosten werden Ihnen zusätzlich zum reinen Marktwert erstattet, da sie notwendig sind, um den Zustand vor dem Unfall wiederherzustellen.

Praxisbeispiel: Ihr 4 Jahre altes Fahrzeug hatte vor dem Unfall einen Marktwert von 18.000 Euro. Die Wiederbeschaffungskosten werden mit 7,5% angesetzt, also 1.350 Euro. Der Wiederbeschaffungswert beträgt somit 19.350 Euro. Wenn ein Totalschaden vorliegt und Sie das Fahrzeug an die Versicherung abgeben, erhalten Sie 19.350 Euro minus den Restwert des beschädigten Fahrzeugs (z.B. 2.500 Euro), also 16.850 Euro ausgezahlt. Mit diesem Betrag können Sie sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug kaufen.

Berechnung nach Unfall - So funktioniert es

Nach einem Autounfall ist die korrekte Wertermittlung entscheidend für die Höhe der Versicherungsleistung. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten und berücksichtigt verschiedene Faktoren, die den Wert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall bestimmt haben.

Schritt 1: Marktwertermittlung - Der Kfz-Sachverständige ermittelt zunächst den Marktwert Ihres Fahrzeugs unmittelbar vor dem Unfall. Dabei berücksichtigt er: Das Alter des Fahrzeugs (Erstzulassung), den Kilometerstand, den allgemeinen Zustand vor dem Unfall, die Ausstattung und Sonderausstattungen, den Pflegezustand und ob ein lückenlos geführtes Scheckheft vorliegt, sowie eventuelle Vorschäden. Der Gutachter recherchiert vergleichbare Fahrzeuge auf dem regionalen Markt und bildet einen Durchschnittswert.

Schritt 2: Alters- und Kilometerbedingte Wertminderung - Fahrzeuge verlieren kontinuierlich an Wert. Die Faustformel lautet: Erstes Jahr minus 25% (Neuwagenverlust), zweites Jahr minus 15%, drittes Jahr minus 12%, viertes Jahr minus 10%, fünftes Jahr minus 8%, ab dem sechsten Jahr etwa 5% pro Jahr. Zusätzlich wird der Kilometerstand berücksichtigt: Bei durchschnittlich 12.000-15.000 km pro Jahr wird für jede 10.000 km über dem Durchschnitt ein Abschlag von etwa 2% vorgenommen. Ein 5 Jahre altes Fahrzeug mit ursprünglich 35.000 Euro Neupreis und durchschnittlichem Kilometerstand hätte somit etwa 30% Restwert, also rund 10.500 Euro Marktwert.

Schritt 3: Zustandsbewertung - Der Zustand vor dem Unfall beeinflusst den Wert erheblich: Sehr guter Zustand (scheckheftgepflegt, keine Gebrauchsspuren) plus 5-10%, guter Zustand (normale Gebrauchsspuren) neutral 0%, durchschnittlicher Zustand (sichtbare Gebrauchsspuren, kleinere Mängel) minus 5-10%, schlechter Zustand (deutliche Mängel, fehlende Wartung) minus 15-25%. Diese Bewertung erfolgt auf Basis der Fahrzeughistorie, Fotos vor dem Unfall und Aussagen des Fahrzeughalters.

Schritt 4: Addition der Wiederbeschaffungskosten - Zum ermittelten Marktwert werden die Wiederbeschaffungskosten addiert. Diese betragen üblicherweise 7,5% des Marktwerts, können aber je nach Region und Fahrzeugtyp zwischen 5% und 10% variieren. Bei einem Marktwert von 15.000 Euro ergeben sich Wiederbeschaffungskosten von etwa 1.125 Euro, sodass der Wiederbeschaffungswert 16.125 Euro beträgt. Diese Kosten sind realistisch, da Sie ein Ersatzfahrzeug wahrscheinlich bei einem Händler kaufen müssen, nicht privat zu günstigeren Konditionen.

Merkantiler Minderwert - Ihre Entschädigung für Wertverlust

Der Merkantile Minderwert ist ein entscheidender Faktor bei der Schadensregulierung nach einem Unfall. Er bezeichnet die Wertminderung, die ein Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur auf dem Gebrauchtwagenmarkt erleidet, weil es nun als "Unfallfahrzeug" gilt. Käufer sind für Unfallfahrzeuge nur bereit, deutlich weniger zu zahlen als für unfallfreie Fahrzeuge - selbst wenn die Reparatur einwandfrei durchgeführt wurde.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Merkantilen Minderwert: 1) Sie sind nicht oder nicht allein schuld am Unfall (bei Teilschuld anteilig), 2) Das Fahrzeug ist nicht älter als 5-7 Jahre (bei älteren Fahrzeugen wird meist kein merkantiler Minderwert mehr anerkannt), 3) Der Kilometerstand liegt unter 100.000 km, 4) Die Reparaturkosten liegen unter der 130%-Grenze des Wiederbeschaffungswerts (kein wirtschaftlicher Totalschaden), 5) Die Reparatur wird fachgerecht in einer anerkannten Fachwerkstatt durchgeführt, 6) Der Schaden war erheblich (Bagatellschäden unter 500 Euro begründen meist keinen merkantilen Minderwert).

Berechnung des Merkantilen Minderwerts: Es gibt zwei gängige Berechnungsmethoden. Die Ruhkopf/Sahm-Formel ist die am weitesten verbreitete Methode und berücksichtigt: Fahrzeugalter, Kilometerstand, Neupreis des Fahrzeugs, Reparaturkosten. Nach dieser Formel werden Punkte vergeben, die dann in einen Geldbetrag umgerechnet werden. Typischerweise beträgt der merkantile Minderwert 10-20% der Reparaturkosten. Die Halbgewachs-Methode setzt den merkantilen Minderwert bei 5-15% des Fahrzeugwerts vor dem Unfall an, abhängig vom Schadensausmaß. Bei erheblichen Karosseriearbeiten, Lackierungen großer Flächen oder Austausch tragender Teile tendiert der Wert zum oberen Ende der Skala.

Praxisbeispiele: Beispiel 1: 3 Jahre altes Fahrzeug, Neupreis 32.000 Euro, aktueller Wert 20.000 Euro, Kilometerstand 45.000 km, Reparaturkosten 5.000 Euro nach Heckaufprall. Nach Ruhkopf/Sahm ergibt sich ein merkantiler Minderwert von etwa 800-1.200 Euro (ca. 18% der Reparaturkosten). Beispiel 2: 6 Jahre altes Fahrzeug, Neupreis 28.000 Euro, aktueller Wert 8.000 Euro, Kilometerstand 110.000 km, Reparaturkosten 3.000 Euro. Aufgrund des Alters und hohen Kilometerstands wird hier nur ein geringer oder gar kein merkantiler Minderwert anerkannt, eventuell 0-300 Euro.

Wichtige Hinweise zum Merkantilen Minderwert: Bei Vollkasko-Schäden (selbstverschuldeter Unfall) steht Ihnen grundsätzlich KEIN merkantiler Minderwert zu - nur bei Haftpflichtschäden des Unfallgegners. Die gegnerische Versicherung muss den merkantilen Minderwert zusätzlich zu den Reparaturkosten zahlen. Lassen Sie den merkantilen Minderwert vom Gutachter berechnen - Versicherungen bieten oft zunächst nichts oder zu wenig an. Bei Streit über die Höhe können Sie ein Gegengutachten einholen oder den Versicherungsombudsmann einschalten. Der merkantile Minderwert ist Teil Ihres Schadensersatzanspruchs und sollte unbedingt geltend gemacht werden, da er schnell mehrere hundert bis tausend Euro ausmachen kann. Dokumentieren Sie den Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall mit Fotos und führen Sie ein Scheckheft, um einen höheren merkantilen Minderwert durchzusetzen.

Totalschaden vs. Reparatur - Entscheidungshilfe

Die Unterscheidung zwischen Totalschaden und Reparatur ist entscheidend für die Höhe Ihrer Entschädigung und Ihre weiteren Optionen. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert erreichen oder übersteigen. Man unterscheidet zwischen technischem Totalschaden (Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher zu reparieren) und wirtschaftlichem Totalschaden (Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll).

Die 100-Prozent-Grenze: Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten plus merkantiler Minderwert den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Beispiel: Wiederbeschaffungswert 12.000 Euro, Reparaturkosten 11.000 Euro, merkantiler Minderwert 1.500 Euro = Gesamtschaden 12.500 Euro. Da dies über dem Wiederbeschaffungswert liegt, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Die Versicherung wird in diesem Fall nicht reparieren lassen, sondern den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert auszahlen.

Die 130-Prozent-Regelung: Diese wichtige Regelung gibt Ihnen eine Wahlmöglichkeit bei wirtschaftlichem Totalschaden. Wenn die Reparaturkosten zwischen 100% und 130% des Wiederbeschaffungswerts liegen, können Sie entscheiden: Option A - Fahrzeug abgeben: Sie erhalten Wiederbeschaffungswert minus Restwert ausgezahlt, das Fahrzeug geht an die Versicherung. Option B - Fahrzeug behalten und reparieren: Sie lassen das Fahrzeug reparieren und erhalten ebenfalls Wiederbeschaffungswert minus Restwert ausgezahlt (NICHT die höheren Reparaturkosten). Sie müssen die Reparatur nachweisen. Wenn Sie günstiger reparieren als geschätzt, ist die Differenz Ihr Gewinn.

Rechenbeispiel zur 130-Prozent-Regelung: Wiederbeschaffungswert 10.000 Euro, Reparaturkosten laut Gutachten 12.000 Euro (= 120%, also unter 130%), geschätzter Restwert 1.800 Euro. Option A: Sie geben das Fahrzeug ab und erhalten 10.000 - 1.800 = 8.200 Euro. Option B: Sie behalten das Fahrzeug und lassen es reparieren. Sie erhalten ebenfalls 8.200 Euro. Wenn Sie eine günstigere Werkstatt finden, die für 9.500 Euro repariert, zahlen Sie aus eigener Tasche 9.500 - 8.200 = 1.300 Euro, behalten aber Ihr repariertes Fahrzeug. Wenn die Reparatur nur 7.000 Euro kostet (gebrauchte Teile, günstige Werkstatt), machen Sie sogar 1.200 Euro Gewinn und haben ein repariertes Auto.

Entscheidungshilfe - Reparatur oder Totalschaden akzeptieren? Für Reparatur sprechen: Emotionale Bindung zum Fahrzeug, Sie kennen die Fahrzeughistorie, ein Ersatzfahrzeug wäre schwer zu finden, der Gebrauchtwagenmakrt ist aktuell überteuert, Sie können günstig reparieren (eigene Werkstatt, gebrauchte Teile). Für Totalschaden-Abwicklung sprechen: Hohes Fahrzeugalter (über 10 Jahre), viele Kilometer (über 150.000 km), ohnehin geplanter Fahrzeugwechsel, Reparaturkosten deutlich über 130% des Wiederbeschaffungswerts, Bedenken wegen versteckter Unfallschäden, die später auftreten könnten, Sie möchten kein Unfallfahrzeug fahren oder später verkaufen müssen.

Wiederbeschaffungskosten im Detail

Die Wiederbeschaffungskosten sind jene Kosten, die Ihnen entstehen, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Diese Kosten werden zusätzlich zum reinen Marktwert des Fahrzeugs von der Versicherung erstattet, da sie notwendig und unvermeidbar sind, um den Zustand vor dem Unfall wiederherzustellen.

Zusammensetzung der Wiederbeschaffungskosten: 1) Händlermarge: 4-8% des Fahrzeugwerts. Bei einem Gebrauchtwagenhändler müssen Sie einen Aufschlag gegenüber Privatverkäufen zahlen, dafür erhalten Sie Gewährleistung und geprüfte Fahrzeuge. 2) Zulassungskosten: 50-100 Euro für Ummeldung, neue Kennzeichen, Schilder. 3) TÜV/Hauptuntersuchung: 50-150 Euro, falls beim Ersatzfahrzeug bald fällig. 4) Überführungskosten: 100-500 Euro je nach Entfernung, wenn das passende Fahrzeug nicht vor Ort verfügbar ist. 5) Kaufvertragsabwicklung: Notar bei teurem Fahrzeug, Kosten für Fahrzeugcheck durch Gutachter (50-150 Euro). 6) Finanzierungskosten: Falls Sie das Ersatzfahrzeug finanzieren müssen (bei höherwertigen Fahrzeugen relevant).

Höhe der Wiederbeschaffungskosten: Die Versicherungen und Gerichte haben sich auf Pauschalwerte geeinigt, die in der Regel zwischen 5% und 10% des Fahrzeugwerts liegen. Der am häufigsten angesetzte Wert beträgt 7,5% des ermittelten Marktwerts. Bei günstigeren Fahrzeugen (unter 5.000 Euro) kann der Prozentsatz höher sein (bis 10%), da die Fixkosten (Zulassung, TÜV) einen größeren Anteil ausmachen. Bei sehr teuren Fahrzeugen (über 50.000 Euro) kann der Prozentsatz niedriger sein (5-6%), da die Händlermarge prozentual geringer ausfällt.

Rechenbeispiele für verschiedene Fahrzeugklassen: Kleinwagen (Marktwert 6.000 Euro): Wiederbeschaffungskosten 8% = 480 Euro, Wiederbeschaffungswert 6.480 Euro. Mittelklasse (Marktwert 15.000 Euro): Wiederbeschaffungskosten 7,5% = 1.125 Euro, Wiederbeschaffungswert 16.125 Euro. Oberklasse (Marktwert 35.000 Euro): Wiederbeschaffungskosten 6% = 2.100 Euro, Wiederbeschaffungswert 37.100 Euro. Gebrauchtwagen mit hohem Kilometerstand (Marktwert 3.000 Euro): Wiederbeschaffungskosten 10% = 300 Euro, Wiederbeschaffungswert 3.300 Euro. Diese Prozentsätze werden vom Gutachter unter Berücksichtigung regionaler Marktgegebenheiten festgelegt und sind in der Regel von Versicherungen anerkannt.

Restwert - Was ist Ihr Unfallfahrzeug noch wert?

Der Restwert (auch Schrottwert oder Salvage Value genannt) ist der Wert, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im Unfallzustand noch hat. Dieser Wert wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, wenn Sie das Fahrzeug bei Totalschaden an die Versicherung abgeben. Alternativ können Sie den Restwert selbst realisieren, indem Sie das Fahrzeug behalten und verkaufen.

Faktoren, die den Restwert bestimmen: 1) Schwere des Schadens: Leichter Totalschaden (nur Karosserie) hat höheren Restwert als schwerer Schaden (Motor, Getriebe beschädigt). 2) Alter und Marke: Neuere Fahrzeuge beliebter Marken (VW, BMW, Mercedes) haben höheren Restwert durch Ersatzteilwert. 3) Kilometerstand: Niedriger Kilometerstand bedeutet wertvolle Komponenten (Motor, Getriebe) mit Restlebensdauer. 4) Verfügbarkeit von Ersatzteilen: Bei seltenen Modellen oder Oldtimern können Einzelteile sehr wertvoll sein. 5) Regionale Nachfrage: In Osteuropa werden viele Unfallfahrzeuge repariert, dort ist die Nachfrage höher. 6) Reparierbarkeit: Fahrzeuge, die noch fahrbereit sind oder mit überschaubarem Aufwand reparierbar, haben höheren Restwert.

Typische Restwerte: Leichter Totalschaden (überwiegend Karosserieschaden, Fahrzeug fahrbereit): 25-40% des Wiederbeschaffungswerts. Beispiel: Wiederbeschaffungswert 20.000 Euro, Restwert ca. 6.000 Euro. Mittelschwerer Totalschaden (erhebliche Karosserie- und Motorschäden, nicht mehr fahrbereit): 15-25% des Wiederbeschaffungswerts. Schwerer Totalschaden (große Teile des Fahrzeugs zerstört, nur noch Ersatzteilwert): 5-15% des Wiederbeschaffungswerts. Beispiel: Wiederbeschaffungswert 15.000 Euro, Restwert ca. 1.500 Euro. Völlige Zerstörung (Brand, kompletter Zusammenprall): 2-5% des Wiederbeschaffungswerts, nur noch Schrottpreis für Metall.

Restwert selbst realisieren - So geht's: Sie haben das Recht, den Restwert selbst zu verwerten. Das bedeutet: Sie behalten das Unfallfahrzeug und verkaufen es selbst. Oft können Sie dabei mehr erzielen als der vom Gutachter geschätzte Restwert. Vorgehensweise: 1) Teilen Sie der Versicherung mit, dass Sie das Fahrzeug behalten möchten. 2) Sie erhalten Wiederbeschaffungswert minus geschätzter Restwert ausgezahlt. 3) Verkaufen Sie das Fahrzeug über Plattformen wie mobile.de (Kategorie "Unfallfahrzeuge"), autoscout24.de, eBay Kleinanzeigen, spezialisierte Ankaufportale (wirkaufendeinauto.de, autoankauf-bundesweit.de). 4) Die Differenz zwischen erzieltem Verkaufspreis und geschätztem Restwert ist Ihr Gewinn.

Praxisbeispiel zur Restwert-Realisierung: Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs: 18.000 Euro. Geschätzter Restwert laut Gutachten: 3.500 Euro. Auszahlung der Versicherung: 18.000 - 3.500 = 14.500 Euro. Sie inserieren das Unfallfahrzeug selbst und finden einen Käufer für 5.200 Euro (z.B. ein Händler, der es nach Osteuropa exportiert). Ihr Gesamtertrag: 14.500 Euro (Versicherung) + 5.200 Euro (Verkauf) = 19.700 Euro statt nur 14.500 Euro. Ihr Mehrgewinn durch Eigenverkauf: 1.700 Euro! Wichtig: Bei Eigenverkauf müssen Sie sich um Abmeldung, Überführungskennzeichen etc. kümmern. Prüfen Sie, ob der Mehraufwand lohnt - bei Differenzen über 500 Euro meist ja, bei kleineren Beträgen oft nicht der Aufwand wert.

Gutachter Beauftragen - Lohnt es sich?

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ist Ihr wichtigster Verbündeter bei der Schadensregulierung nach einem Unfall. Während die Versicherung versucht, möglichst wenig zu zahlen, arbeitet Ihr Gutachter in Ihrem Interesse und ermittelt den tatsächlichen Schaden und Fahrzeugwert objektiv.

Wann lohnt sich ein Gutachter? Ein Gutachten lohnt sich grundsätzlich bei: 1) Schadenshöhe über 1.000 Euro (darunter meist unwirtschaftlich), 2) Unverschuldetem oder teilweise verschuldetem Unfall (Kosten trägt gegnerische Haftpflicht), 3) Verdacht auf Totalschaden, 4) Wenn Sie merkantilen Minderwert geltend machen wollen, 5) Fahrzeugwert über 10.000 Euro (auch bei Eigenanteil lohnt sich Gutachten), 6) Die Versicherung ein zu niedriges Angebot macht, 7) Streit über Schadenumfang oder Reparaturnotwendigkeit besteht, 8) Sie rechtlich absichern wollen (Gutachten ist vor Gericht verwertbar).

Kosten eines Gutachtens: Die Gutachterkosten richten sich nach dem Fahrzeugwert und liegen typischerweise bei: Fahrzeugwert bis 5.000 Euro: 300-450 Euro Gutachterkosten. Fahrzeugwert 5.000-15.000 Euro: 450-650 Euro. Fahrzeugwert 15.000-30.000 Euro: 650-900 Euro. Fahrzeugwert über 30.000 Euro: 900-1.500 Euro. Wichtig: Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten vollständig! Bei Teilschuld zahlt sie anteilig (z.B. 70% bei 70% Gegner-Verschulden). Bei selbstverschuldetem Vollkasko-Schaden müssen Sie das Gutachten meist selbst zahlen, es sei denn, Ihre Police sieht Gutachterkosten-Erstattung vor.

Freie Gutachterwahl - Ihr Recht! Sie haben das Recht, sich Ihren Gutachter frei auszusuchen. Die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Vorsicht vor "Versicherungsgutachtern" - diese arbeiten oft im Interesse der Versicherung und bewerten niedriger. Empfehlenswert sind: 1) Unabhängige Kfz-Sachverständige (freie Gutachter ohne Versicherungsbindung), 2) Mitglieder im BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen), 3) Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (höchste Qualifikation). Nicht empfehlenswert: TÜV oder DEKRA bei Haftpflichtschäden (arbeiten oft für Versicherungen), Gutachter, die von der gegnerischen Versicherung "vorgeschlagen" werden.

Ablauf der Gutachtenerstellung: 1) Gutachter kontaktieren (innerhalb 1-2 Tagen nach Unfall, bevor Sie reparieren). 2) Termin zur Begutachtung (Gutachter kommt zu Ihnen oder Sie zur Werkstatt). 3) Fahrzeuginspektion (Fotos, Messungen, Zustandsbewertung, Schadenanalyse), dauert 30-60 Minuten. 4) Marktwertermittlung (Recherche vergleichbarer Fahrzeuge, Berücksichtigung aller wertbildenden Faktoren). 5) Gutachtenerstellung (schriftliches Gutachten mit allen Details, Fotos, Berechnung des Wiederbeschaffungswerts, Reparaturkosten, merkantiler Minderwert, Restwert), dauert 3-7 Tage. 6) Gutachten an Sie und Versicherung (dient als Grundlage für Schadensregulierung). Ein professionelles Gutachten umfasst 20-40 Seiten und dokumentiert jeden Aspekt des Schadens und Fahrzeugwerts detailliert.

Vorteile eines unabhängigen Gutachtens: Höhere Auszahlung: Unabhängige Gutachter ermitteln oft 20-40% höhere Werte als Versicherungen zunächst anbieten. Merkantiler Minderwert: Wird vom Gutachter berechnet und eingefordert (oft 500-2.000 Euro zusätzlich). Rechtssicherheit: Vor Gericht anerkannt, wenn es zum Streit kommt. Verhandlungsbasis: Sie können mit konkreten Zahlen verhandeln statt vage Schätzungen zu akzeptieren. Vollständige Schadenerfassung: Gutachter findet auch versteckte Schäden, die später teuer werden könnten. Zeitersparnis: Professionelle Abwicklung ohne langwierige Diskussionen mit Versicherung.

Häufig gestellte Fragen zum Wiederbeschaffungswert-Rechner

Die wichtigsten Antworten zu unserem kostenlosen Online-Rechner

Kostenlos für Deutschland
Präzise Berechnungen
Ohne Anmeldung

Ähnliche Rechner & Tools

Alle Tools sind kostenlos und funktionieren ohne Anmeldung. Perfekt für Deutschland, Österreich und die Schweiz.